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   BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 351/11.   

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https://dejure.org/2012,20531
BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 351/11. (https://dejure.org/2012,20531)
BAG, Entscheidung vom 13.06.2012 - 10 AZR 351/11. (https://dejure.org/2012,20531)
BAG, Entscheidung vom 13. Juni 2012 - 10 AZR 351/11. (https://dejure.org/2012,20531)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Zulage wegen nicht ständiger Schicht-/Wechselschichtarbeit

  • openjur.de

    Zulage wegen nicht ständiger Schicht-/Wechselschichtarbeit

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Zulage wegen nicht ständiger Schicht-/Wechselschichtarbeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 TVöD, § 7 Abs 2 TVöD, § 8 Abs 5 S 2 TVöD, § 8 Abs 6 S 2 TVöD
    Zulage wegen nicht ständiger Schicht-/Wechselschichtarbeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Anfall einer Zulage wegen nicht ständiger Schicht-/Wechselschichtarbeit; Unregelmäßige/vertretungsweise Einbeziehung in das Schichtsystem; Arbeitsentgelt

  • bag-urteil.com

    Zulage wegen nicht ständiger Schicht-/Wechselschichtarbeit

  • Betriebs-Berater

    Zulage wegen nicht ständiger Schicht-/Wechselschichtarbeit

  • rewis.io

    Zulage wegen nicht ständiger Schicht-/Wechselschichtarbeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsentgelt; Voraussetzungen für den Anfall der Zulage wegen nicht ständiger Schicht-/Wechselschichtarbeit; Unregelmäßige/vertretungsweise Einbeziehung in das Schichtsystem

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zulage für nicht ständige Schichtarbeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zulage wegen nicht ständiger Schicht-/Wechselschichtarbeit - unregelmäßige/vertretungsweise Einbeziehung in das Schichtsystem

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zulage wegen nicht ständiger Schicht-/Wechselschichtarbeit

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Zulage wegen nicht ständiger Schichtarbeit / Wechselschichtarbeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Zulage wegen nicht ständiger Schichtarbeit/Wechselschichtarbeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 142, 55
  • NZA 2012, 1301
  • BB 2012, 2240
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 58/09

    Zulage wegen ständiger Wechselschichtarbeit

    Auszug aus BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 351/11
    Unerheblich ist hingegen, in wie viele Schichten der 24-Stunden-Tag aufgeteilt wird oder ob in allen Schichten der Arbeitsanfall gleich groß ist und deshalb in jeder Schicht die gleiche Anzahl von Arbeitnehmern arbeitet (st. Rspr., zB BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 255/10 - Rn. 13 f., ZTR 2011, 724; 24. März 2010 - 10 AZR 58/09 - Rn. 15 f. mwN, BAGE 134, 34) .

    Um nicht ständige Wechselschichtarbeit iSv. § 8 Abs. 5 Satz 2 TVöD handelt es sich demgegenüber, wenn Beschäftigten Wechselschichtarbeit lediglich vertretungsweise (zB als "Springer") oder gelegentlich zugewiesen wird (BAG 24. März 2010 - 10 AZR 58/09 - Rn. 20, BAGE 134, 34; vgl. auch die Beispiele bei Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck TVöD Stand April 2012 § 8 Rn. 52; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TVöD Stand März 2012 § 8 Rn. 68) .

    Im Gegensatz zur früheren Regelung bei ständiger Wechselschichtarbeit haben sie dabei nicht nach den Schichtarten differenziert, sodass nunmehr die tatsächliche Erbringung jeder der verschiedenen Schichtarten Anspruchsvoraussetzung für die Zulage wegen ständiger oder nicht ständiger Wechselschichtarbeit ist (vgl. zum Anspruch auf die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit: BAG 24. März 2010 - 10 AZR 58/09 - Rn. 21 f., BAGE 134, 34; zum Anspruch auf Zusatzurlaub gemäß § 27 TVöD: BAG 17. November 2009 - 9 AZR 923/08 - Rn. 21, AP TVöD § 46 Nr. 1; ebenso Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck § 7 Rn. 6.1 unter Aufgabe der früheren Gegenauffassung; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese § 8 Rn. 68; aA Welkoborsky in Bepler/Böhle/Meerkamp/Stöhr TVöD Stand September 2011 § 8 Rn. 16 f.) .

    Auch Sinn und Zweck der Zulagen (vgl. dazu BAG 24. März 2010 - 10 AZR 58/09 - Rn. 32, BAGE 134, 34) erfordern keinen durchgängigen Mindesteinsatz.

  • BAG, 05.06.1996 - 10 AZR 610/95

    Wechselschichtzulage im Pflegedienst - Wechselschichtarbeit

    Auszug aus BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 351/11
    Ob der Beschäftigte diese Voraussetzungen erfüllt, ist auch bei den Zulagen für nicht ständige Wechselschicht- oder Schichtarbeit monatsweise zu bestimmen (vgl. zu § 33a BAT: BAG 5. Juni 1996 - 10 AZR 610/95 - zu II 2 a der Gründe, AP BAT § 33a Nr. 10) .

    Der Beginn der einen Schicht und der Beginn der anderen Schicht dürfen nicht mehr als einen Monat auseinander liegen (allgemeine Meinung, Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck § 8 Rn. 52; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese § 7 Rn. 12; vgl. zu § 33a BAT: BAG 5. Juni 1996 - 10 AZR 610/95 - zu III 1 b der Gründe, AP BAT § 33a Nr. 10) .

    Allerdings wird die Anspruchsentstehung dadurch erleichtert, dass der Monatsrhythmus - anders als nach § 7 Abs. 1 Satz 1 TVöD iVm. § 48 Abs. 2 TVöD-BT-K für den Bereich der Krankenhäuser - bei der Heranziehung zur Nachtschicht nur durchschnittlich eingehalten werden muss ( vgl. zu § 33a BAT: BAG 5. Juni 1996 - 10 AZR 610/95 - zu III 1 der Gründe, AP BAT § 33a Nr. 10; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese § 7 Rn. 8) .

  • BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 570/09

    Zulage wegen ständiger Schichtarbeit

    Auszug aus BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 351/11
    Gleiches gilt für die Unterscheidung zwischen ständiger und nicht ständiger Schichtarbeit; auch insoweit kommt es darauf an, ob diese Art von Tätigkeit dem Beschäftigten dauerhaft oder lediglich vertretungsweise oder gelegentlich zugewiesen wird (BAG 24. März 2010 - 10 AZR 570/09 - Rn. 18, ZTR 2010, 407) .

    Auch hier wird die (nicht ständige) Leistung von Schichtarbeit im Tarifsinn verlangt; die tatsächliche Erbringung der Schichtarten ist damit Anspruchsvoraussetzung für die Zulage sowohl wegen ständiger als auch wegen nicht ständiger Schichtarbeit (vgl. zum Anspruch auf die Zulage für ständige Schichtarbeit: BAG 24. März 2010 - 10 AZR 570/09 - Rn. 20, ZTR 2010, 407) .

  • BAG, 23.06.2010 - 10 AZR 548/09

    Schichtzulage - Schichtplan - Mautkontrolleur

    Auszug aus BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 351/11
    Die Arbeit muss dabei nach einem Schichtplan erfolgen, wobei nicht erforderlich ist, dass dieser vom Arbeitgeber vorgegeben ist (vgl. zuletzt BAG 23. Juni 2010 - 10 AZR 548/09 - Rn. 15 f., AP TVöD § 7 Nr. 4) .
  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 255/10

    Zulage für ständige Wechselschichtarbeit - Fachpfleger für Anästhesie -

    Auszug aus BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 351/11
    Unerheblich ist hingegen, in wie viele Schichten der 24-Stunden-Tag aufgeteilt wird oder ob in allen Schichten der Arbeitsanfall gleich groß ist und deshalb in jeder Schicht die gleiche Anzahl von Arbeitnehmern arbeitet (st. Rspr., zB BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 255/10 - Rn. 13 f., ZTR 2011, 724; 24. März 2010 - 10 AZR 58/09 - Rn. 15 f. mwN, BAGE 134, 34) .
  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 807/08

    Schichtarbeit - Mindestzeitspanne

    Auszug aus BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 351/11
    Auf eine Durchschnittsberechnung ist nicht abzustellen (BAG 21. Oktober 2009 - 10 AZR 807/08 - Rn. 13 ff., ZTR 2010, 78) .
  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 923/08

    Zusatzurlaub gemäß § 46 Nr. 7 TVöD-BT-V

    Auszug aus BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 351/11
    Im Gegensatz zur früheren Regelung bei ständiger Wechselschichtarbeit haben sie dabei nicht nach den Schichtarten differenziert, sodass nunmehr die tatsächliche Erbringung jeder der verschiedenen Schichtarten Anspruchsvoraussetzung für die Zulage wegen ständiger oder nicht ständiger Wechselschichtarbeit ist (vgl. zum Anspruch auf die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit: BAG 24. März 2010 - 10 AZR 58/09 - Rn. 21 f., BAGE 134, 34; zum Anspruch auf Zusatzurlaub gemäß § 27 TVöD: BAG 17. November 2009 - 9 AZR 923/08 - Rn. 21, AP TVöD § 46 Nr. 1; ebenso Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck § 7 Rn. 6.1 unter Aufgabe der früheren Gegenauffassung; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese § 8 Rn. 68; aA Welkoborsky in Bepler/Böhle/Meerkamp/Stöhr TVöD Stand September 2011 § 8 Rn. 16 f.) .
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 382/08

    Anrechnung von Zeiten als Arzt/Ärztin im Praktikum (AiP) bei der Stufenzuordnung

    Auszug aus BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 351/11
    Es muss daher davon ausgegangen werden, dass sie diesen Begriff in demselben Sinn, also als tatsächliche Erbringung der Arbeitsleistung, verstanden wissen wollten (vgl. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 382/08 - Rn. 21, BAGE 132, 162) .
  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 70/09

    Schichtarbeit - Mindestzeitspanne

    Auszug aus BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 351/11
    Dabei genügt es, wenn diese Zeitspanne an unterschiedlichen Wochentagen erreicht wird (BAG 21. Oktober 2009 - 10 AZR 70/09 - Rn. 18 ff., AP TVöD § 7 Nr. 3) .
  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 140/08

    Wechselschichtzulage - Einsatz in allen Schichten

    Auszug aus BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 351/11
    Der Beschäftigte muss zur Arbeit in allen Schichtarten eingesetzt werden (BAG 24. September 2008 - 10 AZR 140/08 - Rn. 13 ff., AP TVöD § 7 Nr. 1) .
  • BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 589/08

    Schichtzulage - Schichtplan

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Aus der Systematik des Gesetzes ergeben sich keinerlei Anhaltspunkte dafür, den Begriff des "Geltungsbereichs des Tarifvertrags" in § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG anders zu verstehen als in § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVG aF (vgl. zu den Folgen identischer Wortwahl innerhalb eines gesetzesgleich auszulegenden Tarifvertrags BAG 13. Juni 2012 - 10 AZR 351/11 - Rn. 21, BAGE 142, 55; im Fall einer gesetzesübergreifenden einheitlichen Formulierung BAG 20. September 2012 - 6 AZR 253/11 - Rn. 55, BAGE 143, 129) .
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Aus der Systematik des Gesetzes ergeben sich keinerlei Anhaltspunkte dafür, den Begriff des "Geltungsbereichs des Tarifvertrags" in § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG anders zu verstehen als in § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVG aF (vgl. zu den Folgen identischer Wortwahl innerhalb eines gesetzesgleich auszulegenden Tarifvertrags BAG 13. Juni 2012 - 10 AZR 351/11 - Rn. 21, BAGE 142, 55; im Fall einer gesetzesübergreifenden einheitlichen Formulierung BAG 20. September 2012 - 6 AZR 253/11 - Rn. 55, BAGE 143, 129) .
  • BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 1053/12

    Wechselschichtarbeit nach BMT-G und TVöD-F

    Dabei fordert § 7 Abs. 1 Satz 1 TVöD, dass der Beschäftigte durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen wird (st. Rspr., zB zuletzt BAG 13. Juni 2012 - 10 AZR 351/11 - Rn. 13 f.; 18. Mai 2011 - 10 AZR 255/10 - Rn. 13; 24. März 2010 - 10 AZR 58/09 - Rn. 15 f. mwN, BAGE 134, 34) .

    (1) Dass ein Einsatz in der Früh- und Spätschicht erfolgt und Schichtarbeit iSv. § 7 Abs. 2 TVöD-F geleistet wird, steht zwischen den Parteien nicht im Streit und ergibt sich aus den Schichtplänen (vgl. zum Begriff der Schichtarbeit iSv. § 7 Abs. 2 TVöD: BAG 13. Juni 2012 - 10 AZR 351/11 - Rn. 15 f.) .

    Hierin liegt - anders als zB nach § 7 Abs. 1 Satz 1 TVöD iVm. § 48 Abs. 2 TVöD-BT-K für den Bereich der Krankenhäuser - eine Erleichterung für die Anspruchsentstehung, da die Heranziehung zur Nachtschicht nur durchschnittlich erfolgen muss (BAG 13. Juni 2012 - 10 AZR 351/11 - Rn. 25) .

    Mindestvoraussetzung ist, dass es sich um einen hinreichend repräsentativen Zeitraum handelt, um überhaupt eine Durchschnittsberechnung anstellen zu können und nicht von der Zufälligkeit der Schichteinteilung in einzelnen Monaten abhängig zu sein (vgl. auch BAG 13. Juni 2012 - 10 AZR 351/11 - Rn. 25 [zur nicht ständigen Wechselschichtarbeit]) .

  • LAG Düsseldorf, 21.11.2016 - 9 Sa 715/16

    Auslegung eines Tarifvertrags; Lohnzahungspflichtiger Wochenfeiertag;

    Gemäß § 293 ZPO können so Mittel der Rechtsanwendung und die dazu erforderlichen Erkenntnisquellen gewonnen werden, indem zB Auskünfte der Tarifvertragsparteien darüber eingeholt werden, ob es zu der Regelung des Strukturausgleichs Protokollnotizen oder vergleichbare Unterlagen gibt, aus denen ein übereinstimmender Regelungswille der Tarifvertragsparteien ersichtlich ist (BAG vom 13.06.2012 - 10 AZR 351/11, juris; BAG v. 22.04.2010 - 6 AZR 962/08, juris; BAG v. 17.05.1994 - 1 ABR 57/93, juris; BAG v. 16.10.1985 - 4 AZR 149/84, juris; Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern v. 11.06.2013 - 5 Sa 264/12, juris).
  • BAG, 13.01.2016 - 10 AZR 792/14

    Vergütung von Bereitschaftsdienst - ständige Wechselschichtarbeit -

    Der Beschäftigte muss zur Arbeit in allen Schichtarten eingesetzt und durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen werden (BAG 13. Juni 2012 - 10 AZR 351/11 - Rn. 13 f. mwN, BAGE 142, 55) .

    Ständig iSv. § 8 Abs. 5 Satz 1 TVöD-AT ist die Wechselschichtarbeit, wenn dem Beschäftigten diese Art von Tätigkeit kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung oder kraft Direktionsrechts dauerhaft und nicht lediglich vertretungsweise zugewiesen ist (BAG 13. Juni 2012 - 10 AZR 351/11 - Rn. 17 mwN, aaO) .

    Ebenso wenig muss die Wechselschichtarbeit durchgängig einen Monat geleistet werden (BAG 13. Juni 2012 - 10 AZR 351/11 - Rn. 27, BAGE 142, 55) .

  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 191/17

    Wechselschichtarbeit im Bereich des TVöD-K

    Der Beschäftigte muss zur Arbeit in allen Schichtarten eingesetzt werden (vgl. BAG 13. Juni 2012 - 10 AZR 351/11 - Rn. 14 mwN, BAGE 142, 55; 24. März 2010 - 10 AZR 58/09 - Rn. 16, BAGE 134, 34; 24. September 2008 - 10 AZR 140/08 - Rn. 13 ff.) .
  • LAG Köln, 19.04.2013 - 4 Sa 1122/12

    Antrag auf künftige Leistungen von Vergütung - Einhaltung des

    In der Entscheidung vom 13.06.2012 (10 AZR 351/11) hat das Bundesarbeitsgericht (Rn. 14) zunächst ausgeführt, dass Wechselschichtarbeit im tariflichen Sinne nur dann vorliegt, wenn in dem Arbeitsbereich, in dem der Beschäftigte tätig ist, an allen Kalendertagen ununterbrochen 24 Stunden gearbeitet wird.

    In der Entscheidung vom 13.06.2012 (a. a. O. Rn. 23) hat das Bundesarbeitsgericht zum Anspruch für die Zulage für nicht ständig Schicht-/Wechselschichtarbeit gemäß § 8 Abs. 5 Satz 2 und Abs. 6 Satz 2 TVöD Leistende ausgeführt: "Ob der Beschäftigte diese Voraussetzung erfüllt, ist auch bei den Zulagen für nicht ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit monatsweise zu bestimmen".

    Die monatsweise Betrachtung ist lediglich durch § 7 Abs. 1 Satz 1 TVöD-F insoweit unterbrochen, als die zusätzliche Voraussetzung, dass nämlich der Beschäftigte durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen werden muss, die kalendermonatsweise Betrachtung durchbricht und insoweit auf eine zeitmonatsweise Betrachtung abstellt (vgl. in einem ähnlichen Zusammenhang auch BAG 13.06.2012 a. a. O. Rn. 24) und durch das Wort "durchschnittlich" offensichtlich auch noch auf einen im Tarifvertrag nicht selbst definierten längeren Zeitraum abgestellt wird.

  • LAG München, 29.01.2020 - 11 Sa 502/19

    Wechselschichtzulage

    Dabei fordert § 7 Abs. 1 Satz 1 TVöD-F, dass der Beschäftigte durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats neu zur Nachtschicht herangezogen wird (vgl. BAG vom 24.05.2018 - 6 AZR 191/17; vom 16.10.2013 - 10 AZR 1053/12; vom 13.06.2012 - 10 AZR 351/11).

    Insoweit ist es erforderlich, dass die tatsächliche Erbringung jeder der verschiedenen Schichtarten Anspruchsvoraussetzung für die Zulage wegen ständiger Wechselschichtarbeit ist (vgl. BAG vom 13.06.2012 - 10 AZR 351/11).

    Erforderlich ist die tatsächliche Erbringung der Wechselschichtarbeit (vgl. BAG vom 13.06.2012 - 10 AZR 351/11 Rnr. 21; vom 24.03.2010 - 10 AZR 58/09 Rnr. 21; vom 24.09.2008 - 10 AZR 140/08, Rnr. 15 und 16 - zitiert nach juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2017 - 5 Sa 474/16

    Gewährung einer Wechselschichtzulage - Nachtarbeit - Krankenschwester

    Der Beginn der einen Schicht und der Beginn der anderen Schicht dürften nicht mehr als einen Monat auseinanderliegen (vgl. BAG 13.06.2012 - 10 AZR 351/11 - Rn. 23 ff.).

    Der Beschäftigte muss zur Arbeit in allen Schichtarten eingesetzt werden (vgl. BAG 13.06.2012 - 10 AZR 351/11 - Rn. 14 mwN; BAG 24.03.2010 - 10 AZR 58/09 - Rn. 13-16 mwN).

    Der Beginn der einen Schicht und der Beginn der anderen Schicht dürfen nicht mehr als einen Zeitmonat auseinander liegen (vgl. BAG 13.06.2012 - 10 AZR 351/11 - Rn. 23, 24 mwN).

  • BAG, 26.05.2020 - 9 AZR 129/19

    Zusatzurlaub gemäß § 27 TVöD-VKA für den Zeitraum des Bezugs eines Zuschusses zum

    Der Beschäftigte muss zur Arbeit in allen Schichtarten eingesetzt werden (BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 191/17 - Rn. 14, aaO; 13. Juni 2012 - 10 AZR 351/11 - Rn. 14 mwN, BAGE 142, 55) .
  • BAG, 16.06.2021 - 6 AZR 179/20

    TVöD - Wechselschichtarbeit

  • LAG Köln, 02.11.2012 - 10 TaBV 47/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einsatz im Wechselschichtdienst i. S. d. TVöD

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.10.2019 - 5 Sa 234/18

    Schichtzulage - öffentlicher Dienst - ständige Schichtarbeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2013 - 8 Sa 570/12

    Wechselschichtzulage in der Krankenpflege

  • LAG Baden-Württemberg, 20.12.2012 - 1 TaBV 1/12

    Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist im Beschwerdeverfahren nach § 98 Abs.

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.09.2019 - 6 Sa 88 öD/19

    Wechselschichtzulage, Nachtschichten, Monatszeitraum

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.06.2013 - 5 Sa 264/12

    Einzelfallbezogene Auslegung eines Tarifvertrags - Gebäudereinigung

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