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   BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 283/10   

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https://dejure.org/2011,44915
BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 283/10 (https://dejure.org/2011,44915)
BAG, Entscheidung vom 14.12.2011 - 10 AZR 283/10 (https://dejure.org/2011,44915)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - 10 AZR 283/10 (https://dejure.org/2011,44915)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Herausgabe von Geschäftsunterlagen an den Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ["Whistleblower"]

  • rewis.io

    Geschäftsunterlagen - Herausgabeanspruch des Arbeitgebers

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Geschäftsunterlagen - Herausgabeanspruch des Arbeitgebers)

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pflicht zur vollständigen Rückgabe von Geschäftsunterlagen am Ende des Arbeitsverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht zur Herausgabe von Geschäftsunterlagen an den Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ["Whistleblower"]

  • rechtsportal.de

    Pflicht zur Herausgabe von Geschäftsunterlagen an den Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ["Whistleblower"]

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Geschäftsunterlagen, Herausgabeanspruch des AG, Auskunftsanspruch des AG, Zurückbehaltungsrecht, Bestimmtheit des Klageantrags, Erfüllung, Auslegung einer Ausgleichsklausel

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Herausgabe von Geschäftsunterlagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 501
  • DB 2012, 1098
 
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Wird zitiert von ... (34)

  • BAG, 21.08.2014 - 8 AZR 655/13

    Schadensersatz - Wegnahme von Zahngold

    § 667 BGB ist auf Arbeitsverhältnisse entsprechend anzuwenden, obwohl Arbeitnehmer nicht im Sinne von § 662 BGB unentgeltlich tätig werden (BAG 14. Dezember 2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 17; 11. April 2006 - 9 AZR 500/05 - Rn. 21, BAGE 118, 16; vgl. entsprechend zum Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB: BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 -; 12. April 2011 - 9 AZR 14/10 - Rn. 25) .
  • OLG Koblenz, 02.02.2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14

    Computerbetrug: Unberechtigte Nutzung einer vom Arbeitgeber überlassenen

    Zwar ist ein Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich verpflichtet, dem Arbeitgeber alles, was er zur Ausführung der ihm übertragenen Arbeit erhalten und was er aus dem Arbeitsverhältnis erlangt hat, herauszugeben (vgl. BAG, 10 AZR 283/10 v. 14.12.2011, Rn. 17 n. juris).
  • LAG Düsseldorf, 03.06.2020 - 12 SaGa 4/20

    Unterlassungsanspruch, Verwendung von Geschäftsgeheimnissen zum Zwecke des

    Außerdem entspricht die Rückgabe der vollständigen Geschäftsunterlagen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses § 667 BGB (vgl. dazu BAG 14.12.2011 - 10 AZR 283/10, juris; Reinfeld a.a.O. § 1 Rn. 190 f.).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 8/20

    Außerordentlich Kündigung wegen unberechtigter Datenlöschung in erheblichem

    Diese auftragsrechtlichen Grundsätze finden auch bei Arbeitsverhältnissen Anwendung (vgl. BAG 21. August 2014 - 8 AZR 655/13 - Rn. 36, BAGE 149, 47; 14. Dezember 2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 17, AP BGB § 667 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 667 Nr. 2) .

    Aus dem Arbeitsverhältnis erlangt ist jeder Vorteil, den der Arbeitnehmer aufgrund eines inneren Zusammenhangs mit dem Arbeitsverhältnis erhalten hat (vgl. BAG 21. August 2014 - 8 AZR 655/13 - aaO; 14. Dezember 2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 19, aaO mwN) .

    Aus der Geschäftstätigkeit iSd. § 667 BGB erlangt sind auch die vom Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Arbeitgeber selbst angelegten Akten, sonstige Unterlagen und Dateien - mit Ausnahme von privaten Aufzeichnungen (vgl. BAG 14. Dezember 2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 20, aaO; vgl. auch: BAG 24. November 1960 - 5 AZR 261/60 - AP LitUrhG § 11 Nr. 1) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2016 - 5 Sa 139/16

    Herausgabe- und Unterlassungsansprüche des Arbeitgebers

    Andernfalls würde die Möglichkeit, gerichtlichen Rechtsschutz zu erlangen, durch prozessuale Anforderungen unzumutbar erschwert, wenn nicht gar beseitigt (vgl. BAG 14.12.2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 14 mwN; BGH 21.05.2015 - I ZR 183/13 - Rn. 13 mwN).

    Danach ist sie wie eine Beauftragte verpflichtet, der Klägerin alles, was sie zur Ausführung der ihr übertragenen Arbeit erhalten und was sie aus dem Arbeitsverhältnis erlangt hat, herauszugeben (vgl. ausführlich BAG 14.12.2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 18 ff).

    Daraus folgt kein Recht der Beklagten die streitgegenständlichen Geschäftsunterlagen weiterhin behalten zu können (vgl. ausführlich BAG 14.12.2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 23).

    Eines Zurückbehaltungsrechts an den Geschäftsunterlagen, um sich mit ihrer Hilfe in einem möglichen späteren zivil- oder strafrechtlichen Verfahren verteidigen zu können, bedarf es nicht (vgl. BAG 14.12.2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 23).

    aa) Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, letztlich dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (st. Rspr. vgl. nur BGH 21.07.2016 - I ZR 26/15 -Rn. 11 mwN; BAG 14.12.2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 14 mwN).

  • BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 403/20

    Haustarifvertrag - Durchführungsanspruch - Bestimmtheit des Antrags

    Zugleich wird vermieden, dass das Risiko eines Unterliegens des Klägers durch eine vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abgewälzt oder der Streit in ein sich anschließendes Zwangsvollstreckungsverfahren verlagert wird (st. Rspr., etwa BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 520/15 - Rn. 18; 14. Dezember 2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 14; 17. Mai 2011 - 1 AZR 473/09 - Rn. 21, BAGE 138, 68) .

    Sonst würde die Möglichkeit, gerichtlichen Rechtsschutz zu erlangen, durch prozessuale Anforderungen unzumutbar erschwert oder sogar beseitigt (BAG 26. Juli 2012 - 6 AZR 221/11 - Rn. 24; 14. Dezember 2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 14; 17. Mai 2011 - 1 AZR 473/09 - Rn. 21, BAGE 138, 68) .

  • OLG Brandenburg, 05.01.2017 - 6 U 21/14

    GmbH: Stimmverbot eines Gesellschafters bei einem Rechtsgeschäft zwischen der

    Ein Stimmverbot liegt danach vor, wenn in der anderweitigen Beteiligung des Gesellschafters ein unternehmerisches Interesse verkörpert ist, das bei Entscheidungen über Rechtsgeschäfte mit dem fremden Unternehmen eine unbefangene Stimmabgabe in der Regel ausschließt und deshalb für die GmbH eine erhebliche Gefahr bedeutet (BGHZ 68, 107 Rn 12, zit. nach juris; BGH, Urt. v. 07.02.2012 - II ZR 230/09, DB 2012, 1098 Rn 32, zit. nach juris).
  • LG Köln, 12.12.2013 - 14 O 612/12

    Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle

    Generalisierende Formulierungen können aber im Einzelfall unvermeidlich sein, anderenfalls würde die Möglichkeit, gerichtlichen Rechtsschutz zu erlangen, durch prozessuale Anforderungen unzumutbar erschwert, wenn nicht gar beseitigt (vergleiche BAG, Urteil vom 14.12.2011-10 AZR 283/10-juris Rn. 14).

    Aus der Geschäftstätigkeit im Sinne des § 667 BGB erlangt sind aber auch die von dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber selbst angelegten Akten, sonstige Unterlagen und Dateien - mit Ausnahme von privaten Aufzeichnungen (BGH, Urteil vom 11.3.2004, IX ZR 178/03-zu II Z. 1 der Gründe, NJW-RR 2004, 1290; BGHZ 109, 260; BAG, Urteil vom 14.12.2011-10 AZR 283/10-juris Rz 20).

  • LAG Hamburg, 26.06.2013 - 5 Sa 110/12

    Herausgabeanspruch des Krematoriumsbetreibers betreffend das Zahngold gegenüber

    Nur was zur selbstverständlichen Einsatzpflicht des Arbeitnehmers bei der Arbeit gehört, wird durch die Vergütungszahlung ausgeglichen (BAG 14.12.2011 - 10 AZR 283/10 - AP Nr. 2 zu § 667 BGB, juris; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - aaO.).
  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 956/13

    Aufsichtsratsmitglied - hauptamtlicher Gewerkschaftsfunktionär -

    § 667 BGB ist auf Arbeitsverhältnisse entsprechend anzuwenden, obwohl Arbeitnehmer nicht iSv. § 662 BGB unentgeltlich tätig werden (BAG 21. August 2014 - 8 AZR 655/13 - Rn. 36; 14. Dezember 2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 17; 11. April 2006 - 9 AZR 500/05 - Rn. 21, BAGE 118, 16; vgl. entsprechend zum Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB: BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - zu IV 1 der Gründe; 12. April 2011 - 9 AZR 14/10 - Rn. 25) .
  • BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 221/11

    Anspruch auf Durchführung eines Tarifvertrags - Auslegung und Bestimmtheit des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 703/11

    Verbot der Herabwürdigung oder Missachtung des Arbeitnehmers durch Arbeitgeber -

  • OLG Frankfurt, 31.08.2018 - 8 U 53/15

    Rückforderung einer unter Vorbehalt geleisteten Schmerzensgeldzahlung

  • LAG Hessen, 29.01.2018 - 10 Ta 367/17

    Die ULAK ist grundsätzlich berechtigt, bei Beantragung eines Mahnbescheids auf

  • OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 15 U 204/12

    Auswirkungen der Zahlung des Drittschuldners an den Vollstreckungsgläubiger in

  • LAG Hessen, 26.11.2013 - 13 Sa 972/13

    Herausgabe von Arbeitsmitteln

  • ArbG Trier, 17.10.2012 - 4 Ca 487/12

    Große Ausgleichsklausel im gerichtlichen Vergleich - Anspruch des Arbeitgebers

  • BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 757/13

    Anerkennung von Dienstzeiten im Konzern - Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.03.2021 - 6 Sa 265 öD/20

    Kündigung, außerordentlich, wichtiger Grund, Unterlagen, Vernichtung

  • LAG Hessen, 27.01.2017 - 14 Sa 95/16

    Eine zur Abwendung der Zwangsvollstreckung erfolgte Auskunftserteilung hat wegen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2013 - 11 Sa 112/13

    Rechtsmissbräuchliche Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2014 - 6 Sa 514/13

    Schadenersatz wegen nicht herausgegebener Arbeitsmittel

  • LAG München, 18.02.2020 - 6 Sa 355/19

    Gewerkschaftlicher Durchführungsanspruch

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2013 - 11 Sa 517/12

    Bestimmtheitsanforderungen an den Klageantrag - Herausgabebegehren

  • LAG Hessen, 09.03.2018 - 10 Sa 1411/17

    Zahlung von Beiträgen zum Sozialkassenverfahren im Gerüstbaugewerbe;

  • ArbG Düsseldorf, 01.12.2017 - 14 Ca 4491/17

    Echte Direktionsrechtserweiterung, Allgemeine Geschäftsbedingung, Grenze,

  • LAG Hessen, 25.06.2021 - 14 Sa 1403/20
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 200/20

    Arbeitsvergütung und Schadensersatz wegen unbefugter Verwendung einer Tankkarte

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2020 - 3 Sa 337/19

    Vertragliche Ausschlussfrist

  • ArbG Düsseldorf, 23.01.2020 - 12 Ga 5/20
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2016 - 7 Sa 96/16

    Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen wegen Abhandenkommens eines mobilen

  • LAG Köln, 10.06.2016 - 9 Sa 1157/15
  • LAG Hamburg, 05.02.2014 - 6 Sa 94/13

    Anspruch des Krematoriumsbetreibers auf Herausgabe von Edelmetallrückständen

  • ArbG Detmold, 15.12.2021 - 3 Ca 1015/20
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