Rechtsprechung
   BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 353/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,824
BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 353/08 (https://dejure.org/2009,824)
BAG, Entscheidung vom 01.04.2009 - 10 AZR 353/08 (https://dejure.org/2009,824)
BAG, Entscheidung vom 01. April 2009 - 10 AZR 353/08 (https://dejure.org/2009,824)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,824) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sonderzahlung - Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gratifikation nur an nacherklärtem Lohnverzicht

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gleichbehandlung bei Sonderzahlung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch auf Sonderzahlung aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gleichheitswidriger Ausschluss von der Erhöhung des Weihnachtsgeldes

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 1409
  • BB 2009, 1413
  • BB 2010, 64
  • DB 2009, 2494
  • NZG 2009, 943
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (44)

  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 95/14

    Dynamik einer Verweisungsklausel nach Betriebsübergang

    So haben etwa in dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Juni 2008 (- 2 AZR 139/07 -) zugrunde liegenden Fall 439 der 447 betroffenen Arbeitnehmer und damit 97 vH der Belegschaft das vom Arbeitgeber unterbreitete Änderungsangebot mit dem Ziel der Realisierung eines Sanierungskonzepts angenommen (ähnlich bei BAG 1. April 2009 - 10 AZR 353/08 -: 96 vH der Arbeitnehmer für die Anhebung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit von 38, 5 auf 40 Stunden ohne Entgeltausgleich) .
  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 486/08

    Gleichbehandlung bei Lohnerhöhung

    Die Zweckbestimmung ergibt sich vorrangig aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung abhängig gemacht wird (BAG 1. April 2009 - 10 AZR 353/08 - Rn. 14, ArbuR 2009, 281; 28. März 2007 - 10 AZR 261/06 - Rn. 14, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 265 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 21).

    Die Zahlung wurde, anders als in dem Fall, der der Entscheidung des Zehnten Senats vom 1. April 2009 (- 10 AZR 353/08 - ArbuR 2009, 281) zugrunde lag, nicht an Voraussetzungen geknüpft, die dem angegebenen Zweck zuwiderlaufen.

  • BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 666/08

    Sonderzahlung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Ist die unterschiedliche Behandlung nach dem Zweck der Leistung nicht gerechtfertigt, kann der benachteiligte Arbeitnehmer verlangen, nach Maßgabe der begünstigten Arbeitnehmer behandelt zu werden (st. Rspr. des BAG, zuletzt 1. April 2009 - 10 AZR 353/08 - 30. Juli 2008 - 10 AZR 497/07 - EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 17; 26. September 2007 - 10 AZR 569/06 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 205 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 13; 28. März 2007 - 10 AZR 261/06 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 265 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 21).

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, dass ein Arbeitgeber bei Sonderzahlungen grundsätzlich ohne Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz unterschiedliche Arbeitsbedingungen berücksichtigen und eine geringere laufende Arbeitsvergütung einer Arbeitnehmergruppe durch eine Sonderzahlung teilweise oder vollständig kompensieren darf (BAG 1. April 2009 - 10 AZR 353/08 - mwN).

    Eine Sonderzahlung darf aber ohne Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nur dann der Gruppe von Arbeitnehmern vorenthalten werden, die die Vereinbarung ungünstigerer Arbeitsbedingungen abgelehnt hat, wenn die Sonderzahlung ausschließlich dem Ausgleich von Nachteilen der Gruppe von Arbeitnehmern dient, die bereit war, mit dem Arbeitgeber für sie ungünstigere Arbeitsbedingungen zu vereinbaren (BAG 1. April 2009 - 10 AZR 353/08 - 30. Juli 2008 - 10 AZR 497/07 - EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 17; 26. September 2007 - 10 AZR 569/06 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 205 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 13).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht