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   BAG, 22.10.1997 - 10 AZR 44/97   

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BAG, 22.10.1997 - 10 AZR 44/97 (https://dejure.org/1997,3501)
BAG, Entscheidung vom 22.10.1997 - 10 AZR 44/97 (https://dejure.org/1997,3501)
BAG, Entscheidung vom 22. Oktober 1997 - 10 AZR 44/97 (https://dejure.org/1997,3501)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 30.03.1994 - 10 AZR 134/93

    Zahlung eines Weihnachtsgeldes im Austrittsjahr

    Auszug aus BAG, 22.10.1997 - 10 AZR 44/97
    Der Bezeichnung "Weihnachtsgeld" oder "Weihnachtsgratifikation" für eine Sonderzahlung kann vielmehr in erster Linie Bedeutung für die Bestimmung des Fälligkeitstermins für die Zahlung zukommen ( BAG Urteil vom 30. März 1994 - 10 AZR 134/93 - AP Nr. 161 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Ob ein "Weihnachtsgeld" aber dem Zweck dient, unabhängig von der erbrachten Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer eine Weihnachtsfreude zu bereiten oder einen Beitrag zu den vermehrten Ausgaben im Zusammenhang mit dem Weihnachtsfest zu leisten (vgl. BAG Urteil vom 30. März 1994, a.a.O.) oder ob es sich bei einem "Weihnachtsgeld" um eine zusätzliche Vergütung für geleistete Arbeit handelt, ist eine Frage der Auslegung der Rechtsgrundlage, auf Grund derer der Anspruch auf das Weihnachtsgeld geltend gemacht wird (vgl. BAG Urteil vom 21. Dezember 1994 - 10 AZR 832/93 - n.v.).

  • BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 648/94

    Kürzung eines Weihnachtsgeldes für Zeiten des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 22.10.1997 - 10 AZR 44/97
    Allerdings sind die "arbeitsleistungsbezogenen" Sonderleistungen mit reinem Entgeltcharakter auch in den Fällen zu gewähren, in denen die Arbeitsvergütung auch ohne tatsächliche Arbeitsleistung fortzuzahlen ist, so zum Beispiel im Falle des Urlaubs, der unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit oder des Mutterschutzes nach § 11 MuSchG ( BAG Urteil vom 10. Mai 1995 - 10 AZR 648/94 - AP Nr. 174 zu § 611 BGB Gratifikation, m.w.N.).

    Voraussetzung dafür ist, daß sich eine Sonderzahlung ausschließlich als Vergütung für vom Arbeitnehmer geleistete Arbeit im Sinne des § 611 Abs. 1 2. Halbsatz BGB darstellt und daß der Arbeitnehmer einen unwiderruflichen Rechtsanspruch auf die Sonderleistung erwirbt, wenn er die als Gegenleistung nach § 611 Abs. 1 1. Halbsatz BGB geschuldete Arbeitsleistung erbracht hat bzw. wenn er trotz Nichterbringung einen Vergütungsanspruch auf Grund gesetzlicher, tariflicher oder sonstiger Regelungen besitzt (BAG Urteil vom 10. Mai 1995, a.a.O.).

  • BAG, 17.02.1966 - 2 AZR 162/65

    Auslegung von Willenserklärungen - Ermittlung der Begleitumstände - Willen der

    Auszug aus BAG, 22.10.1997 - 10 AZR 44/97
    Dabei gehört zu den Tatsachen auch die Ermittlung des Erklärungswertes einer Äußerung, da bei der richterlichen Vertragsauslegung die Feststellung des tatsächlichen Willens unter Berücksichtigung der Begleitumstände mit der Beurteilung des Erklärungswertes untrennbar zu einem einheitlichen Denkvorgang verwoben sind (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. BAG Urteil vom 17. Februar 1966 - 2 AZR 162/65 - AP Nr. 30 zu § 133 BGB).
  • BAG, 21.12.1994 - 10 AZR 832/93

    Weihnachtsgratifikation bei vorzeitigem Ausscheiden

    Auszug aus BAG, 22.10.1997 - 10 AZR 44/97
    Ob ein "Weihnachtsgeld" aber dem Zweck dient, unabhängig von der erbrachten Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer eine Weihnachtsfreude zu bereiten oder einen Beitrag zu den vermehrten Ausgaben im Zusammenhang mit dem Weihnachtsfest zu leisten (vgl. BAG Urteil vom 30. März 1994, a.a.O.) oder ob es sich bei einem "Weihnachtsgeld" um eine zusätzliche Vergütung für geleistete Arbeit handelt, ist eine Frage der Auslegung der Rechtsgrundlage, auf Grund derer der Anspruch auf das Weihnachtsgeld geltend gemacht wird (vgl. BAG Urteil vom 21. Dezember 1994 - 10 AZR 832/93 - n.v.).
  • BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 160/92

    Begründung weiterer Ausschluss- und Kürzungstatbestände einer betrieblichen oder

    Auszug aus BAG, 22.10.1997 - 10 AZR 44/97
    Da sich der Zweck einer Sonderzahlung nur aus den jeweils normierten Anspruchsvoraussetzungen ergibt ( BAG Urteil vom 24. März 1993 - 10 AZR 160/92 - AP Nr. 152 zu § 611 BGB Gratifikation), läßt sich ein über die Vergütung für geleistete Arbeit hinausgehender Zweck der vereinbarten Weihnachtsgratifikation, wie zum Beispiel Honorierung der Betriebstreue, nicht erkennen.
  • BAG, 19.04.1995 - 10 AZR 49/94

    1. Kürzung eines 13. Monatsgehalts für Zeiten des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 22.10.1997 - 10 AZR 44/97
    Da die zwischen den Parteien vereinbarte Weihnachtsgratifikation zu diesen Vergütungsbestandteilen zählt, konnte ein Anspruch für das Jahr 1995, in dem sich die Klägerin im Erziehungsurlaub befand, nicht entstehen (vgl. BAG Urteil vom 19. April 1995 - 10 AZR 49/94 - AP Nr. 173 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 24.05.1995 - 10 AZR 619/94

    Tarifliche Sonderzahlung - Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 22.10.1997 - 10 AZR 44/97
    Da die unterschiedliche Behandlung der Arbeitnehmergruppen durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit der Diskriminierung auf Grund des Geschlechts zu tun haben, verstößt die streitgegenständliche Vereinbarung im Anstellungsvertrag nicht gegen Art. 119 EWG-Vertrag bzw. Art. 3 GG (vgl. BAG Urteil vom 24. Mai 1995 - 10 AZR 619/94 - AP Nr. 175 zu § 611 BGB Gratifikation, m.w.N.).
  • LAG München, 05.11.1996 - 9 Sa 552/96

    Sonderzuwendung: Anspruch während des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 22.10.1997 - 10 AZR 44/97
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 5. November 1996 - 9 Sa 552/96 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 15/08

    Weihnachtsgeld

    Zum einen ist dies nicht ausdrücklich vereinbart, wie es häufig der Fall ist, wenn sich die Zahlung als reiner Vergütungsbestandteil darstellt, der in das vertragliche Austauschverhältnis von Vergütung und Arbeitsleistung eingebunden ist und mit dem kein weiterer Zweck verfolgt wird als die Entlohnung tatsächlich erbrachter Arbeitsleistung (vgl. BAG 22. Oktober 1997 - 10 AZR 44/97 -).
  • LAG Hessen, 19.02.2007 - 17 Sa 902/06

    Rückzahlung von überzahlter Zusatzrente - Tarifvertrag Übergangsversorgung für

    Reiner Entgeltcharakter einer Leistung liegt nur dann vor, wenn diese sich als ein Vergütungsbestandteil darstellt, der in das vertragliche Austauschverhältnis von Vergütung und Arbeitsleistung (§ 611 Abs. 1 BGB) eingebunden ist und mit dem kein weiterer Zweck verfolgt wird als die Entlohnung tatsächlich erbrachter Arbeitsleistung (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. Oktober 1997, 10 AZR 44/97, juris; Urteil vom 10. Mai 1995, 10 AZR 648/94, AP Nr. 174 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • LAG Hessen, 17.04.2002 - 7 Sa 1350/01
    Der Zweck einer Sonderzahlung ergibt sich alleine aus ihren Voraussetzungen, Ausschluss- und Kürzungstatbeständen (vgl. BAG, Urteil vom 22.11.1995, 10 AZR 1038/94, n. v.; Urteil vom 24.3.1993, 10 AZR 160/92 , AP Nr. 152 zu § 611 BGB, Gratifikation; Urteil vom 22.10.1997, 10 AZR 44/97. n.v.).
  • LAG Hessen, 17.12.1999 - 7 Sa 1690/99

    Zahlung eines anteiligen 13. Monatsgehalts; Entgeltfortzahlung

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  • LAG Hessen, 02.04.2002 - 7 Sa 1826/01

    Anwendbarkeit des § 174 Abs. 2 BGB auf die anspruchserhaltende Geltendmachung

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  • LAG Hessen, 26.11.1999 - 7 Sa 557/99

    Arbeitsentgelt: Sonderzahlung - entgangene Gratifikationen während des

    Sonderzahlungen, die während des Erziehungsurlaubs gezahlt oder nicht gezahlt werden, fallen unter den Entgeltbegriff des Art. 119 (141) EWGV (insoweit bejahend BAG Urteil vom 24. Mai 1995 -- AP Nr. 175 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 22.10.1997 -- 10 AZR 44/97 n. v.; vgl. auch EuGH, Beschluss vom 13.2.1996- AP Nr. 8 zu EWG -Richtlinie Nr. 76/207).
  • LAG Hessen, 02.04.2002 - 7 Sa 485/01

    Voraussetzungen und Umfang eines Anspruchs auf anteilige Jahressondervergütung

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  • BAG, 22.10.1997 - 10 AZR 807/96

    Auslegung eines Individualvertrages in Zusammenhang mit einem Sozialplan -

    Die Auslegung dieser Individualvereinbarung obliegt grundsätzlich dem Tatsachengericht und ist revisionsrechtlich nur daraufhin zu überprüfen, ob sie mit Denkgesetzen oder mit dem Wortlaut vereinbar ist und ob wesentlicher Auslegungsstoff außer acht gelassen wurde (BAG Urteil vom 22. Oktober 1997 - 10 AZR 44/97 - n.v.; BAG Urteil vom 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 29. Januar 1997 - 2 AZR 9/96 - AP Nr. 32 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 73 Rz 16; Hauck, ArbGG, 1996, § 73 Rz 8).
  • LSG Berlin, 28.02.2005 - L 16 AL 51/03

    Anspruch auf Zahlung weiteren Insolvenzgeldes; Kreis der Anspruchberechtigten;

    Die Ausnahmeregelung in § 47 Abs. 3 BMT-AW II rechtfertigt sich allein daraus, dass der Unterschied zwischen einem der dort aufgeführten Tatbestände und einem nichtruhenden Arbeitsverhältnis so gewichtig ist, dass eine unterschiedliche Behandlung nicht nur beim eigentlichen Arbeitsentgelt, sondern auch bei der Gewährung zusätzlicher Leistungen gerechtfertigt ist (vgl. BAG, Urteil vom 22. Oktober 1997 -10 AZR 44/97- nicht veröffentlicht).
  • LAG Hessen, 28.11.2001 - 7 Sa 1517/01

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

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  • LAG Hessen, 13.11.2001 - 7 Sa 1231/01

    Zahlung von Entgelt im engeren Sinne im Wege der Blankettzusage

  • LAG Nürnberg, 17.03.2015 - 7 Sa 542/14

    Ausschlussfrist - Elternzeit - Beschäftigungspflicht

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