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   BAG, 22.03.2017 - 10 AZR 448/15   

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https://dejure.org/2017,7282
BAG, 22.03.2017 - 10 AZR 448/15 (https://dejure.org/2017,7282)
BAG, Entscheidung vom 22.03.2017 - 10 AZR 448/15 (https://dejure.org/2017,7282)
BAG, Entscheidung vom 22. März 2017 - 10 AZR 448/15 (https://dejure.org/2017,7282)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • hensche.de

    Wettbewerbsverbot, Salvatorische Klausel, Karrenzentschädigung

  • bag-urteil.com

    Wettbewerbsverbot - fehlende Karenzentschädigung - salvatorische Klausel

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung ist unwirksam

  • rewis.io

    Wettbewerbsverbot - salvatorische Klausel

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Wettbewerbsverbot - salvatorische Klausel

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Verstoß gegen Wettbewerbsverbot, Wettbewerbsverbot, Wettbewerbsverbot der Geschäftsführer, Wettbewerbsverbot der Gesellschafter

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsverbot und fehlende Karenzentschädigung bei salvatorischer Klausel

  • datenbank.nwb.de

    Wettbewerbsverbot - salvatorische Klausel

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Heilung eines wegen fehlender Karenzentschädigung nichtigen nachvertraglichen Wettbewerbsverbots durch salvatorische Klausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (38)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverbot und fehlende Karenzentschädigung bei salvatorischer Klausel

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung für Arbeitnehmer unwirksam - salvatorsiche Klausel rettet Wettbewerbsverbot nicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, fehlende Karenzentschädigung - und die salvatorische Klausel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - und die salvatorische Klausel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klage auf zukünftige Karenzentschädigung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Nicht zu retten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - nicht ohne Karenzentschädigung!

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverbote ohne Entschädigung können nicht durch salvatorische Klausel geheilt werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverbot - fehlende Karenzentschädigung - salvatorische Klausel

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wettbewerbsverbot mit salvatorischer Ersetzungsklausel

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung unwirksam

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, keine Vereinbarung einer Karenzentschädigung, Auslegung von AGB, Heilung durch salvatorische Klausel

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Ausgleichsentschädigung unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsvertragliches Wettbewerbsverbot nur mit Entschädigung wirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung im Arbeitsvertrag ist nichtig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Trotz salvatorischer Klausel: mangels Entschädigung unwirksames Wettbewerbsverbot bleibt unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Karrenzentschädigung immer unbeachtlich!

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist bei fehlender Karenzentschädigung stets nichtig

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverbot: Fehlende Karenzentschädigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein wirksames Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Was gilt, wenn mein Arbeitsvertrag ein Wettbewerbsverbot beinhaltet?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Heilung durch salvatorische Klausel bei einem Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverbot für angestellte Ärzte nur mit Karenzentschädigung wirksam

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 27.03.2017)

    Arbeitsrecht: Ein Wettbewerbsverbot ohne Entschädigung ist ungültig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung immer unbeachtlich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Entschädigungsanspruch trotz fehlender Entschädigungszusage?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverbot ohne Entschädigung nichtig

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Nichtigkeit von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten ohne Vereinbarung einer Karenzentschädigung

  • karief.com (Kurzinformation)

    Ein Arbeitnehmer hat ohne entsprechende Vereinbarung keinen Anspruch auf eine Karenzentschädigung

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - nichtig heißt nichtig

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverbot - salvatorische Klausel

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine Karenzentschädigung bei nichtigem nachvertraglichem Wettbewerbsverbot

  • datev.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverbot - fehlende Karenzentschädigung - salvatorische Klausel

  • esche.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Wettbewerbsverbote ohne Zusage einer Entschädigungszahlung stets nichtig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG erklärt nachvertragliche Wettbewerbsverbote ohne enthaltene Karenzentschädigung für nichtig - In AGB enthaltene salvatorische Klausel führt nicht zur Wirksamkeit des Wettbewerbsverbots

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Wettbewerbsverbot - fehlende Karenzentschädigung - salvatorische Klausel

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    ZPO § 259
    Wettbewerbsverbot und fehlende Karenzentschädigung und salvatorische Klausel

Besprechungen u.ä. (4)

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Karenzentschädigung wider Willen? - Risiken und Nebenwirkungen Salvatorischer Klauseln

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Wettbewerbsverbot ohne Entschädigung, aber mit salvatorischer Klausel?

  • anwalt.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Keine Retterin in der Not. Unwirksames nachvertragliches Wettbewerbsverbot und salvatorische Klausel

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Keine Entschädigung - Kein Wettbewerbsverbot?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2363
  • ZIP 2017, 1387
  • MDR 2017, 953
  • NZA 2017, 845
  • BB 2017, 1981
  • DB 2017, 1658
  • NZG 2017, 1392
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 392/17

    Karenzentschädigung - Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

    Diese ist jedenfalls nicht nichtig (vgl. dazu BAG 22. März 2017 - 10 AZR 448/15 - Rn. 22 f., BAGE 158, 329 ) , weil das gesetzliche Schriftformerfordernis eingehalten wurde (§ 74 Abs. 1 HGB) und die Zahlung einer Karenzentschädigung nach § 74 Abs. 2 HGB vorgesehen ist.

    Es ist jedenfalls dadurch verbindlich geworden (st. Rspr., zuletzt BAG 22. März 2017 - 10 AZR 448/15 - Rn. 24 mwN, aaO) .

    Im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen die vom Arbeitnehmer geschuldete Unterlassung des Wettbewerbs und die vom Arbeitgeber geschuldete Zahlung der Karenzentschädigung zum Ausgleich des Nachteils, der dem Arbeitnehmer durch die Einschränkung seines Erwerbslebens entsteht (st. Rspr., zuletzt BAG 22. März 2017 - 10 AZR 448/15 - Rn. 17, BAGE 158, 329; 7. Juli 2015 - 10 AZR 260/14 - Rn. 29, BAGE 152, 99 ) .

    Im Hinblick auf das enge, durch die §§ 74 ff. HGB vorgegebene Pflichtengefüge (vgl. Palandt/Grüneberg 77. Aufl. § 314 Rn. 4) , die zeitliche Begrenztheit der Wirkung des Wettbewerbsverbots, die Bedeutung für die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers einerseits (vgl. BAG 22. März 2017 - 10 AZR 448/15 - Rn. 19, BAGE 158, 329) und die ggf. weitreichende wirtschaftliche Bedeutung für den Arbeitgeber andererseits gibt es keinen Grund dafür, das Lösungsrecht einer Partei bei einer Pflichtverletzung der anderen Vertragspartei davon abhängig zu machen, dass ein wichtiger Grund besteht (im Ergebnis ebenso zB Bauer/Diller NJW 2002, 1609, 1610 ff.; Boecken in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn 3. Aufl. HGB § 74 Rn. 58, 60; Heuschmid in Kittner/Zwanziger/Deinert/Heuschmid § 91 Rn. 41, 75; MüKoHGB/von Hoyningen-Huene § 74 Rn. 61, 67; Oetker/Kotzian-Marggraf HGB § 74 Rn. 31 f. ; ErfK/Oetker § 74 HGB Rn. 21, 23; Schaub ArbR-HdB/Vogelsang § 55 Rn. 31 f. ; aA zur früheren Rechtslage Grunsky Freundesgabe für Söllner S. 41, 44 : Vorrang der Kündigung; offengelassen von Wagner in Röhricht/Graf v. Westphalen/Haas HGB 4. Aufl. § 74b Rn. 7 ) .

  • BAG, 16.12.2021 - 8 AZR 498/20

    Karenzentschädigung - Anrechnung anderweitigen Erwerbs

    Dieses durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Interesse des Arbeitnehmers, über sein berufliches Fortkommen selbst zu bestimmen, wird vom Gesetz als dem wirtschaftlichen Interesse des Arbeitgebers, sich vor Nachteilen einer Konkurrenztätigkeit zu schützen, grundsätzlich übergeordnet angesehen (BAG 22. März 2017 - 10 AZR 448/15 - Rn. 19, BAGE 158, 329; 15. Juni 1993 - 9 AZR 558/91 - zu I 2 b aa der Gründe, BAGE 73, 229) .

    Die §§ 74 bis 75f HGB sind insoweit nach § 110 Satz 2 GewO entsprechend anzuwenden (BAG 22. März 2017 - 10 AZR 448/15 - Rn. 20, BAGE 158, 329) .

    (1) Die gesetzlichen Bestimmungen in §§ 74 bis 75f HGB konstituieren ein im Grundsatz geschlossenes gesetzliches System, das die Bedingungen und Voraussetzungen für nachvertragliche Wettbewerbsverbote, die - wie im Streitfall - bereits während des Arbeitsverhältnisses vereinbart werden, auch in Abgrenzung zu den Regelungen für Handelsvertreter (§ 90a HGB) festlegt (BAG 22. März 2017 - 10 AZR 448/15 - Rn. 21, BAGE 158, 329) .

    Der Arbeitnehmer hat sich, soweit die Abrede reicht, des Wettbewerbs zu enthalten, und hat im Gegenzug unter Berücksichtigung gegebenenfalls erzielten anderweitigen Erwerbs (§ 74c HGB) Anspruch auf die vereinbarte Karenzentschädigung (BAG 22. März 2017 - 10 AZR 448/15 - Rn. 22, BAGE 158, 329; zum Gegenseitigkeitsverhältnis auch: BAG 7. Juli 2015 - 10 AZR 260/14 - Rn. 29, BAGE 152, 99; 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - Rn. 22, BAGE 135, 116) .

    Weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber können aus einer solchen Abrede Rechte herleiten (zuletzt zB BAG 22. März 2017 - 10 AZR 448/15 - Rn. 23, BAGE 158, 329; 15. Januar 2014 - 10 AZR 243/13 - Rn. 14 mwN, BAGE 147, 128; ebenso EBJS/Boecken/Rudkowski 4. Aufl. § 74 Rn. 50; ErfK/Oetker 21. Aufl. HGB § 74 Rn. 18; MüKoHGB/Thüsing 5. Aufl. § 74 Rn. 49: "praktisch" nichtig) .

    Für eine Wahl des Arbeitnehmers zwischen der Ausübung von Wettbewerb und der Wettbewerbsenthaltung gegen Entschädigung bleibt in diesen besonderen Fällen kein Raum, da der Arbeitnehmer auch dann, wenn er das Wettbewerbsverbot einhält, keine Zahlungsansprüche aus der Vereinbarung herleiten könnte (BAG 22. März 2017 - 10 AZR 448/15 - aaO; Baumbach/Hopt/Roth HGB 40. Aufl. § 74 Rn. 22; Wagner/Vogt in Röhricht/Graf von Westphalen/Haas HGB 5. Aufl. § 74 Rn. 66; einschränkend Bauer/Diller Wettbewerbsverbote 8. Aufl. Rn. 472 ["gewisser Widerspruch" zum Wortlaut des Gesetzes]) .

    Diese Entscheidung muss der Arbeitnehmer zu Beginn der Karenzzeit für den gesamten Zeitraum treffen (BAG 22. März 2017 - 10 AZR 448/15 - Rn. 24, BAGE 158, 329; 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - Rn. 22, BAGE 135, 116) .

  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 130/18

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Vorvertrag - Auslegung -

    Die §§ 74 bis 75f HGB sind nach § 110 Satz 2 GewO entsprechend anzuwenden (BAG 22. März 2017 - 10 AZR 448/15 - Rn. 20, BAGE 158, 329) .
  • BAG, 23.01.2018 - 3 AZR 448/16

    Invaliditätsrente - Ausscheiden vor dem Versorgungsfall

    Dies führt lediglich dazu, dass ggf. im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 726 Abs. 1 ZPO vor Erteilung der Vollstreckungsklausel zu prüfen ist, ob die für die künftigen Zahlungsansprüche maßgebliche Bedingung vorliegt (vgl. auch BAG 22. März 2017 - 10 AZR 448/15 - Rn. 17 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 10.01.2018 - 7 Sa 185/17

    Wirksamkeit eines Vorvertrages auf Eingehung eines nachvertraglichen

    Die Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots muss so eindeutig formuliert sein, dass aus Sicht des Arbeitnehmers kein vernünftiger Zweifel über den Anspruch auf Karenzentschädigung bestehen kann (vgl. BAG, Urteil vom 22.03.2017, 10 AZR 448/15, zitiert nach juris).
  • BAG, 12.10.2022 - 10 AZR 496/21

    Leistungsentgelt - Arbeitsunfähigkeit ohne Entgeltanspruch - Auslegung einer

    Er setzt vielmehr voraus, dass der geltend gemachte Anspruch bereits entstanden ist (BAG 19. Februar 2020 - 5 AZR 180/18 - Rn. 10 mwN; 27. Juni 2017 - 9 AZR 120/16 - Rn. 18; offengelassen für Ansprüche auf Karenzentschädigung BAG 22. März 2017 - 10 AZR 448/15 - Rn. 17, BAGE 158, 329) .
  • ArbG Berlin, 20.01.2017 - 28 Ca 12331/16

    Karenzentschädigung

    Revision: 10 AZR 448/15.S. Revision: 10 AZR 448/15.

    71) S. Revision: 10 AZR 448/15.

  • VG Hannover, 11.03.2008 - 7 A 330/07

    Ergotherapie; Abschlussprüfung; maßgebliches Recht

    Nach den §§ 8 Nr. 14, 9 Nr. 14, 12 Abs. 2 jeweils der Anlage 5 zu § 36 BbS-VO gliedert sich die Abschlussprüfung für den Schüler an der Berufsfachschule Ergotherapie in eine schriftliche, praktische und mündliche Prüfung einzelner Fächer.
  • LAG Baden-Württemberg, 08.12.2000 - 5 Sa 36/00

    Zur Arbeitgeberhaftung für aus einem Firmenwagen in Ungarn gestohlenes

    Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber bei geringer Schuld (leichteste Fahrlässigkeit) des Arbeitnehmers grundsätzlich vollen Ersatz leisten muss, bei normaler Schuld des Arbeitnehmers der Schaden anteilig unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalles nach Billigkeitsgrundsätzen und Zumutbarkeitsgesichtspunkten verteilt werden muss und bei grob fahrlässiger Schadensmitverursachung der Ersatzanspruch des Arbeitnehmers grundsätzlich entfällt (vgl. etwa BAG AP Nr. 14, 9 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.03.2022 - 5 Sa 260/21

    Betriebliche Altersversorgung - Aufhebungsvereinbarung - rentenfähiges Einkommen

    Die Berufungskammer hätte über diese bereits fälligen Ansprüche entscheiden können, ohne dass es einer Änderung des Antrags bedurfte vgl. BAG 22. März 2017 - 10 AZR 448/15 - Rn. 14 mwN).
  • ArbG Krefeld, 29.06.2018 - 2 Ca 1962/17

    Diskriminierungsverbot teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer

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