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   BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 359/01   

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https://dejure.org/2002,2942
BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 359/01 (https://dejure.org/2002,2942)
BAG, Entscheidung vom 30.01.2002 - 10 AZR 359/01 (https://dejure.org/2002,2942)
BAG, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 (https://dejure.org/2002,2942)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Tarifvertragliche Jubiläumszuwendung - Ablösung durch tarifliche Neuregelung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung einer tarifvertraglichen Jubiläumszuwendung ; Konkludente Ablösung eines Tarifvertrages durch tarifliche Neuregelung; Nachwirkung eines Tarifvertrags; Grundsätze des Ablösungsprinzips ; Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags ; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gratifikation/Sondervergütung; Tarifrecht; Betriebliche Übung; Gleichbehandlung - Tarifvertragliche Jubiläumszuwendung; Ablösung durch tarifliche Neuregelung; Gleichbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 815 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 887/08

    Urlaubsentgelt - Prämien - zusätzliches Urlaubsgeld

    Ist das (Zahlungs-) Verhalten des Arbeitgebers so zu verstehen, dass dieser sich lediglich tarifkonform verhalten wollte, fehlt es bei objektiver Betrachtung bereits an einer konkludenten Willenserklärung, die Grundlage für eine betriebliche Übung sein könnte (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 2 a bb der Gründe, EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2).
  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 19/04

    Jubiläumszuwendung

    Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung auf Grund der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss deshalb danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gem. § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2; 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283; 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38).
  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung auf Grund der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss deshalb danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gem. § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2; 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 257 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 2).
  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 708/08

    Ablösung landesbezirklicher Tarifverträge durch den TVöD/TVÜ-VKA; Zusatzurlaub

    In diesem Fall löst der neue Tarifvertrag die alte Ordnung nur in dem tarifautonom festgelegten Umfang ab (vgl. ua. BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 der Gründe, EzA TVG §   4 Ablösungsprinzip Nr. 2; 6. Juni 2007 - 4 AZR 382/06 - Rn. 18 mwN, EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 15; 21. Oktober 2009 - 4 AZR 477/08 - Rn. 29).

    Maßgebend ist dabei aber nicht nur - wie generell beim Ablösungsprinzip -, ob ein bestimmter Komplex von Arbeitsbedingungen insgesamt neu geregelt worden ist, der bislang Gegenstand eines anderen Tarifvertrages war (vgl. ua. BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 b aa der Gründe, EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2; 21. Oktober 2009 - 4 AZR 477/08 - Rn. 23) und damit derselbe Regelungsbereich oder dieselben Regelungsgegenstände betroffen sind.

    Ein entsprechender, durch Auslegung zu ermittelnder Wille der Tarifvertragsparteien ist nur anzunehmen, wenn er in den tariflichen Normen selbst einen hinreichend deutlichen Niederschlag gefunden hat (vgl. bei der Abweichung vom Ablösungsprinzip BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 b aa der Gründe, aaO; 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 32 mwN, BAGE 124, 110; weiterhin auch Wiedemann/Wank TVG 7. Aufl. § 4 Rn. 261, 262; Däubler/Zwanziger TVG 4. Aufl. § 4 Rn. 937) .

  • BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 477/08

    Ersetzung von nachwirkenden Tarifverträgen durch einen Verbandstarifvertrag

    Auch eine stillschweigende Ablösung ist möglich, wenn ein Tarifvertrag einen bestimmten Komplex von Arbeitsbedingungen insgesamt neu regelt, der bislang Gegenstand eines anderen Tarifvertrages war (vgl. BAG 6. November 1985 - 4 AZR 478/84 - 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 b aa der Gründe, EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2).

    In diesem Fall löst der neue Tarifvertrag die alte Ordnung nur in dem vorgesehenen Umfang ab (vgl. nur BAG 20. März 2002 - 10 AZR 501/01 - zu II 2 c cc [1] der Gründe, BAGE 100, 377, 383; 30. Januar 2001 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 b aa der Gründe, EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2).

    Eine Ablösung nach § 4 Abs. 5 TVG setzt nicht voraus, dass der ablösende Tarifvertrag die nachwirkenden Rechtsnormen ausdrücklich für beendet erklärt (vgl. BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 b aa der Gründe, EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2).

  • BAG, 24.02.2021 - 7 AZR 99/19

    Sachgrundlose Befristung - Tarifvertrag - Ablösung

    Das gilt, ohne dass der frühere Tarifvertrag durch eine ausdrückliche Vereinbarung aufgehoben werden muss (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 b aa der Gründe mwN) .

    Im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bedürfen solche Abweichungen aber besonderer Bestimmtheit und Deutlichkeit (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 b aa der Gründe mwN; 28. September 1994 - 4 AZR 738/93 - zu 3 d der Gründe mwN) .

    Dies ist nur anzunehmen, wenn ein entsprechender Wille der Tarifvertragsparteien einen hinreichend deutlichen Niederschlag in dem jeweiligen Tarifvertrag selbst gefunden hat (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 b aa der Gründe) .

  • BAG, 24.02.2021 - 7 AZR 118/19

    Sachgrundlose Befristung - Tarifvertrag - Ablösung

    Das gilt, ohne dass der frühere Tarifvertrag durch eine ausdrückliche Vereinbarung aufgehoben werden muss (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 b aa der Gründe mwN) .

    Im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bedürfen solche Abweichungen aber besonderer Bestimmtheit und Deutlichkeit (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 b aa der Gründe mwN; 28. September 1994 - 4 AZR 738/93 - zu 3 d der Gründe mwN) .

    Dies ist nur anzunehmen, wenn ein entsprechender Wille der Tarifvertragsparteien einen hinreichend deutlichen Niederschlag in dem jeweiligen Tarifvertrag selbst gefunden hat (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 b aa der Gründe) .

  • LAG Hamm, 19.09.2006 - 9 Sa 266/06

    Günstigkeitsprinzip, Betriebsübergang, Tarifanwendung

    Hierbei handelt es sich um eine typische tarifvertragliche Besitzstandsklausel (vgl. BAG, Urteil vom 17. April 1959, 1 AZR 83/58, DB 1959, 767 und Urteil vom 30. Januar 2002 ,10 AZR 359/01, EzA § 4 TVG Ablösungsprinzip Nr. 2), die nur den Anwendungsfall des Neuabschlusses des Tarifvertrages selbst, aber nicht dessen erstmalige Anwendung auf ein Arbeitsverhältnis, aus welchem Grunde auch immer, beschreibt.
  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 720/05

    Betriebliche Übung - Jubiläumsgeld

    Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung auf Grund der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss deshalb danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gem. § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2; 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 257 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 2).
  • LAG Bremen, 11.05.2016 - 3 Sa 19/16

    Eingruppierung eines Hafenarbeiters der Deutschen Seehafenbetriebe

    Ob eine für den Arbeitgeber bindende Erklärung vorliegt, muss deshalb danach beurteilt werden, inwieweit der Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gem. § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durfte (vgl. BAG 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 -, BAGE 118, 360 -372; 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2; 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 257 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 2).
  • LAG Düsseldorf, 03.12.2010 - 9 Sa 334/10

    Energiekostenrabatt für Betriebsrentner aufgrund betrieblicher Übung der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2008 - 20 Sa 1636/07

    Zahlung von Weihnachtsgeld

  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.2006 - 13 Sa 68/05

    Tarifvertrag: Tarifvorrang gegenüber Betriebsvereinbarung; Fehlerhafte

  • LAG Berlin, 04.07.2006 - 3 Sa 1964/05

    Freizeitausgleich bei Arbeit an Vorfesttagen für Mitarbeiter mit einem Anspruch

  • LAG Hamm, 11.07.2019 - 11 Sa 18/19

    Unwirksamkeit der sachgrundlosen Befristung für sieben Jahre im Tarifvertrag

  • LAG Baden-Württemberg, 30.01.2008 - 10 Sa 66/07

    Zur Berechnung der Zeitspanne bei Schichtarbeit - TVöD

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2011 - 6 Sa 402/11

    Betriebliche Altersversorgung - Nachwirkung eines Tarifvertrags

  • LAG Hamm, 14.02.2019 - 11 Sa 577/18
  • LAG Hamm, 14.02.2019 - 11 Sa 576/18

    Wirksamkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen im Steinkohlenbergbau

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2010 - 6 Sa 233/10

    Nachwirkung des Tarifvertrages über eine zusätzliche Alters- und

  • LAG Hamm, 11.07.2019 - 11 Sa 19/19
  • LAG Hamm, 14.02.2019 - 11 Sa 630/18

    Parallelentscheidung zu LAG Hamm 11 Sa 537/18 v. 14.02.2019

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2002 - 3 Sa 746/02

    Besitzstandszulage

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