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   BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 45/01   

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https://dejure.org/2001,2968
BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 45/01 (https://dejure.org/2001,2968)
BAG, Entscheidung vom 24.10.2001 - 10 AZR 45/01 (https://dejure.org/2001,2968)
BAG, Entscheidung vom 24. Oktober 2001 - 10 AZR 45/01 (https://dejure.org/2001,2968)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    TVG § 1 Tarifverträge/ Bau; ; Tarifvertrag über das Sozialkassenverf... ahren im Baugewerbe vom 12. November 1986 (VTV) § 1 Abs. 2 Abschnitte I - V Nr. 11; ; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 12. November 1986 (VTV) § 37; ; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 12. November 1986 (VTV) § 38 Abschnitt VII Nr. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Estricharbeiten, Trocken- und Montagebauarbeiten, Verlegen von Bodenbelägen i.V.m. anderen baulichen Leistungen, Raumausstatter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Doppelbödenverlegung als Trocken- und Montagearbeiten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 731
  • BB 2002, 632 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 13/82

    Fahrbahnmarkierung - Straßenbau - Malerbranche - Malerhandwerk - BRTV-Bau

    Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 45/01
    Ein Bauwerk ist erst dann erstellt und damit baulich vollendet, wenn es in vollem Umfang seinen bestimmungsgemäßen Zweck zu erfüllen in der Lage ist (BAG 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 59).
  • BAG, 22.04.1987 - 4 AZR 496/86

    Geltungsbereich des BRTV-Bau in einem Mischbetrieb

    Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 45/01
    c) Bei der Feststellung des betrieblichen Geltungsbereichs kommt es auf wirtschaftliche Gesichtspunkte, wie Umsatz und Verdienst und auf handelsrechtliche und gewerbliche Kriterien nicht an (BAG 22. April 1987 - 4 AZR 496/86 - BAGE 55, 223 mwN).
  • BAG, 07.07.1999 - 10 AZR 582/98

    Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes

    Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 45/01
    Sowohl bei Trocken- und Montagebauarbeiten, bei Fertigbauarbeiten wie auch bei Fassadenbauarbeiten, ebenso bei Zimmerarbeiten ist es denkbar, daß hergestellte und angebrachte Bauwerksteile bei sachgemäßer Demontage spurlos wieder entfernt werden können (vgl. für Trocken- und Montagebauarbeiten: BAG 7. Juli 1999 - 10 AZR 582/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 221 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 95).
  • BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 343/88

    Anspruch der Einzugsstelle für Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes auf

    Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 45/01
    Das Verlegen von Bodenbelägen steht dann in Verbindung mit anderen baulichen Leistungen, wenn beide Aufgaben nach der Üblichkeit im Arbeits- und Wirtschaftsleben, insbesondere auf Grund einheitlicher Auftragserteilung, zusammengehören, einander bedingen und insgesamt der Errichtung, Vollendung, Instandsetzung und Veränderung von Bauten oder Bauwerken dienen (BAG 7. April 1993 - 10 AZR 696/92 - nv.; 28. September 1988 - 4 AZR 343/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 98 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 41).
  • LAG Berlin, 19.10.2000 - 1 Sa 566/00

    Tarifgeltung: Baugewerbe - Verlegung von Doppelböden

    Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 45/01
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 19. Oktober 2000 - 1 Sa 566/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 22.06.1994 - 10 AZR 656/93

    Verlegung von PVC-Bahnen in Schwimmbädern, Garagen und auf Balkonen ;

    Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 45/01
    Durch das Raumausstattergewerbe verlegte Böden dienen in erster Linie der Verschönerung eines Raumes (BAG 22. Juni 1994 - 10 AZR 656/93 - nv.).
  • BAG, 07.04.1993 - 10 AZR 696/92

    Bodenbeschichtungen mit Kunststoff als bauliche Leistung - Verpflichtung eines

    Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 45/01
    Das Verlegen von Bodenbelägen steht dann in Verbindung mit anderen baulichen Leistungen, wenn beide Aufgaben nach der Üblichkeit im Arbeits- und Wirtschaftsleben, insbesondere auf Grund einheitlicher Auftragserteilung, zusammengehören, einander bedingen und insgesamt der Errichtung, Vollendung, Instandsetzung und Veränderung von Bauten oder Bauwerken dienen (BAG 7. April 1993 - 10 AZR 696/92 - nv.; 28. September 1988 - 4 AZR 343/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 98 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 41).
  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Im Einzelnen werden unterschieden nach dem verwendeten Bindemittel: Nass- bzw. Mörtelestriche, z.B. Zementestrich, Anhydritestrich und Magnesiaestrich, bitumengebundene Estriche, z.B. Gussasphaltestrich und kunstharzgebundene Estriche; nach der Verlegeart: Verbundestrich, Estrich auf Trennschicht, Estrich auf Dämmschicht und Heizestrich auf Dämmschicht; nach der Verlegetechnik: kellenverlegbarer Estrich (verteilen, abziehen, verdichten, glätten) und selbstnivellierender Fließestrich (durch Zugabe eines Fließmittels) (zum Ganzen BAG 24. Oktober 2001 - zu I 2 b aa - NZA 2003, 731 [BAG 24.10.2001 - 10 AZR 45/01] ; Biedermann/Möller BRTV 9. Aufl. § 1 Erl. zu § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 11).
  • BAG, 27.03.2019 - 10 AZR 318/17

    Beitragspflichten zu der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft -

    Von Estricharbeiten ist auszugehen, wenn ein Bauteil auf einem tragenden Untergrund oder auf einer dazwischenliegenden Trenn- oder Dämmschicht hergestellt wird, das Bauteil unmittelbar nutzfähig ist oder mit einem Belag wie zB PVC, Teppichboden, Parkett, keramischen Platten oder Naturstein versehen werden kann (BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 45/01 - zu II 2 b aa der Gründe) .
  • LAG Köln, 18.02.2011 - 4 Sa 1122/10

    Alter vor Kinderzahl

    Keinem Kriterium kommt ein absoluter Vorrang zu (vgl. BAG 02.12.1999 NZA 2000, 531; 05.12.2002 NZA 2003, 731).
  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 337/18

    Sozialkassentarifvertrag - Betrieblicher Geltungsbereich

    Entscheidend ist, dass der Bauherr das Gebäude verändern will, um eine neue Decke zu erstellen (vgl. BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 45/01 - zu II 2 d der Gründe) .
  • BAG, 18.10.2006 - 10 AZR 576/05

    Spezialitätsgrundsatz im Geltungsbereich des AEntG

    Mit dem Beispiel "Trocken- und Montagebauarbeiten" in § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 37 VTV stellen die Tarifvertragsparteien mangels eigener Begriffsbestimmung erkennbar auf das Tätigkeitsfeld des den baulichen Berufen zuzuordnenden Trockenbaumonteurs ab (BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 45/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 245 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 112).
  • BAG, 22.01.2020 - 10 AZR 387/18

    Sozialkassenverfahren - betrieblicher Geltungsbereich

    Beim Einbau von Hohlraum- und Doppelböden einschließlich des Anbringens von Unterkonstruktionen handelt es sich um Trocken- und Montagebauarbeiten iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 37 der Verfahrenstarifverträge (vgl. BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 45/01 - zu II 2 b bb der Gründe) .
  • LAG Hessen, 07.12.2018 - 10 Sa 555/18

    Keine tarifliche Abgrenzungsregelung zwischen Tätigkeiten von Betrieben des

    Es ist seit langem anerkannt, dass eine untrennbare Verbindung mit dem Bauwerk nicht von dem VTV vorausgesetzt wird (vgl. BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 26, NZA-RR 2009, 426; BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 45/01 - zu II 2 c der Gründe, NZA 2003, 731; zuletzt Hess. LAG 2. November 2018 - 10 Sa 296/18 SK - n.v.) .

    Diese kann in jeder gewünschten Höhe des Raums angebracht werden, so dass der Raum beliebig optisch verkleinert werden kann; auf die Änderung räumlicher Begrenzungen von Innenräumen hat auch das BAG u.a. im Fall sog. Doppelböden abgestellt (vgl. BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 45/01 - zu II 2 b bb der Gründe, NZA 2003, 731) .

    Die Spanndecke ist damit funktional einem Doppelboden ( vgl. BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 45/01 - NZA 2003, 731) , einer Zwischendecke aus Holz (vgl. BAG 29. September 2004 - 10 AZR 56/03, Juris) oder einer sonstigen abgehängten Decke, in der sich Beleuchtungskörper befinden, vergleichbar (wie hier i.E. LAG Berlin-Brandenburg 19. Juni 2007 - 11 Sa 1750/06 - ; a.A. Hess LAG 3. April 2018 - 12 Sa 660/16 - Juris, Rev. eingelegt unter 10 AZR 572/15) .

  • LAG Hessen, 09.10.2015 - 10 Sa 572/15

    Bodenbelagsarbeiten werden nach § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 38 VTV-Bau nur dann vom

    Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Rechtsstreit, in dem es um die Verlegung von Doppelböden ging, darauf abgestellt, dass § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 38 VTV-Bau eine solche Bodenverlegung meine, die dem Raumausstattergewerbe zuzurechnen sei (vgl. BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 45/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 245).

    Durch das Raumausstattergewerbe verlegte Böden dienten in erster Linie der Verschönerung eines Raumes (vgl. BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 45/01 - zu II 2 c der Gründe, AP Nr. 245 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Die Doppelböden seien nicht einem dem Raumausstattergewerbe zuzuordnenden Bodenbelag gleichzusetzen, sondern sie würden ihn tragen (vgl. BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 45/01 - zu II 2 c der Gründe, AP Nr. 245 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 119/04

    Verlegung von Natursteinböden - Steinmetzhandwerk

    Fertigteilestrich ist ein Estrich, der aus vorgefertigten, kraftschlüssig miteinander verbundenen Plattenelementen besteht, die trocken eingebaut und mit einem Bodenbelag belegt werden (BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 45/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 245 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 112).

    bb) Der Senat hat in einem Rechtsstreit, in dem es um die Verlegung von Doppelböden ging, darauf abgestellt, dass § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 38 VTV eine solche Bodenverlegung meint, die dem Raumausstattergewerbe zuzurechnen ist (BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 45/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 245 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 112; ebenso bereits 28. September 1988 - 4 AZR 343/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 98 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 41).

  • LAG Hessen, 05.11.2019 - 12 Sa 1304/18

    Für die Abgrenzung zwischen dem Bau- und dem Maler- und Lackierergewerbe kommt es

    Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Rechtsstreit, in dem es um die Verlegung von Doppelböden ging, darauf abgestellt, dass § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 38 VTV-Bau eine solche Bodenverlegung meine, die dem Raumausstattergewerbe zuzurechnen sei (vgl. BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 45/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 245) .

    Durch das Raumausstattergewerbe verlegte Böden dienten in erster Linie der Verschönerung eines Raumes (vgl. BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 45/01 - zu II 2 c der Gründe, AP Nr. 245 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Die Doppelböden seien nicht einem dem Raumausstattergewerbe zuzuordnenden Bodenbelag gleichzusetzen, sondern sie würden ihn tragen (vgl. BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 45/01 - zu II 2 c der Gründe, AP Nr. 245 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 995/06

    Baugewerbe - Estrichaufrauarbeiten - Parkettleger

  • LAG Hessen, 05.06.2018 - 12 Sa 421/17

    VTV, SokaSiG

  • BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 414/02

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Dämm- und Isolierarbeiten an technischen

  • LAG Hessen, 14.07.2008 - 16 Sa 211/08

    Betrieblicher Geltungsbereich des VTV-Bau - Durchführung von Bauhilfsarbeiten für

  • LAG Hessen, 13.02.2018 - 12 Sa 983/12

    Teilnahme eines Kabelkanäle und Kabelträgersysteme aus Metall montierenden

  • BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 225/02

    Sozialkassenverfahren - Mobile Bürotrennwände (Trocken- und Montagebau)

  • LAG Hessen, 21.02.2019 - 9 Sa 1059/16

    Bei Errichtung einer Aufdach-Solarstromanlage ist die Montage des

  • BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 727/00
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