Rechtsprechung
BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 45/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Verlegung von Doppelböden als bauliche Leistung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verlegung von Doppelböden - Bauliche Leistung - Trocken- und Montagebauarbeiten - Sozialkassentarifvertrag
- Judicialis
TVG § 1 Tarifverträge/ Bau; ; Tarifvertrag über das Sozialkassenverf... ahren im Baugewerbe vom 12. November 1986 (VTV) § 1 Abs. 2 Abschnitte I - V Nr. 11; ; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 12. November 1986 (VTV) § 37; ; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 12. November 1986 (VTV) § 38 Abschnitt VII Nr. 9
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Estricharbeiten, Trocken- und Montagebauarbeiten, Verlegen von Bodenbelägen i.V.m. anderen baulichen Leistungen, Raumausstatter
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Arbeit & Soziales - Doppelbödenverlegung als Trocken- und Montagearbeiten?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 14.01.2000 - 15 Ca 74040/99
- LAG Berlin, 19.10.2000 - 1 Sa 566/00
- BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 45/01
Papierfundstellen
- NZA 2003, 731
- BB 2002, 632 (Ls.)
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 13/82
Fahrbahnmarkierung - Straßenbau - Malerbranche - Malerhandwerk - BRTV-Bau
Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 45/01
Ein Bauwerk ist erst dann erstellt und damit baulich vollendet, wenn es in vollem Umfang seinen bestimmungsgemäßen Zweck zu erfüllen in der Lage ist (BAG 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 59). - BAG, 22.04.1987 - 4 AZR 496/86
Geltungsbereich des BRTV-Bau in einem Mischbetrieb
Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 45/01
c) Bei der Feststellung des betrieblichen Geltungsbereichs kommt es auf wirtschaftliche Gesichtspunkte, wie Umsatz und Verdienst und auf handelsrechtliche und gewerbliche Kriterien nicht an (BAG 22. April 1987 - 4 AZR 496/86 - BAGE 55, 223 mwN). - BAG, 07.07.1999 - 10 AZR 582/98
Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes
Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 45/01
Sowohl bei Trocken- und Montagebauarbeiten, bei Fertigbauarbeiten wie auch bei Fassadenbauarbeiten, ebenso bei Zimmerarbeiten ist es denkbar, daß hergestellte und angebrachte Bauwerksteile bei sachgemäßer Demontage spurlos wieder entfernt werden können (vgl. für Trocken- und Montagebauarbeiten: BAG 7. Juli 1999 - 10 AZR 582/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 221 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 95).
- BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 343/88
Anspruch der Einzugsstelle für Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes auf …
Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 45/01
Das Verlegen von Bodenbelägen steht dann in Verbindung mit anderen baulichen Leistungen, wenn beide Aufgaben nach der Üblichkeit im Arbeits- und Wirtschaftsleben, insbesondere auf Grund einheitlicher Auftragserteilung, zusammengehören, einander bedingen und insgesamt der Errichtung, Vollendung, Instandsetzung und Veränderung von Bauten oder Bauwerken dienen (BAG 7. April 1993 - 10 AZR 696/92 - nv.; 28. September 1988 - 4 AZR 343/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 98 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 41). - LAG Berlin, 19.10.2000 - 1 Sa 566/00
Tarifgeltung: Baugewerbe - Verlegung von Doppelböden
Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 45/01
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 19. Oktober 2000 - 1 Sa 566/00 - wird zurückgewiesen. - BAG, 22.06.1994 - 10 AZR 656/93
Verlegung von PVC-Bahnen in Schwimmbädern, Garagen und auf Balkonen ; …
Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 45/01
Durch das Raumausstattergewerbe verlegte Böden dienen in erster Linie der Verschönerung eines Raumes (BAG 22. Juni 1994 - 10 AZR 656/93 - nv.). - BAG, 07.04.1993 - 10 AZR 696/92
Bodenbeschichtungen mit Kunststoff als bauliche Leistung - Verpflichtung eines …
Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 45/01
Das Verlegen von Bodenbelägen steht dann in Verbindung mit anderen baulichen Leistungen, wenn beide Aufgaben nach der Üblichkeit im Arbeits- und Wirtschaftsleben, insbesondere auf Grund einheitlicher Auftragserteilung, zusammengehören, einander bedingen und insgesamt der Errichtung, Vollendung, Instandsetzung und Veränderung von Bauten oder Bauwerken dienen (BAG 7. April 1993 - 10 AZR 696/92 - nv.; 28. September 1988 - 4 AZR 343/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 98 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 41).
- LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16
Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der …
Im Einzelnen werden unterschieden nach dem verwendeten Bindemittel: Nass- bzw. Mörtelestriche, z.B. Zementestrich, Anhydritestrich und Magnesiaestrich, bitumengebundene Estriche, z.B. Gussasphaltestrich und kunstharzgebundene Estriche; nach der Verlegeart: Verbundestrich, Estrich auf Trennschicht, Estrich auf Dämmschicht und Heizestrich auf Dämmschicht; nach der Verlegetechnik: kellenverlegbarer Estrich (verteilen, abziehen, verdichten, glätten) und selbstnivellierender Fließestrich (durch Zugabe eines Fließmittels) (zum Ganzen BAG 24. Oktober 2001 - zu I 2 b aa - NZA 2003, 731 [BAG 24.10.2001 - 10 AZR 45/01] ;… Biedermann/Möller BRTV 9. Aufl. § 1 Erl. zu § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 11). - BAG, 27.03.2019 - 10 AZR 318/17
Beitragspflichten zu der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft - …
Von Estricharbeiten ist auszugehen, wenn ein Bauteil auf einem tragenden Untergrund oder auf einer dazwischenliegenden Trenn- oder Dämmschicht hergestellt wird, das Bauteil unmittelbar nutzfähig ist oder mit einem Belag wie zB PVC, Teppichboden, Parkett, keramischen Platten oder Naturstein versehen werden kann (BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 45/01 - zu II 2 b aa der Gründe) . - LAG Köln, 18.02.2011 - 4 Sa 1122/10
Alter vor Kinderzahl
Keinem Kriterium kommt ein absoluter Vorrang zu (vgl. BAG 02.12.1999 NZA 2000, 531; 05.12.2002 NZA 2003, 731).
- BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 337/18
Sozialkassentarifvertrag - Betrieblicher Geltungsbereich
Entscheidend ist, dass der Bauherr das Gebäude verändern will, um eine neue Decke zu erstellen (vgl. BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 45/01 - zu II 2 d der Gründe) . - BAG, 18.10.2006 - 10 AZR 576/05
Spezialitätsgrundsatz im Geltungsbereich des AEntG
Mit dem Beispiel "Trocken- und Montagebauarbeiten" in § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 37 VTV stellen die Tarifvertragsparteien mangels eigener Begriffsbestimmung erkennbar auf das Tätigkeitsfeld des den baulichen Berufen zuzuordnenden Trockenbaumonteurs ab (BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 45/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 245 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 112). - BAG, 22.01.2020 - 10 AZR 387/18
Sozialkassenverfahren - betrieblicher Geltungsbereich
Beim Einbau von Hohlraum- und Doppelböden einschließlich des Anbringens von Unterkonstruktionen handelt es sich um Trocken- und Montagebauarbeiten iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 37 der Verfahrenstarifverträge (vgl. BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 45/01 - zu II 2 b bb der Gründe) . - LAG Hessen, 07.12.2018 - 10 Sa 555/18
Keine tarifliche Abgrenzungsregelung zwischen Tätigkeiten von Betrieben des …
Es ist seit langem anerkannt, dass eine untrennbare Verbindung mit dem Bauwerk nicht von dem VTV vorausgesetzt wird (…vgl. BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 26, NZA-RR 2009, 426; BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 45/01 - zu II 2 c der Gründe, NZA 2003, 731; zuletzt Hess. LAG 2. November 2018 - 10 Sa 296/18 SK - n.v.) .Diese kann in jeder gewünschten Höhe des Raums angebracht werden, so dass der Raum beliebig optisch verkleinert werden kann; auf die Änderung räumlicher Begrenzungen von Innenräumen hat auch das BAG u.a. im Fall sog. Doppelböden abgestellt (vgl. BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 45/01 - zu II 2 b bb der Gründe, NZA 2003, 731) .
Die Spanndecke ist damit funktional einem Doppelboden ( vgl. BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 45/01 - NZA 2003, 731) , einer Zwischendecke aus Holz (vgl. BAG 29. September 2004 - 10 AZR 56/03, Juris) oder einer sonstigen abgehängten Decke, in der sich Beleuchtungskörper befinden, vergleichbar (wie hier i.E. LAG Berlin-Brandenburg 19. Juni 2007 - 11 Sa 1750/06 - ; a.A. Hess LAG 3. April 2018 - 12 Sa 660/16 - Juris, Rev. eingelegt unter 10 AZR 572/15) .
- LAG Hessen, 09.10.2015 - 10 Sa 572/15
Bodenbelagsarbeiten werden nach § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 38 VTV-Bau nur dann vom …
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Rechtsstreit, in dem es um die Verlegung von Doppelböden ging, darauf abgestellt, dass § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 38 VTV-Bau eine solche Bodenverlegung meine, die dem Raumausstattergewerbe zuzurechnen sei (vgl. BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 45/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 245).Durch das Raumausstattergewerbe verlegte Böden dienten in erster Linie der Verschönerung eines Raumes (vgl. BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 45/01 - zu II 2 c der Gründe, AP Nr. 245 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
Die Doppelböden seien nicht einem dem Raumausstattergewerbe zuzuordnenden Bodenbelag gleichzusetzen, sondern sie würden ihn tragen (vgl. BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 45/01 - zu II 2 c der Gründe, AP Nr. 245 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
- BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 119/04
Verlegung von Natursteinböden - Steinmetzhandwerk
Fertigteilestrich ist ein Estrich, der aus vorgefertigten, kraftschlüssig miteinander verbundenen Plattenelementen besteht, die trocken eingebaut und mit einem Bodenbelag belegt werden (BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 45/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 245 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 112).bb) Der Senat hat in einem Rechtsstreit, in dem es um die Verlegung von Doppelböden ging, darauf abgestellt, dass § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 38 VTV eine solche Bodenverlegung meint, die dem Raumausstattergewerbe zuzurechnen ist (BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 45/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 245 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 112; ebenso bereits 28. September 1988 - 4 AZR 343/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 98 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 41).
- LAG Hessen, 05.11.2019 - 12 Sa 1304/18
Für die Abgrenzung zwischen dem Bau- und dem Maler- und Lackierergewerbe kommt es …
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Rechtsstreit, in dem es um die Verlegung von Doppelböden ging, darauf abgestellt, dass § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 38 VTV-Bau eine solche Bodenverlegung meine, die dem Raumausstattergewerbe zuzurechnen sei (vgl. BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 45/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 245) .Durch das Raumausstattergewerbe verlegte Böden dienten in erster Linie der Verschönerung eines Raumes (vgl. BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 45/01 - zu II 2 c der Gründe, AP Nr. 245 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .
Die Doppelböden seien nicht einem dem Raumausstattergewerbe zuzuordnenden Bodenbelag gleichzusetzen, sondern sie würden ihn tragen (vgl. BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 45/01 - zu II 2 c der Gründe, AP Nr. 245 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .
- BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 995/06
Baugewerbe - Estrichaufrauarbeiten - Parkettleger
- LAG Hessen, 05.06.2018 - 12 Sa 421/17
VTV, SokaSiG
- BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 414/02
Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Dämm- und Isolierarbeiten an technischen …
- LAG Hessen, 14.07.2008 - 16 Sa 211/08
Betrieblicher Geltungsbereich des VTV-Bau - Durchführung von Bauhilfsarbeiten für …
- LAG Hessen, 13.02.2018 - 12 Sa 983/12
Teilnahme eines Kabelkanäle und Kabelträgersysteme aus Metall montierenden …
- BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 225/02
Sozialkassenverfahren - Mobile Bürotrennwände (Trocken- und Montagebau)
- LAG Hessen, 21.02.2019 - 9 Sa 1059/16
Bei Errichtung einer Aufdach-Solarstromanlage ist die Montage des …
- BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 727/00