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   BAG, 03.03.1993 - 10 AZR 42/92   

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BAG, 03.03.1993 - 10 AZR 42/92 (https://dejure.org/1993,629)
BAG, Entscheidung vom 03.03.1993 - 10 AZR 42/92 (https://dejure.org/1993,629)
BAG, Entscheidung vom 03. März 1993 - 10 AZR 42/92 (https://dejure.org/1993,629)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verrechnung einer tariflichen Jahressonderzahlung mit betrieblichen Leistungen - Verrechnung mit einer nach betrieblicher Übung gewährten Treueprämie - Berücksichtigung des Günstigkeitsprinzip

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)
  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611; TVG § 4; Tarifvertrag über Jahressonderzahlungen für die gewerblichen Arbeitnehmer, Angestellten und Auszubildenden der Bekleidungsindustrie im Bundesgebiet vom 23.8.1990
    Verrechnung einer betrieblichen Treueprämie mit einer tariflichen Jahressonderzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2767 (Ls.)
  • NZA 1993, 805
  • BB 1993, 1734
  • DB 1993, 1930
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.08.1971 - 4 AZR 342/70

    Anrechnungsklauseln

    Auszug aus BAG, 03.03.1993 - 10 AZR 42/92
    Das Bundesarbeitsgericht hat demgemäß eine Tarifbestimmung insoweit für unwirksam erklärt (BAGE 51, 178 = AP Nr. 12 zu § 4 TVG Ordnungsprinzip), als sie bestimmte, daß alle übertariflichen Lohnbestandteile auf den erhöhten Tariflohn angerechnet werden sollten, weil den Tarifvertragsparteien der Eingriff in einzelvertragliche Vergütungsansprüche im Hinblick auf das Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3 TVG verwehrt sei (BAGE 23, 399 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Effektivklausel).

    Die bei der Beklagten bestehende Regelung hinsichtlich der Zahlung einer Treueprämie war nicht tarifvertragsfest ausgestaltet; die Grundsätze des Urteils vom 18. August 1971 (BAGE 23, 399 = AP, aaO) können daher nicht übertragen werden (BAGE 43, 188 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen).

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 03.03.1993 - 10 AZR 42/92
    Fehlt eine solche Vereinbarung, so können übertarifliche Lohnbestandteile, insbesondere Lohnzulagen, auch ohne einen ausdrücklichen Vorbehalt auf eine Tariflohnerhöhung angerechnet werden (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG GS Beschluß vom 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Nach der Rechtsprechung des Großen Senats in seinen Entscheidungen vom 3. Dezember 1991 (- GS 1/90 - ArbuR 1993, 28, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen und - GS 2/90 -) zur Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf über-/außertarifliche Zulagen bzw. den Widerruf von über-/außertariflichen Zulagen aus Anlaß und bis zur Höhe einer Tariflohnerhöhung ist die von der Beklagten vorgenommene vollständige Anrechnung der bisher gezahlten Treueprämie auf die tarifliche Jahressonderzahlung mitbestimmungsfrei, weil die Treueprämien vollständig und gleichmäßig auf die erhöhte tarifliche Jahressonderzahlung angerechnet wurden und insoweit ein Regelungsspielraum nicht gegeben war.

  • BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 250/81

    Tarifvertrag - Tarifliche Versorgungskasse - Versorgungsleistung -

    Auszug aus BAG, 03.03.1993 - 10 AZR 42/92
    Die bei der Beklagten bestehende Regelung hinsichtlich der Zahlung einer Treueprämie war nicht tarifvertragsfest ausgestaltet; die Grundsätze des Urteils vom 18. August 1971 (BAGE 23, 399 = AP, aaO) können daher nicht übertragen werden (BAGE 43, 188 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen).

    Eine solche Regelung ist zulässig (BAGE 43, 188 = AP, aaO); die Tarifvertragsparteien haben damit ihren Regelungsspielraum nicht überschritten.

  • BAG, 10.02.1993 - 10 AZR 207/91

    Sonderzuwendung - Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 03.03.1993 - 10 AZR 42/92
    Sie ist daher trotz ihrer Bezeichnung und trotz ihrer Abhängigkeit von der Dauer der Betriebszugehörigkeit kein "Jubiläumsgeld", das einmalig anläßlich der Erfüllung einer bestimmten Dauer der Betriebszugehörigkeit gezahlt wird und daher nach § 3 Nr. 1 TV nicht angerechnet werden dürfte (vgl. Urteil vom 10. Februar 1993 - 10 AZR 207/91 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 26.02.1986 - 4 AZR 535/84

    Anrechnung von Prämien bei Tariflohnerhöhung

    Auszug aus BAG, 03.03.1993 - 10 AZR 42/92
    Das Bundesarbeitsgericht hat demgemäß eine Tarifbestimmung insoweit für unwirksam erklärt (BAGE 51, 178 = AP Nr. 12 zu § 4 TVG Ordnungsprinzip), als sie bestimmte, daß alle übertariflichen Lohnbestandteile auf den erhöhten Tariflohn angerechnet werden sollten, weil den Tarifvertragsparteien der Eingriff in einzelvertragliche Vergütungsansprüche im Hinblick auf das Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3 TVG verwehrt sei (BAGE 23, 399 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Effektivklausel).
  • BAG, 03.12.1991 - GS 1/90

    Mitbestimmung - Anrechnung übertariflicher Zulage

    Auszug aus BAG, 03.03.1993 - 10 AZR 42/92
    Nach der Rechtsprechung des Großen Senats in seinen Entscheidungen vom 3. Dezember 1991 (- GS 1/90 - ArbuR 1993, 28, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen und - GS 2/90 -) zur Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf über-/außertarifliche Zulagen bzw. den Widerruf von über-/außertariflichen Zulagen aus Anlaß und bis zur Höhe einer Tariflohnerhöhung ist die von der Beklagten vorgenommene vollständige Anrechnung der bisher gezahlten Treueprämie auf die tarifliche Jahressonderzahlung mitbestimmungsfrei, weil die Treueprämien vollständig und gleichmäßig auf die erhöhte tarifliche Jahressonderzahlung angerechnet wurden und insoweit ein Regelungsspielraum nicht gegeben war.
  • BAG, 11.10.1967 - 4 AZR 451/66

    Typischer Arbeitsvertrag - Nachprüfung durch Revisionsgericht -

    Auszug aus BAG, 03.03.1993 - 10 AZR 42/92
    Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 11. Oktober 1967 - 4 AZR 451/66 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk) zwar ausgeführt, daß neue tarifliche Regelungen günstigere Abmachungen im Einzelvertrag nicht beseitigten, wobei es unerheblich sei, ob solche günstigeren Abmachungen vor oder nach Inkrafttreten des Tarifvertrags getroffen worden seien.
  • BAG, 27.11.1958 - 4 AZR 445/56

    Tarifvertrag - Beurteilung nach TVG - Tarifbindung - Tarifvertragschließende

    Auszug aus BAG, 03.03.1993 - 10 AZR 42/92
    Tarifvertragsbedingungen seien Mindestbedingungen, die zuungunsten des Arbeitnehmers nicht abbedungen werden können, jedoch günstigere einzelvertragliche Abmachungen, auch wenn sie vor dem Inkrafttreten des Tarifvertrags vereinbart worden waren, nicht berührten (BAG Urteil vom 27. November 1958 - 4 AZR 445/56 - AP Nr. 26 zu Art. 44 Truppenvertrag).
  • LAG Düsseldorf, 09.08.2001 - 11 Sa 620/01

    Anrechnung betrieblicher Jahressondervergütungen auf tarifliche

    Vielmehr wird ein tariflicher Anspruch von vornherein nur bedingt durch die Kürzung um bestimmte, anderweitig betrieblich begründete Ansprüche gewährt (BAG 03.03.1993 - 10 AZR 42/92 - EzA § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 101; BAG 18.05.1994- 10 AZR 125/93 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 112).

    Von dieser Anrechnungsmöglichkeit kann der Arbeitgeber allerdings im Hinblick auf das Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3 TVG nur dann Gebrauch machen, wenn dies nach den die betriebliche Leistung begründenden Vereinbarungen zulässig ist, wenn also die betriebliche Leistung nicht "tariffest" ausgestaltet worden ist (BAG 03.03.1993 - 10 AZR 42/92 - a. a. O.; BAG 18.05.1994 - 10 AZR 125/93 -a. a. O.).

    Über- oder außertarifliche Lohnbestandteile können auch dann auf tarifliche Leistungen angerechnet werden, wenn sie jahrelang vorbehaltlos zusätzlich zur tariflichen Leistung gewährt wurden (vgl. BAG 03.03.1993 - 10 AZR 42/92 -a. a. O.).

    (3.) Bleiben nach der in Nr. 9 Satz 2 TV-S Bayern demnach enthaltenen Tariföffnungsklausel "vorhandene betriebliche Systeme", wie eine Betriebsvereinbarung, in Bezug auf ihre inhaltliche Ausgestaltung unberührt, unterliegt eine Arbeitgeberleistung i. S. von Nr. 9 Satz 1 TV-S Bayern nur dann der Anrechnung auf die in Nr. 2 TV-S Bayern geregelte Sonderzahlung, wenn dies nach den die betriebliche Leistung begründenden Vereinbarungen zulässig ist, wenn also die betriebliche Leistung nicht "tariffest" ausgestaltet worden ist (BAG 18.05.1994 -10 AZR 125/93 - EzA§ 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 112 unter Hinweis auf BAG 03.03.1993 -10 AZR 42/92 - EzA § 611 BGB Gratifikation Prämie Nr. 101).

  • LAG Düsseldorf, 13.09.2001 - 11 Sa 620/01

    Anrechnung betrieblicher Jahressondervergütungen auf tarifliche

    Vielmehr wird ein tariflicher Anspruch von vornherein nur bedingt durch die Kürzung um bestimmte, anderweitig betrieblich begründete Ansprüche gewährt (BAG 03.03.1993 10 AZR 42/92 EzA § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 101; BAG 18.05.1994 10 AZR 125/93 EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 112).

    Von dieser Anrechnungsmöglichkeit kann der Arbeitgeber allerdings im Hinblick auf das Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3 TVG nur dann Gebrauch machen, wenn dies nach den die betriebliche Leistung begründenden Vereinbarungen zulässig ist, wenn also die betriebliche Leistung nicht tariffest ausgestaltet worden ist (BAG 03.03.1993 10 AZR 42/92 a. a. O.; BAG 18.05.1994 10 AZR 125/93.

    Über- oder außertarifliche Lohnbestandteile können auch dann auf tarifliche Leistungen angerechnet werden, wenn sie jahrelang vorbehaltlos zusätzlich zur tariflichen Leistung gewährt wurden (vgl. BAG 03.03.1993 10 AZR 42/92.

    (3.) Bleiben nach der in Nr. 9 Satz 2 TV-S Bayern demnach enthaltenen Tariföffnungsklausel vorhandene betriebliche Systeme , wie eine Betriebsvereinbarung, in Bezug auf ihre inhaltliche Ausgestaltung unberührt, unterliegt eine Arbeitgeberleistung i. S. von Nr. 9 Satz 1 TV-S Bayern nur dann der Anrechnung auf die in Nr. 2 TV-S Bayern geregelte Sonderzahlung, wenn dies nach den die betriebliche Leistung begründenden Vereinbarungen zulässig ist, wenn also die betriebliche Leistung nicht tariffest ausgestaltet worden ist (BAG 18.05.1994 - 10 AZR 125/93 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 112 unter Hinweis auf BAG 03.03.1993 - 10 AZR 42/92 - EzA § 611 BGB Gratifikation Prämie Nr. 101).

  • LAG Düsseldorf, 13.09.2001 - 11 (15) Sa 741/01

    Anrechnung betrieblicher Jahressondervergütungen auf tarifliche

    Vielmehr wird ein tariflicher Anspruch von vornherein nur bedingt durch die Kürzung um bestimmte, anderweitig betrieblich begründete Ansprüche gewährt (BAG 03.03.1993 - 10 AZR 42/92 - EzA § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 101; BAG 18.05.1994 - 10 AZR 125/93 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 112).

    Von dieser Anrechnungsmöglichkeit kann der Arbeitgeber allerdings im Hinblick auf das Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3 TVG nur dann Gebrauch machen, wenn dies nach den die betriebliche Leistung begründenden Vereinbarungen zulässig ist, wenn also die betriebliche Leistung nicht "tariffest" ausgestaltet worden ist (BAG 03.03.1993 - 10 AZR 42/92 - a. a. O.; BAG 18.05.1994 - 10 AZR 125/93 - a. a. O.).

    Über- oder außertarifliche Lohnbestandteile können auch dann auf tarifliche Leistungen angerechnet werden, wenn sie jahrelang vorbehaltlos zusätzlich zur tariflichen Leistung gewährt wurden (vgl. BAG 03.03.1993 - 10 AZR 42/92 - a. a. O.).

    (3.)Bleiben nach der in Nr. 9 Satz 2 TV-S Bayern demnach enthaltenen Tariföffnungsklausel "vorhandene betriebliche Systeme", wie eine Betriebsvereinbarung, in Bezug auf ihre inhaltliche Ausgestaltung unberührt, unterliegt eine Arbeitgeberleistung i. S. von Nr. 9 Satz 1 TV-S Bayern nur dann der Anrechnung auf die in Nr. 2 TV-S Bayern geregelte Sonderzahlung, wenn dies nach den die betriebliche Leistung begründenden Vereinbarungen zulässig ist, wenn also die betriebliche Leistung nicht "tariffest" ausgestaltet worden ist (BAG 18.05.1994 - 10 AZR 125/93 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 112 unter Hinweis auf BAG 03.03.1993 - 10 AZR 42/92 - EzA § 611 BGB Gratifikation Prämie Nr. 101).

  • BAG, 18.05.1994 - 10 AZR 125/93

    Arbeitsentgelt: Anrechnung der betrieblichen Weihnachtsgratifikation auf

    Eine solche Klausel ist rechtlich zulässig (vgl. BAG Urteil vom 14. Mai 1975 - 5 AZR 197/74 - AP Nr. 85 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 18. März 1981 - 5 AZR 952/78 - AP Nr. 107 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 43, 188, 193 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskasse; BAG Urteile vom 10. Februar 1993 - 10 AZR 207/91 - und vom 3. März 1993 - 10 AZR 42/92 - AP Nrn. 149 und 151 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Vielmehr wird ein tariflicher Anspruch von vornherein nur bedingt durch die Kürzung um bestimmte, anderweitig betrieblich begründete Ansprüche gewährt (BAG Urteil vom 3. März 1993 - 10 AZR 42/92 - AP Nr. 151 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Von dieser Anrechnungsmöglichkeit kann der Arbeitgeber jedoch nur dann Gebrauch machen, wenn dies nach den die betriebliche Leistung begründenden Vereinbarungen zulässig ist, wenn also die betriebliche Leistung nicht "tariffest" ausgestaltet worden ist (vgl. BAG Urteil vom 3. März 1993 - 10 AZR 42/92 - AP Nr. 151 zu § 611 BGB Gratifikation).

  • LAG Düsseldorf, 13.09.2001 - 11 (17) Sa 743/01

    Anrechnung betrieblicher Jahressondervergütungen auf tarifliche

    Vielmehr wird ein tariflicher Anspruch von vornherein nur bedingt durch die Kürzung um bestimmte, anderweitig betrieblich begründete Ansprüche gewährt (BAG 03.03.1993 - 10 AZR 42/92 - EzA § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 101; BAG 18.05.1994 - 10 AZR 125/93 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 112).

    Von dieser Anrechnungsmöglichkeit kann der Arbeitgeber allerdings im Hinblick auf das Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3 TVG nur dann Gebrauch machen, wenn dies nach den die betriebliche Leistung begründenden Vereinbarungen zulässig ist, wenn also die betriebliche Leistung nicht "tariffest" ausgestaltet worden ist (BAG 03.03.1993 - 10 AZR 42/92 - a. a. O.; BAG 18.05.1994 - 10 AZR 125/93 - a. a. O.).

    Über- oder außertarifliche Lohnbestandteile können auch dann auf tarifliche Leistungen angerechnet werden, wenn sie jahrelang vorbehaltlos zusätzlich zur tariflichen Leistung gewährt wurden (vgl. BAG 03.03.1993 - 10 AZR 42/92 - a. a. O.).

  • LAG Baden-Württemberg, 22.03.1994 - 8 Sa 95/93

    Anrechnung freiwilliger Sonderzahlungen des Arbeitgebers auf tarifvertraglich

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  • LAG Baden-Württemberg, 22.03.1994 - 8 Sa 105/93

    Tarifvertraglicher Anspruch des Arbeitnehmers auf eine betriebliche

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  • BAG, 14.02.2017 - 9 AZR 488/16

    Urlaubs- und Weihnachtsgeld - Anrechnung auf ERA-Tarifentgelt

    Sie haben nicht die Beseitigung individualrechtlicher Ansprüche vorgesehen, sondern die Einführung einer tariflichen Zahlung unter Anrechnung dieser Leistungen geregelt (vgl. hierzu BAG 3. März 1993 - 10 AZR 42/92 - zu II 2 der Gründe; 19. Juli 1983 - 3 AZR 250/81 - zu I 2 der Gründe, BAGE 43, 188) .
  • LAG Hamm, 31.01.2008 - 8 Sa 1129/07

    Tarifgebundenheit; OT-Mitgliedschaft; Satzungsänderung;

    Entsprechendes gilt zum andern, soweit durch Tarifvertrag zwingend die "Verrechnung" bislang gewährter übertariflicher Vergütungsbestandteile mit dem erhöhten Tariflohn vorgeschrieben werden soll (vgl. BAG AP § 4 TVG Besitzstandklausel Nr. 1; BAG AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 151).
  • LAG Köln, 18.07.2006 - 9 Sa 106/06

    Teilkündigung, betriebliche Übung, tarifvertragliche Schriftform, Treu und

    Es kann daher dahinstehen, ob ein solcher Eingriff in einzelvertragliche Versicherungsansprüche im Hinblick auf das Günstigkeitsprinzip nach § 4 Abs. 3 TVG überhaupt zulässig wäre (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 3. März 1993 - 10 AZR 42/92 -).
  • LAG Baden-Württemberg, 23.09.1994 - 5 Sa 14/94

    Tarifvertraglicher Anspruch auf betriebliche Sonderzahlung; Wirksamkeit des

  • LAG Baden-Württemberg, 16.05.1994 - 15 Sa 15/94

    Anrechnung der ausgezahlten Arbeits- und Erfolgsprämie auf den tarifvertraglichen

  • LAG Köln, 18.07.2006 - 9 (10) Sa 343/06

    Teilkündigung; betriebliche Übung; tarifvertragliche Schriftform; Treu und

  • LAG Köln, 18.07.2006 - 9 (8) Sa 355/06

    Teilkündigung; betriebliche Übung; tarifvertragliche Schriftform; Treu und

  • LAG Köln, 18.07.2006 - 9 Sa 356/06

    Teilkündigung; betriebliche Übung; tarifvertragliche Schriftform; Treu und

  • LAG Köln, 18.07.2006 - 9 (5) Sa 227/06

    Teilkündigung; betriebliche Übung; tarifvertragliche Schriftform; Treu und

  • LAG Köln, 18.07.2006 - 9 (3) Sa 350/06

    Teilkündigung; betriebliche Übung; tarifvertragliche Schriftform; Treu und

  • LAG Köln, 18.07.2006 - 9 (3) Sa 151/06

    Teilkündigung, betriebliche Übung, tarifvertragliche Schriftform, Treu und

  • LAG Köln, 18.07.2006 - 9 (4) Sa 226/06

    Teilkündigung, betriebliche Übung, tarifvertragliche Schriftform, Treu und

  • LAG Köln, 18.07.2006 - 9 (2) Sa 363/06

    Teilkündigung; betriebliche Übung; tarifvertragliche Schriftform; Treu und

  • BAG, 22.05.1996 - 10 AZR 802/95

    Sonderzuwendungen: tarifliche Sonderzahlung - Anrechnung eines 13. Monatsgehalts

  • BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 390/94

    Klage des Arbeitnehmers auf Zahlung eines weiteren Teils einer tariflich

  • BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 390/00

    13. Monatsgehalt - Günstigkeitsprinzip, Ordnungsprinzip, individueller

  • BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 391/00

    13. Monatsgehalt

  • LAG Nürnberg, 04.05.2001 - 1 Sa 867/00

    Abgeltung einer hinausgeschobenen linearen Tariferhöhung durch tarifliche

  • BAG, 14.02.2017 - 9 AZR 505/16

    Urlaubs- und Weihnachtsgeld - Anrechnung auf ERA-Tarifentgelt

  • BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 368/94

    Klage des Arbeitnehmers auf Zahlung eines weiteren Teils einer tariflich

  • LAG Hamburg, 05.03.1998 - 5 Sa 69/97

    Verhinderung des Eintritts einer Bedingung durch Treu und Glauben; Verlust des

  • BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 369/94

    Klage des Arbeitnehmers auf Zahlung eines weiteren Teils einer tariflich

  • BAG, 07.12.1994 - 10 AZR 532/94

    Höhe einer tariflichen Sonderzahlung - Anrechnung "ähnlicher Leistungen" des

  • LAG Niedersachsen, 04.05.1995 - 7 Sa 508/94

    Auslegung der Leistungsbestimmung bei Bezeichnung einer bislang als "Urlaubsgeld"

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