Rechtsprechung
   BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 414/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37689
BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 414/11 (https://dejure.org/2012,37689)
BAG, Entscheidung vom 26.09.2012 - 10 AZR 414/11 (https://dejure.org/2012,37689)
BAG, Entscheidung vom 26. September 2012 - 10 AZR 414/11 (https://dejure.org/2012,37689)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,37689) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Versetzung - Stationierung eines Flugkapitäns

  • openjur.de

    Wirksamkeit einer Versetzung; Stationierung eines Flugkapitäns

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Wirksamkeit einer Versetzung - Stationierung eines Flugkapitäns

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Wirksamkeit einer Versetzung - Stationierung eines Flugkapitäns

  • IWW

    ArbZG § 20, BGB §§ ... 305 ff., BGB § 315, GewO § 106, KSchG § 2, Zweite Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (2. DV LuftBO) § 5 Abs. 1, Verordnung (EG) Nr. 859/2008 (vom 20. August 2008) Art. 1 i.V.m. Nr. 3.1 des Anhangs III Abschn. Q OPS 1.1090

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Versetzung bei hilfsweise ausgesprochener Änderungskündigung; Anforderungen an die Stationierung eines Flugkapitäns

  • bag-urteil.com

    Flugkapitän - Versetzung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer Versetzung bei einer hilfsweise ausgesprochenen Änderungskündigung; Stationierung eines Flugkapitäns

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 182/09

    Personalgestellung durch Landesgesetz

    Auszug aus BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 414/11
    Dabei kann dahinstehen, ob die Kontrolle der Ausübung des billigen Ermessens wegen der zu berücksichtigenden Umstände des Einzelfalls nur einer eingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl. dazu BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 182/09 - Rn. 92 mwN, BAGE 135, 128) .

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Wirksamkeit der getroffenen Ermessensausübung liegt beim Arbeitgeber ( BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 182/09 - Rn. 90, BAGE 135, 128) .

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ausübungskontrolle ist der Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung zu treffen hat (BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 182/09 - Rn. 89 mwN, BAGE 135, 128) .

  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 296/11

    Wirksamkeit einer Versetzung - Stationierung einer Purserette bei einer

    Auszug aus BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 414/11
    Das vertragliche Weisungsrecht der Beklagten umfasst - wovon das Landesarbeitsgericht zu Recht ausgeht - die Befugnis, dem Kläger nach Maßgabe des § 106 GewO einen anderen Einsatzort als den bisherigen zuzuweisen (vgl. BAG 13. Juni 2012 - 10 AZR 296/11 -) .

    Dem Gericht obliegt nach § 315 Abs. 3 BGB die Prüfung, ob der Arbeitgeber als Gläubiger die Grenzen seines Bestimmungsrechts beachtet hat (vgl. BAG 13. Juni 2012 - 10 AZR 296/11 - Rn. 28; BGH 18. Oktober 2007 - III ZR 277/06 - Rn. 20, BGHZ 174, 48) .

    Auch über den Erfolg der Änderungsschutzklage wird das Landesarbeitsgericht neu zu entscheiden haben (vgl. dazu BAG 13. Juni 2012 - 10 AZR 296/11 -; 19. Juli 2012 - 2 AZR 25/11 - Rn. 20, NZA 2012, 1038; 26. Januar 2012 - 2 AZR 102/11 - Rn. 13, EzA KSchG § 2 Nr. 84) .

  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 202/10

    Versetzung - billiges Ermessen - Zumutbarkeit von Fahrzeiten

    Auszug aus BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 414/11
    aa) Es ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass Arbeitspflichten sich, ohne dass darüber ausdrückliche Erklärungen ausgetauscht werden, nach längerer Zeit auf bestimmte Arbeitsbedingungen konkretisieren (vgl. BAG 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 - Rn. 19 mwN, EzA GewO § 106 Nr. 9) .

    Nur beim Hinzutreten besonderer Umstände, aufgrund derer der Arbeitnehmer darauf vertrauen darf, dass er nicht in anderer Weise eingesetzt werden soll, kann es durch konkludentes Verhalten zu einer vertraglichen Beschränkung der Ausübung des Direktionsrechts kommen (vgl. BAG 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 - aaO) .

    Soweit es auf die Zumutbarkeit des neu zugewiesenen Arbeitsorts ankommt, kann aus den sozialrechtlichen Regeln über die Zumutbarkeit einer Beschäftigung kein belastbarer Maßstab für die arbeitsrechtliche Beurteilung des Ermessensgebrauchs nach § 106 Satz 1 GewO, § 315 BGB bei einer Versetzung abgeleitet werden (vgl. BAG 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 - Rn. 22, 25, EzA GewO § 106 Nr. 9) .

  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 36/09

    Versetzung - anderer Arbeitsort - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 414/11
    b) Bei der Auslegung der vertraglichen Bestimmungen ist zu beachten, dass die Bestimmung eines Orts der Arbeitsleistung in Kombination mit einer im Arbeitsvertrag durch Versetzungsvorbehalt geregelten Einsatzmöglichkeit im gesamten Unternehmen regelmäßig die vertragliche Beschränkung auf den im Vertrag genannten Ort der Arbeitsleistung verhindert (BAG 19. Januar 2011 - 10 AZR 738/09 - Rn. 15, AP BGB § 307 Nr. 50 = EzA GewO § 106 Nr. 7; 13. April 2010 - 9 AZR 36/09 - Rn. 27, AP BGB § 307 Nr. 45 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 47; Preis/Genenger NZA 2008, 969, 970) .

    Hierzu gehören die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensverhältnisse, wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen (BAG 13. April 2010 - 9 AZR 36/09 - Rn. 40, AP BGB § 307 Nr. 45 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 47; 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - Rn. 22, EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 18; bereits auch: 28. November 1989 - 3 AZR 118/88 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 63, 267) .

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 414/11
    Bei der Prüfung der Wirksamkeit einer Versetzung, die auf Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß § 305 ff. BGB beruht, ist zunächst durch Auslegung der Inhalt der vertraglichen Regelungen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu ermitteln (im Einzelnen: BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 17 ff., BAGE 135, 239) .

    Es bleibt hier auch kein Raum für die Anwendung der Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB; erhebliche Zweifel an der Richtigkeit des gefundenen Auslegungsergebnisses bestehen nicht (vgl. dazu BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 20, BAGE 135, 239) .

  • BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 738/09

    Versetzung - Auslegung von AGB - billiges Ermessen

    Auszug aus BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 414/11
    Festzustellen ist, ob ein bestimmter Tätigkeitsinhalt und Tätigkeitsort vertraglich festgelegt sind und welchen Inhalt ein gegebenenfalls vereinbarter Versetzungsvorbehalt hat (BAG 19. Januar 2011 - 10 AZR 738/09 - Rn. 12, AP BGB § 307 Nr. 50 = EzA GewO § 106 Nr. 7) .

    b) Bei der Auslegung der vertraglichen Bestimmungen ist zu beachten, dass die Bestimmung eines Orts der Arbeitsleistung in Kombination mit einer im Arbeitsvertrag durch Versetzungsvorbehalt geregelten Einsatzmöglichkeit im gesamten Unternehmen regelmäßig die vertragliche Beschränkung auf den im Vertrag genannten Ort der Arbeitsleistung verhindert (BAG 19. Januar 2011 - 10 AZR 738/09 - Rn. 15, AP BGB § 307 Nr. 50 = EzA GewO § 106 Nr. 7; 13. April 2010 - 9 AZR 36/09 - Rn. 27, AP BGB § 307 Nr. 45 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 47; Preis/Genenger NZA 2008, 969, 970) .

  • BAG, 28.11.1989 - 3 AZR 118/88

    Belegschaftsaktien: Verpflichtung zur Ausgabe in einer Betriebsvereinbarung -

    Auszug aus BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 414/11
    Hierzu gehören die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensverhältnisse, wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen (BAG 13. April 2010 - 9 AZR 36/09 - Rn. 40, AP BGB § 307 Nr. 45 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 47; 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - Rn. 22, EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 18; bereits auch: 28. November 1989 - 3 AZR 118/88 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 63, 267) .
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 414/11
    b) Das Landesarbeitsgericht hat in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu betriebsbedingten Kündigungen in den Fällen, in denen die unternehmerische Entscheidung und die Kündigung praktisch deckungsgleich sind (vgl. grundlegend BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71) , angenommen, auch bei Versetzungen müsse der Arbeitgeber zur Nachhaltigkeit der ihnen zugrunde liegenden unternehmerischen Entscheidung eingehend vortragen.
  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 404/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

    Auszug aus BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 414/11
    Hierzu gehören die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensverhältnisse, wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen (BAG 13. April 2010 - 9 AZR 36/09 - Rn. 40, AP BGB § 307 Nr. 45 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 47; 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - Rn. 22, EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 18; bereits auch: 28. November 1989 - 3 AZR 118/88 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 63, 267) .
  • BAG, 26.01.2012 - 2 AZR 102/11

    "Überflüssige" Änderungskündigung - Streitgegenstand einer Klage nach § 4 Satz 2

    Auszug aus BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 414/11
    Auch über den Erfolg der Änderungsschutzklage wird das Landesarbeitsgericht neu zu entscheiden haben (vgl. dazu BAG 13. Juni 2012 - 10 AZR 296/11 -; 19. Juli 2012 - 2 AZR 25/11 - Rn. 20, NZA 2012, 1038; 26. Januar 2012 - 2 AZR 102/11 - Rn. 13, EzA KSchG § 2 Nr. 84) .
  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 25/11

    Überflüssige Änderungskündigung

  • BGH, 18.10.2007 - III ZR 277/06

    Erhebung von Nutzungsentgelten für die Benutzung der Infrastruktureinrichtungen

  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 1/08

    Anspruch auf Weihnachtsgeld - Freiwilligkeitsvorbehalt - AGB-Kontrolle - sog.

  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 332/09

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters - Vertragstypenwahl - Ausgleich

  • LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1032/10
  • LAG Hessen, 13.05.2013 - 17 Sa 1646/12

    Wirksamkeit einer Versetzung - fliegendes Personal - Direktionsrecht

    Auf die zugelassene Revision hin hat das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 26. September 2012, 10 AZR 414/11 (Bl. 539 f d.A.), das Urteil der Kammer vom 28. März 2011 aufgehoben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Hierzu gehören die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensverhältnisse wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen (BAG 13. Juni 2012 - 10 AZR 296/11 - EzA GewO § 106 Nr. 11; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 414/11 - im Revisionsverfahren des vorliegenden Rechtsstreits; jeweils mwN.) .

    Nach der zugrunde zu legenden rechtlichen Beurteilung, § 563 Abs. 2 ZPO, bedarf es hierfür angesichts des Vortrags der Beklagten zu den wirtschaftlichen Folgen keiner näheren Darlegung von Dauerhaftigkeit oder Nachhaltigkeit einer unternehmerischen Organisationsentscheidung, etwa im Sinne einer strategischen Entscheidung im Gegensatz zu einer bloßen Reaktion auf Marktschwankungen, eine Missbrauchs- bzw. Willkürkontrolle findet allerdings dennoch statt (vgl. BAG 26. September 2012 - 10 AZR 414/11 - Bl. 539 f d.A., Rdnr. 37) .

    Dass auch an anderen Stationen Dead-Head-Kosten entstehen, steht der Plausibilität der Maßnahme nur dann entgegen, wenn die getroffene unternehmerische Entscheidung keinerlei relevante finanzielle Vorteile für die Beklagte hätte (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 414/11 - Bl. 539 f d.A., Rdnr. 43) .

  • ArbG Hamburg, 07.10.2014 - 15 Ca 25/14
    Insoweit wird Bezug genommen auf die Entscheidung des BAG vom 26.09.2012 zum Aktenzeichen 10 AZR 414/11, in der Folgendes ausgeführt ist: " Bei der Prüfung der Wirksamkeit einer Versetzung, die auf Regelungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß § 305 ff. BGB beruht, ist zunächst durch Auslegung der Inhalt der vertraglichen Regelungen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln.

    Nur beim Hinzutreten besonderer Umstände, aufgrund derer der Arbeitnehmer darauf vertrauen darf, dass er nicht in anderer Weise eingesetzt werden soll, kann es durch konkludentes Verhalten zu einer vertraglichen Beschränkung der Ausübung des Direktionsrechts kommen (vgl. BAG, 26.09.2012, a.a.O.).

    Allerdings ist in diesem Zusammenhang die grundsätzlich hinzunehmende und nicht auf ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfende unternehmerische Entscheidung zur Neuordnung der Stationierung von Flugbegleitern mit einem erheblichen Gewicht zu berücksichtigen (vgl. ebenda), sofern diese unternehmerische Entscheidung die Versetzung des Arbeitnehmers trotz der für ihn entstehenden Nachteile nahelegt und sie nicht willkürlich bzw. rechtsmissbräuchlich erscheint (vgl. BAG, 26.09.2012, a.a.O.).

    Die tarifvertraglich vorgesehene Übernahme der dead-head-Kosten ist vielmehr vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Besatzungen im Regelfall die Arbeit am jeweils festgelegten Dienstort aufnehmen und die Bezahlung der dead-head-Kosten die Ausnahme bildet (vgl. BAG, 26.09.2012, a.a.O.).

  • ArbG Hamburg, 14.10.2014 - 25 Ca 122/14

    Wirksamkeit Änderungskündigung und Weiterbeschäftigungsanpruch

    Insoweit wird Bezug genommen auf die Entscheidung des BAG vom 26.09.2012 zum Aktenzeichen 10 AZR 414/11, in der Folgendes ausgeführt ist: " Bei der Prüfung der Wirksamkeit einer Versetzung, die auf Regelungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß § 305 ff. BGB beruht, ist zunächst durch Auslegung der Inhalt der vertraglichen Regelungen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln.

    Nur beim Hinzutreten besonderer Umstände, aufgrund derer der Arbeitnehmer darauf vertrauen darf, dass er nicht in anderer Weise eingesetzt werden soll, kann es durch konkludentes Verhalten zu einer vertraglichen Beschränkung der Ausübung des Direktionsrechts kommen (vgl. BAG, 26.09.2012, a.a.O.).

    Allerdings ist in diesem Zusammenhang die grundsätzlich hinzunehmende und nicht auf ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfende unternehmerische Entscheidung zur Neuordnung der Stationierung von Flugbegleitern mit einem erheblichen Gewicht zu berücksichtigen (vgl. ebenda), sofern diese unternehmerische Entscheidung die Versetzung des Arbeitnehmers trotz der für ihn entstehenden Nachteile nahelegt und sie nicht willkürlich bzw. rechtsmissbräuchlich erscheint (vgl. BAG, 26.09.2012, a.a.O.).

    Die tarifvertraglich vorgesehene Übernahme der dead-head-Kosten ist vielmehr vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Besatzungen im Regelfall die Arbeit am jeweils festgelegten Dienstort aufnehmen und die Bezahlung der dead-head-Kosten die Ausnahme bildet (vgl. BAG, 26.09.2012, a.a.O.).

  • LAG Hamburg, 19.05.2016 - 8 Sa 20/15

    Versetzung von Flugbegleitern wegen Schließung eines Standorts

    Die Klausel unterliegt nach ständiger Rechtsprechung des BAG (Urt. v. 19.01.2011 - 10 AZR 738/09 - Tz 15; Urt. v. 26.09.2012 - 10 AZR 414/11) keiner AGB-Kontrolle, da sie der gesetzlichen Regelung des § 106 GewO entspricht (§ 307 III 1 BGB).

    Eine Versetzung, die für den Arbeitnehmer eine tiefgreifende Veränderung der Arbeitsumstände mit sich bringt, ist nur dann gerechtfertigt, wenn die zugrunde liegende unternehmerische Entscheidung die Versetzung auch angesichts der für den Arbeitnehmer entstehenden Nachteile nahe legt und sie nicht willkürlich oder missbräuchlich erscheinen lässt (BAG v. 26.09.2012 - 10 AZR 414/11 - Tz 37).

    Im Urteil vom 26.09.2012 (10 AZR 414/11 - Tz 43) hat das BAG ausgeführt, dass der unternehmerischen Entscheidung des Arbeitgebers, einen Standort zu schließen, im Rahmen der Billigkeitserwägungen erhebliches Gewicht zukomme.

  • LAG Hamburg, 13.04.2016 - 6 Sa 66/15

    Versetzung einer Flugbegleiterin an einen anderen Stationierungsort -

    Damit ist hinreichend klargestellt, dass die Bestimmung des Einsatzortes lediglich eine Ausübung des Weisungsrechts der Beklagten in Bezug auf den Arbeitsort zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages darstellte (vgl. für eine entsprechende Vertragsklausel BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 414/11 - AP Nr. 17 zu § 106 GewO).

    Eine unternehmerische Entscheidung, die erkennbar nur für unerhebliche, leicht überbrückbare Zeiträume gelten soll oder deren Rücknahme erkennbar ist, kann ein Anhaltspunkt für eine willkürliche Ausübung des Direktionsrechts sein (BAG 26.09.2012 - 10 AZR 414/11 - juris).

  • LAG Hamburg, 18.02.2016 - 8 Sa 59/15

    Versetzung - Änderungskündigung

    Die Klausel unterliegt nach ständiger Rechtsprechung des BAG (Urt. v. 19.01.2011 - 10 AZR 738/09 - Tz 15; Urt. v. 26.09.2012 - 10 AZR 414/11) keiner AGB-Kontrolle, da sie der gesetzlichen Regelung des § 106 GewO entspricht(§ 307 III 1 BGB).

    Eine Versetzung, die für den Arbeitnehmer eine tiefgreifende Veränderung der Arbeitsumstände mit sich bringt, ist nur dann gerechtfertigt, wenn die zugrunde liegende unternehmerische Entscheidung die Versetzung auch angesichts der für den Arbeitnehmer entstehenden Nachteile nahe legt und sie nicht willkürlich oder missbräuchlich erscheinen lässt (BAG v. 26.09.2012 - 10 AZR 414/11 - Tz 37).

    Im Urteil vom 26.09.2012 (10 AZR 414/11 - Tz 43) hat das BAG ausgeführt, dass der unternehmerischen Entscheidung des Arbeitgebers, einen Standort zu schließen, im Rahmen der Billigkeitserwägungen erhebliches Gewicht zukomme.

  • LAG Hamburg, 16.02.2016 - 4 Sa 16/15

    Versetzung einer Flugbegleiterin bei Schließung des Stationierungsstandortes

    Damit ist klargestellt, dass die Bestimmung des Einsatzortes lediglich eine Ausübung des Weisungsrechts der Beklagten in Bezug auf den Arbeitsort zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages darstellte (vgl. für eine entsprechende Vertragsklausel BAG Urteil vom 26. September 2012 - 10 AZR 414/11 - Juris).

    Eine unternehmerische Entscheidung, die erkennbar nur für unerhebliche, leicht überbrückbare Zeiträume gelten soll oder deren Rücknahme erkennbar ist, kann ein Anhaltspunkt für eine willkürliche Ausübung des Direktionsrechts sein (BAG Urteil vom 26. September 2012 - 10 AZR 414/11 - Juris).

  • LAG Hamburg, 03.02.2016 - 6 Sa 54/15

    Versetzung einer Flugbegleiterin an einen anderen Stationierungsort -

    Damit ist hinreichend klargestellt, dass die Bestimmung des Einsatzortes lediglich eine Ausübung des Weisungsrechts der Beklagten in Bezug auf den Arbeitsort zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages darstellte (vgl. für eine entsprechende Vertragsklausel BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 414/11 - AP Nr. 17 zu § 106 GewO).

    Eine unternehmerische Entscheidung, die erkennbar nur für unerhebliche, leicht überbrückbare Zeiträume gelten soll oder deren Rücknahme erkennbar ist, kann ein Anhaltspunkt für eine willkürliche Ausübung des Direktionsrechts sein (BAG 26.09.2012 - 10 AZR 414/11 - juris).

  • LAG Hamm, 17.05.2013 - 18 Sa 219/13

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer in einer Pflegeeinrichtung

    Die Wahrung billigen Ermessens setzt voraus, dass die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt werden (BAG, Urteil vom 26.09.2012 - 10 AZR 414/11).
  • ArbG Heilbronn, 11.07.2013 - 8 Ca 7/13

    Betriebsübergang auf einen ausländischen Erwerber

    Auch mache es keinen Unterschied, ob im Arbeitsvertrag auf eine Festlegung des Ortes der Arbeitsleistung verzichtet und diese dem Arbeitgeber im Rahmen von § 106 GewO vorbehalten bleibe oder ob der Ort der Arbeitsleistung bestimmt, aber die Möglichkeit der Zuweisung eines anderen Ortes vereinbart werde: In beiden Fällen werde lediglich klargestellt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer an andere Arbeitsorte versetzen können soll (BAG, Urteil vom 26.09.2012, 10 AZR 414/11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht