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   BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 336/11   

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https://dejure.org/2012,40158
BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 336/11 (https://dejure.org/2012,40158)
BAG, Entscheidung vom 26.09.2012 - 10 AZR 336/11 (https://dejure.org/2012,40158)
BAG, Entscheidung vom 26. September 2012 - 10 AZR 336/11 (https://dejure.org/2012,40158)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Fleischkontrolleure - Arbeitszeit - Bedarfsarbeitsverhältnis

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Konkretisierunng von Arbeitspflichten ohne ausdrückliche Erklärung aufgrund besonderer Umstände

  • Betriebs-Berater

    Bedarfsarbeitsverhältnis - Konkretisierung von Arbeitspflichten

  • rewis.io

    Fleischkontrolleure - Arbeitszeit - Bedarfsarbeitsverhältnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkretisierunng der Arbeitspflichten ohne ausdrückliche Erklärung aufgrund besonderer Umstände; Ständig erbrachte Mindestarbeitsleitung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifliches Bedarfsarbeitsverhältnis (hier: Fleischkontrolleure) ? Konkretisierung auf bestimmte Arbeitsbedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Fleischkontrolleure - Bedarfsarbeitsverhältnis - Mindestarbeitszeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 244
  • DB 2013, 290
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 504/06

    Annahmeverzug - Konkludente Vertragsänderung

    Auszug aus BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 336/11
    In diesem Sinne kann für die Bestimmung der regelmäßigen vertraglichen Arbeitszeit auf das gelebte Rechtsverhältnis als Ausdruck des wirklichen Parteiwillens abgestellt werden (BAG 25. April 2007 - 5 AZR 504/06 - Rn. 12, AP BGB § 615 Nr. 121 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 20) .

    Allein daraus, dass ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber - auch längere Zeit - unter deutlicher Überschreitung einer vertraglich vorgesehenen Arbeitszeit eingesetzt wird, ergibt sich aber keine Vertragsänderung (BAG 25. April 2007 - 5 AZR 504/06 - Rn. 12, AP BGB § 615 Nr. 121 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 20) .

  • BAG, 26.08.1997 - 3 AZR 183/96

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst - Fleischbeschautierärzte

    Auszug aus BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 336/11
    Dieser Tarifvertrag sollte den Besonderheiten einer Berufsgruppe im Verhältnis zu den sonstigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst Rechnung tragen (vgl. zum TV Ang aöS: BAG 26. August 1997 - 3 AZR 183/96 - zu II 3 b bb der Gründe, AP BGB § 611 Fleischbeschauer-Dienstverhältnis Nr. 20 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 13) .

    Eine unbedingte Verpflichtung zur Arbeitsleistung verbunden mit der Gefahr, sich bei deren Verletzung Schadensersatzansprüchen auszusetzen, besteht nach diesen tariflichen Regelungen nicht (BAG 26. August 1997 - 3 AZR 183/96 - aaO) .

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Auszug aus BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 336/11
    Die angestrebte Entscheidung ist geeignet, den Konflikt der Parteien über den Umfang der vereinbarten Arbeitszeit zu lösen und weitere Prozesse zu vermeiden (vgl. BAG 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - Rn. 15, BAGE 116, 267) .

    Eine Konkretisierung der Leistungspflicht des Arbeitnehmers im Wege stillschweigender Vertragsergänzung setzt voraus, dass über den bloßen Zeitablauf hinaus Umstände vorliegen, die ein schutzwürdiges Vertrauen des Arbeitnehmers auf Beibehaltung des bisherigen Leistungsinhalts für die Zukunft begründen (BAG 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - Rn. 17, BAGE 116, 267) .

  • BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 617/07

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Aufhebung durch gerichtlichen Vergleich

    Auszug aus BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 336/11
    Aber auch einer revisionsrechtlich nur eingeschränkten Überprüfung, ob die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB verletzt worden sind, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder Umstände, die für die Auslegung von Bedeutung sein können, außer Betracht gelassen worden sind (st. Rspr., BAG 17. Mai 2011 - 9   AZR 189/10 - Rn. 26, AP BUrlG § 7 Nr. 51 = EzA BUrlG § 7 Nr. 124; 22. Oktober 2008 - 10 AZR 617/07 - Rn. 21, AP HGB § 74 Nr. 82 = EzA HGB § 74 Nr.   70) , hält die Auslegung des Landesarbeitsgerichts nicht stand.
  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 336/11
    Wegen des Fehlens einer Tarifsukzessionsklausel im Arbeitsvertrag ergibt sich dies entweder aus einer ergänzenden Vertragsauslegung (vgl. BAG 23. März 2011 - 10 AZR 831/09 - Rn. 19 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 88; 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 21 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44) oder aus einer ergänzenden (konkludenten) Vereinbarung der Parteien, da die materiellen Regelungen des TV Fleischuntersuchung auf die Arbeitsverhältnisse angewendet wurden.
  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 831/09

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf den BAT und Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 336/11
    Wegen des Fehlens einer Tarifsukzessionsklausel im Arbeitsvertrag ergibt sich dies entweder aus einer ergänzenden Vertragsauslegung (vgl. BAG 23. März 2011 - 10 AZR 831/09 - Rn. 19 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 88; 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 21 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44) oder aus einer ergänzenden (konkludenten) Vereinbarung der Parteien, da die materiellen Regelungen des TV Fleischuntersuchung auf die Arbeitsverhältnisse angewendet wurden.
  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 202/10

    Versetzung - billiges Ermessen - Zumutbarkeit von Fahrzeiten

    Auszug aus BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 336/11
    Es ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass Arbeitspflichten sich, ohne dass ausdrückliche Erklärungen ausgetauscht werden, nach längerer Zeit auf bestimmte Arbeitsbedingungen konkretisieren (BAG 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 - Rn. 19 mwN, EzA GewO § 106 Nr. 9) .
  • BAG, 19.10.2011 - 4 AZR 811/09

    Gleichstellungsabrede - Abgrenzung "Altvertrag/Neuvertrag

    Auszug aus BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 336/11
    Die Klage ist als Elementenfeststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO zulässig (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 779/10 - Rn. 22; 19. Oktober 2011 - 4 AZR 811/09 - Rn. 13, DB 2011, 2783 ) .
  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 779/10

    Solo-Trompeter - Reichweite des Direktionsrechts

    Auszug aus BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 336/11
    Die Klage ist als Elementenfeststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO zulässig (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 779/10 - Rn. 22; 19. Oktober 2011 - 4 AZR 811/09 - Rn. 13, DB 2011, 2783 ) .
  • LAG Niedersachsen, 12.04.2011 - 13 Sa 1393/10

    Mindestarbeitszeit kann konkludent aus einer einvernehmlichen Vertragshandhabung

    Auszug aus BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 336/11
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 12. April 2011 - 13 Sa 1393/10 - aufgehoben.
  • BAG, 15.08.1989 - 8 AZR 530/88

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20

    Arbeitnehmereigenschaft von "Crowdworkern"

    a) Haben die Parteien einen Arbeitsvertrag ohne ausdrückliche Willenserklärungen zu seinem näheren Inhalt geschlossen, kann in Ermangelung anderer Anknüpfungspunkte für die Bestimmung der regelmäßigen vertraglichen Arbeitszeit auf das gelebte Rechtsverhältnis als Ausdruck des wirklichen Parteiwillens abgestellt werden, auch wenn dem tatsächlichen Verhalten nicht notwendig ein bestimmter rechtsgeschäftlicher Erklärungswert in Bezug auf den Inhalt des Arbeitsverhältnisses zukommt (BAG 2. November 2016 - 10 AZR 419/15 - Rn. 11; 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - Rn. 34, BAGE 145, 26; 26. September 2012 - 10 AZR 336/11 - Rn. 14; 25. April 2007 - 5 AZR 504/06 - Rn. 12 ff.) .
  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 272/12

    Arbeitnehmerstatus - Cutterin

    Haben die Parteien - wie im Streitfall - einen Arbeitsvertrag nicht durch den Austausch ausdrücklicher Willenserklärungen, sondern durch Realofferte und deren Annahme geschlossen, kann für die Bestimmung der regelmäßigen vertraglichen Arbeitszeit auf das gelebte Rechtsverhältnis als Ausdruck des wirklichen Parteiwillens abgestellt werden (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 336/11 - Rn. 14; 25. April 2007 - 5 AZR 504/06 - Rn. 12 ff.) .
  • BAG, 18.10.2023 - 5 AZR 22/23

    Arbeit auf Abruf - Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit

    Als bloß tatsächlichem Verhalten kommt dem Abruf der Arbeitsleistung ein rechtsgeschäftlicher Erklärungswert dahingehend, der Arbeitgeber wolle sich für die Zukunft an eine von § 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG abweichende höhere Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit binden, nicht zu (vgl. BAG 22. April 2009 - 5 AZR 133/08 - Rn. 13; 26. September 2012 - 10 AZR 336/11 - Rn. 14; LAG Hamm 20. April 2021 - 17 Sa 1203/20 - Rn. 98; aA BeckOK ArbR/Bayreuther Stand 1. September 2023 TzBfG § 12 Rn. 8b, der meint, bei einer "länger andauernden Mehrarbeit" lasse sich "vertreten, dass der Arbeitnehmer von der Anordnung der Arbeit auf einen entsprechenden Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durfte") , zumal § 12 Abs. 2 TzBfG grundsätzlich die Möglichkeit vorsieht, den auf Abruf tätigen Arbeitnehmer in gewissem Umfang über eine festgelegte Mindestarbeitszeit hinaus heranzuziehen.
  • BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 41/19

    Heimarbeit - Verdienstsicherung und Urlaubsabgeltung

    Stattdessen ist auf die ausdrücklichen oder konkludenten Absprachen abzustellen, die der Ausgabe von Heimarbeit zugrunde liegen (vgl. BAG 26. September 2012 - 10 AZR 336/11 - Rn. 14) .
  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - 17 Sa 45/20

    Arbeitnehmerstatus - Statusfeststellungsklage - Kündigungsschutzantrag -

    Die Feststellungsklage kann sich als sog. Elementenfeststellungsklage auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. für die st. Rspr. BAG 19. Dezember 2019 - 6 AZR 23/19 - 14 f., juris bspw. zur Feststellung der Berechtigung, eine Nebentätigkeit ausüben zu dürfen; 11. Dezember 2019 - 4 AZR 310/16 - Rn. 10, AP SGB II § 6c Nr. 9 zur Feststellung der Anwendbarkeit eines bestimmten Tarifvertrages; 18. September 2019 - 5 AZR 335/18 - Rn. 15, AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 251 zur Feststellung der Anspruchsberechtigung bzgl. eines bestimmten Gehaltsbestandteils; 12. Dezember 2018 - 5 AZR 124/18 - Rn. 13, AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 55 = EzA BGB 2002 § 611 Nr. 12 zur Feststellung der Vergütungspflicht für Umkleidezeiten; 6. Dezember 2017 - 5 AZR 118/17 - Rn. 14 f., BAGE 161, 132 zur Feststellung der Verpflichtung zur Gutschrift bestimmter Stunden auf dem Arbeitszeitkonto; 16. Mai 2013 - 6 AZR 680/11 - Rn. 15; 26. September 2012 - 10 AZR 336/11 - Rn. 10, AP BGB § 611 Fleischbeschauer-Dienstverhältnis Nr. 25 zur Feststellung einer wöchentlichen Mindestarbeitszeit; 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 11; 24. Mai 2012 - 6 AZR 703/10 - Rn. 22; 18. Januar 2012 - 10 AZR 779/10 - Rn. 22, zur Feststellung der Reichweite des Direktionsrechts) .
  • LAG Hamm, 29.11.2022 - 6 Sa 202/22

    Bestimmung der Wochenarbeitszeit in einem Abrufarbeitsverhältnis

    Denn der Arbeitseinsatz ist ein tatsächliches Verhalten, dem nicht notwendig ein bestimmter rechtsgeschäftlicher Erklärungswert in Bezug auf den Inhalt des Arbeitsverhältnisses zukommt (BAG, Urteil vom 26.09.2012 - 10 AZR 336/11, juris Rn. 14).

    Aus dem Abrufverhalten der Beklagten konnte die Klägerin allerdings grundsätzlich nur auf einen hohen Bedarf an ihrer Arbeitsleistung, nicht aber auf die Vereinbarung einer bestimmten Mindestarbeitszeit schließen (BAG, Urteil vom 26.09.2012 aaO. Rn. 18; ähnlich zur Erhöhung der vertraglichen Arbeitszeit durch tatsächlichen Arbeitseinsatz BAG, Urteil vom 22.04.2009 - 5 AZR 133/08, juris Rn. 13).

    Hingegen kann eine ständig erbrachte Mindestarbeitsleistung als konkludent vereinbart angesehen werden, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsleistung nicht nur abgerufen und erwartet, sondern von den Arbeitnehmern als vertraglich geschuldete Leistung gefordert hat (BAG, Urteil vom 26.09.2012 aaO. Rn. 21).

    Die Parteien streiten über die regelmäßige monatliche Arbeitszeit und damit über den Umfang der vereinbarten Arbeitspflicht (zur Zulässigkeit der Feststellungsklage bei Streit über den Umfang der Arbeitspflicht vgl. BAG, Urteil vom 26.09.2012 - 10 AZR 336/11 -, Rn. 10, juris).

  • LAG Hamm, 20.04.2021 - 17 Sa 1203/20

    Vorrang des TV Fleischuntersuchung vor TVöD -VKA; Konkludente Vertragsänderung

    Vielmehr ist auf die Absprachen abzustellen, die dem erhöhten Arbeitseinsatz zugrunde liegen (BAG 26.09.2012 - 10 AZR 336/11 - Rn. 14).

    In diesem Sinne kann für die Bestimmung der regelmäßigen vertraglichen Arbeitszeit auf das gelebte Rechtsverhältnis als Ausdruck des wirklichen Parteiwillens abgestellt werden (liegen (BAG 26.09.2012 - 10 AZR 336/11 - aaO).

    Aus dem Abrufverhalten des Beklagten konnte der Kläger deshalb grundsätzlich nur auf einen hohen Bedarf an seiner Arbeitsleistung, nicht aber auf die Vereinbarung einer bestimmten Mindestarbeitszeit schließen (vgl. BAG 26.09.2012 - 10 AZR 336/11 - Rn. 18).

    Eine verstetigte Vergütung, in der ein Indiz für eine weitergehende vertragliche Bindung als im Rahmen eines reinen Bedarfsarbeitsverhältnisses liegen kann (BAG 26.09.2012 - 10 AZR 336/11 - Rn. 18), liegt somit nicht vor.

    Mit der Ersetzung dieser Tarifverträge durch den TV Fleischuntersuchung zum 01.09.2008 ist dieser Tarifvertrag Vertragsbestandteil geworden (vgl. hierzu BAG 26.09.2012 - 10 AZR 336/11 - Rn. 13).

  • BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 419/15

    Regelmäßige vertragliche Arbeitszeit - gelebtes Arbeitsverhältnis als Ausdruck

    a) Haben die Parteien - wie im Streitfall - einen Arbeitsvertrag ohne ausdrückliche Willenserklärungen zu seinem näheren Inhalt geschlossen, kann in Ermangelung anderer Anknüpfungspunkte für die Bestimmung der regelmäßigen vertraglichen Arbeitszeit auf das gelebte Rechtsverhältnis als Ausdruck des wirklichen Parteiwillens abgestellt werden, auch wenn dem tatsächlichen Verhalten nicht notwendig ein bestimmter rechtsgeschäftlicher Erklärungswert in Bezug auf den Inhalt des Arbeitsverhältnisses zukommt (vgl. BAG 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - Rn. 34, BAGE 145, 26; 26. September 2012 - 10 AZR 336/11 - Rn. 14; 25. April 2007 - 5 AZR 504/06 - Rn. 12 ff.) .
  • LAG Hamm, 18.01.2023 - 3 Sa 672/22

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Annahmeverzug des

    Denn der Arbeitseinsatz ist ein tatsächliches Verhalten, dem nicht notwendig ein bestimmter rechtsgeschäftlicher Erklärungswert in Bezug auf den Inhalt des Arbeitsverhältnisses zukommt (BAG, 26.09.2012, 10 AZR 336/11, Rn. 14).

    Aus dem Abrufverhalten der Beklagten konnte die Klägerin allerdings grundsätzlich nur auf einen hohen Bedarf an ihrer Arbeitsleistung, nicht aber auf die Vereinbarung einer bestimmten Mindestarbeitszeit schließen (BAG, 26.09.2012, 10 AZR 336/11, Rn. 18; ähnlich zur Erhöhung der vertraglichen Arbeitszeit durch tatsächlichen Arbeitseinsatz BAG, 22.04.2009, 5 AZR 133/08, Rn. 13).

    (c) Hingegen kann eine ständig erbrachte Mindestarbeitsleistung als konkludent vereinbart angesehen werden, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsleistung nicht nur abgerufen und erwartet, sondern von den Arbeitnehmern als vertraglich geschuldete Leistung gefordert hat (BAG, 26.09.2012, 10 AZR 336/11, Rn. 21).

    Die angestrebte Entscheidung ist geeignet, den Konflikt der Parteien über den Umfang der vereinbarten Arbeitszeit zu lösen und weitere Prozesse zu vermeiden (vgl. BAG, 26.09.2012, 10 AZR 336/11, Rn. 10; 15.12.2009, 9 AZR 46/09, Rn. 21 ff.; 07.12.2005, 5 AZR 535/04, Rn. 14).

  • LAG Niedersachsen, 15.11.2018 - 6 Sa 1225/17

    Umfang der Vergütungspflicht in einem Heimarbeitsverhältnis; Voraussetzungen des

    In diesem Sinne kann für die Bestimmung der vertraglichen Arbeitszeit bzw. des dem Heimarbeitnehmer zuzuweisenden Arbeitsvolumens auf das gelebte Rechtsverhältnis als Ausdruck des wirklichen Parteiwillens abgestellt werden (vgl. BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 336/11 - Rn. 14).

    Zwar kann auch eine ständig erbrachte Mindestleistung als konkludent vereinbart angesehen werden, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsleistung nicht nur abgerufen und erwartet, sondern von den Arbeitnehmern als vertraglich geschuldete Leistung gefordert hat (BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 336/11 - Rn. 21).

  • LAG Hamm, 20.04.2021 - 17 Sa 1116/20

    Bedarfsarbeitsverhältnis eines Fleischuntersuchers; Keine konkludente

  • LAG Hamm, 12.10.2022 - 4 Sa 220/22
  • LAG Hamm, 12.10.2022 - 4 Sa 221/22
  • LAG Düsseldorf, 29.07.2015 - 7 Sa 313/15

    Auslegung der arbeitsvertraglichen Vereinbarung von Arbeit auf Abruf

  • LAG Hessen, 05.06.2020 - 10 Sa 1519/19

    1. Nach § 12 Abs. 1 TzBfG können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass

  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 507/18

    Einseitige Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit - vergangenheitsbezogene

  • LAG Hamm, 12.10.2022 - 4 Sa 218/22

    Auslegung der Vereinbarung über ein Abrufarbeitsverhältnis hinsichtlich der Dauer

  • LAG Düsseldorf, 19.08.2015 - 7 Sa 233/15

    Auslegung der arbeitsvertraglichen Vereinbarung von Arbeit auf Abruf

  • ArbG Bielefeld, 16.09.2020 - 3 Ca 653/20
  • ArbG Bielefeld, 13.08.2020 - 7 Ca 707/20
  • LAG Hessen, 17.09.2020 - 5 Sa 1475/19

    Voraussetzungen der Umwandlung eines Abrufarbeitszeitverhältnisses in ein

  • LAG Hessen, 12.04.2013 - 10 Sa 1209/12

    Abrufarbeit - Überschreitung des monatlichen Arbeitszeitvolumens -

  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2020 - 17 Sa 7/20

    Auslegung von Prozessanträgen - Eventualverhältnis mehrerer Klagegründe -

  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 539/11

    Besitzstandszulage nach § 25 TV-Fleischuntersuchung - keine Berücksichtigung von

  • LAG Hamm, 21.02.2013 - 17 Sa 1660/12

    Versetzung; Begriff des "Dritten" i.S.d. § 4 Abs. 2 TVöD -VKa

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.06.2023 - 6 Sa 106/22

    Vergütung (erfolgsabhängige), Zielfestlegung, Dotierung, Leistungsgrad,

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.06.2023 - 1 Sa 115/22

    Feststellungsklage, Elementenfeststellungsklage, Zulässigkeit, ZIelvereinbarung,

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.06.2023 - 1 Sa 101/22

    Feststellungsklage, Elementenfeststellungsklage, Zulässigkeit, ZIelvereinbarung,

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.06.2023 - 1 Sa 84/22

    Feststellungsklage, Elementenfeststellungsklage, Zulässigkeit, ZIelvereinbarung,

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.06.2023 - 1 Sa 107/22

    Feststellungsklage, Elementenfeststellungsklage, Zulässigkeit, ZIelvereinbarung,

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.06.2023 - 6 Sa 83/22

    Elementenfeststellungsklage, Vergütung (erfolgsabhängige), Provision,

  • LAG Köln, 30.10.2019 - 5 Sa 257/19
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