Rechtsprechung
   BAG, 06.10.1993 - 10 AZR 477/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,902
BAG, 06.10.1993 - 10 AZR 477/92 (https://dejure.org/1993,902)
BAG, Entscheidung vom 06.10.1993 - 10 AZR 477/92 (https://dejure.org/1993,902)
BAG, Entscheidung vom 06. Oktober 1993 - 10 AZR 477/92 (https://dejure.org/1993,902)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,902) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Jahressonderzahlung - Ausscheiden aufgrund einer Befristung - Verstoß einer tariflichen Regelung gegen den Gleichheitssatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Jahressonderzahlung - Ausscheiden aufgrund einer Befristung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611; Tarifvertrag über eine Jahressonderzahlung für die gewerbl. AN, Angestellten und Auszubildenden in der Bekleidungsindustrie NRW vom 23.8.1990 § 2 Ziff. 1, Ziff. 4 Satz 2 Buchst. d
    Jahressonderzahlung bei Ausscheiden aufgrund einer Befristung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 465
  • BB 1994, 76
  • DB 1994, 539
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83

    Verfassungsmäßigkeit des Fortfalls der Geschiedenen-Witwenrente für nach dem 30.

    Auszug aus BAG, 06.10.1993 - 10 AZR 477/92
    3 Abs. 1 GG ist dann verletzt, wenn die Tarifvertragsparteien eine Gruppe von Arbeitnehmern im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern unterschiedlich behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; 63, 152, 166; 71, 146, 154; 72, 141, 150).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 06.10.1993 - 10 AZR 477/92
    Aus dem Gesamtzusammenhang der tariflichen Regelung, der neben dem Wortlaut bei der Auslegung eines Tarifvertrages zu berücksichtigen ist (vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung), lassen sich keine Anhaltspunkte dafür entnehmen, daß die Tarifvertragsparteien Arbeitnehmer, die aufgrund einer Befristung in der zweiten Kalenderjahreshälfte ausscheiden, denjenigen Arbeitnehmern gleichstellen wollten, die aufgrund ordentlicher betriebsbedingter Kündigung ausscheiden.
  • BVerfG, 09.02.1983 - 1 BvL 8/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 13 Abs. 1a Satz 3 AVG

    Auszug aus BAG, 06.10.1993 - 10 AZR 477/92
    3 Abs. 1 GG ist dann verletzt, wenn die Tarifvertragsparteien eine Gruppe von Arbeitnehmern im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern unterschiedlich behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; 63, 152, 166; 71, 146, 154; 72, 141, 150).
  • BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 177/78

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Zeitablauf - Unwirksamkeit der Befristung -

    Auszug aus BAG, 06.10.1993 - 10 AZR 477/92
    Tut er das nicht, verwirkt er das Recht, die Unwirksamkeit der Befristung geltend zu machen (BAG Urteil vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BAG, 06.10.1993 - 10 AZR 477/92
    3 Abs. 1 GG ist dann verletzt, wenn die Tarifvertragsparteien eine Gruppe von Arbeitnehmern im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern unterschiedlich behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; 63, 152, 166; 71, 146, 154; 72, 141, 150).
  • BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 371/92

    Allgemeinverbindlicherklärung - Sozialkassen des Gerüstbaugewerbes

    Auszug aus BAG, 06.10.1993 - 10 AZR 477/92
    Über die Angemessenheit und Zweckmäßigkeit einer solchen tariflichen Regelung haben die Arbeitsgerichte nicht zu entscheiden (Urteil des Senats vom 22. September 1993 - 10 AZR 371/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt

    Auszug aus BAG, 06.10.1993 - 10 AZR 477/92
    3 Abs. 1 GG ist dann verletzt, wenn die Tarifvertragsparteien eine Gruppe von Arbeitnehmern im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern unterschiedlich behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; 63, 152, 166; 71, 146, 154; 72, 141, 150).
  • LAG Bremen, 05.11.2002 - 1 Sa 98/02

    Geltendmachung von Ansprüchen auf tarifliche Besitzstandszulagen ;

    Sie brauchen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung zu wählen, vielmehr genügt es, wenn sich für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund ergibt (vgl. BAG Urteil v. 16.11.2000 Az: 6 AZR 338/99 ZTR 2001, 313 m.w.N.; BAG Urteil v. 20.03.1996 Az: 4 AZR 906/94 AP Nr. 36 zu § 23 a BAT; BAG Urteil v. 06.10.1993 Az: 10 AZR 477/92; BAG Urteil v. 18.10.2000 Az: 10 AZR 503/99 NZA 2001, 508).

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in einer älteren Entscheidung den Besitzstand befristet beschäftigter Arbeitnehmer anders bewertet, da diese Arbeitnehmer wüssten, dass ihr Arbeitsverhältnis an sich ende (vgl. BAG Urteil v. 06.10.1993 Az: 10 AZR 477/92).

  • BAG, 19.04.1995 - 10 AZR 259/94

    Tarifliche Sonderzahlung bei Kurzarbeit mit "Null-Stunden"- Arbeitszeit

    Eine Überprüfung darauf, ob sie sinnvoll und zweckmäßig ist, kommt den Gerichten nicht zu (vgl. BAG Urteil vom 6. Oktober 1993 - 10 AZR 477/92 - AP Nr. 157 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • LAG Hamm, 24.01.1997 - 10 Sa 1318/96

    Ergänzende Vertragsauslegung bei bewußter Regelungslücke durch das

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BSG, 01.02.2005 - B 8 KN 5/04 R

    Knappschaftsausgleichsleistung - Untertagetätigkeit - zeitlich befristete

    Indes kann, auch wenn dafür betriebliche Gründe maßgeblich waren, die Befristung nicht ohne weiteres einer betriebsbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses gleichgestellt werden (vgl auch BAG Urteil vom 6. Oktober 1993 - 10 AZR 477/92 - NZA 1994, 465 zum Verhältnis von Befristung und betriebsbedingter Kündigung).
  • LAG Hamm, 18.03.2003 - 19 Sa 1098/02

    Ausschluss befristet Beschäftigter vom Bezug einer Besitzstandszulage durch

    Unbefristet und befristet beschäftigte Arbeitnehmer unterscheiden sich gerade im Hinblick auf ein schutzwürdiges Vertrauen in den Erhalt eines Besitzstandes voneinander (vgl. BAG, Urt. v. 06.10.1993 - 10 AZR 477/92 -, AP Nr. 157 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 216/93

    Zuwendung - Verminderung bei Krankheitszeiten

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 50, 137, 141 = AP Nr. 136 zu Art. 3 GG; BAGE 67, 265, 272 [BAG 21.02.1991 - 6 AZR 406/89] = AP Nr. 9 zu § 63 BAT) und des Senats (Urteile vom 6. Oktober 1993 - 10 AZR 477/92 -, vom 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 - und vom 16. Februar 1994 - 10 AZR 516/93 - alle zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 16.02.1994 - 10 AZR 516/93

    Anspruch eines Pförtners auf Zahlung einer Wechselschichtzulage - Berufstypische

    Sie haben lediglich zu kontrollieren, ob die bestehende Regelung die Grenzen des Gestaltungsspielraums der Tarifvertragsparteien und damit die Grenzen der Tarifautonomie überschreitet (BAGE 67, 265, 272 [BAG 21.02.1991 - 6 AZR 406/89] = AP Nr. 9 zu § 63 BAT m.w.N.; BAG Urteil vom 6. Oktober 1993 - 10 AZR 477/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 82/02

    Sonderzahlung - Nichtverlängerung einer Befristung

    Der Senat hat bereits in der Entscheidung vom 6. Oktober 1993 (- 10 AZR 477/92 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 157 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 106) darauf hingewiesen, daß eine arbeitsvertragliche Befristung und eine - in jenem Fall betriebsbedingte - Kündigung unterschiedliche Lebenssachverhalte betreffen.
  • LAG Niedersachsen, 09.01.2003 - 7 Sa 335/02

    Schlechterstellung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern in einer

    Auch das Bundesarbeitsgericht hat in der Vergangenheit den Besitzstand befristet beschäftigter Arbeitnehmer anders bewertet mit der Begründung, diese Arbeitnehmer wüssten, dass ihr Arbeitsverhältnis an sich ende (BAG vom 06.10.1993, 10 AZR 477/92).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 10 Sa 1/11

    Gratifikation - Ausscheiden vor dem 31. März des Folgejahres aufgrund einer

    Auch wenn dafür vielfach betriebliche Gründe maßgebend sein werden, nötigt dieser Umstand die Tarifvertragsparteien nicht, die Befristung des Arbeitsverhältnisses generell der betriebsbedingten Kündigung gleichzustellen (so ausdrücklich: BAG Urteil vom 06.10.1993 - 10 AZR 477/92 - Rn. 20 - NZA 1994, 465).
  • LAG Niedersachsen, 09.01.2003 - 7 Sa 390/02

    Schlechterstellung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern in einer

  • LAG Niedersachsen, 09.01.2003 - 7 Sa 336/02

    Schlechterstellung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern in einer

  • LAG Niedersachsen, 09.01.2003 - 7 Sa 148/02

    Schlechterstellung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern in einer

  • LAG Niedersachsen, 09.01.2003 - 7 Sa 334/02

    Schlechterstellung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern in einer

  • LAG Berlin, 13.03.1998 - 6 Sa 125/97

    Wegfall der Zeitzuschläge bei unveränderter Tätigkeit und Grundvergütung

  • LAG Niedersachsen, 09.01.2003 - 7 Sa 338/02

    Schlechterstellung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern in einer

  • LAG Niedersachsen, 09.01.2003 - 7 Sa 337/02

    Schlechterstellung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern in einer

  • LAG Niedersachsen, 09.01.2003 - 7 Sa 389/02

    Befristet beschäftigter Arbeitnehmer; Tarifvertragliche Besitzstandsregelung;

  • LAG Niedersachsen, 09.01.2003 - 7 Sa 339/02

    Schlechterstellung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern in einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht