Rechtsprechung
BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Änderung einer betrieblichen Übung
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 242, § 611
Einschränkung vorbehaltlos geschuldeter Weihnachtsgratifikation aus betrieblicher Übung durch Entstehen einer gegenläufigen Übung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Negative betriebliche Übung beim Weihnachtsgeld?
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Arbeitsrecht, Verschlechternde betriebliche Übung
Verfahrensgang
- ArbG Flensburg, 15.08.1997 - 1 Ca 410/97
- LAG Schleswig-Holstein, 24.02.1998 - 3 Sa 498a/97
- BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98
Papierfundstellen
- BAGE 91, 283
- NJW 2000, 308
- MDR 1999, 1390
- NZA 1999, 1162
- BB 1999, 1924
- DB 1999, 1907
- JR 2000, 220
Wird zitiert von ... (88) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96
Weihnachtsgratifikation - Betriebliche Übung
Auszug aus BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß eine betriebliche Übung dadurch geändert werden kann, daß die Arbeitnehmer einer neuen Handhabung über einen Zeitraum von drei Jahren nicht widersprechen (Bestätigung von BAG Urteil vom 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP Nr. 50 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).Eine derartige Interpretation des Verhaltens der Arbeitnehmer, wie sie das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 26. März 1997 (- 10 AZR 612/96 -) vorgenommen habe, komme allenfalls nach Bekanntwerden dieses Urteils in Betracht.
Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung aufgrund der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muß deshalb danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte (§ 242 BGB) und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (vgl. BAG Urteil vom 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP Nr. 50 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - AP Nr. 54 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
Im Urteil vom 26. März 1997 (- 10 AZR 612/96 - AP Nr. 50 zu § 242 BGB Betriebliche Übung) hat der Senat darüber hinaus angenommen, daß ein Anspruch aus betrieblicher Übung auch durch eine geänderte betriebliche Übung beendet werden kann, wenn der Arbeitgeber erklärt, die Zahlung der Gratifikation sei eine "freiwillige, jederzeit widerrufliche Leistung, auf die auch zukünftig kein Rechtsanspruch bestehe" und die Arbeitnehmer der neuen Handhabung über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg nicht widersprechen.
- BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 598/97
Anspruch auf Gehaltserhöhung aus betrieblicher Übung
Auszug aus BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98
Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung aufgrund der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muß deshalb danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte (§ 242 BGB) und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (vgl. BAG Urteil vom 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP Nr. 50 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - AP Nr. 54 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).In welcher Form dies geschieht, ist nicht entscheidend; erforderlich ist jedoch, daß der Vorbehalt klar und unmißverständlich kundgetan wird (BAGE 23, 213, 221 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu I 2 c der Gründe; BAG Urteil vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - AP Nr. 43 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 6. September 1994 - 9 AZR 672/92 - AP Nr. 45 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 - AP Nr. 53 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - AP Nr. 54 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
- BAG, 05.02.1971 - 3 AZR 28/70
Betriebliche Übung - Bindende Wirkung - Verpflichtungswille - Betriebliche …
Auszug aus BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erwirbt der Arbeitnehmer bei mindestens dreimaliger vorbehaltloser Gewährung einer Weihnachtsgratifikation aus dem Gesichtspunkt der betrieblichen Übung einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf die bislang gewährte Leistung (st. Rechtsprechung des BAG: grundlegend BAGE 23, 213, 219 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu I 1 c der Gründe und BAGE 53, 42, 56 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972, zu C II 1 a der Gründe).In welcher Form dies geschieht, ist nicht entscheidend; erforderlich ist jedoch, daß der Vorbehalt klar und unmißverständlich kundgetan wird (BAGE 23, 213, 221 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu I 2 c der Gründe; BAG Urteil vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - AP Nr. 43 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 6. September 1994 - 9 AZR 672/92 - AP Nr. 45 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 - AP Nr. 53 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - AP Nr. 54 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
- BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 41/93
Betriebliche Übung durch wiederholtes tatsächliches Verhalten
Auszug aus BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98
In welcher Form dies geschieht, ist nicht entscheidend; erforderlich ist jedoch, daß der Vorbehalt klar und unmißverständlich kundgetan wird (BAGE 23, 213, 221 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu I 2 c der Gründe; BAG Urteil vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - AP Nr. 43 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 6. September 1994 - 9 AZR 672/92 - AP Nr. 45 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 - AP Nr. 53 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - AP Nr. 54 zu § 242 BGB Betriebliche Übung). - BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in …
Auszug aus BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erwirbt der Arbeitnehmer bei mindestens dreimaliger vorbehaltloser Gewährung einer Weihnachtsgratifikation aus dem Gesichtspunkt der betrieblichen Übung einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf die bislang gewährte Leistung (st. Rechtsprechung des BAG: grundlegend BAGE 23, 213, 219 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu I 1 c der Gründe und BAGE 53, 42, 56 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972, zu C II 1 a der Gründe). - BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 69/96
Verzicht auf Anspruch aus betrieblicher Übung
Auszug aus BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98
Dieser Anspruch ist Inhalt des Arbeitsvertrages geworden und kann daher vom Arbeitgeber nur mittels einer Änderungskündigung oder aufgrund einer Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer beseitigt oder geändert werden (BAG Urteil vom 14. August 1996 - 10 AZR 69/96 - AP Nr. 47 zu § 242 BGB Betriebliche Übung). - BAG, 06.09.1994 - 9 AZR 672/92
Arbeitsfreistellung am Heiligabend
Auszug aus BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98
In welcher Form dies geschieht, ist nicht entscheidend; erforderlich ist jedoch, daß der Vorbehalt klar und unmißverständlich kundgetan wird (BAGE 23, 213, 221 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu I 2 c der Gründe; BAG Urteil vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - AP Nr. 43 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 6. September 1994 - 9 AZR 672/92 - AP Nr. 45 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 - AP Nr. 53 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - AP Nr. 54 zu § 242 BGB Betriebliche Übung). - BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 705/96
Betriebliche Übung - Betriebsrentner
Auszug aus BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98
In welcher Form dies geschieht, ist nicht entscheidend; erforderlich ist jedoch, daß der Vorbehalt klar und unmißverständlich kundgetan wird (BAGE 23, 213, 221 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu I 2 c der Gründe; BAG Urteil vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - AP Nr. 43 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 6. September 1994 - 9 AZR 672/92 - AP Nr. 45 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 - AP Nr. 53 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - AP Nr. 54 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
- BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07
Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle
Diese können nach der Rechtsprechung allerdings auch durch eine abändernde betriebliche Übung wieder aufgehoben werden (vgl. BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283, zu II 2 der Gründe). - BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 281/08
Weihnachtsgeld - gegenläufige betriebliche Übung
Erklärt ein Arbeitgeber unmissverständlich, dass die bisherige betriebliche Übung einer vorbehaltlosen Weihnachtsgeldzahlung beendet werden und durch eine Leistung ersetzt werden soll, auf die in Zukunft kein Rechtsanspruch mehr besteht, kann nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts am 1. Januar 2002 nach § 308 Nr. 5 BGB eine dreimalige widerspruchslose Entgegennahme der Zahlung durch den Arbeitnehmer nicht mehr den Verlust des Anspruchs auf das Weihnachtsgeld bewirken (Aufgabe der Rechtsprechung zur gegenläufigen betrieblichen Übung, vgl. BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283; 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38).Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 4. Mai 1999 (- 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283) grundsätzlich daran festgehalten, dass sich der Arbeitgeber von einer betrieblichen Übung durch eine gegenläufige betriebliche Übung lösen kann.
Allerdings hat der Senat in seiner Entscheidung vom 4. Mai 1999 (- 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283) der Kritik an seiner Rechtsprechung teilweise Rechnung getragen und die Anforderungen an eine gegenläufige betriebliche Übung erheblich verschärft.
aa) Wollte ein Arbeitgeber die betriebliche Übung einer vorbehaltlosen Gratifikationszahlung beenden, durfte er sich nach der Entscheidung des Senats vom 4. Mai 1999 (- 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283) nicht wie die Beklagte auf den Hinweis der Freiwilligkeit beschränken, sondern musste gegenüber seinen Arbeitnehmern unmissverständlich erklären, dass die bisherige betriebliche Übung einer vorbehaltlosen Zahlung beendet werden und durch eine Leistung ersetzt werden soll, auf die in Zukunft kein Rechtsanspruch mehr besteht.
- BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 715/00
Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung
Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen mußte und durfte (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt zB Senat 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 54 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 41; 13. Dezember 2000 - 5 AZR 381/99 - nv.; BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283; 19. Juni 2001 - 1 AZR 597/00 - nv.).
- BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 19/04
Jubiläumszuwendung
Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung auf Grund der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss deshalb danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gem. § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2; 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283; 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38). - LAG Hamburg, 24.05.2000 - 4 Sa 103/98 a) In Rechtsprechung und Schrifttum besteht Einigkeit darüber, dass aufgrund ständiger betrieblicher Übung Ansprüche des Arbeitnehmers auf freiwillige Leistungen des Arbeitgebers entstehen können (BAG, Urteil vom 4.5.1999, AP Nr. 55 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG, Urteil vom 26.03.1997, AP Nr. 50 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; Pauly, Aktuelle Probleme der Betriebsübung, MDR 1997, 213; Preis in: Erfurter Kommentar, München 1998, § 611 BGB Rn 276; Singer, Neue Entwicklungen im Recht der Betriebsübung, ZfA 1993, 487, [488]).
Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung aufgrund der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss deshalb danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte (§ 242 BGB) und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG, Urteil vom 4.5.1999, AP Nr. 55 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG, Urteil vom 26.3.1997, AP Nr. 50 zu § 242 BGB Betriebliche Übung.).
Das Bundesarbeitsgericht hat zwar wiederholt angenommen, dass ein Anspruch aus betrieblicher Übung durch eine geänderte tatsächliche Übung beendet werden kann (BAG, Urteil vom 26.3.1997, AP Nr. 50 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG, Urteil vom 4.5.1999, AP Nr. 55 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
Gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die erkennende Kammer anschließt, muss ein Arbeitgeber, der sich von einer betrieblichen Übung lösen und einen Rechtsanspruch für die Zukunft ausschließen will, dies in besonderer Weise klar und unmissverständlich gegenüber dem Arbeitnehmer zum Ausdruck bringen (BAG, Urteil vom 4.5.1999, AP Nr. 55 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
Im laufenden Arbeitsverhältnis werden mögliche Ansprüche generell nicht vorsorglich geltend gemacht (vgl. Kettler, Anmerkung zum Urteil des BAG vom 4.5.1999, in: AP Nr. 55 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
Beim letztgenannten Beispiel begründen die Funktionalität des Marktes, von der auch der "schweigende" Unternehmer profitiert und dessen unterstellte höhere rechtliche Gewandtheit das Auslegungsergebnis (Kettler, Anmerkung zum Urteil des BAG vom 4.5.1999, in: AP Nr. 55 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
- BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04
Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung
Dies beruht darauf, dass der Arbeitgeber das Schweigen des Arbeitnehmers auf die geänderte betriebliche Übung nach Treu und Glauben und nach der Verkehrssitte als Akzeptierung der geänderten betrieblichen Übung ansehen kann, weil er annehmen darf, dass der Arbeitnehmer der Änderung widersprechen würde, wenn er mit dieser nicht einverstanden sein sollte (BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283). - BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 164/07
Fachlicher Geltungsbereich Manteltarifvertrag Hotel- und Gaststättengewerbe …
Für eine anspruchsbegründende betriebliche Übung wäre die vorbehaltlose Zahlung über mindestens drei Jahre erforderlich (vgl. BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283). - LAG Köln, 22.01.2008 - 9 Sa 1184/07
Gegenläufige betriebliche Übung
Eine gegenläufige betriebliche Übung setzt voraus, dass der Arbeitgeber in besonderer Weise klar und unmissverständlich seinen Willen zum Ausdruck bringt, sich von der bestehenden betrieblichen Übung zu lösen und einen Rechtsanspruch für die Zukunft auszuschließen (Anschluss an BAG, Urteil vom 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 -).Ebenso wie bei der Begründung eines Anspruchs aus betrieblicher Übung kommt es nicht auf einen tatsächlich vorhandenen Verpflichtungswillen an, soweit ein entsprechender Rechtsbindungswille des Arbeitnehmers jedenfalls aus objektiver Sicht des Erklärungsempfängers erkennbar ist (vgl. BAG, Urteil vom 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 -, Urteil vom 27. Juni 2001 - 10 AZR 488/00 - und Urteil vom 24. November 2004 - 10 AZR 202/04 -).
Ohne eine entsprechende eindeutige Erklärung, die insbesondere darauf gerichtet ist, Ansprüche für die Zukunft auszuschließen, kann er nicht darauf vertrauen, dass der Arbeitnehmer durch die widerspruchslose Hinnahme der Zahlung mit einer Änderung der betrieblichen Übung einverstanden ist (vgl. BAG, Urteil vom 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 -).
In den Entscheidungen vom 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - und vom 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - hat das Bundesarbeitsgericht eine gegenläufige betriebliche Übung anerkannt für Vorbehalte, in denen ausdrücklich darauf hingewiesen worden war, dass "kein Rechtsanspruch für die Zukunft" bestehe.
- BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 255/99
Urlaubsgeld als freiwillige Leistung
Der Zehnte Senat wendet die sog. Freiwilligkeitsklausel deshalb nur in den Fällen an, in denen der Arbeitgeber in einer für den Arbeitnehmer unmißverständlichen Weise kundgetan hat (BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - AP § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 55 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 43), daß "ein Anspruch nicht hergeleitet werden kann" (…BAG 5. Juni 1996 - 10 AZR 883/95 - aaO) oder die Leistung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" (BAG 6. Dezember 1995 - 10 AZR 198/95 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 187;… 12. Januar 2000 - 10 AZR 840/98 - aaO) in Aussicht gestellt wird. - BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 779/08
Betriebliche Übung - Beseitigung - kein Erklärungswert des Schweigens
Bereits unter Anwendung der Grundsätze zur sog. gegenläufigen betrieblichen Übung hatte der Senat am 4. Mai 1999 (- 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283) gefordert, dass der Arbeitgeber bei Einstellung einer betrieblichen Übung ausdrücklich und unmissverständlich erklären müsse, dass die bisherige betriebliche Übung einer vorbehaltlosen Zahlung beendet und durch eine andere (oder auch keine) Leistung ersetzt werden solle. - BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 194/07
Betriebliche Übung - Gleichbehandlungsgrundsatz
- BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 653/05
Verweisung auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede - Betriebliche Übung
- BAG, 19.09.2023 - 1 AZR 281/22
Betriebsübergang - Nachwirkung von Kollektivnormen
- BGH, 28.05.2013 - II ZR 83/12
Eigenkapitalersetzende Gebrauchsüberlassung eines Fuhrparks und eines …
- BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00
Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung; Klage auf künftige Leistungen
- BAG, 28.03.2000 - 1 AZR 366/99
Ablösende Betriebsvereinbarung
- BAG, 27.06.2001 - 10 AZR 488/00
Betriebliche Übung - Trennungsentschädigung bei Ausscheiden aus dem …
- LAG Hessen, 02.06.2004 - 8 Sa 1771/03
Betriebliche Altersversorgung; betriebliche Übung; Mitbestimmung; billiges …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 1 Sa 1116/03
Weihnachtsgeld - Weiterzahlung - Lohnrückstand
- LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 692/07
Weihnachtsgeld für Betriebsrentner aufgrund betrieblicher Übung; unbegründeter …
- LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 890/07
Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gegenläufige …
- LAG München, 21.10.2005 - 10 Sa 1077/04
Betriebliche Übung in der betrieblichen Altersversorgung; …
- LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 7 Sa 864/07
Haftung eines Konkursverwalters als Betriebsveräußerers für Ansprüche auf eine …
- LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 1244/07
Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gegenläufige …
- LAG Hamburg, 31.05.2007 - 7 Sa 1/07
Abzüge vom Gleitzeitguthaben wegen Sammelns von Stützunterschriften für die …
- ArbG Solingen, 29.07.2014 - 1 Ca 311/14
Freiwilligkeitsvorbehalt, betriebliche Übung
- LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 891/07
Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gegenläufige …
- BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 751/06
Verweisung auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede - Betriebliche Übung
- BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 432/04
Wochenendfahrgeld nach dem Bundesmontagetarifvertrag
- LAG Hessen, 05.04.2001 - 11 Sa 506/00
Abgrenzung einer betrieblichen Übung von einer Gesamtzusage
- LAG Düsseldorf, 09.03.2010 - 8 TaBV 140/09
Mitbestimmungsfreie Entlohnung neueingestellter und nicht gewerkschaftlich …
- LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 690/07
Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gegenläufige …
- LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 895/07
Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gegenläufige …
- ArbG Köln, 22.03.2007 - 1 Ca 10482/06
Anspruch auf Gewährung von Weihnachtsgeld aus dem Gesichtspunkt der betrieblichen …
- LAG München, 11.03.2004 - 4 Sa 868/03
Betriebliche Übung
- BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 655/05
Verweisung auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede - Betriebliche Übung
- LAG Hamm, 13.09.2004 - 8 Sa 721/04
Gratifikation, Betriebsübung, wirtschaftliche Notlage, Störung der …
- LAG Düsseldorf, 09.03.2010 - 8 TaBV 146/09
Mitbestimmungsfreie Entlohnung neueingestellter und nicht gewerkschaftlich …
- LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 7 Sa 915/07
Abändernde betriebliche Übung; akzessorisch; Ausschlussfrist; betriebliche Übung; …
- LAG München, 16.12.2003 - 6 Sa 849/03
Betriebliche Übung
- LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 1245/07
Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gegenläufige …
- LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 1247/07
Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gegenläufige …
- LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 1248/07
Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gegenläufige …
- LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 1249/07
Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gregenläufige …
- LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 691/07
Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gegenläufige …
- LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 693/07
Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gegenläufige …
- LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 694/07
Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gegenläufige …
- LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 888/07
Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betrieblliche Übung, Widerruf, gegenläufige …
- LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 892/07
Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gegenläufige …
- LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 893/07
Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gegenläufige …
- LAG Düsseldorf, 11.03.2004 - 11 Sa 1851/03
Beseitigung eines Anspruchs auf Rentnerweihnachtsgeld durch gegenläufige …
- BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 651/05
Verweisung auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede - Betriebliche Übung
- ArbG Düsseldorf, 16.04.2007 - 3 Ca 8132/06
Freiwilligkeitsvorbehalt, Ankündigungsfrist, Transparenzkontrolle, …
- LAG Hessen, 26.01.2005 - 8 Sa 945/04
Betriebliche Altersversorgung - Anpassung von Ruhegeld - Mitbestimmung
- LAG Köln, 18.07.2002 - 6 Sa 482/02
Anspruch auf Zahlung des Tariflohns nach dem "Tarifvertrag der Chemischen …
- BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 654/05
Verweisung auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede - Betriebliche Übung
- LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 7 Sa 865/07
Erstreckung der Nachwirkung von Tarifverträgen auf erst im Nachwirkungszeitraum …
- LAG Baden-Württemberg, 19.09.2000 - 14 Sa 26/00
Lohnerhöhung aus betrieblicher Übung
- LAG Hamm, 11.12.2003 - 8 Sa 1204/03
Sonderzahlung / Weihnachtsgeld / Betriebsübung / negative Betriebsübung / …
- LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2008 - 14 Sa 136/08
Zum Entstehen einer gegenläufigen betrieblichen Übung
- BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 1031/08
Beseitigung eines aufgrund betrieblicher Übung entstandenen Anspruchs; …
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2008 - 20 Sa 1636/07
Zahlung von Weihnachtsgeld
- LAG Köln, 14.01.2010 - 7 Sa 851/09
Arbeitsvertragsanpassung durch betriebliche Übung zur Lohnerhöhung gemäß …
- LAG Düsseldorf, 05.07.2000 - 11 Sa 541/00
Betriebsbedingte Änderungskündigung unter Berufung auf den arbeitsrechtlichen …
- LAG Köln, 09.05.2003 - 11 TaBV 84/02
Mitbestimmung, Eingruppierung, Gleichbehandlung, betriebliche Übung, …
- LAG Baden-Württemberg, 30.01.2002 - 17 Sa 71/01
Urlaubsgeld; Anforderung an die Umstände aus denen die Entstehung und die …
- LAG Brandenburg, 26.01.2006 - 3 Sa 546/05
AGB, Inhaltskontrolle, Freiwilligkeitsvorbehalt, Leistungszulage
- LAG Hamburg, 31.01.2001 - 8 Sa 2/00
Anspruch auf Gewährung zusätzlicher Ausgleichstage aus betrieblicher Übung; …
- ArbG Offenbach, 22.01.2010 - 6 Ca 325/09
- LAG Düsseldorf, 03.11.1999 - 17 Sa 1174/99
Arbeitsentgelt: Gratifikation - Freiwilligkeitsvorbehalt - betriebliche Übung
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - 18 Sa 665/09
Voraussetzungen für die Annahme einer gegenläufigen betrieblichen Übung
- LAG Hamm, 16.08.2000 - 18 Sa 74/00
Streitigkeit über eine arbeitsvertragliche Gehaltsanpassung; Fehlen einer …
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - 18 Sa 800/09
Voraussetzungen für die Annahme einer gegenläufigen betrieblichen Übung
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 17 Sa 799/09
Voraussetzungen für die Annahme einer gegenläufigen betrieblichen Übung
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 17 Sa 917/09
Voraussetzungen für die Annahme einer gegenläufigen betrieblichen Übung
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 17 Sa 597/09
Voraussetzungen für die Annahme einer gegenläufigen betrieblichen Übung
- LAG Hessen, 28.03.2008 - 3 Sa 61/08
Zurückweisung einer Kündigungserklärung - Unverzüglichkeit - Vollmachtsurkunde
- LAG Hessen, 12.09.2002 - 9 Sa 986/01
Anspruch aus betrieblicher Übung; Verhältnis von ablösender Betriebsvereinbarung …
- LAG Baden-Württemberg, 14.09.2000 - 21 Sa 25/00
Anforderung an Änderung eines Vertrags durch schlüssiges Verhalten; …
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 17 Sa 1634/09
Voraussetzungen für die Annahme einer gegenläufigen betrieblichen Übung
- ArbG Darmstadt, 19.07.2007 - 12 Ca 494/06
Betriebliche Übung, Regelungsabrede, Jubiläumszuwendung
- ArbG Berlin, 19.03.2003 - 9 Ca 35808/02
Verpflichtung zur Zahlung einer so genannten ERA-Strukturkomponente nach dem …
- ArbG Freiburg, 08.12.2011 - 4 Ca 232/11
Dynamisch wirkende betriebliche Übung bei Alterszulage
- ArbG Gera, 23.04.2009 - 4 Ca 1625/08
- ArbG Leipzig, 16.01.2008 - 2 Ga 2/08
- ArbG Karlsruhe, 15.03.2012 - 6 Ca 250/11
Rechtsanspruch auf Sonderzahlung im Arbeitsvertrag ausgeschlossen
- ArbG Frankfurt/Main, 18.11.2003 - 4 Ca 12999/02
- ArbG Frankfurt/Main, 14.05.2001 - 116 Ca 376/01
Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld aus betrieblicher Übung