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   BAG, 16.05.2001 - 10 AZR 357/00   

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https://dejure.org/2001,7378
BAG, 16.05.2001 - 10 AZR 357/00 (https://dejure.org/2001,7378)
BAG, Entscheidung vom 16.05.2001 - 10 AZR 357/00 (https://dejure.org/2001,7378)
BAG, Entscheidung vom 16. Mai 2001 - 10 AZR 357/00 (https://dejure.org/2001,7378)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Anteiliges Weihnachtsgeld - Tarifkonkurrenz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld; Vorliegen von Tarifkonkurrenz; Zulässigkeit des Günstigkeitsvergleichs bei Tarifverträgen; Auslegung eines Tarifvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anteiliges Weihnachtsgeld; Tarifkonkurrenz - Nachweisgesetz , Tarifauslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93

    Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst

    Auszug aus BAG, 16.05.2001 - 10 AZR 357/00
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11 mwN).
  • BAG, 24.01.2001 - 4 AZR 655/99

    Firmen- und Verbandstarifvertrag zur Beschäftigungssicherung

    Auszug aus BAG, 16.05.2001 - 10 AZR 357/00
    Dabei geht ein Firmentarifvertrag als speziellere Regelung dem Verbandstarifvertrag stets vor (BAG 24. Januar 2001 - 4 AZR 655/99 - ZIP 2001, 980; Wiedeman/Wank TVG 6. Aufl. § 4 Rn. 289 f.).
  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 237/00

    Vergütungsabsenkung durch Firmentarifvertrag für Kureinrichtungen einer

    Auszug aus BAG, 16.05.2001 - 10 AZR 357/00
    Die Vorschrift des § 3 Abs. 3 TVG gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen (BAG 4. April 2001 - 4 AZR 237/00 - zur Veröffentlichung bestimmt; Wiedemann/Oetker TVG 6. Aufl. § 3 Rn. 46).
  • BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 648/94

    Kürzung eines Weihnachtsgeldes für Zeiten des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 16.05.2001 - 10 AZR 357/00
    So kann beispielsweise in der Vergangenheit erbrachte Betriebstreue belohnt und/oder ein Anreiz zu künftiger Betriebstreue geschaffen werden (vgl. BAG 10. Mai 1995 - 10 AZR 648/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 174 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 125 mwN).
  • BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 208/94

    Sonderzahlung bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 16.05.2001 - 10 AZR 357/00
    Es entspricht der Senatsrechtsprechung, daß der Arbeitgeber bei der Gewährung einer freiwilligen Leistung Arbeitnehmer, die im Laufe des Bezugsjahres ausgeschieden sind, auch dann von der Leistung ausnehmen kann, wenn er den im Laufe des Bezugsjahres neu eingetretenen Arbeitnehmern die Leistung anteilig gewährt (BAG 8. März 1995 - 10 AZR 208/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 184 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 131).
  • LAG München, 10.12.1999 - 10 Sa 543/99

    Tarifkonkurrenz: Spezialitätsprinzip

    Auszug aus BAG, 16.05.2001 - 10 AZR 357/00
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 10. Dezember 1999 - 10 Sa 543/99 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 159/07

    Altersteilzeit - Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag - Bezugnahme auf

    Ein Firmentarifvertrag ist gegenüber einem Verbandstarifvertrag wegen seiner größeren räumlichen, betrieblichen, fachlichen und persönlichen Nähe zum Betrieb stets die speziellere Regelung (für die st. Rspr. BAG 4. Juli 2007 - 4 AZR 439/06 - Rn. 19, EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 40; 23. März 2005 - 4 AZR 203/04 - BAGE 114, 186, zu I 1 a der Gründe; 16. Mai 2001 - 10 AZR 357/00 - EzA TVG § 3 Nr. 23, zu II 1 c der Gründe).
  • BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 698/00

    Tarifliches 13. Monatseinkommen - Herabsetzung durch Sanierungstarifvertrag

    Konkurrieren die Vorschriften eines Firmentarifvertrages mit den Regelungen eines Verbandstarifvertrages, gilt nach den Grundsätzen der Tarifkonkurrenz der Firmentarifvertrag als die speziellere Regelung (BAG 20. April 1999 - 1 AZR 631/98 - BAGE 91, 244; 16. Mai 2001 - 10 AZR 357/00 - EzA TVG § 3 Nr. 23; 4. April 2001 - 4 AZR 237/00 - AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 26 = EzA TVG § 3 Nr. 22).

    Wenn darüber hinaus in § 2 Ziff. 6 TV 13. ME für bestimmte, genau definierte Ausnahmefälle eine anteilige Sonderzahlung vorgesehen ist, folgt daraus, daß die Tarifvertragsparteien in anderen, nicht geregelten Fällen gerade keine anteilige Zahlung vorsehen wollen (BAG 16. Mai 2001 - 10 AZR 357/00 - aaO).

  • LAG Niedersachsen, 11.12.2013 - 2 Sa 206/13

    Wirksame Tarifregelung zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei Zustellung

    Dieser Tarifschlüssel findet sich in den Gehalts- und Lohntarifverträgen für die Mitarbeiter der M.1 für die jeweiligen Jahre und nicht in den Gehaltstarifverträgen für die Angestellten im Einzelhandel in Niedersachsen (vgl. zur Auslegung BAG, 16. Mai 2001 - 10 AZR 357/00 - EzA § 3 TVG Ziff. 23).
  • BAG, 13.09.2023 - 10 AZR 270/22

    Beitragspflicht zur Zusatzversorgungskasse der Brot- und Backwarenindustrie -

    Ein Firmentarifvertrag ist gegenüber einem Verbandstarifvertrag wegen seiner größeren räumlichen, betrieblichen, fachlichen und persönlichen Nähe zum Betrieb stets die speziellere Regelung (vgl. für die st. Rspr. BAG 20. Januar 2009 - 9 AZR 146/08 - Rn. 21; 4. Juli 2007 - 4 AZR 439/06 - Rn. 19; 23. März 2005 - 4 AZR 203/04 - zu I 1 a der Gründe, BAGE 114, 186; 16. Mai 2001 - 10 AZR 357/00 - zu II 1 c der Gründe) .
  • BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 164/01
    Konkurrieren die Vorschriften eines Firmentarifvertrages mit den Regelungen eines Verbandstarifvertrages, gilt nach den Grundsätzen der Tarifkonkurrenz der Firmentarifvertrag als die speziellere Regelung (BAG 20. April 1999 - 1 AZR 631/98 - BAGE 91, 244; 16. Mai 2001 - 10 AZR 357/00 - EzA TVG § 3 Nr. 23; 4. April 2001 - 4 AZR 237/00 - AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 26 = EzA TVG § 3 Nr. 22).

    Wenn darüber hinaus in § 2 Ziff. 6 TV 13. ME für bestimmte, genau definierte Ausnahmefälle eine anteilige Sonderzahlung vorgesehen ist, folgt daraus, daß die Tarifvertragsparteien in anderen, nicht geregelten Fällen gerade keine anteilige Zahlung vor sehen wollen (BAG 16. Mai 2001 - 10 AZR 357/00 - aaO).

  • LAG Hessen, 22.07.2004 - 9 SaGa 593/04

    Tariffähigkeit

    Ein Gewerkschaftsaustritt beseitigt auch für Arbeitnehmer die Tarifbindung nicht (BAG Urteil vom 16. Mai 2001 - 10 AZR 357/00 - EzA § 3 TVG Nr. 23; BAG Urteil vom 4. April 2001 - 4 AZR 237/00 - EzA § 3 TVG Nr. 22).
  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 353/04

    Abfindung nach Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    Dies hat zur Folge, dass ein Firmentarifvertrag als eine speziellere Regelung einem Verbandstarifvertrag vorgeht (BAG 16. Mai 2001 - 10 AZR 357/00 - EzA TVG § 3 Nr. 23; 4. April 2001 - 4 AZR 237/00 - BAGE 97, 263).
  • LAG Baden-Württemberg, 13.09.2004 - 15 Sa 35/04

    Verzicht auf Sozialplananspruch - Vertrauensschutz für Arbeitgeber

    Zum einen kann sich der Arbeitnehmer auf die Folgen einer Pflichtverletzung des Arbeitgebers bezüglich des NachwG ohnehin nicht berufen, wenn der Arbeitsvertrag vor dem Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen worden ist und kein Verlangen nach § 4 NachwG von ihm gestellt worden ist (vgl. BAG, Urteil vom 16. Mai 2001 - 10 AZR 357/00, EzA § 3 TVG Nr. 23).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2011 - 25 Sa 1498/10

    Eingruppierung einer Ärztin - Oberärztin im Tarifsinne - Übertragung der

    Das dann ggf. bestehende Konkurrenzproblem wäre zugunsten des TV Ärzte/EvB als Firmen- bzw. Haustarifvertrag wegen seiner größeren räumlichen, betrieblichen, fachlichen und persönlichen Nähe zum Betrieb als der spezielleren Regelung aufzulösen (st. Rspr.: BAG, Urteil vom 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG Altersteilzeitvertrag = EzA Nr. 21 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz = NZA-RR 2008, 586; BAG, Urteil vom 04. Juli 2007 - 4 AZR 439/06 - EzA Nr. 40 zu § 4 TVG Nachwirkung; BAG, Urteil vom 23. März 2005 - 4 AZR 203/04 - BAGE 114, 186 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz = NZA 2005, 1003; BAG, Urteil vom 16. Mai 2001 - 10 AZR 357/00 - EzA Nr. 23 zu § 3 TVG).
  • ArbG Essen, 31.08.2010 - 2 Ca 152/10
    Da nach allem der ETV in der Fassung des ETVÄ vom 30.09.2004 nach wie vor ungekündigt in Kraft ist, gilt dieser auch weiterhin in den Betrieben der Beklagten normativ und verdrängt als unternehmensspezifische tarifliche Regelung weiterhin die Flächentarifverträge der Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen nach dem Spezialitätsprinzip (vgl. BAG vom 20. April 1999 - 1 AZR 631/98 - BAGE 91, 244; BAG vom 04. April 2001 - 4 AZR 237/00 - AP Nr. 26 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz = EzA TVG § 3 Nr. 22; BAG vom 16. Mai 2001 - 10 AZR 357/00 - EzA TVG § 3 Nr. 23; BAG vom 14. November 2001 - 10 AZR 698/00 - a.a.O.; BAG vom 20. Januar 2009 - 9 AZR 146/08 - JURIS).
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