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   BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 35/06   

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BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 35/06 (https://dejure.org/2007,1278)
BAG, Entscheidung vom 14.02.2007 - 10 AZR 35/06 (https://dejure.org/2007,1278)
BAG, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 (https://dejure.org/2007,1278)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verwirkung des Anspruchs auf Gewährung einer übertariflichen Qualifikationszulage; Verwirkung bei Illoyalität eines Arbeitnehmers; Unzumutbarkeit der Erfüllung eines Anspruchs bei Haushaltsrückstellungen

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 611

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 § 242
    Gratifikation; Sondervergütung - Verwirkung; Qualifikationszulage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwirkung von Anspruch auf Zulage wegen jahrelanger Nichtgeltendmachung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2063 (Ls.)
  • NZA 2007, 690
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Feststellungsinteresse

    Auszug aus BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 35/06
    Die Beklagte hat sich auf eine sog. Prozessverwirkung nicht berufen (vgl. hierzu BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 -).

    Es müssen vielmehr zu dem Zeitmoment besondere Umstände sowohl im Verhalten des Berechtigten als auch des Verpflichteten hinzutreten (Umstandsmoment), die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (BAG 17. Februar 1988 - 5 AZR 638/86 - BAGE 57, 329; 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - BAGE 97, 326; 19. März 2003 - 7 AZR 267/02 - BAGE 105, 317; 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 -).

    Gerade weil Kollegen der Klägerin gleich gelagerte Ansprüche gerichtlich geltend machten, musste die Beklagte damit rechnen, dass andere Arbeitnehmer dies zum Anlass nehmen würden, ihrerseits Ansprüche zu erheben (vgl. hierzu auch BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - 19. März 2003 - 7 AZR 267/02 - BAGE 105, 317; aA wohl BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 239/90 - EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 68).

    Soweit sie behauptet, sie habe die Forderungen der Klägerin nicht als Haushaltsrückstellung berücksichtigen können, rechtfertigt dies nicht die Annahme, es sei ihr aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar, die Ansprüche zu erfüllen (vgl. auch BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 -).

    Die Klägerin setzt sich hierdurch zu ihrem früheren Verhalten nicht in Widerspruch (vgl. hierzu BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - 11. Dezember 1996 - 5 AZR 855/95 - BAGE 85, 11).

  • BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 267/02

    Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitsvermittlung

    Auszug aus BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 35/06
    Es müssen vielmehr zu dem Zeitmoment besondere Umstände sowohl im Verhalten des Berechtigten als auch des Verpflichteten hinzutreten (Umstandsmoment), die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (BAG 17. Februar 1988 - 5 AZR 638/86 - BAGE 57, 329; 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - BAGE 97, 326; 19. März 2003 - 7 AZR 267/02 - BAGE 105, 317; 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 -).

    Gerade weil Kollegen der Klägerin gleich gelagerte Ansprüche gerichtlich geltend machten, musste die Beklagte damit rechnen, dass andere Arbeitnehmer dies zum Anlass nehmen würden, ihrerseits Ansprüche zu erheben (vgl. hierzu auch BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - 19. März 2003 - 7 AZR 267/02 - BAGE 105, 317; aA wohl BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 239/90 - EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 68).

    Wenn die Beklagte wegen der Klageerhebung durch zwei Ärzte die Rechtslage mit der Klägerin hätte klären wollen, hätte sie von sich aus auf die Klägerin zugehen können (vgl. hierzu BAG 19. März 2003 - 7 AZR 267/02 - aaO).

  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99

    Verwirkung

    Auszug aus BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 35/06
    Es müssen vielmehr zu dem Zeitmoment besondere Umstände sowohl im Verhalten des Berechtigten als auch des Verpflichteten hinzutreten (Umstandsmoment), die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (BAG 17. Februar 1988 - 5 AZR 638/86 - BAGE 57, 329; 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - BAGE 97, 326; 19. März 2003 - 7 AZR 267/02 - BAGE 105, 317; 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 -).

    Die Verwirkung dient dem Vertrauensschutz (BAG 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - aaO mwN).

  • BGH, 10.12.2003 - XII ZR 155/01

    Vollstreckbarkeit eines wertgesicherten Unterhaltsvergleichs; Verwirkung

    Auszug aus BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 35/06
    Im Fall besserer wirtschaftlicher Verhältnisse des Schuldners spielt dieser Erfahrungssatz für den Bundesgerichtshof auch keine Rolle mehr (BGH 10. Dezember 2003 - XII ZR 155/01 - NJW-RR 2004, 649).
  • BAG, 11.12.1996 - 5 AZR 855/95

    Rechtsmißbräuchliche Berufung auf ein Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 35/06
    Die Klägerin setzt sich hierdurch zu ihrem früheren Verhalten nicht in Widerspruch (vgl. hierzu BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - 11. Dezember 1996 - 5 AZR 855/95 - BAGE 85, 11).
  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 35/06
    Soweit die Beklagte auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Verwirkung von Unterhaltsansprüchen hinweist, übersieht sie, dass diese Rechtsprechung einen Erfahrungssatz annimmt, wonach ein Unterhaltsschuldner seine Lebensführung an die ihm zur Verfügung stehenden Einkünfte anpasst, bei unerwarteten Unterhaltsnachforderungen nicht auf Ersparnisse zurückgreifen kann und dadurch regelmäßig in Bedrängnis gerät (BGH 23. Oktober 2002 - XII ZR 266/99 - BGHZ 152, 217; 13. Januar 1988 - IVb ZR 7/87 - BGHZ 103, 62).
  • BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99

    Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern

    Auszug aus BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 35/06
    Soweit die Beklagte auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Verwirkung von Unterhaltsansprüchen hinweist, übersieht sie, dass diese Rechtsprechung einen Erfahrungssatz annimmt, wonach ein Unterhaltsschuldner seine Lebensführung an die ihm zur Verfügung stehenden Einkünfte anpasst, bei unerwarteten Unterhaltsnachforderungen nicht auf Ersparnisse zurückgreifen kann und dadurch regelmäßig in Bedrängnis gerät (BGH 23. Oktober 2002 - XII ZR 266/99 - BGHZ 152, 217; 13. Januar 1988 - IVb ZR 7/87 - BGHZ 103, 62).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.02.1983 - 1 Sa 50/82
    Auszug aus BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 35/06
    (2) Die Beklagte konnte auch nicht deshalb darauf vertrauen, dass die Klägerin ihren Anspruch auf die Zulage nicht (mehr) geltend machen werde, weil die Klägerin weder auf ihr Schreiben vom 25. Februar 1998 noch auf die in vier Jahren erfolgten jährlichen Kürzungen reagierte (vgl. hierzu LAG Baden-Württemberg 11. Februar 1983 - 1 Sa 50/82 - AP BGB § 242 Verwirkung Nr. 40).
  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96

    Weihnachtsgratifikation - Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 35/06
    Ebenso wenig hat die Beklagte die Würdigung des Landesarbeitsgerichts angegriffen, das Schreiben vom 25. Februar 1998 stelle kein Angebot einer verschlechternden Vertragsänderung dar, weshalb im Schweigen der Klägerin nicht die Zustimmung zu diesem Angebot gesehen werden könne (BAG 14. August 1996 - 10 AZR 69/96 -AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 47 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 144; 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38).
  • BAG, 14.11.1978 - 6 ABR 11/77

    Ansprüche des Betriebsrats - Ersatz von Aufwendungen - Verwirken von Ansprüchen

    Auszug aus BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 35/06
    Das Schweigen der Klägerin hat die Beklagte nicht dazu bewogen, die vollständige Kürzung hinauszuschieben (vgl. hierzu BAG 14. November 1978 - 6 ABR 11/77 - AP BGB § 242 Verwirkung Nr. 39 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 38).
  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 239/90

    Verwirkung eines Anspruchs vor dessen Fälligkeit - Verwirkung materieller Rechte

  • BAG, 17.02.1988 - 5 AZR 638/86

    Qualifiziertes Zeugnis: Ergänzungs- oder Berichtigungsverlangen als

  • BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 69/96

    Verzicht auf Anspruch aus betrieblicher Übung

  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 145/01

    Verwirkung

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 372/05

    Betriebsrentenanpassung - Verwirkung des Klagerechts

  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 160/02

    Betriebliche Altersversorgung bei vermuteter Arbeitsvermittlung/unerlaubter

  • LAG Hamm, 11.10.2011 - 14 Sa 543/11

    Berufung des Trainers erfolgreich - Vertragsklausel unwirksam

    Es müssen vielmehr zum Zeitablauf besondere Umstände sowohl im Verhalten des Berechtigen als auch des Verpflichteten hinzutreten (Umstandsmoment), die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (vgl. BAG, 17. Februar 1988, 5 AZR 638/86, NZA 1988, 427 ; 20. Juni 1989, 3 AZR 504/87, NZA 1989, 843 ; 25. April 2001, 5 AZR 497/99, NZA 2001, 966 ; 24. Mai 2006, 7 AZR 365/05, EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 114; 14. Februar 2007, 10 AZR 35/06, NZA 2007, 690 ).

    Die Verwirkung dient dem Vertrauensschutz (vgl. BAG, 25. April 2001, a.a.O., 14. Februar 2007, a.a.O.).

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 579/10

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Einwand der

    (1) Ein Gläubiger ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Schuldner darauf aufmerksam zu machen, dass er sich vorbehält, ihn zukünftig gerichtlich zu belangen (BAG 20. April 2011 - 4 AZR 368/09 - Rn. 29, NZA-RR 2011, 609; 14. Februar 2007 -  10 AZR 35/06 - Rn. 22 mwN, EzA BGB 2002 § 242 Verwirkung Nr. 2) .

    Anders als in den Fällen, in denen der Gläubiger von der bisherigen Vertragslage gestaltend abweicht (vgl. BAG 14. Februar 2007 -  10 AZR 35/06 - Rn. 24, EzA BGB 2002 § 242 Verwirkung Nr. 2; BGH 13. Februar 2008 - VIII ZR 14/06 - Rn. 7 f., NJW 2008, 1302) , haben weder die VCS noch die Beklagte aus der Sicht der Klägerin eine von ihnen ausgehende Änderung der vertraglichen Abreden angekündigt oder vollzogen, aufgrund deren das Arbeitsverhältnis nunmehr in Anwendung der Regelungen des UTV durchgeführt werde.

    Ein Arbeitnehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, seinen Arbeitgeber auf dessen möglicherweise fehlerhafte rechtliche Auffassung aufmerksam zu machen, es sei denn, dass sich der Arbeitgeber auf für einen Arbeitnehmer ersichtlich fehlerhafte tatsächliche Annahmen gestützt hätte, von denen der Anspruch abhing und deren Aufklärung dem Arbeitnehmer ein Leichtes gewesen wäre (so auch BAG 14. Februar 2007 -  10 AZR 35/06 - Rn. 24, EzA BGB 2002 § 242 Verwirkung Nr. 2) .

    Zudem muss ein Arbeitgeber, wenn Arbeitnehmer mit einer für eine Vielzahl von Arbeitnehmern geltenden Begründung Ansprüche gerichtlich geltend machen, damit rechnen, dass andere Arbeitnehmer dies zum Anlass nehmen, ihrerseits gleichartige Ansprüche zu erheben (vgl. hierzu auch BAG 20. April 2011 - 4 AZR 368/09 - Rn. 29 mwN, NZA-RR 2011, 609; 19. März 2003 - 7 AZR 267/02 - zu III 4 b der Gründe, BAGE 105, 317; 14. Februar 2007 -  10 AZR 35/06 - Rn. 22, EzA BGB 2002 § 242 Verwirkung Nr. 2) .

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 580/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der

    (a) Ein Gläubiger ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Schuldner darauf aufmerksam zu machen, dass er sich vorbehält, ihn zukünftig gerichtlich zu belangen (BAG 20. April 2011 - 4 AZR 368/09 - Rn. 29, NZA-RR 2011, 609; 14. Februar 2007 -  10 AZR 35/06 - Rn. 22 mwN, EzA BGB 2002 § 242 Verwirkung Nr. 2) .

    Anders als in den Fällen, in denen der Gläubiger von der bisherigen Vertragslage gestaltend abweicht (vgl. BAG 14. Februar 2007 -  10 AZR 35/06 - Rn. 24, EzA BGB 2002 § 242 Verwirkung Nr. 2; BGH 13. Februar 2008 - VIII ZR 14/06 - Rn. 7 f., NJW 2008, 1302) , haben weder die VCS noch die Beklagte aus der Sicht der Klägerin eine von ihnen ausgehende Änderung der vertraglichen Abreden angekündigt oder vollzogen, aufgrund deren das Arbeitsverhältnis nunmehr in Anwendung der Regelungen des UTV durchgeführt werde.

    Ein Arbeitnehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, seinen Arbeitgeber auf dessen möglicherweise fehlerhafte rechtliche Auffassung aufmerksam zu machen, es sei denn, dass sich der Arbeitgeber auf für einen Arbeitnehmer ersichtlich fehlerhafte tatsächliche Annahmen gestützt hätte, von denen der Anspruch abhing und deren Aufklärung dem Arbeitnehmer ein Leichtes gewesen wäre (so auch BAG 14. Februar 2007 -  10 AZR 35/06 - Rn. 24, EzA BGB 2002 § 242 Verwirkung Nr. 2) .

    Zudem muss ein Arbeitgeber, wenn Arbeitnehmer mit einer für eine Vielzahl von Arbeitnehmern geltenden Begründung Ansprüche gerichtlich geltend machen, damit rechnen, dass andere Arbeitnehmer dies zum Anlass nehmen, ihrerseits gleichartige Ansprüche zu erheben (vgl. hierzu auch BAG 20. April 2011 - 4 AZR 368/09 - Rn. 29 mwN, NZA-RR 2011, 609; 19. März 2003 - 7 AZR 267/02 - zu III 4 b der Gründe, BAGE 105, 317; 14. Februar 2007 -  10 AZR 35/06 - Rn. 22, EzA BGB 2002 § 242 Verwirkung Nr. 2) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2011 - 3 Sa 337/11

    Vereinbarkeit einer Erschwerniszulage mit § 3 FahrpersStG - betriebliche Übung -

    Dementsprechend kann in einer - zunächst - widerspruchslosen Weiterarbeit der Arbeitnehmer auch keine Annahme eines Änderungsangebots gesehen werden ( vgl. hierzu BAG 14. August 1996 - 10 AZR 69/96 - NZA 1996 1323; 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 12, NZA 2007, 690 ).

    Die Verwirkung dient dem Vertrauensschutz ( BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 20, NZA 2007, 690 ).

    Ein Gläubiger ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Schuldner darauf aufmerksam zu machen, dass er sich vorbehält, ihn künftig gerichtlich zu belangen ( BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 22, NZA 2007, 690 ).

    Die Beklagte konnte auch nicht deshalb darauf vertrauen, dass der Kläger seinen Anspruch auf die Zulagen nicht (mehr) geltend machen werde, weil er auf ihr Schreiben vom 27. Juni 2008 nicht ablehnend reagierte ( vgl. BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 23, NZA 2007, 690 ).

    Etwas anderes könnte allenfalls dann anzunehmen sein, wenn sich die Beklagte auf für den Kläger ersichtlich fehlerhafte tatsächliche Annahmen gestützt hätte, von denen der Anspruch abhing und deren Aufklärung dem Kläger ein Leichtes gewesen wäre ( vgl. BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 24, NZA 2007, 690 ), was hier nicht der Fall war.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2011 - 3 Sa 331/11

    Vereinbarkeit einer Erschwerniszulage mit § 3 FahrpersStG - betriebliche Übung -

    Dementsprechend kann in einer - zunächst - widerspruchslosen Weiterarbeit der Arbeitnehmer auch keine Annahme eines Änderungsangebots gesehen werden ( vgl. hierzu BAG 14. August 1996 - 10 AZR 69/96 - NZA 1996 1323; 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 12, NZA 2007, 690 ).

    Die Verwirkung dient dem Vertrauensschutz ( BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 20, NZA 2007, 690 ).

    Ein Gläubiger ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Schuldner darauf aufmerksam zu machen, dass er sich vorbehält, ihn künftig gerichtlich zu belangen ( BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 22, NZA 2007, 690 ).

    Die Beklagte konnte auch nicht deshalb darauf vertrauen, dass der Kläger seinen Anspruch auf die Zulagen nicht (mehr) geltend machen werde, weil er auf ihr Schreiben vom 27. Juni 2008 nicht ablehnend reagierte ( vgl. BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 23, NZA 2007, 690 ).

    Etwas anderes könnte allenfalls dann anzunehmen sein, wenn sich die Beklagte auf für den Kläger ersichtlich fehlerhafte tatsächliche Annahmen gestützt hätte, von denen der Anspruch abhing und deren Aufklärung dem Kläger ein Leichtes gewesen wäre ( vgl. BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 24, NZA 2007, 690 ), was hier nicht der Fall war.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2011 - 3 Sa 332/11

    Vereinbarkeit einer Erschwerniszulage mit § 3 FahrpersStG - betriebliche Übung -

    Dementsprechend kann in einer - zunächst - widerspruchslosen Weiterarbeit der Arbeitnehmer auch keine Annahme eines Änderungsangebots gesehen werden ( vgl. hierzu BAG 14. August 1996 - 10 AZR 69/96 - NZA 1996 1323; 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 12, NZA 2007, 690 ).

    Die Verwirkung dient dem Vertrauensschutz ( BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 20, NZA 2007, 690 ).

    Ein Gläubiger ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Schuldner darauf aufmerksam zu machen, dass er sich vorbehält, ihn künftig gerichtlich zu belangen ( BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 22, NZA 2007, 690 ).

    Die Beklagte konnte auch nicht deshalb darauf vertrauen, dass der Kläger seinen Anspruch auf die Zulagen nicht (mehr) geltend machen werde, weil er auf ihr Schreiben vom 27. Juni 2008 nicht ablehnend reagierte ( vgl. BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 23, NZA 2007, 690 ).

    Etwas anderes könnte allenfalls dann anzunehmen sein, wenn sich die Beklagte auf für den Kläger ersichtlich fehlerhafte tatsächliche Annahmen gestützt hätte, von denen der Anspruch abhing und deren Aufklärung dem Kläger ein Leichtes gewesen wäre ( vgl. BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 24, NZA 2007, 690 ), was hier nicht der Fall war.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.01.2012 - 3 Sa 333/11

    Vereinbarkeit einer Erschwerniszulage mit § 3 FahrpersStG - betriebliche Übung -

    Dementsprechend kann in einer - zunächst - widerspruchslosen Weiterarbeit der Arbeitnehmer auch keine Annahme eines Änderungsangebots gesehen werden ( vgl. hierzu BAG 14. August 1996 - 10 AZR 69/96 - NZA 1996 1323; 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 12, NZA 2007, 690 ).

    Die Verwirkung dient dem Vertrauensschutz ( BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 20, NZA 2007, 690 ).

    Ein Gläubiger ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Schuldner darauf aufmerksam zu machen, dass er sich vorbehält, ihn künftig gerichtlich zu belangen ( BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 22, NZA 2007, 690 ).

    Die Beklagte konnte auch nicht deshalb darauf vertrauen, dass der Kläger seinen Anspruch auf die Zulagen nicht (mehr) geltend machen werde, weil er auf ihr Schreiben vom 27. Juni 2008 nicht ablehnend reagierte ( vgl. BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 23, NZA 2007, 690 ).

    Etwas anderes könnte allenfalls dann anzunehmen sein, wenn sich die Beklagte auf für den Kläger ersichtlich fehlerhafte tatsächliche Annahmen gestützt hätte, von denen der Anspruch abhing und deren Aufklärung dem Kläger ein Leichtes gewesen wäre ( vgl. BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 24, NZA 2007, 690 ), was hier nicht der Fall war.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2011 - 3 Sa 334/11

    Vereinbarkeit einer Erschwerniszulage mit § 3 FahrpersStG - betriebliche Übung -

    Dementsprechend kann in einer - zunächst - widerspruchslosen Weiterarbeit der Arbeitnehmer auch keine Annahme eines Änderungsangebots gesehen werden ( vgl. hierzu BAG 14. August 1996 - 10 AZR 69/96 - NZA 1996 1323; 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 12, NZA 2007, 690 ).

    Die Verwirkung dient dem Vertrauensschutz ( BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 20, NZA 2007, 690 ).

    Ein Gläubiger ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Schuldner darauf aufmerksam zu machen, dass er sich vorbehält, ihn künftig gerichtlich zu belangen ( BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 22, NZA 2007, 690 ).

    Die Beklagte konnte auch nicht deshalb darauf vertrauen, dass der Kläger seinen Anspruch auf die Zulagen nicht (mehr) geltend machen werde, weil er auf ihr Schreiben vom 27. Juni 2008 nicht ablehnend reagierte ( vgl. BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 23, NZA 2007, 690 ).

    Etwas anderes könnte allenfalls dann anzunehmen sein, wenn sich die Beklagte auf für den Kläger ersichtlich fehlerhafte tatsächliche Annahmen gestützt hätte, von denen der Anspruch abhing und deren Aufklärung dem Kläger ein Leichtes gewesen wäre ( vgl. BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 24, NZA 2007, 690 ), was hier nicht der Fall war.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2011 - 3 Sa 354/11

    Vereinbarkeit einer Erschwerniszulage mit § 3 FahrpersStG - betriebliche Übung -

    Dementsprechend kann in einer - zunächst - widerspruchslosen Weiterarbeit der Arbeitnehmer auch keine Annahme eines Änderungsangebots gesehen werden ( vgl. hierzu BAG 14. August 1996 - 10 AZR 69/96 - NZA 1996 1323; 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 12, NZA 2007, 690 ).

    Die Verwirkung dient dem Vertrauensschutz ( BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 20, NZA 2007, 690 ).

    Ein Gläubiger ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Schuldner darauf aufmerksam zu machen, dass er sich vorbehält, ihn künftig gerichtlich zu belangen ( BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 22, NZA 2007, 690 ).

    Die Beklagte konnte auch nicht deshalb darauf vertrauen, dass der Kläger seinen Anspruch auf die Zulagen nicht (mehr) geltend machen werde, weil er auf ihr Schreiben vom 27. Juni 2008 nicht ablehnend reagierte ( vgl. BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 23, NZA 2007, 690 ).

    Etwas anderes könnte allenfalls dann anzunehmen sein, wenn sich die Beklagte auf für den Kläger ersichtlich fehlerhafte tatsächliche Annahmen gestützt hätte, von denen der Anspruch abhing und deren Aufklärung dem Kläger ein Leichtes gewesen wäre ( vgl. BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 24, NZA 2007, 690 ), was hier nicht der Fall war.

  • BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 368/09

    Korrigierende Rückgruppierung, nach vorheriger Bestätigung der bisherigen

    Zur Erklärung eines entsprechenden Vorbehalts ist der Gläubiger weder verpflichtet (vgl. zB BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 22 mwN, NZA 2007, 690) noch ist dies aus Schuldnersicht ernsthaft zu erwarten.
  • LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 538/13

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main - 8 Sa 537/13 - v. 10.12.2013

  • LAG Hessen, 23.04.2010 - 3 Sa 47/09

    Darlegungs- und Beweislast bei Einstellungsanspruch - Dokumentationsgebot -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2011 - 3 Sa 167/11

    Betriebliche Übung - kein Erklärungswert des Schweigens - konkludente

  • LAG Hamm, 19.01.2012 - 8 Sa 1099/11

    Arbeitsentgelt; Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation infolge betrieblicher

  • BAG, 03.12.2008 - 5 AZR 62/08

    Versetzung - Tätigkeit einer Hausdame

  • LAG Hamm, 03.03.2009 - 14 Sa 445/08

    AGB; Provision; Rückzahlung; Verwirkung; Vorschuss

  • LAG Bremen, 17.06.2008 - 1 Sa 29/08

    Sittenwidrigkeit eines Stundenlohns von 5 EUR

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2010 - 25 Sa 1959/10

    Schadensersatz - Nichtabschluss eines arbeitsvertraglich zugesagten Sparvertrags

  • LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 537/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

  • LAG Hessen, 24.06.2014 - 8 Sa 1135/13

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Personalüberleitungsvertrag - Vertrag zugunsten

  • LAG Hessen, 25.03.2014 - 8 Sa 1150/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

  • LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 540/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

  • LAG Niedersachsen, 13.02.2012 - 8 Sa 263/11

    Anspruch aus einzelvertraglich vereinbarten tariflichen Bestimmungen nach

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2012 - 8 Sa 591/11

    Kündigungsfrist des § 622 Abs 5 Nr 2 BGB - Vertragsauslegung - AGB-Kontrolle

  • LAG Düsseldorf, 01.08.2007 - 7 Sa 361/07

    Bestehen eines Anspruchs auf Altersversorgung aus einer Zusage in einem

  • LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 539/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

  • LAG Düsseldorf, 02.09.2010 - 5 Sa 720/10

    Tarifkonkurrenz, Günstigkeitsprinzip, Sachgruppenvergleich

  • LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 383/23

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko

  • LAG Düsseldorf, 01.08.2007 - 7 Sa 655/07

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Verwirkung - Verzicht

  • LAG Hessen, 02.03.2012 - 3 Sa 953/11

    Vergütung nach TVöD und TVÜ-VKA

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.06.2012 - 8 Sa 152/12

    Ausstehende Arbeitsvergütung - unbeanstandete Gehaltsabrechnung - Verwirkung

  • LAG Hamm, 16.01.2009 - 10 Sa 1023/08

    Arbeitsentgelt; Tantieme; Aufrechnung; Widerklage; Verfall; Treu und Glauben;

  • LAG Düsseldorf, 30.04.2008 - 7 Sa 586/07

    Fehlerhaftigkeit der Unterrichtung über einen Betriebsübergang bei mangelnder

  • LAG Köln, 20.10.2011 - 6 Sa 380/11

    Unwirksame Änderung der Arbeitsbedingungen bei widerspruchsloser Fortsetzung des

  • LAG Sachsen, 24.05.2016 - 3 Sa 711/15

    Anrechnung einer Treueprämie und einer Schichtzulage auf den tariflichen

  • LAG Hamm, 21.10.2009 - 18 Sa 1763/08

    Tarifliche Ansprüche eines Entnahmearztes bei arbeitsvertraglicher Verweisung auf

  • LAG Düsseldorf, 05.12.2007 - 7 (8) Sa 690/06

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 336/11

    Vertragsauslegung - Keine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei

  • LAG Düsseldorf, 19.09.2007 - 7 (11) Sa 1068/06

    Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlerhafter

  • LAG Düsseldorf, 01.08.2007 - 7 (15) Sa 1265/06

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • LAG Düsseldorf, 30.04.2008 - 7 (12) Sa 1099/06

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch

  • ArbG Cottbus, 02.11.2007 - 2 Ca 822/07

    Überstunden und Verwirkung

  • LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 384/23

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2017 - 2 Sa 81/17

    Überstundenvergütung - Darlegungslast - Schätzung - 13. Monatsgehalt

  • LAG Hessen, 02.03.2012 - 3 Sa 954/11

    Vergütung nach TVöD und TVÜ-VKA

  • LAG Sachsen, 08.04.2009 - 3 Sa 254/08

    Arbeitsgerichtsprozess - Verwirkung des Klagerechts

  • LAG Niedersachsen, 14.12.2012 - 6 Sa 1782/11

    Eingruppierung eines Bauleiters aufgrund einer Gesamtbetriebsvereinbarung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.01.2009 - 9 Sa 648/08

    Sittenwidrigkeit einer Lohnvereinbarung über einen Stundenlohn in Höhe von 2,50

  • LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 385/23

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko

  • LAG Sachsen, 24.05.2016 - 3 Sa 712/15

    Anrechnung einer Treueprämie und Schichtzulage auf den tariflichen Mindestlohn in

  • LAG Hessen, 02.03.2012 - 3 Sa 955/11

    Vergütung nach TVöD und TVÜ-VKA

  • LAG Hessen, 02.03.2012 - 3 Sa 956/11

    Vergütung nach TVöD und TVÜ-VKA

  • LAG München, 13.02.2013 - 10 Sa 879/12

    Personalüberleitungsvertrag

  • LAG Hessen, 02.09.2011 - 3 Sa 1606/10

    Personalüberleitungsvertrag - Vertrag zugunsten Dritter

  • LAG Düsseldorf, 25.06.2007 - 14 Sa 566/07

    Rentenanpassung nach der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes - Rügerecht bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2011 - 10 Sa 543/11

    Darlegungslast bei Verweigerung eines Bewährungsaufstiegs

  • LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 382/23

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2011 - 3 Sa 345/11

    Vereinbarkeit einer Erschwerniszulage mit § 3 FahrpersStG - betriebliche Übung -

  • ArbG Rheine, 19.10.2012 - 1 Ca 1634/11

    Ausgleichszahlung

  • LAG München, 26.04.2012 - 2 Sa 1013/11

    Personalüberleitungsvertrag, Vertrag zugunsten Dritter

  • LAG Hessen, 06.07.2007 - 12 Sa 1348/06

    Befristung mit Sachgrund - Tarifvertrag - Auslegung

  • ArbG Stade, 30.08.2012 - 1 Ca 537/11

    Auszubildender: Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung bei Ableistung von Überstunden?

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