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   BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 400/12   

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BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 400/12 (https://dejure.org/2013,33496)
BAG, Entscheidung vom 25.09.2013 - 10 AZR 400/12 (https://dejure.org/2013,33496)
BAG, Entscheidung vom 25. September 2013 - 10 AZR 400/12 (https://dejure.org/2013,33496)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sonderzahlung bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 09.08.1995 - 10 AZR 539/94

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses - Stillschweigende Vereinbarung -

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 400/12
    Ein Arbeitsverhältnis ruht, wenn die wechselseitigen Hauptpflichten kraft Gesetzes oder (ggf. konkludenter) vertraglicher Vereinbarung suspendiert sind und somit der jeweilige Gläubiger von seinem Schuldner die Erbringung der Leistung nicht mehr verlangen und durchsetzen kann (BAG 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 80, 308; vgl. auch 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 -) .

    Im Fall einer über den Entgeltfortzahlungszeitraum hinausgehenden Erkrankung ruht das Arbeitsverhältnis demgegenüber grundsätzlich nicht, sondern auf Seiten des Arbeitnehmers liegt eine Leistungsstörung vor (st. Rspr., vgl. nur BAG 23. August 1990 - 6 AZR 124/89 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 66, 34; 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 80, 308) .

  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 669/92

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 400/12
    Im Übrigen wäre § 13 Abs. 1 Unterabs. 2 Satz 1 BMTV "überflüssig und unverständlich", wenn es sich um eine rein arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung handeln würde (so der Senat ausdrücklich zur Vorgängerregelung § 12 BMTV vom 3. Mai 1989: BAG 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - zu 5 der Gründe, BAGE 76, 134) .

    Dazu hat der Senat durch Urteil vom 16. März 1994 (- 10 AZR 669/92 - BAGE 76, 134) entschieden, dass eine lang andauernde Erkrankung ohne Entgeltfortzahlung dem Anspruch nicht entgegensteht; eine solche Anspruchsvoraussetzung könne dem Tarifvertrag nicht entnommen werden.

  • BAG, 27.07.2011 - 10 AZR 484/10

    Zulage wegen Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 400/12
    Nach dem Wortlaut der Tarifnorm, von dem bei der Auslegung vorrangig auszugehen ist (st. Rspr., vgl. zB BAG 27. Juli 2011 - 10 AZR 484/10 - Rn. 14) , ist die Erbringung einer bestimmten Menge an Arbeitsleistung im bestehenden, nicht ruhenden Arbeitsverhältnis weder als Anspruchsvoraussetzung benannt noch wird deren Fehlen als Grund für die Kürzung der Leistung aufgeführt.
  • BAG, 23.04.2008 - 10 AZR 258/07

    Sonderzahlung

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 400/12
    Aus dem Schweigen des Tarifvertrags kann hier nicht auf eine Kürzung geschlossen werden (vgl. zu Fallgestaltungen, in denen Arbeitsunfähigkeitszeiten ohne Entgeltfortzahlungsanspruch in Tarifnormen zum Anspruchsverlust führen: BAG 21. Mai 2008 - 5 AZR 187/07 - Rn. 4, BAGE 126, 375; 23. April 2008 - 10 AZR 258/07 - Rn. 4, BAGE 126, 301; 25. April 2007 - 10 AZR 110/06 - Rn. 3, 18) .
  • BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 112/11

    Tarifliche Sondervergütung bei Langzeiterkrankung

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 400/12
    Insbesondere sind sie dabei in der Entscheidung frei, ob die Erbringung von Arbeitsleistung Voraussetzung für einen Sonderzahlungsanspruch ist (vgl. zu Sonderzahlungen mit Mischcharakter grundlegend BAG 5. August 1992 - 10 AZR 88/90 - BAGE 71, 78; zuletzt 14. März 2012 - 10 AZR 112/11 - Rn. 12) .
  • BAG, 25.02.1998 - 10 AZR 298/97

    Tarifliche Jahressonderzahlung - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 400/12
    Ein Arbeitsverhältnis ruht, wenn die wechselseitigen Hauptpflichten kraft Gesetzes oder (ggf. konkludenter) vertraglicher Vereinbarung suspendiert sind und somit der jeweilige Gläubiger von seinem Schuldner die Erbringung der Leistung nicht mehr verlangen und durchsetzen kann (BAG 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 80, 308; vgl. auch 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 -) .
  • BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 110/06

    Sonderzahlung - Kürzung bei Bezug von Verletztengeld

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 400/12
    Aus dem Schweigen des Tarifvertrags kann hier nicht auf eine Kürzung geschlossen werden (vgl. zu Fallgestaltungen, in denen Arbeitsunfähigkeitszeiten ohne Entgeltfortzahlungsanspruch in Tarifnormen zum Anspruchsverlust führen: BAG 21. Mai 2008 - 5 AZR 187/07 - Rn. 4, BAGE 126, 375; 23. April 2008 - 10 AZR 258/07 - Rn. 4, BAGE 126, 301; 25. April 2007 - 10 AZR 110/06 - Rn. 3, 18) .
  • BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 88/90

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 400/12
    Insbesondere sind sie dabei in der Entscheidung frei, ob die Erbringung von Arbeitsleistung Voraussetzung für einen Sonderzahlungsanspruch ist (vgl. zu Sonderzahlungen mit Mischcharakter grundlegend BAG 5. August 1992 - 10 AZR 88/90 - BAGE 71, 78; zuletzt 14. März 2012 - 10 AZR 112/11 - Rn. 12) .
  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 380/07

    Elternteilzeit - dringende betriebliche Gründe

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 400/12
    Dies ergibt sich entweder unmittelbar aus gesetzlichen Vorschriften (zB § 1 Abs. 1 ArbPlSchG für Wehrpflicht und Ersatzdienst) oder entspricht ständiger Rechtsprechung (für Elternzeit: zB BAG 15. April 2008 - 9 AZR 380/07 - Rn. 31, BAGE 126, 276; 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - zu II 3 b dd der Gründe, BAGE 114, 206; für unbezahlten Urlaub: zB BAG 22. August 2012 - 5 AZR 652/11 - Rn. 17; 25. Februar 2004 - 5 AZR 160/03 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 109, 362) .
  • BAG, 25.02.2004 - 5 AZR 160/03

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - unbezahlter Sonderurlaub

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 400/12
    Dies ergibt sich entweder unmittelbar aus gesetzlichen Vorschriften (zB § 1 Abs. 1 ArbPlSchG für Wehrpflicht und Ersatzdienst) oder entspricht ständiger Rechtsprechung (für Elternzeit: zB BAG 15. April 2008 - 9 AZR 380/07 - Rn. 31, BAGE 126, 276; 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - zu II 3 b dd der Gründe, BAGE 114, 206; für unbezahlten Urlaub: zB BAG 22. August 2012 - 5 AZR 652/11 - Rn. 17; 25. Februar 2004 - 5 AZR 160/03 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 109, 362) .
  • BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 124/89

    Langandauerndes Unvermögen zur Arbeitsleistung und 13. ME

  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 718/11

    Tarifliche Jahressonderzahlung - Altersdiskriminierung

  • BAG, 22.08.2012 - 5 AZR 652/11

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - Elternzeit

  • LAG Hamm, 13.12.2007 - 15 Sa 1778/07

    Anspruch auf tarifliche Jahressonderzahlung

  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04

    Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.12.2011 - 8 Sa 435/11

    Auswirkung der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit auf die Höhe der

  • BAG, 19.05.2011 - 6 AZR 841/09

    Arbeitszeit - nichtärztliche Beschäftigte an Reha-Kliniken

  • BAG, 21.05.2008 - 5 AZR 187/07

    Nichtberücksichtigung von Zeiten des Erziehungsurlaubs

  • BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 28/00

    13. Monatgehalt - arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung

  • LAG Hessen, 22.05.2017 - 17 Sa 1327/16

    Der Begriff des "aktiven Beschäftigungsverhältnisses" in § 3 Abs. 2 TV zur

    bb) Aus der Systematik lässt sich auch nicht schließen, mit dem Adjektiv "aktiv" werde auf die Erbringung der Arbeitsleistung oder den Anspruch auf Entgeltersatzleistungen abgestellt und solle zum Ausdruck gebracht werden, es gelte der allgemeine Grundsatz "kein Entgelt ohne Arbeit" (hierzu BAG 25. September 2013 - 10 AZR 400/12 - juris; BAG 25. September 2013 - 10 AZR 850/12 - a.a.O.) .
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