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   BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 297/13   

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BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 297/13 (https://dejure.org/2014,3608)
BAG, Entscheidung vom 15.01.2014 - 10 AZR 297/13 (https://dejure.org/2014,3608)
BAG, Entscheidung vom 15. Januar 2014 - 10 AZR 297/13 (https://dejure.org/2014,3608)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Tarifliche Sonderzahlung - Ausscheiden aus Altersgründen

  • openjur.de

    Tarifliche Sonderzahlung; Ausscheiden aus Altersgründen

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Tarifliche Sonderzahlung - Ausscheiden aus Altersgründen

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifliches Weihnachtsgeld - und das vorherige Ausscheiden aus Altersgründen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ausscheiden wegen Erreichen der Altersgrenze steht betrieblicher Sonderzahlung kurzfristig Beschäftigter nicht entgegen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tariflicher Anspruch auf betriebliche Sonderzahlung - Stichtagsregelung - Ausscheiden aus Altersgründen während des Kalenderjahres

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Tarifvertragliche Sonderzahlung beim Ausscheiden aus Altersgründen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 744
  • BB 2014, 756
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 208/91

    Anspruch auf tarifliche Sonderzahlung bei Ausscheiden wegen Altersruhegeld -

    Auszug aus BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 297/13
    Der Anspruch ergibt sich hingegen aus § 2.6 Abs. 2 TV Sonderzahlungen 2005, einer Sonderregelung für Beschäftigte, die ua. wegen Erreichens der Altersgrenze aus dem Beruf ausscheiden (BAG 5. August 1992 - 10 AZR 208/91 - [zu einer gleichlautenden Tarifvorschrift für das metallverarbeitende Handwerk in NRW]) .

    b) Bereits aus der Notwendigkeit des Rückgriffs auf § 2.1 Abs. 1 TV Sonderzahlungen 2005 wird deutlich, dass ohne die Betrachtung des tariflichen Gesamtzusammenhangs und seiner Systematik der Sinn und Zweck der Tarifnorm nicht zutreffend ermittelt werden kann (BAG 19. November 2008 - 10 AZR 658/07 - Rn. 17; 5. August 1992 - 10 AZR 208/91 - zu 2 der Gründe) .

    d) Der Grund, überhaupt eine Sonderregelung für Beschäftigte zu schaffen, die gleichzeitig mit dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis aus dem Berufs- und Erwerbsleben ausscheiden, liegt vor allem darin, dass diese dem Betrieb in der Regel bereits lange Zeit angehört und damit in besonderer Weise Betriebstreue gezeigt haben (BAG 5. August 1992 - 10 AZR 208/91 - zu 2 b der Gründe) .

  • BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 630/04

    Tarifliche Sonderzahlung - Ausscheiden wegen Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 297/13
    Soweit der Senat in der Entscheidung vom 23. Februar 2000 (- 10 AZR 197/99 - zu II 3 der Gründe; bestätigt von BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 630/04 -) zu einer vergleichbaren Tarifnorm davon ausgegangen ist, dass der Wortlaut eindeutig sei und eine andere Auslegung verbiete, wird daran nicht festgehalten.

    Allenfalls in Betracht kommt noch ein (konkludentes) Ruhen, wenn nach dem Ende des Krankengeldbezugs der Arbeitgeber auf sein Direktionsrecht verzichtet und der Arbeitnehmer Arbeitslosengeld bezogen hat (so BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 630/04 - zu II 3 b der Gründe; anders hingegen BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 132/01 - zu II 2 c und e der Gründe) .

  • BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 132/01

    Sonderzahlung im hessischen Kfz-Handwerk - Eintritt in den Ruhestand vor dem

    Auszug aus BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 297/13
    Allenfalls in Betracht kommt noch ein (konkludentes) Ruhen, wenn nach dem Ende des Krankengeldbezugs der Arbeitgeber auf sein Direktionsrecht verzichtet und der Arbeitnehmer Arbeitslosengeld bezogen hat (so BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 630/04 - zu II 3 b der Gründe; anders hingegen BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 132/01 - zu II 2 c und e der Gründe) .
  • BAG, 27.07.2011 - 10 AZR 484/10

    Zulage wegen Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 297/13
    a) Der Wortlaut der Tarifregelung, von dem bei der Auslegung vorrangig auszugehen ist (st. Rspr., vgl. zB BAG 27. Juli 2011 - 10 AZR 484/10 - Rn. 14) , ist nicht eindeutig, spricht aber eher gegen einen Anspruch.
  • BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 197/99

    Tarifliches 13. Monatseinkommen

    Auszug aus BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 297/13
    Soweit der Senat in der Entscheidung vom 23. Februar 2000 (- 10 AZR 197/99 - zu II 3 der Gründe; bestätigt von BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 630/04 -) zu einer vergleichbaren Tarifnorm davon ausgegangen ist, dass der Wortlaut eindeutig sei und eine andere Auslegung verbiete, wird daran nicht festgehalten.
  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 718/11

    Tarifliche Jahressonderzahlung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 297/13
    Die Tarifvertragsparteien können im Rahmen ihrer Tarifautonomie grundsätzlich frei bestimmen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Jahressonderzahlung gewährt wird, ob sie einen bestimmten Stichtag festlegen und welche Tatbestände gegebenenfalls zu einer Kürzung führen (zu den Grenzen: zB BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 31 ff.) .
  • BAG, 12.05.2010 - 10 AZR 346/09

    Anteilige Zuwendung - Altersrente nach § 237a SGB VI

    Auszug aus BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 297/13
    Darüber hinaus spricht vieles dafür, dass auch der Übergang in die Lebensverhältnisse eines Rentners/einer Rentnerin, der typischerweise zu einer Einkommensminderung führt, erleichtert werden sollte (vgl. zu einer solchen Motivation: BAG 12. Mai 2010 - 10 AZR 346/09 - Rn. 24 [TV Zuwendung]) .
  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 850/12

    Sonderzahlung - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 297/13
    Die Protokollnotiz zu dieser Regelung stellt dabei klar, dass Zeiten, die unter das Mutterschutzgesetz fallen und Arbeitsunfähigkeitszeiten nicht als Ruhen im Sinne dieser Tarifregelung zu verstehen sind (vgl. zu einer solchen Fragestellung auch: BAG 25. September 2013 - 10 AZR 850/12 -) .
  • LAG Baden-Württemberg, 28.01.2013 - 9 Sa 141/12

    Anspruch auf betriebliche Sonderzahlung nach TV SoZa Metall Südwest

    Auszug aus BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 297/13
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 28. Januar 2013 - 9 Sa 141/12 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 658/07

    Vorarbeiterzulage - erwerbsfähige Hilfebedürftige

    Auszug aus BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 297/13
    b) Bereits aus der Notwendigkeit des Rückgriffs auf § 2.1 Abs. 1 TV Sonderzahlungen 2005 wird deutlich, dass ohne die Betrachtung des tariflichen Gesamtzusammenhangs und seiner Systematik der Sinn und Zweck der Tarifnorm nicht zutreffend ermittelt werden kann (BAG 19. November 2008 - 10 AZR 658/07 - Rn. 17; 5. August 1992 - 10 AZR 208/91 - zu 2 der Gründe) .
  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Dabei sind Stichtagsregelungen als "Typisierungen in der Zeit" mit ihren notwendigen Pauschalierungen aus Gründen der Praktikabilität grundsätzlich - ungeachtet der damit verbundenen Härten - zur Abgrenzung von begünstigten Personenkreisen gerechtfertigt, wenn sich die Wahl des Stichtags am gegebenen Sachverhalt orientiert und vertretbar erscheint (BAG 17. April 2013 - 4 AZR 770/11 - Rn. 26 mwN; für Sonderzahlungen etwa BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 297/13 - Rn. 16 ff.; zu Stichtagsregelungen hinsichtlich einer erforderlichen Gewerkschaftsmitgliedschaft BAG 21. August 2013 - 4 AZR 861/11 - Rn. 22) .
  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 564/17

    Tarifbegriff "wegen Erreichung der Altersgrenze"

    Arbeitnehmer, die "wegen" des Erreichens der für den Bezug einer gesetzlichen Altersrente maßgeblichen Altersgrenze aus dem Berufs- oder Erwerbsleben ausscheiden, haben dem Betrieb typischerweise lange Zeit angehört und damit in besonderer Weise Betriebstreue gezeigt (vgl. BAG 6. Dezember 2017 - 10 AZR 575/16 - Rn. 21; 15. Januar 2014 - 10 AZR 297/13 - Rn. 19; 5. August 1992 - 10 AZR 208/91 - zu 2 b der Gründe) .
  • BAG, 06.12.2017 - 10 AZR 575/16

    Sonderzahlung - Inanspruchnahme vorgezogenen Altersruhegeldes - Vertrauensschutz

    Der Anspruch ergibt sich hingegen aus § 2.6 Abs. 2 TV Sonderzahlungen 2006, einer Sonderregelung für Beschäftigte, die unter anderem zwecks Inanspruchnahme eines vorgezogenen Altersruhegeldes aus dem Beruf ausscheiden, auch wenn ihr Arbeitsverhältnis vor dem Auszahlungstag am 1. Dezember endet (BAG 5. August 1992 - 10 AZR 208/91 - [zu einer gleichlautenden Tarifvorschrift für das metallverarbeitende Handwerk in Nordrhein-Westfalen]; 15. Januar 2014 - 10 AZR 297/13 - [zu einer gleichlautenden Tarifvorschrift für die Metall- und Elektroindustrie in Südbaden und Südwürttemberg-Hohenzollern]) .

    Er ist aber nicht, wie das Landesarbeitsgericht angenommen hat, eindeutig, sondern lässt eine andere Auslegung zu (vgl. BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 297/13 - Rn. 14 ff.) .

    Der Senat hält nach erneuter Prüfung an seiner Begründung aus der Entscheidung vom 15. Januar 2014 (- 10 AZR 297/13 -) fest, die eine gleichlautende Tarifregelung betraf.

    Trotz der systematischen Stellung dieser Norm als zweiter Absatz des § 2.6 handelt es sich vor allem um eine Sonderregelung zu § 2.1, nicht um eine Sonderregelung zu § 2.6 Abs. 1 TV Sonderzahlungen 2006 (vgl. BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 297/13 - Rn. 18) .

    c) Der Grund, überhaupt eine Sonderregelung für Beschäftigte zu schaffen, die gleichzeitig mit dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis aus dem Berufs- und Erwerbsleben ausscheiden, liegt vor allem darin, dass diese dem Betrieb in der Regel bereits lange Zeit angehört und damit in besonderer Weise Betriebstreue gezeigt haben (BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 297/13 - Rn. 19; 5. August 1992 - 10 AZR 208/91 - zu 2 b der Gründe) .

    dd) Für die Auslegung von § 2 TV Sonderzahlungen 2006, wie sie der Senat vornimmt, spricht insbesondere der Umstand, dass es sonst beinahe keinen praktischen Anwendungsfall für die Regelung in § 2.6 Abs. 2 TV Sonderzahlungen 2006 gäbe (vgl. BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 297/13 - Rn. 20) .

  • LAG Düsseldorf, 17.02.2016 - 12 Sa 951/15

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf die Sonderzahlung gem. RV 13.MEK bei Ausscheiden

    Bei dem Ausnahmetatbestand des § 2 Nr. 6 Abs. 2 TV 13. MEK handelt es sich um eine Ausnahme auch von dem Erfordernis des Bestehens des Arbeitsverhältnisses am maßgeblichen Stichtag (BAG 15.01.2014 - 10 AZR 297/13, AP Nr. 230 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie Rn. 19 ff.).

    Weiterhin soll der Übergang in die Lebensverhältnisse eines Rentners/einer Rentnerin, der typischerweise zu einer Einkommensminderung führt, erleichtert werden (BAG 15.01.2014 a.a.O. Rn. 19).

    So geht auch das Bundesarbeitsgericht davon aus, dass es sich um eine Sonderregelung für Beschäftigte handelt, die "gleichzeitig" mit dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis aus dem Berufs- und Erwerbsleben ausscheiden (BAG 15.01.2014 a.a.O. Rn. 19, 2 bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis mit Erreichen des 65. Lebensjahres zum 30.09.2011 und Bezug von gesetzlicher Altersrente seitdem).

    Maßgeblich ist der Zeitpunkt der gesetzlichen Regelaltersrente (BAG 15.01.2014 a.a.O. Rn. 22), weil für das vorgezogene Altersruhegeld eine Sonderregelung in § 2 Nr. 6 Abs. 2 TV 13. MEK geschaffen worden ist.

    Eine tatsächliche Arbeitsleistung hingegen gehört nicht zu den Anspruchsvoraussetzungen, so dass trotz Arbeitsunfähigkeit im Kalenderjahr ohne Vereinbarung zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses die Sonderzahlung geschuldet ist (vgl. Protokollnotiz zu § 2 Nr. 6 und BAG 15.01.2014 a.a.O. Rn. 20).

  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 844/13

    Freizeitausgleich nach § 2 Abs. 3 Pkw-Fahrer-TV-L

    a) Nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 3 Satz 1 Pkw-Fahrer-TV-L, von dem bei der Auslegung vorrangig auszugehen ist (st. Rspr., vgl. zB BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 297/13 - Rn. 14) , sind die Stunden, die über 268 Stunden hinausgehen, durch "Erteilung entsprechender Freizeit" auszugleichen.
  • LAG Hamm, 28.09.2015 - 15 Sa 925/15

    Ansprüche eines Arbeitnehmers auf tarifliche Sonderzahlung nach dem Tarifvertrag

    Im Übrigen hat der Kläger auf die Entscheidung des BAG - 10 AZR 297/13 - verwiesen, wonach das Nichtbestehen des Arbeitsverhältnisses am 01.12.

    Der Grund, überhaupt eine derartige Sonderregelung für diese Beschäftigten zu schaffen, liegt wesentlich darin, dass diese dem Betrieb in der Regel bereits lange Zeit angehört und damit in besonderer Weise Betriebstreue gezeigt haben (BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 297/13, NZA 2014, 744 unter Hinweis auf BAG 05.08.1992 - 10 AZR 208/91 -).

  • LAG Hamm, 11.03.2014 - 7 Sa 1277/13

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Ist aber die anzuwendende tarifliche Vorschrift vom Wortlaut her eindeutig, verbleibt kein Raum für eine Auslegung (vgl. zur Auslegung von Tarifverträgen und zum Erfordernis der fehlenden Eindeutigkeit des Wortlautes z.B. im BAG, Urteil vom 27.07.2011, 10 AZR 484/10 bei juris Rn. 14 und im BAG, Urteil vom 15.01.2014, 10 AZR 297/13 bei juris Rn. 14), wie sie die Beklagte für ihre Rechtsauffassung in Anspruch nimmt.
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