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   BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 391/00   

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BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 391/00 (https://dejure.org/2001,11162)
BAG, Entscheidung vom 25.07.2001 - 10 AZR 391/00 (https://dejure.org/2001,11162)
BAG, Entscheidung vom 25. Juli 2001 - 10 AZR 391/00 (https://dejure.org/2001,11162)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    13. Monatsgehalt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung eines 13. Monatsgehaltes; Verdrängung einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung durch einen nachfolgenden ungünstigeren Zuwendungstarifvertrag; Individueller Günstigkeitsvergleich ; Ausschluss des Günstigkeitsvergleichs durch das Ordnungsprinzip

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    13. Monatsgehalt - Günstigkeitsprinzip; Ordnungsprinzip; individueller Günstigkeitsvergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 391/00
    Dies trägt auch der grundrechtlich gewährleisteten Vertragsfreiheit (Art. 2 GG) Rechnung (BAG 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, 59; 3. März 1993 - 10 AZR 42/92 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 151 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 101; 4. April 2001 - 10 AZR 181/00 - nv.; Wiedemann/Wank TVG 6. Aufl. § 4 Rn. 421; Löwisch/Rieble Münchner Handbuch zum Arbeitsrecht Band 3 2. Aufl. § 272 Rn. 11).

    Soweit das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 4. Februar 1960 (- 5 AZR 72/58 - AP TVG § 4 Günstigkeitsprinzip Nr. 7) angenommen hatte, daß vertragliche Einheitsregelungen durch Tarifverträge verdrängt werden könnten, ist diese Rechtsprechung ausdrücklich wieder aufgegeben worden (BAG 30. Januar 1970 - 3 AZR 44/68 - BAGE 22, 252; 16. September 1986 - GS 1/82 - aaO).

  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

    Auszug aus BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 391/00
    Die zu vergleichenden Gegenstände müssen sich dabei thematisch berühren und in einem sachlichen Zusammenhang zueinander stehen (BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - BAGE 91, 210 ff.).
  • BAG, 03.03.1993 - 10 AZR 42/92

    Verrechnung einer tariflichen Jahressonderzahlung mit betrieblichen Leistungen -

    Auszug aus BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 391/00
    Dies trägt auch der grundrechtlich gewährleisteten Vertragsfreiheit (Art. 2 GG) Rechnung (BAG 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, 59; 3. März 1993 - 10 AZR 42/92 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 151 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 101; 4. April 2001 - 10 AZR 181/00 - nv.; Wiedemann/Wank TVG 6. Aufl. § 4 Rn. 421; Löwisch/Rieble Münchner Handbuch zum Arbeitsrecht Band 3 2. Aufl. § 272 Rn. 11).
  • BAG, 04.04.2001 - 10 AZR 181/00

    Jubiläumszuwendung - Gesamtzusage

    Auszug aus BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 391/00
    Dies trägt auch der grundrechtlich gewährleisteten Vertragsfreiheit (Art. 2 GG) Rechnung (BAG 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, 59; 3. März 1993 - 10 AZR 42/92 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 151 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 101; 4. April 2001 - 10 AZR 181/00 - nv.; Wiedemann/Wank TVG 6. Aufl. § 4 Rn. 421; Löwisch/Rieble Münchner Handbuch zum Arbeitsrecht Band 3 2. Aufl. § 272 Rn. 11).
  • BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 44/68

    Verdrängung einer Ruhegeldordnung durch spätere Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 391/00
    Soweit das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 4. Februar 1960 (- 5 AZR 72/58 - AP TVG § 4 Günstigkeitsprinzip Nr. 7) angenommen hatte, daß vertragliche Einheitsregelungen durch Tarifverträge verdrängt werden könnten, ist diese Rechtsprechung ausdrücklich wieder aufgegeben worden (BAG 30. Januar 1970 - 3 AZR 44/68 - BAGE 22, 252; 16. September 1986 - GS 1/82 - aaO).
  • LAG Hamm, 17.03.2000 - 10 Sa 1484/99

    Streitigkeit über die Höhe eines 13. Monatseinkommens; Pädagogischer Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 391/00
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 17. März 2000 - 10 Sa 1484/99 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 04.02.1960 - 5 AZR 72/58

    Grundsatz der Gleichbehandlung - Arbeitnehmergruppen gleicher Voraussetzungen -

    Auszug aus BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 391/00
    Soweit das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 4. Februar 1960 (- 5 AZR 72/58 - AP TVG § 4 Günstigkeitsprinzip Nr. 7) angenommen hatte, daß vertragliche Einheitsregelungen durch Tarifverträge verdrängt werden könnten, ist diese Rechtsprechung ausdrücklich wieder aufgegeben worden (BAG 30. Januar 1970 - 3 AZR 44/68 - BAGE 22, 252; 16. September 1986 - GS 1/82 - aaO).
  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 587/13

    Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Parteien des Arbeitsvertrags die vertraglichen Regelungen vor oder nach Inkrafttreten des Tarifvertrags vereinbart haben (BAG 17. April 2013 - 4 AZR 592/11 - Rn. 14, BAGE 145, 37; 25. Juli 2001 - 10 AZR 391/00 - zu II 2 a bb (2) der Gründe) .
  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 503/12

    Jubiläumszuwendung - Günstigkeitsvergleich

    Unerheblich ist, ob die Parteien des Arbeitsvertrags die vertraglichen Regelungen vor oder nach Inkrafttreten des Tarifvertrags vereinbart haben (BAG 17. April 2013 - 4 AZR 592/11 - Rn. 14, BAGE 145, 37; 25. Juli 2001 - 10 AZR 391/00 - zu II 2 a bb (2) der Gründe) .
  • BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 592/11

    Günstigkeitsvergleich von Zuschlägen zum Stundenlohn

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Parteien des Arbeitsvertrags die vertraglichen Regelungen vor oder nach Inkrafttreten des Tarifvertrags vereinbart haben (BAG 25. Juli 2001 - 10 AZR 391/00 - zu II 2 a bb (2) der Gründe) .
  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 522/09

    Urlaubsgeld" als saisonale Sonderleistung - Stundungsvereinbarung - MTV Pro

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Parteien des Arbeitsvertrags die vertraglichen Regelungen vor oder nach Inkrafttreten des Tarifvertrags vereinbart haben (vgl. BAG 25. Juli 2001 - 10 AZR 391/00 - zu II 2 a bb (2) der Gründe) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.12.2015 - 6 Sa 223/15

    Vergütung, Jahresabschlussvergütung, erfolgsorientiert, Allgemeine

    Die Änderung arbeitsvertraglicher Vereinbarungen kann grundsätzlich nur durch Maßnahmen auf arbeitsvertraglicher Ebene, nicht aber durch normative tarifliche Bestimmungen erreicht werden (BAG 25.07.2001 - 10 AZR 391/00 - ).

    Eine "abweichende Abmachung" iSv. § 4 Abs. 3 TVG kann dabei auch in allgemeinen Arbeitsbedingungen liegen, die im Arbeitsvertrag in Bezug genommen sind, und zwar selbst dann, wenn sie vor Inkrafttreten des Tarifvertrags zustande gekommen sind (BAG 25.07.2001 - 10 AZR 391/00 - ).

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.12.2007 - 6 Sa 258/07

    Altenpflegerin, Tarifrecht, Anwendbarkeit, Regelung, tarifliche, Ablösung,

    Im Rahmen des Günstigkeitsvergleichs sind auch vor Inkrafttreten eines Tarifvertrags abgeschlossene arbeitsvertragliche Vereinbarungen zu berücksichtigen (BAG 25.07.2001 - 10 AZR 391/00 - zitiert nach JURIS).
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.07.2007 - 6 Sa 466/06

    Urlaubsgeld und Zulagen bei Günstigkeitsvergleich zwischen Arbeitsvertrag und

    Im Rahmen des Günstigkeitsvergleichs sind auch vor Inkrafttreten eines Tarifvertrags abgeschlossene arbeitsvertragliche Vereinbarungen zu berücksichtigen (BAG 25.07.2001 - 10 AZR 391/00 - zitiert nach JURIS).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2008 - 14 Sa 1232/08

    Günstigkeitsvergleich - Jahressonderzahlung und Urlaubsgeld - ratenweise

    Entgegen der Ansicht der Beklagten ist ein kollektiver Günstigkeitsvergleich nicht anzustellen (BAG vom 25.07.2001, 10 AZR 391/00, Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2023 - 7 Sa 216/22

    Tarifliches Urlaubsgeld - MTV Ernährung Genuss Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland -

    Bei diesem so genannten Günstigkeitsvergleich sind die durch Auslegung zu ermittelnden Teilkomplexe der unterschiedlichen Regelungen gegenüberzustellen, die in einem inneren Zusammenhang stehen (so genannter Sachgruppenvergleich, st. Rspr., BAG 12.12.2018 - 4 AZR 123/18 - Rn.34 mwN.; 07.11.2002 - 2 AZR 742/00 - Rn. 52, juris; 25.07.2001 - 10 AZR 391/00 - Rn. 32, juris; 20.04.1999 - 1 ABR 72/98 - Rn. 112, juris ).
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