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   BAG, 17.09.1997 - 10 AZR 38/97   

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https://dejure.org/1997,35050
BAG, 17.09.1997 - 10 AZR 38/97 (https://dejure.org/1997,35050)
BAG, Entscheidung vom 17.09.1997 - 10 AZR 38/97 (https://dejure.org/1997,35050)
BAG, Entscheidung vom 17. September 1997 - 10 AZR 38/97 (https://dejure.org/1997,35050)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Niedersachsen, 01.07.1996 - 11 Sa 543/96
    Auszug aus BAG, 17.09.1997 - 10 AZR 38/97
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 1. Juli 1996 - 11 Sa 543/96 - aufgehoben.
  • BAG, 08.12.1976 - 5 AZR 613/75

    Interessenausgleich: Entlassung nach Ausschlagung eines zumutbaren Umsetzungs-

    Auszug aus BAG, 17.09.1997 - 10 AZR 38/97
    Beim Abschluß eines Sozialplans sind die Betriebspartner grundsätzlich frei in der Entscheidung, welche Nachteile durch welche Leistungen ausgeglichen werden sollen ( BAG Urteil vom 8. Dezember 1976 - 5 AZR 613/75 - AP Nr. 3 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 25.10.1983 - 1 AZR 260/82

    Betriebsstillegung - Sozialplan - Vereinbarung durch dieBetriebspartner -

    Auszug aus BAG, 17.09.1997 - 10 AZR 38/97
    Beispielsweise können für Arbeitnehmer, die einen angebotenen zumutbaren Arbeitsplatz ablehnen und deswegen entlassen werden, geringere Abfindungen vorgesehen werden als für Arbeitnehmer, denen ein solches Angebot nicht gemacht werden konnte ( BAG Urteil vom 25. Oktober 1983 - 1 AZR 260/82 - AP Nr. 18 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 26.07.1988 - 1 AZR 156/87

    Sozialplan - Altersruhegeld

    Auszug aus BAG, 17.09.1997 - 10 AZR 38/97
    Sachlich gerechtfertigt ist es auch, wenn Leistungen für ältere Arbeitnehmer nach den tatsächlichen Nachteilen, etwa dem Verdienstausfall bemessen werden, jüngere Arbeitnehmer hingegen eine pauschale Abfindung erhalten oder Empfänger von vorgezogenem Altersruhegeld, Erwerbsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsrente von Abfindungszahlungen ausgenommen werden oder wenn diese Leistungen angerechnet werden ( BAG Urteil vom 26. Juli 1988 - 1 AZR 156/87 - AP Nr. 45 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 24.11.1993 - 10 AZR 311/93

    Sozialplanabfindung bei Aufhebungsvertrag

    Auszug aus BAG, 17.09.1997 - 10 AZR 38/97
    Ein solcher pauschalierter Nachteilsausgleich ist in einem von den Betriebspartnern erstellten Sozialplan grundsätzlich zulässig ( BAG Urteile vom 24. November 1993 - 10 AZR 311/93 - AP Nr. 72 zu § 112 BetrVG 1972; vom 27. Juli 1994 - 10 AZR 710/93 - n.v.).
  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93

    Sozialplanabfindung - Bemessung nach der Betriebszugehörigkeit

    Auszug aus BAG, 17.09.1997 - 10 AZR 38/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind Sozialpläne nicht wie Verträge gemäß §§ 133, 157 BGB, sondern als Betriebsvereinbarungen besonderer Art wie Tarifverträge auszulegen ( BAG Urteile vom 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 - AP Nr. 75 zu § 112 BetrVG 1972, m.w.N.; vom 16. Oktober 1996 - 10 AZR 421/96 - n.v.).
  • BAG, 27.07.1994 - 10 AZR 710/93

    Sozialplan: Ausschluss bestimmter Arbeitnehmer von Leistungen

    Auszug aus BAG, 17.09.1997 - 10 AZR 38/97
    Ein solcher pauschalierter Nachteilsausgleich ist in einem von den Betriebspartnern erstellten Sozialplan grundsätzlich zulässig ( BAG Urteile vom 24. November 1993 - 10 AZR 311/93 - AP Nr. 72 zu § 112 BetrVG 1972; vom 27. Juli 1994 - 10 AZR 710/93 - n.v.).
  • BAG, 16.10.1996 - 10 AZR 421/96

    Abfindung: Sozialplanabfindung - Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 17.09.1997 - 10 AZR 38/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind Sozialpläne nicht wie Verträge gemäß §§ 133, 157 BGB, sondern als Betriebsvereinbarungen besonderer Art wie Tarifverträge auszulegen ( BAG Urteile vom 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 - AP Nr. 75 zu § 112 BetrVG 1972, m.w.N.; vom 16. Oktober 1996 - 10 AZR 421/96 - n.v.).
  • BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 645/98

    Überbrückungsbeihilfe - Ausschluß bei vorgezogenem Altersruhegeld

    Auch bei der Nachprüfung von Sozialplänen duldet das Bundesarbeitsgericht, daß die Arbeitnehmer, die ein vorgezogenes Altersruhegeld in Anspruch nehmen können, grundsätzlich von vereinbarten Leistungen ausgeschlossen werden können (BAG 26. Juli 1988 - 1 AZR 156/87 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 45 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 43; 31. Juli 1996 - 10 AZR 45/96 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 103 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 86; 17. September 1997 - 10 AZR 38/97 - nv.; 3. August 1999 - 1 AZR 677/98 - nv.).
  • BAG, 03.08.1999 - 1 AZR 677/98

    Verbot der sachfremden Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer oder

    Eine sachgerechte Differenzierung kann allerdings dann vorliegen, wenn Arbeitnehmer von Sozialplanleistungen ausgeschlossen werden, die wirtschaftlich abgesichert sind, weil sie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines vorgezogenen Altersruhegeldes erfüllen (ständige Rechtsprechung, s. nur Senatsurteil vom 26. Juli 1988 - 1 AZR 156/87 - AP Nr. 45 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 31. Juli 1996 - 10 AZR 45/96 - AP Nr. 103 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 17. September 1997 - 10 AZR 38/97 - n.v.).
  • LAG Niedersachsen, 17.11.1997 - 11 Sa 1367/97

    Auslegung des Begriffs "Kündigungstermin"; Auslegung des Sozialplänen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Sozialpläne nicht wie Verträge gemäß §§ 133, 157 BGB, sondern als Betriebsvereinbarungen besonderer Art. wie Tarifverträge auszulegen (vgl. BAG, Urteil vom 17.09.1997 - 10 AZR 38/97 - und BAG in AP Nr. 75 zu § 112 BetrVG 1992 m. w. N.).
  • BAG, 11.02.1998 - 10 AZR 565/97

    Sozialplananspruch: Höhe - Berücksichtigung der bei Durchführung des

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Sozialpläne nicht wie Verträge gemäß §§ 133, 157 BGB , sondern als Betriebsvereinbarungen besonderer Art wie Tarifverträge auszulegen (BAG Urteile vom 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 - AP Nr. 75 zu § 112 BetrVG 1972, m.w.N.; vom 17. September 1997 - 10 AZR 38/97 - n.v.).
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