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   BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 47/17   

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https://dejure.org/2017,39277
BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 47/17 (https://dejure.org/2017,39277)
BAG, Entscheidung vom 18.10.2017 - 10 AZR 47/17 (https://dejure.org/2017,39277)
BAG, Entscheidung vom 18. Oktober 2017 - 10 AZR 47/17 (https://dejure.org/2017,39277)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW

    SGB IX § 84 Abs. 2; GewO § ... 106 S. 1; BGB § 315Vorschriften§ 563 Abs. 1 ZPO, § 259 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 106 Satz 1 GewO, § 315 BGB, §§ 99 ff., § 95 Abs. 3 BetrVG, § 612a BGB, § 106 GewO, § 315 Abs. 1 BGB, § 84 Abs. 2 SGB IX, § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, § 84 Abs. 1 SGB IX, § 134 BGB, § 1 KSchG, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO, § 562 Abs. 1 ZPO, § 139 ZPO

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Weisungsrecht - Versetzung von Nachtschicht in Wechselschicht - Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • Wolters Kluwer

    Betriebliches Eingliederungsmanagement auch ohne Kündigungsabsicht oder Vorbereitung einer Kündigung; Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements keine Wirksamkeitsvoraussetzung für personelle Einzelmaßnahmen; Billiges Ermessen bei der Ausübung des ...

  • Betriebs-Berater

    Wirksames Weisungsrecht ohne vorherige Durchführung eines BEM

  • bag-urteil.com

    Betriebliches Eingliederungsmanagement, Versetzung von Nachtschicht in Wechselschicht

  • Betriebs-Berater

    Wirksames Weisungsrecht ohne vorherige Durchführung eines BEM

  • rewis.io

    Weisungsrecht - Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 84 Abs. 2; GewO § 106 S. 1; BGB § 315
    Weisungsrecht; Wechsel von der Nachtschicht in Wechselschicht; Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • rechtsportal.de

    SGB IX § 84 Abs. 2 ; GewO § 106 S. 1; BGB § 315
    Betriebliches Eingliederungsmanagement auch ohne Kündigungsabsicht oder Vorbereitung einer Kündigung

  • datenbank.nwb.de

    Weisungsrecht - Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wirksamkeit einer Versetzung auch ohne betriebliches Eingliederungsmanagement

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versetzung von Nacht- in Wechselschicht erfordert nicht zwingend ein BEM

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Gesundheit des Arbeitnehmers - und die Versetzung von der Nachtschicht in die Wechselschicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - und das Weisungsrecht des Arbeitgebers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Versetzung von Nachtschicht in Wechselschicht - Betriebliches Eingliederungsmanagement ...

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Versetzung von Nachtschicht in Wechselschicht erfordert kein betriebliches Eingliederungsmanagement

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Versetzung von Nachtschicht in Wechselschicht - Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Wirksame Versetzung setzt kein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) voraus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versetzung auch ohne betriebliches Eingliederungsmanagement wirksam

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 01.11.2017)

    Arbeitsrichter bestätigen Weisungsrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Änderung der Arbeitszeiten aus gesundheitlichen Gründen per Weisung des Arbeitgebers

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Schichtwechsel ohne BEM

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Versetzung ohne betriebliches Eingliederungsmanagement

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) keine formelle Voraussetzung für Versetzung in Wechselschicht

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) keine formelle Voraussetzung für Versetzung in Wechselschicht

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Versetzung von Nachtschicht in Wechselschicht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements nicht erforderlich für Wirksamkeit einer Versetzung durch Arbeitgeber - Versetzung aufgrund des Gesundheitszustands des Arbeitnehmers

Besprechungen u.ä. (5)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Krankheitsbedingte Versetzung auch ohne Betriebliches Eingliederungsmanagement: Arbeitgeber kann Schichtwechsel einseitig anordnen

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Änderung der Arbeitszeiten und BEM

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein betriebliches Eingliederungsmanagement bei Versetzung

  • esche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Vor einer Versetzung muss kein BEM-Gespräch angeboten werden!

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kein BEM vor Versetzung: Billigkeitskontrolle präzisiert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 160, 325
  • ZIP 2017, 84
  • ZIP 2018, 300
  • MDR 2018, 603
  • NZA 2018, 162
  • BB 2018, 179
  • BB 2018, 571
  • DB 2018, 23
  • DB 2018, 261
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 47/17
    Der Arbeitnehmer ist nach § 106 Satz 1 GewO, § 315 BGB nicht - auch nicht vorläufig - an eine Weisung des Arbeitgebers gebunden, die die Grenzen billigen Ermessens nicht wahrt (grundlegend BAG 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 58 ff. mwN) .

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ausübungskontrolle ist der Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung zu treffen hatte (st. Rspr., zuletzt zB BAG 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 45) .

    Der Beurteilungsspielraum des Tatsachengerichts ist vom Revisionsgericht nur darauf zu überprüfen, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (grundlegend BAG 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 46 ff. mwN) .

    Mit seinem Weisungsrecht konkretisiert der Arbeitgeber die arbeitsvertraglich häufig nur rahmenmäßig bestimmte Arbeitspflicht und schafft damit regelmäßig erst die Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer diese erfüllen und das Arbeitsverhältnis praktisch durchgeführt werden kann (BAG 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 60) .

    (7) Darüber hinaus übersieht das Landesarbeitsgericht, dass es im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung einer Versetzung oder einer anderen Ausübung des Weisungsrechts nach § 106 GewO, § 315 BGB nicht auf die vom Bestimmungsberechtigten angestellten Erwägungen ankommt, sondern darauf, ob das Ergebnis der getroffenen Entscheidung die Grenzen billigen Ermessens wahrt (BAG 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 35 mwN) .

    Wenn der Arbeitgeber wegen des fehlenden BEM erhebliche Belange des Arbeitnehmers hingegen nicht hinreichend berücksichtigt hat, weil er sie deswegen beispielweise gar nicht kannte, wird sich die Maßnahme im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung regelmäßig als unwirksam erweisen, sofern nicht gleichwohl die von ihm angeführten Abwägungsgesichtspunkte die Wahrung billigen Ermessens begründen können (vgl. im Hinblick auf eine tarifvertragliche Verpflichtung zur Anhörung des Arbeitnehmers vor einer Versetzung BAG 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 35) .

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13

    Kündigung - häufige Kurzerkrankungen

    Auszug aus BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 47/17
    Es ist Sache des Arbeitgebers, die Initiative zur Durchführung des BEM zu ergreifen (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 31 mwN, BAGE 150, 117) .

    (2) Bereits nach dem Wortlaut des § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX kommt es für die Pflicht zur Durchführung eines BEM allein darauf an, dass ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres entsprechende Krankheitszeiten aufweist, unabhängig davon, ob diese Krankheitszeiten in einer oder mehreren Perioden der Arbeitsunfähigkeit erreicht wurden (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 170/10 - Rn. 19 mwN) und ob es sich um eine lang andauernde Erkrankung oder um häufige Kurzerkrankungen mit verschiedenen Ursachen handelt (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 42, BAGE 150, 117) .

    Um den Zielen des BEM zu genügen, ist ein unverstellter, verlaufs- und ergebnisoffener Suchprozess erforderlich (vgl. BAG 22. März 2016 - 1 ABR 14/14 - Rn. 11 mwN, BAGE 154, 329; 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 30 mwN, BAGE 150, 117) .

    Das Krankenrückkehrgespräch erfüllte unstreitig die gesetzlichen Anforderungen an ein BEM nicht (vgl. dazu BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 32 mwN, BAGE 150, 117) .

    Soweit § 84 Abs. 2 SGB IX insoweit vom Erhalt des "Arbeitsplatzes" spricht, handelt es sich um einen offensichtlichen Redaktionsfehler (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 32, BAGE 150, 117; Düwell in LPK-SGB IX § 84 Rn. 32; aA wohl Cramer/Ritz/Schian SGB IX § 84 Rn. 20) .

  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06

    Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 47/17
    Dieses Erfordernis eines BEM besteht für alle Arbeitnehmer und nicht nur für behinderte Menschen (st. Rspr., zuletzt zB BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 565/14 - Rn. 25; grundlegend BAG 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 35, BAGE 123, 234) .

    Durch das BEM können ggf. mildere Mittel gegenüber dem Ausspruch einer Kündigung gefunden werden; das BEM selbst ist aber kein solches milderes Mittel gegenüber anderen Maßnahmen ( vgl. BAG 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 41 mwN, BAGE 123, 234 ; aA wohl ohne Begründung LAG Köln 12. Dezember 2013 - 7 Sa 537/13 - zu II 1 b der Gründe) .

    Um ein Verbotsgesetz iSd. § 134 BGB handelt es sich nicht (BAG 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 36, BAGE 123, 234) .

    (6) Das Landesarbeitsgericht unterscheidet mit seinen Annahmen auch nicht ausreichend zwischen dem BEM und den Maßnahmen, die aufgrund des BEM in Betracht kommen (vgl. BAG 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 41, BAGE 123, 234) .

  • BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 565/14

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 47/17
    Dieses Erfordernis eines BEM besteht für alle Arbeitnehmer und nicht nur für behinderte Menschen (st. Rspr., zuletzt zB BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 565/14 - Rn. 25; grundlegend BAG 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 35, BAGE 123, 234) .

    Um darzutun, dass die Kündigung dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügt und ihm keine milderen Mittel zur Überwindung der krankheitsbedingten Störung des Arbeitsverhältnisses als die Kündigung offenstanden, muss der Arbeitgeber die objektive Nutzlosigkeit des BEM darlegen (zuletzt zB BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 565/14 - Rn. 28 mwN) .

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 47/17
    Bei der Prüfung des Beschäftigungsanspruchs ist die Wirksamkeit der Ausübung des Weisungsrechts als Vorfrage zu beurteilen (BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 12 mwN, BAGE 135, 239 [zur Versetzung]) .

    Im Falle einer unwirksamen Weisung des Arbeitgebers richtet sich der Beschäftigungsanspruch auf die zuletzt zugewiesene Tätigkeit (vgl. BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 15, BAGE 135, 239) .

  • BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 805/15

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

    Auszug aus BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 47/17
    Im Übrigen ist es regelmäßig Sache der Tatsacheninstanzen festzustellen, ob eine konkrete Maßnahme billigem Ermessen entspricht oder nicht (vgl. BAG 30. November 2016 - 10 AZR 805/15 - Rn. 34) .
  • BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 11/16

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

    Auszug aus BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 47/17
    Ebenso wenig kommt es im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung der Ausübung eines Weisungsrechts auf die vom Bestimmungsberechtigten angestellten Erwägungen an, sondern allein darauf, ob das Ergebnis der getroffenen Entscheidung den vertraglichen, tarifvertraglichen oder gesetzlichen Anforderungen genügt (vgl. BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 28) .
  • BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15

    Weisungsrecht - Personalgespräch

    Auszug aus BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 47/17
    Gleiches gilt für die bisher sehr allgemeine Behauptung des Klägers zu Nachteilen bei seiner Suchttherapie (vgl. zu solchen Erwägungen auch BAG 2. November 2016 - 10 AZR 596/15 - Rn. 32, BAGE 157, 153) und seinen im Hinblick auf den gegenläufigen Vortrag der Beklagten bisher wenig substanziierten Vortrag zu finanziellen Einbußen durch den Wegfall von Zuschlägen und Zulagen.
  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Auszug aus BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 47/17
    Das Landesarbeitsgericht wird bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen haben, dass es gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht, dass Nachtarbeit grundsätzlich für jeden Menschen schädlich ist und negative gesundheitliche Auswirkungen hat (BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 17 mwN, BAGE 153, 378) .
  • BAG, 10.12.2014 - 10 AZR 63/14

    Auslegung eines Prozessvergleichs - Nachtschicht

    Auszug aus BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 47/17
    Bei der Bewertung des letztgenannten Aspekts ist zu berücksichtigen, dass solche Zuschläge und Zulagen die besonderen Erschwernisse durch die Nachtarbeit ausgleichen sollen und diese Erschwernisse mit dem fehlenden Einsatz in der Nachtschicht ebenfalls entfallen (vgl. BAG 10. Dezember 2014 - 10 AZR 63/14 - Rn. 32) .
  • LAG Köln, 12.12.2013 - 7 Sa 537/13

    Verdachtskündigung; G-25-Untersuchung; Gefahrguttransportfahrer; Schlafapnoe;

  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 569/12

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

  • LAG Baden-Württemberg, 22.11.2016 - 15 Sa 76/15

    BEM, Direktionsrecht

  • BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 14/14

    Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement

  • BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 9/13

    Oberarzt - Bereitschaftsdienst

  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 296/11

    Wirksamkeit einer Versetzung - Stationierung einer Purserette bei einer

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 170/10

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches

  • BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 88/09

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • BAG, 23.11.1993 - 1 ABR 38/93

    Versetzung - Wechsel von Tagschicht in Nachtschicht

  • BAG, 18.11.2021 - 2 AZR 138/21

    Ordentliche Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    cc) Jedenfalls Sinn und Zweck des bEM, durch eine geeignete Gesundheitsprävention das Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft zu sichern (zu § 84 Abs. 2 SGB IX aF: BT-Drs. 15/1783 S. 16; BAG 18. Oktober 2017 - 10 AZR 47/17 - Rn. 24, BAGE 160, 325; 13. März 2012 - 1 ABR 78/10 - Rn. 14, BAGE 141, 42) , ergeben, dass § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX grundsätzlich eine Pflicht des Arbeitgebers zur Durchführung eines bEM begründet, sobald innerhalb eines Zeitraums von maximal einem Jahr sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit überschritten sind.
  • BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 34/17

    Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz

    aa) Nachtarbeit ist nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen grundsätzlich für jeden Menschen schädlich und hat negative gesundheitliche Auswirkungen (vgl. BAG 18. Oktober 2017 - 10 AZR 47/17 - Rn. 39 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 09.12.2020 - 12 Sa 554/20

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Durch die dem Arbeitgeber auferlegten besonderen Verhaltenspflichten soll möglichst frühzeitig einer Gefährdung des Arbeitsverhältnisses eines kranken Menschen begegnet und die dauerhafte Fortsetzung der Beschäftigung erreicht werden (BAG 18.10.2017 - 10 AZR 47/17, juris Rn. 24).

    Ein bEM ist unabhängig von einer etwaigen Kündigungsabsicht des Arbeitgebers durchzuführen (BAG 18.10.2017 a.a.O. Rn. 24).

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