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   BAG, 25.02.1998 - 10 AZR 298/97   

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BAG, 25.02.1998 - 10 AZR 298/97 (https://dejure.org/1998,2781)
BAG, Entscheidung vom 25.02.1998 - 10 AZR 298/97 (https://dejure.org/1998,2781)
BAG, Entscheidung vom 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 (https://dejure.org/1998,2781)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 09.08.1995 - 10 AZR 539/94

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses - Stillschweigende Vereinbarung -

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 10 AZR 298/97
    Davon geht auch das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung aus ( BAGE 66, 34 = AP Nr. 93 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; Urteil vom 22. Februar 1995 - 10 AZR 782/93 - AP Nr. 123 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; Urteil vom 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - BAGE 80, 308 = AP Nr. 181 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Bezieht ein Arbeitnehmer bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit auf seinen Antrag hin nach Aussteuerung durch die Krankenkasse Arbeitslosengeld nach §§ 105 a, 101 AFG, so ist nach der Rechtsprechung des Senats ( BAGE 80, 308 = AP Nr. 181 zu § 611 BGB Gratifikation) zu vermuten, daß die Parteien - zumindest stillschweigend - das Ruhen des Arbeitsverhältnisses vereinbart haben.

  • BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 88/90

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 10 AZR 298/97
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung ( BAGE 71, 78 = AP Nr. 143 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - AP Nr. 162 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 10. April 1996 - 10 AZR 600/95 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bergbau) davon aus, daß eine tarifliche Regelung über die Gewährung einer Sonderzahlung im einzelnen bestimmen kann, welche Zeiten ohne tatsächliche Arbeitsleistung sich anspruchsmindernd oder anspruchsausschließend auf die Sonderzahlung auswirken sollen und daß über solche Bestimmungen hinaus einer tariflichen Regelung nicht der Rechtssatz entnommen werden kann, Voraussetzung für den Anspruch auf die tarifliche Sonderzahlung sei auf jeden Fall eine nicht ganz unerhebliche tatsächliche Arbeitsleistung im Bezugszeitraum.

    Dies hat der Senat für die mit § 2 Ziff. 2 und 3 a TV 13. ME-Schuhindustrie insoweit gleichlautende Berechnungsvorschrift im Tarifvertrag über eine Jahressonderzahlung 13. Monatseinkommen für gewerbliche Arbeitnehmer und Auszubildende der Schuhindustrie in der Bundesrepublik Deutschland vom 18. Januar 1988 bereits mit Urteil vom 5. August 1992 ( BAGE 71, 78 = AP, a.a.O.) entschieden.

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 145/86

    Eingruppierung: Laboringenieur in einer Fachhochschule

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 10 AZR 298/97
    Diese vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Auslegung nichttypischer Willenserklärungen ist nach ständiger Rechtsprechung durch das Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt läßt und ob sie rechtlich möglich ist ( BAGE 55, 53 = AP Nr. 131 zu §§ 22, 23 BAT; BGH Urteil vom 31. Januar 1995 - XI ZR 56/94 - ZIP 1995, 658; zuletzt: BAG Urteil vom 22. Januar 1997 - 5 AZR 499/95 - n.v.).
  • BAG, 10.04.1996 - 10 AZR 600/95

    Tarifliche Sonderzahlungen ohne Arbeitsleistung bei Antrag auf Arbeitslosengeld

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 10 AZR 298/97
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung ( BAGE 71, 78 = AP Nr. 143 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - AP Nr. 162 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 10. April 1996 - 10 AZR 600/95 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bergbau) davon aus, daß eine tarifliche Regelung über die Gewährung einer Sonderzahlung im einzelnen bestimmen kann, welche Zeiten ohne tatsächliche Arbeitsleistung sich anspruchsmindernd oder anspruchsausschließend auf die Sonderzahlung auswirken sollen und daß über solche Bestimmungen hinaus einer tariflichen Regelung nicht der Rechtssatz entnommen werden kann, Voraussetzung für den Anspruch auf die tarifliche Sonderzahlung sei auf jeden Fall eine nicht ganz unerhebliche tatsächliche Arbeitsleistung im Bezugszeitraum.
  • BAG, 22.02.1995 - 10 AZR 782/93

    Tarifliche Sonderzahlung bei lang anhaltender Krankheit

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 10 AZR 298/97
    Davon geht auch das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung aus ( BAGE 66, 34 = AP Nr. 93 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; Urteil vom 22. Februar 1995 - 10 AZR 782/93 - AP Nr. 123 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; Urteil vom 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - BAGE 80, 308 = AP Nr. 181 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 669/92

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 10 AZR 298/97
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung ( BAGE 71, 78 = AP Nr. 143 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - AP Nr. 162 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 10. April 1996 - 10 AZR 600/95 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bergbau) davon aus, daß eine tarifliche Regelung über die Gewährung einer Sonderzahlung im einzelnen bestimmen kann, welche Zeiten ohne tatsächliche Arbeitsleistung sich anspruchsmindernd oder anspruchsausschließend auf die Sonderzahlung auswirken sollen und daß über solche Bestimmungen hinaus einer tariflichen Regelung nicht der Rechtssatz entnommen werden kann, Voraussetzung für den Anspruch auf die tarifliche Sonderzahlung sei auf jeden Fall eine nicht ganz unerhebliche tatsächliche Arbeitsleistung im Bezugszeitraum.
  • BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 124/89

    Langandauerndes Unvermögen zur Arbeitsleistung und 13. ME

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 10 AZR 298/97
    Davon geht auch das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung aus ( BAGE 66, 34 = AP Nr. 93 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; Urteil vom 22. Februar 1995 - 10 AZR 782/93 - AP Nr. 123 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; Urteil vom 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - BAGE 80, 308 = AP Nr. 181 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BGH, 31.01.1995 - XI ZR 56/94

    Grenzen der ergänzenden Vertragsauslegung

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 10 AZR 298/97
    Diese vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Auslegung nichttypischer Willenserklärungen ist nach ständiger Rechtsprechung durch das Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt läßt und ob sie rechtlich möglich ist ( BAGE 55, 53 = AP Nr. 131 zu §§ 22, 23 BAT; BGH Urteil vom 31. Januar 1995 - XI ZR 56/94 - ZIP 1995, 658; zuletzt: BAG Urteil vom 22. Januar 1997 - 5 AZR 499/95 - n.v.).
  • BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 499/95

    Arbeitsvertrag: Auslegung - Vergütungsregelung

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 10 AZR 298/97
    Diese vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Auslegung nichttypischer Willenserklärungen ist nach ständiger Rechtsprechung durch das Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt läßt und ob sie rechtlich möglich ist ( BAGE 55, 53 = AP Nr. 131 zu §§ 22, 23 BAT; BGH Urteil vom 31. Januar 1995 - XI ZR 56/94 - ZIP 1995, 658; zuletzt: BAG Urteil vom 22. Januar 1997 - 5 AZR 499/95 - n.v.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.1997 - 9 Sa 988/96

    Krankheit; Arbeitsunfähigkeit; Aussteuerung durch Krankenkasse ;

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 10 AZR 298/97
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. Februar 1997 - 9 Sa 988/96 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 850/12

    Sonderzahlung - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit

    Ein Arbeitsverhältnis ruht, wenn die wechselseitigen Hauptpflichten kraft Gesetzes oder (ggf. konkludenter) vertraglicher Vereinbarung suspendiert sind und somit der jeweilige Gläubiger von seinem Schuldner die Erbringung der Leistung nicht mehr verlangen und durchsetzen kann (BAG 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 80, 308; vgl. auch 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 -) .
  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05

    Urlaubsabgeltung - bestehendes Arbeitsverhältnis

    (3.2) Diese vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Auslegung nichttypischer Willenserklärungen ist durch das Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (BAG 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 - 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 -).

    (3.3) Bezieht ein Arbeitnehmer wie der Kläger bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit auf seinen Antrag hin nach Ablauf der Krankengeldzahlungen Arbeitslosengeld nach § 125 Abs. 1 SGB III, so ist zu vermuten, dass die Parteien zumindest stillschweigend das Ruhen des Arbeitsverhältnisses vereinbart haben (vgl. BAG 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - BAGE 80, 308; 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 - 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 -).

  • BAG, 08.07.1998 - 10 AZR 404/97
    Bestätigung der Rechtsprechung in den Urteilen vom 5. August 1992 (- 10 AZR 539/94 - BAGE 71, 78 = AP Nr. 143 zu § 611 BGB Gratifikation), vom 11. Oktober 1995 (- 10 AZR 985/94 - AP Nr. 133 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie) und vom 25. Februar 1998 (- 10 AZR 298/97 - n.v.).

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung (BAGE 71, 78 = AP Nr. 143 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 16. März 1994 -1 0 AZR 669/92 - AP Nr. 162 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 10. April 1996 -1 0 AZR 600/95 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bergbau; Urteil vom 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 - n.v.) davon aus, daß eine tarifliche Regelung über die Gewährung einer Sonderzahlung im einzelnen bestimmen kann, welche Zeiten ohne tatsächliche Arbeitsleistung sich anspruchsmindernd oder anspruchsausschließend auf die Sonderzahlung auswirken sollen und daß über solche Bestimmungen hinaus einer tariflichen Regelung nicht der Rechtssatz entnommen werden kann, Voraussetzung für den Anspruch auf die tarifliche Sonderzahlung sei auf jeden Fall eine nicht ganz unerhebliche tatsächliche Arbeitsleistung im Bezugszeitraum.

    Davon geht das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung aus (BAGE 66, 34 = AP Nr. 93 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie und zuletzt: BAG Urteil vom 25. Februar 1998, aaO).

    Die vom Senat in mehreren Verfahren entschiedene Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Beantragung von Arbeitslosengeld nach § 105 a AFG durch einen Arbeitnehmer, der fortlaufend arbeitsunfähig erkrankt ist, verbunden mit einem Antrag auf Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente und der Erteilung einer Arbeitsbescheinigung gemäß § 133 AFG durch den Arbeitgeber zu einer konkludenten Vereinbarung über das Ruhen des Arbeitsverhältnisses führt oder aus anderen Gründen einen Gratifikationsanspruch ausschließt (vgl. BAG Urteile vom 9. August 1995 -1 0 AZR 485/94 -n.v.; vom 9. August 1995 -1 0 AZR 539/94 - BAGE 80, 308 = AP Nr. 181 zu § 611 BGB Gratifikation; vom 10. April 1996, aaO; vom 12. November 1997 -1 0 AZR 74/97 - n.v.; vom 11. Februar 1998 - 1 0 AZR 264/97 - n.v.; vom 25. Februar 1998, aaO), ist im vorliegenden Rechtsstreit nicht von Bedeutung.

    Den Regelungen in § 2 Nr. 2 und 3 TV 13. ME-Schuhindustrie kann nicht entnommen werden, Voraussetzung für einen Anspruch auf die tarifliche Sonderzahlung sei zusätzlich, daß in den Monaten Juli bis Oktober überhaupt Arbeitsentgelt abgerechnet worden ist, das der Berechnung eines durchschnittlichen Stundenlohnes zugrunde gelegt werden könnte (BAGE 71, 78 = AP, aaO und Urteil vom 25. Februar 1998, aaO).

  • BAG, 15.04.2003 - 9 AZR 548/01

    Urlaubsgeld im Öffentlichen Dienst - Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten

    Er ergibt sich insbesondere aus den in der Regelung selbst normierten Voraussetzungen sowie den Ausschluß- und Kürzungstatbeständen (Senat 13. November 2001 - 9 AZR 436/00 - EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 48; BAG 15. März 2000 - 10 AZR 115/99 - EEK I/1252; 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 - EEK I/1207 mwN), welche die Tarifvertragsparteien in Ausübung ihrer durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten autonomen Regelungsmacht unter Nutzung des ihnen zustehenden weiten Gestaltungsspielraums im Tarifvertrag festgelegt haben.
  • LAG Düsseldorf, 19.01.2012 - 15 Sa 380/11

    Urlaubsanspruch bei ruhendem Arbeitsverhältnis

    Bei einer solchen Sachverhaltskonstellation ist aufgrund des Umstandes, dass der Arbeitnehmer bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit trotz des rechtlichen Weiterbestehens des Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengeld beantragt und bezieht, eine Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien über das Ruhen des Arbeitsverhältnisses zu vermuten (BAG vom 09.08.1995 - 10 AZR 539/94 - BAG vom 11.10.1995 - 10 AZR 985/94 - BAG vom 25.02.1998 - 10 AZR 298/97 -).
  • LAG Düsseldorf, 08.02.2011 - 16 Sa 1574/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch der arbeitsunfähigen Arbeitnehmerin bei Bezug eine

    Weder eine Arbeitsunfähigkeit allein (BAG v. 25.02.1998 - 10 AZR 298/97 - n.v., juris) noch die bloße Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente hat Auswirkungen auf die zivilrechlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (BAG v. 07.06.1990 - 6 AZR 52/89 - BAGE 65, 187).

    Nach der Rechtsprechung kann eine - stillschweigende - Vereinbarung des Ruhens des Arbeitsverhältnisses jedoch dann angenommen werden, wenn der Arbeitnehmer bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit auf seinen Antrag hin nach Aussteuerung durch die Krankenkasse Arbeitslosengeld bezieht (BAG v. 25.02.1998 - 10 AZR 298/97 - n.v., juris; BAG v. 09.08.1995 - 10 AZR 539/94 - a.a.O.).

  • BAG, 24.01.2001 - 10 AZR 672/99

    Tarifliche Sonderzahlung

    Jedoch hat der Senat demgegenüber bei entsprechender tatsächlicher Ausgangssituation in anderen Entscheidungen ein Arbeitsverhältnis im Sinne des jeweiligen Tarifvertrages angenommen (vgl. BAG 22. Februar 1995 -10 AZR 782/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 123 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 118; 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - BAGE 80, 308; 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 - nv.; 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 - nv.).

    Da die Tarifnorm eine tatsächliche Arbeitsleistung des Klägers nicht voraussetzt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Sonderzahlung auch ohne tatsächliche Arbeitsleistung zu gewähren (BAG 10. April 1996 - 10 AZR 600/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bergbau Nr. 3 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 142; 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 - nv.; 8. Juli 1998 - 10 AZR 404/97 - nv.; 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 - nv. - jeweils mwN).

  • BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 112/11

    Tarifliche Sondervergütung bei Langzeiterkrankung

    Die Tatbestandsvoraussetzungen einer solchen Leistung mit Mischcharakter und eine eventuelle Kürzungsmöglichkeit wegen Arbeitsunfähigkeitszeiten nach § 4a EFZG (vgl. dazu BAG 25. Juli 2001 - 10 AZR 502/00 - BAGE 98, 245) oder einen Entfall der Leistung bei Fehlzeiten ohne Entgeltanspruch legen die Tarifvertragsparteien selbst fest (BAG 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - BAGE 80, 308; 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 -; 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 -) .
  • BAG, 27.01.1999 - 10 AZR 3/98

    Tarifliche Jahressonderzahlung ohne Arbeitsleistung - Ruhen des

    Da diese Tarifnorm eine tatsächliche Arbeitsleistung des Klägers nicht voraussetzt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 5. August 1992 - 10 AZR 88/90 - BAGE 71, 78 = AP Nr. 143 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - BAGE 76, 134 = AP Nr. 162 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 10. April 1996 - 10 AZR 600/95 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bergbau; Urteil vom 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 - n.v. und Urteil vom 8. Juli 1998 - 10 AZR 404/97 - n.v.) die Gewährung einer Sonderzahlung wegen Fehlens einer tatsächlichen Arbeitsleistung nicht ausgeschlossen.

    b) Diese vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Auslegung nichttypischer Willenserklärungen ist durch das Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt läßt und ob sie rechtlich möglich ist (BAG Urteil vom 14. August 1991 - 4 AZR 25/91 - AP Nr. 159 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 9. August 1995 - 10 AZR 485/94 - n.v.; BAG Urteil vom 25. Februar 1998, aaO).

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 400/12

    Sonderzahlung - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit

    Ein Arbeitsverhältnis ruht, wenn die wechselseitigen Hauptpflichten kraft Gesetzes oder (ggf. konkludenter) vertraglicher Vereinbarung suspendiert sind und somit der jeweilige Gläubiger von seinem Schuldner die Erbringung der Leistung nicht mehr verlangen und durchsetzen kann (BAG 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 80, 308; vgl. auch 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 -) .
  • BAG, 13.11.2001 - 9 AZR 436/00

    Urlaubsgeld - Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Düsseldorf, 23.02.2012 - 5 Sa 1370/11

    Urlaub; Entstehen von Urlaubsansprüche während des Ruhens des

  • BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 630/04

    Tarifliche Sonderzahlung - Ausscheiden wegen Erwerbsunfähigkeit

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 401/12

    Sonderzahlung - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit

  • ArbG Hamburg, 10.05.2016 - S 1 Ca 272/15

    Urlaubsabgeltung - Verfall des Urlaubsanspruchs - Arbeitsunfähigkeit -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.05.2016 - 3 Sa 359/15

    Urlaubsabgeltung - tarifvertraglicher Mehrurlaub - Verfall - Ruhen des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 20 Sa 659/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei dem Bezug einer

  • BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 613/98

    Weihnachtszuwendung bei Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit - Sachliche

  • LAG Nürnberg, 08.02.2011 - 6 Sa 500/10

    Urlaubsanspruch bei ruhendem Arbeitsverhältnis

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