Rechtsprechung
   BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 293/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5511
BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 293/08 (https://dejure.org/2009,5511)
BAG, Entscheidung vom 18.03.2009 - 10 AZR 293/08 (https://dejure.org/2009,5511)
BAG, Entscheidung vom 18. März 2009 - 10 AZR 293/08 (https://dejure.org/2009,5511)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,5511) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Funktionszulage bei Teilzeitbeschäftigung

  • openjur.de

    Anspruch auf Funktionszulage bei Teilzeitbeschäftigung; Tarifauslegung; Tarifvertrag über Gehälter für den Einzelhandel Sachsen-Anhalt; betriebliche Übung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Funktionszulage bei Teilzeitbeschäftigung im Einzelhandel

  • Judicialis

    TzBfG § 4 Abs. 1 S. 2; ; ETV vom 3. Februar 2006 § 2 Abschn. A lit. e; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 269 Abs. 3 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für eine Funktionszulage bei Teilzeitbeschäftigung im Einzelhandel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 17.04.1996 - 10 AZR 617/95

    Funktionszulage für teilzeitbeschäftigte Schreibkräfte

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 293/08
    Für diese Auslegung des § 2 Abschn. A Buchst. e Ziff. 3 ETV spricht, dass eine tarifliche Funktionszulage eine zusätzliche Vergütung für eine bestimmte Tätigkeit darstellt und keine Erschwerniszulage ist (BAG 17. April 1996 - 10 AZR 617/95 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 18 = EzBAT BAT N §§ 22, 23 Funktionszulage Nr. 6).

    Schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und auch nach dem der Tarifvertragsparteien wird eine Zulage, die eine besondere Erschwernis abgelten soll, regelmäßig nicht als Funktionszulage bezeichnet (BAG 17. April 1996 - 10 AZR 617/95 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 18 = EzBAT BAT N §§ 22, 23 Funktionszulage Nr. 6).

    Zwar kann eine bestimmte Funktion auch beinhalten, dass die dabei zu verrichtende Arbeit "schwerer" im Sinne von schwieriger ist; das stellt jedoch keine Erschwernis der Arbeit dar, für die eine Erschwerniszulage in Betracht käme (BAG 17. April 1996 - 10 AZR 617/95 - aaO.; vgl. 11. Juni 1997 - 10 AZR 784/96 - AP BMT-G II § 24 Nr. 2).

  • BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Zulagen, Nebenabrede, Schriftform, Verjährung

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 293/08
    Gewährt ein Arbeitgeber aufgrund einer fehlerhaften Tarifauslegung eine Leistung, ist er zur einseitigen Einstellung dieser Leistung berechtigt (vgl. BAG 26. August 1987 - 4 AZR 155/87 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Brotindustrie Nr. 1; 7. Mai 1986 - 4 AZR 556/83 - BAGE 52, 33; 29. Januar 1986 - 4 AZR 279/84 - AP BPersVG § 75 Nr. 17).
  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 338/08

    Funktionszulage bei Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 293/08
    Hinweise des Senats: Teilweise Parallelsachen 18. März 2009 - 10 AZR 293/08 - (vorliegend) und - 10 AZR 338/08 - (führend).
  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 784/96

    Schichtlohnzuschlag für Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 293/08
    Zwar kann eine bestimmte Funktion auch beinhalten, dass die dabei zu verrichtende Arbeit "schwerer" im Sinne von schwieriger ist; das stellt jedoch keine Erschwernis der Arbeit dar, für die eine Erschwerniszulage in Betracht käme (BAG 17. April 1996 - 10 AZR 617/95 - aaO.; vgl. 11. Juni 1997 - 10 AZR 784/96 - AP BMT-G II § 24 Nr. 2).
  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04

    Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 293/08
    Ein Anspruch aus betrieblicher Übung kann deshalb nur begründet werden, wenn es an einer kollektiven oder individualrechtlichen Grundlage für die Leistungsgewährung fehlt (st. Rspr., vgl. BAG 20. Juni 2007 - 10 AZR 410/06 - NZA 2007, 1293; 24. November 2004 - 10 AZR 202/04 - BAGE 113, 29).
  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 634/07

    Höhe von Schichtzulagen bei Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 293/08
    Eine Gleichbehandlung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer beim Arbeitsentgelt oder bei anderen teilbaren geldwerten Leistungen nach dem in § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG gesetzlich normierten sog. Pro-rata-temporis-Grundsatz schließt von vornherein eine Benachteiligung wegen der Teilzeitarbeit aus (BAG 24. September 2008 - 10 AZR 634/07 - AP TVöD § 24 Nr. 1 = EzA TzBfG § 4 Nr. 15).
  • BAG, 22.01.2002 - 3 AZR 554/00

    Konzernbetriebsvereinbarung - betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 293/08
    Eine betriebliche Übung entsteht nicht, soweit der Arbeitgeber durch sein Verhalten lediglich einer Verpflichtung nachkommen will (BAG 22. Januar 2002 - 3 AZR 554/00 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 77 Ruhestand Nr. 2).
  • BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 274/07

    Jubiläumszuwendung - Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 293/08
    a) Ein Arbeitgeber ist aus betrieblicher Übung nur dann zu einer Leistung verpflichtet, wenn seine Arbeitnehmer aus seinem Verhalten auf einen Bindungswillen schließen durften (vgl. BAG 28. Mai 2008 - 10 AZR 274/07 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 80 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 8).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 30.01.2008 - 5 Sa 306/07
    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 293/08
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 30. Januar 2008 - 5 Sa 306/07 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehoben.
  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 155/87

    Entstehung individueller Rechte aus betrieblicher Übung - Einverständnis mit der

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 293/08
    Gewährt ein Arbeitgeber aufgrund einer fehlerhaften Tarifauslegung eine Leistung, ist er zur einseitigen Einstellung dieser Leistung berechtigt (vgl. BAG 26. August 1987 - 4 AZR 155/87 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Brotindustrie Nr. 1; 7. Mai 1986 - 4 AZR 556/83 - BAGE 52, 33; 29. Januar 1986 - 4 AZR 279/84 - AP BPersVG § 75 Nr. 17).
  • BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 410/06

    Anspruch auf Weihnachtsgeld

  • BAG, 11.12.1996 - 10 AZR 359/96

    Sicherheitszulage für Teilzeitkräfte

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 279/84

    Eingruppierung: Vorsitzender einer Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer

  • BAG, 15.08.2018 - 10 AZR 211/17

    Tarifliche Funktionszulage für Kassierer/innen des Lebensmitteleinzelhandels in

    Der Begriff der "Funktionszulage" kennzeichnet Arbeitsentgelt für die Verrichtung von Arbeit in einer bestimmten Funktion (BAG 18. März 2009 - 10 AZR 293/08 - Rn. 16) .

    Je nach tariflicher Struktur kann sie eine zusätzliche Vergütung für herausgehobene Tätigkeiten darstellen, die noch nicht die Voraussetzungen der nächsthöheren Vergütungsgruppe erfüllen (BAG 18. März 2009 - 10 AZR 293/08 - Rn. 16) .

  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 313/08

    Zur Berechnung des Theaterbetriebszuschlags gemäß § 6 Abs 2 des

    Auch hier besteht ein unmittelbares Verhältnis zwischen dem zeitlichen Umfang der Leistung und der Vergütung (vgl. BAG 18. März 2009 - 10 AZR 293/08 -).
  • BAG, 27.10.2010 - 10 AZR 361/09

    Funktionszulage - Tätigkeit an einer Ausgangskasse (check-out)

    a) Eine tarifliche Funktionszulage unterscheidet sich von einer Erschwerniszulage vor allem dadurch, dass eine zusätzliche Vergütung für eine bestimmte Tätigkeit in einer bestimmten Funktion gewährt wird (vgl. bspw. Senat 17. April 1996 - 10 AZR 617/95 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 18; 16. November 2005 - 10 AZR 108/05 - zu II 2 b bb der Gründe, ZTR 2006, 313; 18. März 2009 - 10 AZR 293/08 - Rn. 14) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2012 - 5 Sa 28/11

    Anspruch auf Zahlung einer Kassenzulage nach § 2.8 ETV Einzelhandel

    Teilzeitbeschäftigte Kassiererinnen erhalten die Kassenzulage schon dann, wenn sie eine ihrer Teilzeitquote entsprechend geringere Anzahl von Stunden im Wochendurchschnitt an Ausgangskassen verbringen (wie BAG 18. März 2009 - 10 AZR 338/08 - AP Nr. 20 zu § 4 TzBfG = ZTR 2009, 491 und BAG 18. März 2009 - 10 AZR 293/08 - AP Nr. 19 zu § 4 TzBfG jeweils zum Tarifgebeit Sachsen-Anhalt).

    Dennoch gelten die Überlegungen des Bundesarbeitsgerichts zur Einordnung der Kassenzulage als Funktionszulage, die es anlässlich zweier Fälle aus dem Tarifgebiet Sachsen-Anhalt angestellt hatte (BAG 18. März 2009 - 10 AZR 338/08 - AP Nr. 20 zu § 4 TzBfG = ZTR 2009, 491; BAG 18. März 2009 - 10 AZR 293/08 - AP Nr. 19 zu § 4 TzBfG), auch für das hiesige Tarifgebiet.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2012 - 5 Sa 32/11

    Anspruch auf Zahlung einer Kassenzulage nach § 2.8 ETV Einzelhandel

    Dennoch gelten die Überlegungen des Bundesarbeitsgerichts zur Einordnung der Kassenzulage als Funktionszulage, die es anlässlich zweier Fälle aus dem Tarifgebiet Sachsen-Anhalt angestellt hatte (BAG 18. März 2009 - 10 AZR 338/08 - AP Nr. 20 zu § 4 TzBfG = ZTR 2009, 491; BAG 18. März 2009 - 10 AZR 293/08 - AP Nr. 19 zu § 4 TzBfG), auch für das hiesige Tarifgebiet.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.11.2014 - 2 Sa 105/14

    Aufstockungszahlung zur Altersteilzeitvergütung - Nichtberücksichtigung sog.

    Gewährt ein Arbeitgeber aufgrund einer fehlerhaften Auslegung einer kollektivrechtlichen Regelung eine Leistung, ist er zur einseitigen Einstellung dieser Leistung berechtigt ( BAG 18. März 2009 - 10 AZR 293/08 - Rn. 22, juris ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.11.2014 - 2 Sa 139/14

    Aufstockungszahlung zur Altersteilzeitvergütung - Nichtberücksichtigung sog.

    Gewährt ein Arbeitgeber aufgrund einer fehlerhaften Auslegung einer kollektivrechtlichen Regelung eine Leistung, ist er zur einseitigen Einstellung dieser Leistung berechtigt ( BAG 18. März 2009 - 10 AZR 293/08 - Rn. 22, juris ).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2012 - 5 Sa 30/11

    Anspruch auf Zahlung einer Kassenzulage nach § 2.8 ETV Einzelhandel

    Dennoch gelten die Überlegungen des Bundesarbeitsgerichts zur Einordnung der Kassenzulage als Funktionszulage, die es anlässlich zweier Fälle aus dem Tarifgebiet Sachsen-Anhalt angestellt hatte (BAG 18. März 2009 - 10 AZR 338/08 - AP Nr. 20 zu § 4 TzBfG = ZTR 2009, 491; BAG 18. März 2009 - 10 AZR 293/08 - AP Nr. 19 zu § 4 TzBfG), auch für das hiesige Tarifgebiet.
  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 338/08
    Hinweise des Senats: Teilweise Parallelsachen 18. März 2009 - 10 AZR 293/08 - und - 10 AZR 338/08 - (vorliegend, führend).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht