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   BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 468/96   

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BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 468/96 (https://dejure.org/1997,1401)
BAG, Entscheidung vom 22.01.1997 - 10 AZR 468/96 (https://dejure.org/1997,1401)
BAG, Entscheidung vom 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 (https://dejure.org/1997,1401)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 837
  • BB 1997, 1316
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 28.03.1973 - 4 AZR 271/72

    Bordpersonal der Deutschen Lufthansa AG - Seniorität - Betriebsvertretung -

    Auszug aus BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 468/96
    So hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 31. Januar 1979 (- 4 AZR 378/77 - BAGE 31, 283 [BAG 31.01.1979 - 4 AZR 378/77] = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn) es für zulässig gehalten, daß in einem Tarifvertrag eine materiellrechtliche Regelung dahingehend getroffen wird, daß der Bahnarzt als Dritter im Sinne von § 317 BGB verbindlich die Tatsache feststellt, daß ein Arbeitnehmer dienstunfähig ist (vgl. auch Urteile vom 16. Oktober 1957 - 4 AZR 257/55 - AP Nr. 27 zu § 3 TOA und vom 28. März 1973 - 4 AZR 271/72 - AP Nr. 2 zu § 319 BGB).
  • BAG, 16.10.1957 - 4 AZR 257/55
    Auszug aus BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 468/96
    So hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 31. Januar 1979 (- 4 AZR 378/77 - BAGE 31, 283 [BAG 31.01.1979 - 4 AZR 378/77] = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn) es für zulässig gehalten, daß in einem Tarifvertrag eine materiellrechtliche Regelung dahingehend getroffen wird, daß der Bahnarzt als Dritter im Sinne von § 317 BGB verbindlich die Tatsache feststellt, daß ein Arbeitnehmer dienstunfähig ist (vgl. auch Urteile vom 16. Oktober 1957 - 4 AZR 257/55 - AP Nr. 27 zu § 3 TOA und vom 28. März 1973 - 4 AZR 271/72 - AP Nr. 2 zu § 319 BGB).
  • BAG, 06.02.1980 - 4 AZR 127/78

    Paritätische Kommission - Gehaltsfestsetzung nach Punktbewertung -

    Auszug aus BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 468/96
    Soweit der Vierte Senat in seinem Urteil vom 6. Februar 1980 (- 4 AZR 127/78 - AP Nr. 1 zu § 4 TVG Regelungsausschuß) eine durch Tarifvertrag vorgeschriebene paritätische Kommission für die Gehaltsfestsetzung nach Punktwerten den Charakter einer Schiedsgutachterstelle abgesprochen hat, beruht dies auf einer anderen Funktion der paritätischen Kommission.
  • BAG, 31.01.1979 - 4 AZR 378/77

    Arbeiter der Deutschen Bundesbahn - Dienstunfähigkeit - Bahnarzt -

    Auszug aus BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 468/96
    So hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 31. Januar 1979 (- 4 AZR 378/77 - BAGE 31, 283 [BAG 31.01.1979 - 4 AZR 378/77] = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn) es für zulässig gehalten, daß in einem Tarifvertrag eine materiellrechtliche Regelung dahingehend getroffen wird, daß der Bahnarzt als Dritter im Sinne von § 317 BGB verbindlich die Tatsache feststellt, daß ein Arbeitnehmer dienstunfähig ist (vgl. auch Urteile vom 16. Oktober 1957 - 4 AZR 257/55 - AP Nr. 27 zu § 3 TOA und vom 28. März 1973 - 4 AZR 271/72 - AP Nr. 2 zu § 319 BGB).
  • LAG Hamm, 13.12.1995 - 3 Sa 253/95
    Auszug aus BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 468/96
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 13. Dezember 1995 - 3 Sa 253/95 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 393/03

    Paritätische Kommissionen für Verbesserungsvorschläge

    Die GBV weist damit den mit der Entscheidung über die Prämierung befassten Ausschüssen eine Stellung zu, die der eines Schiedsgutachters, der über die bestimmten Voraussetzungen eines Anspruches verbindlich zu entscheiden hat, entspricht (vgl. BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 146 = EzA TVG § 4 Schiedsgutachten Nr. 1).

    Eine unzulässige Schiedsgerichtsvereinbarung liegt erst vor, wenn einer dritten Stelle nicht nur die Feststellung von Tatsachen, sondern darüber hinaus auch deren verbindliche Subsumtion unter einzelne Tatbestandsmerkmale, etwa im Bereich der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe, übertragen wird (BAG 14. Dezember 1999 - 1 AZR 175/99 - 23. Oktober 1985 - 4 AZR 151/84 - 6. Februar 1980 - 4 AZR 127/78 - AP TVG § 4 Regelungsausschuss Nr. 1 = EzA TVG § 4 Glasindustrie Nr. 1; 11. Juli 1958 - 1 AZR 366/55 - BAGE 6, 109; anders noch die frühere Rechtsprechung des Vierten Senats: 16. Oktober 1957 - 4 AZR 257/55 - BAGE 5, 39 ff.; als Tatsachenfeststellung in diesem Sinne sieht der Zehnte Senat auch die Leistungsbeurteilung an: 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 146 = EzA TVG § 4 Schiedsgutachten Nr. 1; aA zum Ganzen: MünchArbR/Brehm 2. Aufl. § 394 Rn. 1).

    Das Ergebnis eines Schiedsgutachtens und damit auch die Mehrheitsentscheidung der hinsichtlich des betrieblichen Vorschlagswesens geschaffenen paritätischen Kommissionen, wie der BVW-Ausschuss eine darstellt, ist nur in entsprechender Anwendung der §§ 317, 319 BGB auf grobe Unbilligkeit sowie auf Verstöße gegen die zugrunde liegenden Vorschriften überprüfbar (BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 146 = EzA TVG § 4 Schiedsgutachten Nr. 1; 18. Dezember 1980 - 2 AZR 934/78 - BAGE 34, 365 ff.).

    Die Entscheidung ist inhaltlich grob unbillig, wenn sich die Unrichtigkeit jedermann oder wenigstens dem sachkundigen unbefangenen Beobachter unmittelbar aufdrängt (BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - aaO; 18. Dezember 1980 - 2 AZR 934/78 - aaO; 31. Januar 1979 - 4 AZR 378/77 - BAGE 31, 283 ff.).

    Die Unbeachtlichkeit kann sich auch aus Verstößen gegen die der Entscheidung zugrunde liegenden Verfahrensregeln ergeben (dazu BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - aaO), sofern diese das Ergebnis beeinflusst haben können.

    Soweit der Zehnte Senat (22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 146 = EzA TVG § 4 Schiedsgutachten Nr. 1) eine Kurzbegründung der dort entscheidenden tariflich eingerichteten paritätischen Kommission unbeanstandet gelassen hat, beruhte dies auf den Besonderheiten des Einzelfalles.

  • BAG, 23.02.2021 - 1 ABR 12/20

    Leistungsbestimmung - billiges Ermessen - Durchführungsanspruch

    Fehlt es hieran, weil eine der Vertragsparteien maßgebenden Einfluss auf den die Leistungsbestimmung vornehmenden Dritten hat (vgl. dazu auch BAG 10. Dezember 2008 - 4 AZR 801/07 - Rn. 61 ff., aaO) oder dieser mit dem Arbeitgeber eng verbunden ist, greifen die Vorgaben des § 315 BGB (vgl. etwa BAG 20. Januar 2004 - 9 AZR 393/03 - BAGE 109, 193; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - zu B II 3 b cc (4) der Gründe, BAGE 92, 358; 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 -; 2. Februar 1988 - 3 AZR 115/86 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 18.06.2014 - 10 AZR 699/13

    Leistungsentgelt (ERA-TV) - Beurteilung

    Solange es an einer solchen fehlt, ist deshalb das bisherige Leistungsentgelt fortzuzahlen (ebenso zu früheren tariflichen Regelungen zum Leistungsentgelt in der Metallindustrie: BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - zu II der Gründe) .

    Allein deren Entscheidung unterläge im arbeitsgerichtlichen Verfahren einer nur eingeschränkten Überprüfung dahin gehend, ob sie im tariflich vorgesehenen Verfahren ergangen ist und ob ihre wertende und beurteilende Entscheidung grob unbillig iSv. § 319 BGB ist (BAG 20. Januar 2004 - 9 AZR 393/03 - BAGE 109, 193; 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - zu III 3 der Gründe) .

  • BAG, 18.05.2016 - 10 AZR 183/15

    Leistungsbeurteilung - paritätische Kommission

    Dabei bringt die Norm durch den Verweis auf §§ 101 ff. ArbGG bzw. § 76 Abs. 5 BetrVG zum Ausdruck, dass sowohl die innerbetriebliche Entscheidung als auch die der tariflichen Einigungsstelle nur einer eingeschränkten Überprüfung unterliegen soll (vgl. zur Bedeutung eines Verweises auf § 101 ArbGG schon BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - zu III 2 d der Gründe) .

    Es erfolgt insofern keine Subsumtion von bestimmten Tatsachen unter eine Rechtsnorm (vgl. zu § 17.2.6 ERA-TV BW BAG 18. Juni 2014 - 10 AZR 699/13 - Rn. 39, 45, BAGE 148, 271; ebenso schon zur Leistungszulage nach § 5 des Gehaltsrahmenabkommens vom 19. Februar 1975 für die Angestellten der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie NRW BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - zu III 2 d der Gründe) .

  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 801/07

    Auslegung einer Verweisungsklausel - AVR Diakonie - Vertragskontrolle

    Andererseits sind tariflich vorgesehene und paritätisch zusammengesetzte Kommissionen über Leistungsbeurteilungen oder über die Prämienvergabe für betriebliche Verbesserungsvorschläge als Dritte iSv. § 317 Abs. 1 BGB angesehen worden (22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 146 = EzA TVG § 4 Schiedsgutachten Nr. 1; 20. Januar 2004 - 9 AZR 393/03 - BAGE 109, 193; auch ist der Deutsche Fußballbund wegen fehlender eigener vereinsrechtlicher Beziehung zu dem angestellten Spieler eines Mitgliedsvereins Dritter iSv. § 317 Abs. 1 BGB, 17. Januar 1979 - 5 AZR 498/77 - AP BGB § 611 Berufssport Nr. 2 = EzA BGB § 611 Berufssport Nr. 1).
  • BAG, 17.03.2005 - 8 AZR 179/04

    Eingruppierung eines Kfz-Mechanikers in Nordrhein-Westfalen

    aa) Das Ergebnis eines Schiedsgutachtens, wie es die Entscheidung der tariflichen Schiedsstelle darstellt, ist nur in entsprechender Anwendung der §§ 317, 319 BGB auf grobe Unbilligkeit sowie auf Verstöße gegen die zugrunde liegenden Vorschriften überprüfbar (BAG 20. Januar 2004 - 9 AZR 393/03 - AP BetrVG 1972 § 87 Vorschlagswesen Nr. 3 = EzA BetrVG 2001 § 87 Schiedsgutachten Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 146 = EzA TVG § 4 Schiedsgutachten Nr. 1; 18. Dezember 1980 - 2 AZR 934/78 - BAGE 34, 365 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 4).

    Die Unbeachtlichkeit kann sich auch aus Verstößen gegen die der Entscheidung zugrunde liegenden Verfahrensregeln ergeben (dazu BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - aaO), sofern diese das Ergebnis beeinflusst haben können.

    Soweit der Zehnte Senat (22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 146 = EzA TVG § 4 Schiedsgutachten Nr. 1) eine Kurzbegründung der dort entscheidenden tariflich eingerichteten paritätischen Kommission unbeanstandet gelassen hat, beruhte dies auf den Besonderheiten des Einzelfalles.

  • LAG Düsseldorf, 12.01.2007 - 10 Sa 1082/06

    Klagemöglichkeit des Beschäftigten nach § 7 Abs. 2 ERA-ETV NRW

    Es ist in der Rechtsprechung und im Schrifttum anerkannt, dass in Tarifverträgen betriebliche Einrichtungen wie paritätische Kommissionen oder andere Stellen geschaffen werden können, die die Aufgabe eines Schiedsgutachters haben, und dass eine solche Schiedsgutachterbestellung nicht gegen § 101 ArbGG verstößt (vgl. nur BAG Urteil vom 22.01.1997 - 10 AZR 468/96, NZA 1997, 837 ff m.w.N.; BAG Urteil vom 31.01.1979 - 4 AZR 378/77, BAGE 31, 283 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundeshahn).

    Eine unzulässige Schiedsgerichtsvereinbarung liegt erst vor, wenn einer dritten Stelle nicht nur die Feststellung von Tatsachen, sondern darüber hinaus auch deren verbindliche Subsumtion unter einzelne Tatbestandsmerkmale, etwa im Bereich der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe, übertragen wird ( BAG Urteil vom 14.12.1999 - 1 AZR 175/99 - BAG Urteil vom 23.10.1985 - 4 AZR 151/84 - BAG Urteil vom 06.02.1980 - 4 AZR 127/78, AP TVG § 4 Regelungsausschuss Nr. 1 = EzA TVG § 4 Glasindustrie Nr. 1; BAG Urteil vom 11.07.1958 - 1 AZR 366/55, BAGE 6, 109 ; anders noch die frühere Rechtsprechung des Vierten Senats des BAG: BAG Urteil vom 16.10.1957 - 4 AZR 257/55, BAGE 5, 39 ff.; als Tatsachenfeststellung in diesem Sinne sieht der Zehnte Senat des BAG auch die Leistungsbeurteilung an: BAG Urteil vom 22.01.1997 - 10 AZR 468/96, a.a.O.; a.A. zum Ganzen: MünchArbR/Brehm 2. Aufl. § 394 Rn. 1).

    Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 22.01.1997 - 10 AZR 468/96, NZA 1997, 837 ff. geurteilt, dass eine Leistungsbeurteilung gemäß dem Tarifvertrag zur Leistungsbeurteilung von Angestellten der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie NW vom 19.02.1975 durch die paritätische Kommission ein Akt wertender Erkenntnis darstellt, bei dem dem Beurteilenden ein Beurteilungsspielraum zusteht.

  • BAG, 18.06.2014 - 10 AZR 953/13

    Leistungsentgelt (ERA-TV) - Beurteilung

    Solange es an einer solchen fehlt, ist deshalb das bisherige Leistungsentgelt fortzuzahlen (ebenso zu früheren tariflichen Regelungen zum Leistungsentgelt in der Metallindustrie: BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - zu II der Gründe) .

    Allein deren Entscheidung unterläge im arbeitsgerichtlichen Verfahren einer nur eingeschränkten Überprüfung dahin gehend, ob sie im tariflich vorgesehenen Verfahren ergangen ist und ob ihre wertende und beurteilende Entscheidung grob unbillig iSv. § 319 BGB ist (BAG 20. Januar 2004 - 9 AZR 393/03 - BAGE 109, 193; 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - zu III 3 der Gründe) .

  • LAG Baden-Württemberg, 13.08.2013 - 8 Sa 5/13

    Leistungsbeurteilung nach dem ERA-TV - Darlegungs- und Beweislast

    Allerdings wäre das der Klägerin basierend auf der Leistungsbeurteilung 2010 bezahlte Leistungsentgelt weiter zu zahlen, wenn die Leistungsbeurteilung 2011, wie von der Klägerin behauptet, unwirksam wäre und zwar solang bis eine neue rechtswirksame Beurteilung erfolgt ist (BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - AP Nr. 146 zu § 1 TVG Tarifverträge Metallindustrie).

    Wird eine Leistungsbeurteilung durch eine paritätische Kommission vorgenommen, ist diese im arbeitsgerichtlichen Verfahren nur daraufhin zu überprüfen, ob sie im tariflich vorgesehenen Verfahren ergangen ist und ob ihre wertende und beurteilende Entscheidung grob unbillig im Sinne von § 319 BGB ist (BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - AP Nr. 146 zu § 1 TVG Tarifverträge Metallindustrie, Rn. 51).

  • LAG Baden-Württemberg, 19.06.2013 - 2 Sa 2/13

    Leistungsentgelt nach ERA-TV

    Dem Kläger ist dahingehend zuzustimmen, dass das auf der Leistungsbeurteilung 2010 beruhende Leistungsentgelt dem Kläger solange zu zahlen wäre, bis eine erneute wirksame Beurteilung durch die Beklagte erfolgt ist (BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - AP Nr. 146 zu § 1 TVG Tarifverträge Metallindustrie, Rn. 33).

    Wird eine Leistungsbeurteilung durch eine paritätische Kommission vorgenommen, ist diese im arbeitsgerichtlichen Verfahren nur daraufhin zu überprüfen, ob sie im tariflich vorgesehenen Verfahren ergangen ist und ob ihre wertende und beurteilende Entscheidung grob unbillig im Sinne von § 319 BGB ist (BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - AP Nr. 146 zu § 1 TVG Tarifverträge Metallindustrie, Rn. 51).

  • LAG Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 4 TaBV 1/09

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Zuordnung der Arbeitnehmer in die Entgeltgruppen

  • BAG, 24.06.1999 - 8 AZR 339/98

    Schadensersatz wegen fehlgeschlagener Pilotenausbildung

  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 23/03

    Paritätische Kommissionen für Verbesserungsvorschläge

  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 845/07

    Auslegung einer Verweisungsklausel - AVR Diakonie - Vertragskontrolle

  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 798/07

    Auslegung einer Verweisungsklausel - AVR Diakonie - Vertragskontrolle

  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 802/07

    Auslegung einer Verweisungsklausel - AVR Diakonie - Vertragskontrolle

  • LAG Köln, 13.08.2001 - 2 Sa 181/01

    Leistungsbeurteilung; Lohnrahmenabkommen; Leistungszulage

  • LAG Bremen, 12.01.1999 - 1 Sa 129/98

    Sozialplanabfindung: Ausschluss bei Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsplatzes -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2011 - 26 Sa 1400/11

    Reduzierung einer persönlichen Zulage - keine prozesshindernde Einrede in

  • ArbG Hamm, 29.04.2014 - 1 Ca 2020/13

    Die Parteien streiten über die Richtigkeit der tariflichen Leistungsbeurteilung

  • ArbG Mannheim, 04.08.2009 - 6 Ca 113/09

    Unbegründetheit einer auf eine höhere Eingruppierung gestützten Zahlungsklage,

  • LAG Düsseldorf, 23.07.2013 - 17 Sa 1400/12

    Ansprüche aus betrieblichem Vorschlagswesen

  • LAG Hamm, 28.02.2013 - 8 Sa 1259/12

    Prämierung eines Verbesserungsvorschlages - keine Verjährung des Anspruchs auf

  • LAG Hamm, 08.02.2008 - 10 Sa 1355/07

    Eingruppierung; Entscheidung einer paritätischen Kommission; Überprüfungsbefugnis

  • LAG Hamm, 08.02.2008 - 10 Sa 1356/07

    Eingruppierung; Entscheidung einer paritätischen Kommission; Überprüfungsbefugnis

  • BAG, 14.12.1999 - 1 AZR 175/99

    Sozialplanabfindung: Ausschluss bei Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsplatzes -

  • LAG Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 2 TaBV 3/09

    Prüfungskompetenzen der Paritätischen Kommission - Entgeltrahmen-TV in der

  • LAG Niedersachsen, 30.08.2005 - 13 Sa 89/05

    Eingruppierung in Leistungsentgeltstufe

  • LAG Hessen, 13.08.2008 - 18 Sa 1618/07

    Eingruppierung - Entgeltrahmenabkommen für die hessische Metallindustrie -

  • LAG Hessen, 08.07.2014 - 8 Sa 177/14

    Voraussetzungen der Zahlung einer Prämie für einen betrieblichen

  • LAG Hamm, 19.12.2006 - 9 Sa 1173/05

    Überprüfung einer Leistungsbeurteilung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.08.2014 - 5 Sa 217/14

    Leistungszulage nach § 8 ERA der Metall- und Elektroindustrie Rheinland-Pfalz

  • ArbG Reutlingen, 23.04.2008 - 5 BV 4/08
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