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   BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 260/15   

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https://dejure.org/2016,28922
BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 260/15 (https://dejure.org/2016,28922)
BAG, Entscheidung vom 22.06.2016 - 10 AZR 260/15 (https://dejure.org/2016,28922)
BAG, Entscheidung vom 22. Juni 2016 - 10 AZR 260/15 (https://dejure.org/2016,28922)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 8 Abs 2 S 1 EStG, § 8 Abs 2 S 11 EStG, § 611 Abs 1 BGB
    Tarifliche Prämienleistung - Anrechnung von Fahrgeld

  • IWW

    § 611 Abs. 1 BGB, § 23 Abs. 1 MTV, § 23 Abs. 2 Satz 1... MTV, § 1 Abs. 1 MTV, § 23 Abs. 1 Satz 1 MTV, § 23 Abs. 3 MTV, § 23 MTV, § 23 Abs. 1, Abs. 2 MTV, § 27 MTV, § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 8 Abs. 2 Satz 1 und Satz 11 EStG, § 23 Abs. 1 Satz 3 MTV, § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, § 28 Abs. 2 Satz 2 MTV, § 23 Abs. 2 Satz 1, letzter Halbsatz MTV, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Bare Leistungen des Arbeitgebers als steuerrechtliche Sachbezüge

  • Betriebs-Berater

    Anrechnung von Sachbezügen auf tarifliche Prämienzahlungen

  • bag-urteil.com

    Tarifliche Prämienleistung - Anrechnung von Fahrgeld

  • rewis.io

    Tarifliche Prämienleistung - Anrechnung von Fahrgeld

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Prämienleistung; Anrechnung von Fahrgeld

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 Abs. 1 BGB
    Bare Leistungen des Arbeitgebers als steuerrechtliche Sachbezüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 2356
  • NZA-RR 2016, 595
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 11.11.2010 - VI R 27/09

    Sachbezug i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG jede nicht in Geld bestehende Einnahme

    Auszug aus BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 260/15
    In diesem Fall ist es unerheblich, ob der Arbeitnehmer die Sache unmittelbar vom Arbeitgeber oder auf Kosten des Arbeitgebers von einem Dritten erhält (BFH 11. November 2010 - VI R 27/09 - Rn. 17, BFHE 232, 56) .

    Nach den vorstehenden Grundsätzen hat der Bundesfinanzhof zB die Ausgabe von Tankkarten im Wert von 44, 00 Euro als Sachbezug iSv. § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG angesehen, weil keine Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass die Arbeitnehmer anstelle der ausgehändigten Tankkarten auch einen Barlohn in Höhe von 44, 00 Euro hätten beanspruchen können (BFH 11. November 2010 - VI R 27/09 - Rn. 19, aaO) .

  • BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 41/14

    Eingruppierung eines Containerbrückenfahrers - Tarifvorrang - Unwirksamkeit einer

    Auszug aus BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 260/15
    Abgesehen davon, dass eine solche nicht auf die Beantwortung der prozessentscheidenden Rechtsfrage gerichtet sein darf, ist die Auslegung von Tarifverträgen und tariflichen Begriffen Sache des Gerichts (vgl. BAG 26. August 2015 - 4 AZR 41/14 - Rn. 37 mwN) .
  • BFH, 14.11.2012 - VI R 56/11

    Geldwerter Vorteil beim Erwerb einer vergünstigten Jahresnetzkarte (Jobticket)

    Auszug aus BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 260/15
    So liegt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ein Sachbezug iSd. § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG auch dann vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer durch Vereinbarung mit einem Verkehrsbetrieb das Recht zum Erwerb einer vergünstigten Jahresnetzkarte (Job-Ticket) einräumt, soweit sich dies für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit für den Arbeitgeber darstellt (BFH 14. November 2012 - VI R 56/11 - BFHE 239, 410) .
  • BFH, 14.04.2011 - VI R 24/10

    Beiträge für eine Gruppenkrankenversicherung als Arbeitslohn

    Auszug aus BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 260/15
    Nur wenn der Arbeitnehmer auch einen Anspruch darauf hat, dass ihm der Arbeitgeber anstelle der Sache den Barlohn in Höhe des Werts der Sachbezüge ausbezahlt, liegt stets Barlohn vor, selbst wenn der Arbeitgeber die Sache zuwendet (sog. Barlohnumwandlung, vgl. BFH 14. April 2011 - VI R 24/10 - Rn. 11, BFHE 233, 246 mwN) .
  • BFH, 11.11.2010 - VI R 41/10

    Sachbezug i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG auch bei Kostenerstattung nicht

    Auszug aus BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 260/15
    Sachbezug unterscheidet sich von Barlohn durch die Art des arbeitgeberseitig zugesagten und daher arbeitnehmerseitig zu beanspruchenden Vorteils selbst und nicht durch die Art und Weise der Erfüllung des Anspruchs auf den Vorteil (grundlegend BFH 11. November 2010 - VI R 41/10 - Rn. 11, BFHE 232, 62) .
  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 481/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

    Auszug aus BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 260/15
    Da der Kläger zum Kreis der unmittelbar nach § 23 Abs. 1 MTV Begünstigten gehört und als Normunterworfener grundsätzlich auf den Bestand der tariflichen Ordnung vertrauen darf (vgl. BAG 10. November 2011 - 6 AZR 481/09 - Rn. 26) , kann der Senat die Frage, ob die Tarifnorm etwa wegen einer sachlich nicht gerechtfertigten Benachteiligung der angestellten Arbeitnehmer unwirksam ist, offenlassen.
  • LAG Niedersachsen, 19.03.2015 - 4 Sa 1474/14
    Auszug aus BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 260/15
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 19. März 2015 - 4 Sa 1474/14 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass dessen Tenor teilweise wie folgt neu gefasst wird:.
  • BAG, 16.05.2012 - 10 AZR 202/11

    Leistungsentgelt - fehlende Dienstvereinbarung

    Auszug aus BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 260/15
    § 23 MTV enthält keine Anhaltspunkte dafür, dass die Verpflichtung zur monatlichen Auszahlung der Prämienleistung unter dem Vorbehalt der Existenz einer entsprechenden betrieblichen Vereinbarung steht (vgl. zu einem derartigen Fall BAG 16. Mai 2012 - 10 AZR 202/11 - Rn. 11, BAGE 141, 305) .
  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 44/18

    Höhergruppierungsgewinn - Anrechnung auf persönliche Zulage

    Bei der Auslegung ist somit nicht allein der Wortlaut der Tarifbestimmung heranzuziehen (BAG 11. Dezember 2014 - 6 AZR 477/13 - Rn. 12; zum Verhältnis von Wortlaut und Regelungszusammenhang vgl. auch BAG 20. Juni 2018 - 4 AZR 339/17 - Rn. 30; 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 18 ff., BAGE 162, 230; 22. Juni 2016 - 10 AZR 260/15 - Rn. 18 f.; Schaub ArbR-HdB/Treber 17. Aufl. § 202 Rn. 9) .
  • BAG, 08.11.2017 - 10 AZR 501/16

    Tarifliche Zulage - spanabhebende Holzbearbeitungsmaschine

    Eine solche darf nicht auf die Beantwortung der prozessentscheidenden Rechtsfrage gerichtet sein; die Auslegung von Tarifverträgen und tariflichen Begriffen ist vielmehr Sache der Gerichte für Arbeitssachen (st. Rspr., zuletzt zB BAG 22. Juni 2016 - 10 AZR 260/15 - Rn. 26 mwN) .
  • LAG Niedersachsen, 19.10.2017 - 6 Sa 104/17

    Stufenzuordnung eines TÜV-Sachbearbeiters nach dem Tarifvertrag über die

    Der Wille der Tarifvertragsparteien ist wegen der weitreichenden Wirkung von Tarifnormen auf die Rechtsverhältnisse von Dritten, die an den Tarifvertragsverhandlungen unbeteiligt waren, im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit nur dann zu berücksichtigen, wenn er in den tariflichen Normen unmittelbar seinen Niederschlag gefunden hat ( BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 267/11 - Rn. 22; BAG 22. Juni 2016 - 10 AZR 260/15 - Rn. 26 ).
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