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   BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 416/14   

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https://dejure.org/2015,26346
BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 416/14 (https://dejure.org/2015,26346)
BAG, Entscheidung vom 07.07.2015 - 10 AZR 416/14 (https://dejure.org/2015,26346)
BAG, Entscheidung vom 07. Juli 2015 - 10 AZR 416/14 (https://dejure.org/2015,26346)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gehaltspfändung - und die Zulässigkeitsanforderungen an die Drittschuldnerklage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gehaltspfändung - und die fehlende Drittschuldnererklärung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Drittschuldnerklage - Zulässigkeitsanforderungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 152, 108
  • MDR 2015, 1374
  • NZA 2015, 1533
  • BB 2015, 2484
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 585/04

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen

    Auszug aus BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 416/14
    aa) Die Klägerin ist für einen schlüssigen Vortrag nicht verpflichtet, den betreffenden Lebenssachverhalt in allen Einzelheiten darzustellen, sondern genügt ihrer Darlegungspflicht grundsätzlich bereits dadurch, dass sie diejenigen Umstände vorträgt, aus denen sich die gesetzlichen Voraussetzungen der begehrten Rechtsfolge ergeben (vgl. BAG 3. August 2005 - 10 AZR 585/04 - zu II b der Gründe mwN) .

    Dabei sind allerdings auch hier die entsprechenden Darlegungserfordernisse einzuhalten (vgl. hierzu BAG 3. August 2005 - 10 AZR 585/04 - zu II b der Gründe; AnwK-ArbR/Kloppenburg § 46 ArbGG Rn. 139 mwN) .

  • BGH, 25.09.1986 - IX ZR 46/86

    Umfang der Haftung des Drittschuldners bei nicht abgegebener

    Auszug aus BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 416/14
    Dagegen soll § 840 Abs. 1 ZPO ihm die Entscheidung erleichtern, ob er aus der gepfändeten angeblichen Forderung seines Schuldners gegen den Drittschuldner vorgehen soll oder nicht (vgl. BGH 25. September 1986 - IX ZR 46/86 - zu I der Gründe, BGHZ 98, 291) .

    c) Schließlich kommt im Falle vorsätzlich falscher Angaben eine Schadensersatzpflicht nach § 826 BGB in Betracht (BGH 25. September 1986 - IX ZR 46/86 - zu II der Gründe, BGHZ 98, 291; MüKoBGB/Wagner § 826 Rn. 167; Stein/Jonas/Brehm ZPO § 840 Rn. 22; Wieczorek/Schütze/Lüke ZPO § 840 Rn. 32) .

  • BGH, 04.05.2006 - IX ZR 189/04

    Rechtsfolgen der Nichtabgabe der Drittschuldnererklärung

    Auszug aus BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 416/14
    Gegen ihn besteht auch kein einklagbarer Anspruch des Gläubigers auf Abgabe der Drittschuldnererklärung (vgl. BGH 4. Mai 2006 - IX ZR 189/04 - Rn. 10 mwN) .

    Entgegen der Ansicht der Klägerin ergibt sich aus der von ihr herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4. Mai 2006 (- IX ZR 189/04 -) nichts anderes.

  • BGH, 10.10.1977 - VIII ZR 76/76

    Rechtsnatur der Drittschuldnererklärung

    Auszug aus BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 416/14
    dd) Deshalb treffen den Drittschuldner auch grundsätzlich keine Präklusionswirkungen, wenn er die in § 840 Abs. 1 ZPO geforderte Erklärung nicht abgibt (vgl. MüKoZPO/Smid § 840 Rn. 19) , welche eine reine Wissens- aber keine Willenserklärung ist (vgl. BGH 10. Oktober 1977 - VIII ZR 76/76 - zu III 2 der Gründe, BGHZ 69, 328) .

    Es ist unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt gerechtfertigt, den Gläubiger im Wege des Schadensersatzes nach § 840 Abs. 2 Satz 2 ZPO so zu stellen, als bestünde die Forderung des Schuldners gegen den Drittschuldner (BGH 10. Oktober 1977 - VIII ZR 76/76 - zu III 2 c bb der Gründe, BGHZ 69, 328; Boewer Handbuch zur Lohnpfändung und Lohnabtretung 3. Aufl. Rn. 324; Schaub/Koch ArbR-Hdb § 89 Rn. 47; PG/Ahrens ZPO 6. Aufl. § 840 Rn. 27) .

  • BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 564/83
    Auszug aus BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 416/14
    Denn wegen des Fehlens jeglicher tatsächlicher Angaben zum Arbeitseinkommen oder sonstiger Forderungen des Schuldners waren überhaupt keine Tatsachen vorgetragen, die die Beklagte hätte bestreiten können (vgl. BAG 20. Juni 1984 - 4 AZR 564/83 - Abs. 4 der Gründe) .

    Damit bleibt es dabei, dass der Gläubiger im Rahmen einer Drittschuldnerklage insbesondere das pfändbare monatliche Einkommen des Schuldners (vgl. BAG 20. Juni 1984 - 4 AZR 564/83 - Abs. 2 der Gründe; dort im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung gefordert) , den Grund und die Höhe anderweitig gepfändeter Ansprüche sowie die Zeitabschnitte, auf welche die Ansprüche entfallen, anzugeben hat.

  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 959/13

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

    Auszug aus BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 416/14
    Ein prozessual unzulässiges Vorgehen der Klägerin durch das Aufstellen willkürlicher Behauptungen, ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts "ins Blaue hinein", kann in der Regel nur bei Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte angenommen werden oder wenn sie selbst nicht an die Richtigkeit ihrer Behauptungen glaubt (vgl. BAG 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 29) .
  • BGH, 13.12.2012 - IX ZR 97/12

    Zwangsvollstreckung: Umfang der Auskunftspflicht des Drittschuldners

    Auszug aus BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 416/14
    Für die gepfändete Forderung entspricht dem inhaltlich die Bestimmung des § 836 Abs. 3 ZPO (vgl. BGH 13. Dezember 2012 - IX ZR 97/12 - Rn. 14) .
  • BGH, 17.04.1984 - IX ZR 153/83

    Durchsetzung der Auskunftspflicht des Drittschuldners

    Auszug aus BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 416/14
    Der Gläubiger soll in groben Zügen darüber informiert werden, ob die gepfändete Forderung als begründet anerkannt und erfüllt wird oder Dritten zusteht oder ob sie bestritten und deshalb nicht oder nur im Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren durchzusetzen ist (vgl. BGH 17. April 1984 - IX ZR 153/83 - zu I 2 b der Gründe, BGHZ 91, 126) .
  • LAG Baden-Württemberg, 20.03.2014 - 18 Sa 78/13

    Schlüssiger Vortrag im Rahmen einer Drittschuldnerklage

    Auszug aus BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 416/14
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 20. März 2014 - 18 Sa 78/13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage bereits unzulässig ist.
  • BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1009/12

    Befristung einer Arbeitszeitverringerung - Inhaltskontrolle

    Auszug aus BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 416/14
    aa) Bei der Feststellung, welches Rechtsschutzbegehren aufgrund welchen Lebenssachverhalts und damit welchen Streitgegenstand die Klagepartei dem Gericht unterbreitet hat, sind die für die Auslegung von Willenserklärungen im Prozessrecht maßgeblichen Grundsätze anzuwenden (vgl. BAG 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1009/12 - Rn. 17) .
  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 593/12

    Bestimmtheit des Streitgegenstands - objektive Klagehäufung - Vergütung wegen

  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 160/01

    Bestimmtheit von Gegenstand und Grund des Anspruchs

  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 665/11

    Nichtverlängerungsmitteilung - Anhörung

  • LAG Hamburg, 03.03.1986 - 2 Sa 5/86

    Darlegungsumfang bei Begründung einer Drittschuldnerklage; Einklagbarkeit der

  • BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 53/15

    Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung

    Dabei sind die schutzwürdigen Belange des Prozessgegners zu berücksichtigen (vgl. etwa BAG 7. Juli 2015 - 10 AZR 416/14  - Rn. 18 , BAGE 152, 108; 2. September 2014 -  3 AZR 951/12  - Rn. 34 ) .
  • BAG, 15.09.2016 - 8 AZR 351/15

    "Mobbing" - Auslegung von Klageanträgen - Ersatz des materiellen Schadens -

    Dabei sind die schutzwürdigen Belange des Prozessgegners zu berücksichtigen (vgl. etwa BAG 7. Juli 2015 - 10 AZR 416/14 - Rn. 18, BAGE 152, 108; 2. September 2014 - 3 AZR 951/12 - Rn. 34) .
  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 309/16

    Betriebsübergang - wirtschaftliche Einheit - Verantwortlichkeit

    Dabei sind die schutzwürdigen Belange des Prozessgegners zu berücksichtigen (vgl. etwa BAG 15. September 2016 - 8 AZR 351/15 - Rn. 20; 7. Juli 2015 - 10 AZR 416/14 - Rn. 18 , BAGE 152, 108 ; 2. September 2014 - 3 AZR 951/12 - Rn. 34 ) .
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