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   BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 392/05   

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BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 392/05 (https://dejure.org/2006,2575)
BAG, Entscheidung vom 08.03.2006 - 10 AZR 392/05 (https://dejure.org/2006,2575)
BAG, Entscheidung vom 08. März 2006 - 10 AZR 392/05 (https://dejure.org/2006,2575)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Baugewerbe - Wasserbauarbeiten durch Taucher

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beitragspflicht zur Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes VVaG (ZVK); Maßgeblichkeit der überwiegend verrichteten Tätigkeiten für die Qualifizierung eines Betriebes als Baubetrieb im Sinne des Versorgungstarifvertrages des Baugewerbes

  • Judicialis

    VTV vom 12. November 1986 § 48 Abs. 1 Satz 1; ; VTV vom 12. November 1986 § 50; ; VTV vom 20. Dezember 1999 § 1 Abs. 2 Abschn. I; ; VTV vom 20. Dezember 1999 § 1 Abs. 2 Abschn. II;... ; VTV vom 20. Dezember 1999 § 1 Abs. 2 Abschn. III; ; VTV vom 20. Dezember 1999 § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 5; ; VTV vom 20. Dezember 1999 § 29; ; VTV vom 20. Dezember 1999 § 36; ; VTV vom 20. Dezember 1999 § 41; ; VTV vom 20. Dezember 1999 § 18 Abs. 1 Satz 1; ; VTV vom 20. Dezember 1999 § 22 Abs. 1 Satz 1; ; ArbGG § 61 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VTV § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 36; TVG § 1
    Baugewerbe - Wasserbauarbeiten durch Taucher

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 56 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 182/03

    Sozialkassen im Baugewerbe - Kugelstrahlarbeiten

    Auszug aus BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 392/05
    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass es für die Entscheidung des Rechtsstreits darauf ankommt, ob im Anspruchszeitraum im Betrieb der Beklagten vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasste Tätigkeiten verrichtet worden sind, wobei auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer der Beklagten und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien abzustellen ist (st. Rspr., vgl. zB BAG 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79; 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 -AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 263; 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 -, zu II 2 der Gründe).

    Betriebe, die überwiegend eine oder mehrere der in den Beispielen des § 1 Abs. 2 Abschn. V VTV genannten Tätigkeiten ausführen, fallen unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV, ohne dass die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III geprüft werden müssen (st. Rspr., vgl. BAG 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 - BAGE 45, 11; 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 263; 13. Mai 2004 - 10 AZR 488/03 -).

    a) Mit der Verwendung des Begriffs "Betonarbeiten" in § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 5 VTV stellen die Tarifvertragsparteien mangels eigener Begriffsbestimmung erkennbar auf das Tätigkeitsfeld des den baulichen Berufen zuzuordnenden Beton- und Stahlbetonbauers ab, dessen Tätigkeitsfeld durch die Herstellung und Verarbeitung von Betonmischungen, also durch Arbeiten mit dem Baumaterial Beton gekennzeichnet ist (BAG 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 263).

    Dazu zählen alle Leistungen, die irgendwie - wenn auch nur auf einem kleinen und speziellen Gebiet - der Vollendung des Bauwerks zu dienen bestimmt sind (st. Rspr., vgl. BAG 7. Juli 1999 - 10 AZR 582/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 221 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 95; 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 263).

  • BAG, 13.05.2004 - 10 AZR 488/03

    Sozialkassen - Baugewerbe - Tiefbau

    Auszug aus BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 392/05
    Betriebe, die überwiegend eine oder mehrere der in den Beispielen des § 1 Abs. 2 Abschn. V VTV genannten Tätigkeiten ausführen, fallen unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV, ohne dass die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III geprüft werden müssen (st. Rspr., vgl. BAG 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 - BAGE 45, 11; 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 263; 13. Mai 2004 - 10 AZR 488/03 -).

    Insoweit steht das Fluten einer auf Grund eines Spundwandkastens trockenen Baugrube eines Wasserbauwerks dem Verfüllen der Baugrube eines Bauwerks mit Erdreich gleich, das in der Regel ungeachtet der dazu eingesetzten Arbeitsmittel das tarifliche Tätigkeitsbeispiel "Tiefbauarbeiten" in § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 36 VTV erfüllt (vgl. BAG 13. Mai 2004 - 10 AZR 488/03 -).

  • BAG, 05.04.2000 - 10 AZR 47/99

    Wasserbauarbeiten - Entfernung von Ablagerungen in einem

    Auszug aus BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 392/05
    Die Tarifvertragsparteien haben zwar für Wasserbauarbeiten mehrere Beispielsfälle genannt, den Begriff "Wasserbauarbeiten" jedoch nicht selbst bestimmt, so dass davon auszugehen ist, dass sie diesen Begriff in seiner allgemeinen Bedeutung verstanden wissen wollen (BAG 5. April 2000 - 10 AZR 47/99 -).

    Unter Wasserbau fällt auch Küstenschutz (BAG 5. April 2000 - 10 AZR 47/99 -).

  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 507/01

    Sozialkassenverfahren - Asbestsanierungsarbeiten

    Auszug aus BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 392/05
    Deshalb ist es für die Anwendbarkeit des VTV ohne Bedeutung, ob ein Betrieb an der Winterbauförderung teilnahm (BAG 13. Mai 2004 - 10 AZR 120/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 265; 20. März 2002 - 10 AZR 507/01 - EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 114).
  • BAG, 13.05.2004 - 10 AZR 120/03

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Installationsarbeiten

    Auszug aus BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 392/05
    Deshalb ist es für die Anwendbarkeit des VTV ohne Bedeutung, ob ein Betrieb an der Winterbauförderung teilnahm (BAG 13. Mai 2004 - 10 AZR 120/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 265; 20. März 2002 - 10 AZR 507/01 - EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 114).
  • BAG, 24.07.1990 - 1 ABR 46/89

    Tarifzuständigkeit der ÖTV für Tauchereigewerbe

    Auszug aus BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 392/05
    Taucher werden nicht beschäftigt, um zu tauchen, sondern um unter Wasser bestimmte Arbeiten zu verrichten, wobei es sich um sehr unterschiedliche Tätigkeiten handeln kann (BAG 24. Juli 1990 - 1 ABR 46/89 - AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 7 = EzA TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 2).
  • BAG, 28.07.1993 - 10 AZR 55/91

    Betrieblicher Geltungsbereich des Tarifvertrages über das Verfahren für den

    Auszug aus BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 392/05
    Deshalb werden vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV auch Betriebe erfasst, die gewerblich bauliche Leistungen durch Taucher unter Wasser erbringen (BAG 28. Juli 1993 - 10 AZR 55/91 -).
  • BAG, 13.05.2004 - 10 AS 6/04

    Tarifpluralität - Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

    Auszug aus BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 392/05
    Die Voraussetzungen einer Tarifpluralität sind damit nicht erfüllt, so dass der VTV auch nach der mit Beschluss vom 13. Mai 2004 (- 10 AS 6/04 -) teilweise aufgegebenen Rechtsprechung des Senats zur Auflösung von Fällen der Tarifpluralität nicht durch einen möglicherweise sachnäheren Tarifvertrag verdrängt worden wäre.
  • BAG, 07.06.2000 - 10 AZR 419/99

    Sozialkassentarifverträge - Geltungsbereich Berlin

    Auszug aus BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 392/05
    Betonbau ist die Errichtung von Bauwerken aus Beton, wobei die Erfüllung von Teilaufgaben beim Betoniervorgang genügt (BAG 7. Juni 2000 - 10 AZR 419/99 -).
  • LAG Berlin, 31.05.2005 - 7 Sa 2303/04
    Auszug aus BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 392/05
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 31. Mai 2005 - 7 Sa 2303/04 - und - 7 Sa 488/05 - aufgehoben.
  • BAG, 07.07.1999 - 10 AZR 582/98

    Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes

  • BAG, 23.08.1995 - 10 AZR 105/95

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Betrieb des Glaserhandwerks

  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

  • BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 119/04

    Verlegung von Natursteinböden - Steinmetzhandwerk

  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 337/18

    Sozialkassentarifvertrag - Betrieblicher Geltungsbereich

    Sie gehören damit zum Bauwerk (BAG 18. Dezember 2019 - 10 AZR 424/18 - Rn. 45; 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 - Rn. 25) .

    Zu der Erstellung des Bauwerks gehört nicht nur die Fertigstellung des Rohbaus, sondern auch der vollständige Ausbau, wie er vom Bauherrn in Auftrag gegeben worden ist (BAG 18. Dezember 2019 - 10 AZR 424/18 - Rn. 45; 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 - Rn. 25) .

  • BAG, 18.10.2006 - 10 AZR 576/05

    Spezialitätsgrundsatz im Geltungsbereich des AEntG

    Für die Entscheidung des Rechtsstreits kommt es zunächst darauf an, ob im Betrieb der Beklagten vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasste Tätigkeiten verrichtet worden sind, wobei auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer der Beklagten und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien abzustellen ist (st. Rspr. vgl. BAG 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79; 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 263; 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 -, zu II 2 der Gründe; 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 -, zu II 2 der Gründe).

    Betriebe, die überwiegend eine oder mehrere der in den Beispielen des § 1 Abs. 2 Abschn. V VTV genannten Tätigkeiten ausführen, fallen unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV, ohne dass die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschn. I bis III geprüft werden müssen (st. Rspr. vgl. BAG 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 - BAGE 45, 11; 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 263; 13. Mai 2004 - 10 AZR 488/03 - 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 -).

  • LAG Hessen, 26.02.2008 - 15 Sa 724/03

    Zur Geltung des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe für

    Für die Frage, ob im Betrieb der Beklagten vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV 2000 erfasste Tätigkeiten verrichtet worden sind, ist auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer der Beklagten und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien abzustellen (ständige Rechtsprechung: vgl. BAG Urteil vom 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79; Urteil vom 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 263; Urteil vom 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 - Urteil vom 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 - Urteil vom 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 287 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 128; Urteile vom 15. November 2006 - 10 AZR 637/05 - und - 10 AZR 698/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 289 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 132).

    Betriebe, die überwiegend eine oder mehrere der in den Beispielen des § 1 Abs. 2 Abschn. V VTV 2000 genannten Tätigkeiten ausführen, fallen unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV 2000, ohne dass die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschn. I bis III geprüft werden müssen (ständige Rechtsprechung: vgl. BAG Urteil vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 - BAGE 45, 11; Urteil vom 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - a.a.O.; Urteil vom 13. Mai 2004 - 10 AZR 488/03 - Urteil vom 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 - Urteil vom 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - a.a.O.; Urteile vom 15. November 2006 - 10 AZR 637/05 - und - 10 AZR 698/05 - a.a.O.).

    Mit dem Bundesarbeitsgericht geht die Berufungskammer davon aus, dass Wasserbauarbeiten im Sinne dieser Bestimmung mangels einer Definition im Tarifvertrag nach dem allgemeinen Sprachgebrauch zu verstehen sind (BAG Urteil vom 05. April 2000 - 10 AZR 47/99 - BAG Urteil vom 08. März 2006 - 10 AZR 392/05 -).

    Danach ist unter Wasserbau der Bau von Anlagen im Wasser zu verstehen (BAG Urteil vom 08. März 2006 - 10 AZR 392/05 -), wobei diese Anlagen unterschiedlichen Zielen der Wasserwirtschaft dienen können (BAG Urteil vom 05. April 2000 - 10 AZR 47/99 - BAG Urteil vom 08. März 2006 - 10 AZR 392/05 -).

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