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   BAG, 19.04.1995 - 10 AZR 49/94   

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https://dejure.org/1995,834
BAG, 19.04.1995 - 10 AZR 49/94 (https://dejure.org/1995,834)
BAG, Entscheidung vom 19.04.1995 - 10 AZR 49/94 (https://dejure.org/1995,834)
BAG, Entscheidung vom 19. April 1995 - 10 AZR 49/94 (https://dejure.org/1995,834)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf das 13. Monatsgehalt bei wegen Erziehungsurlaubs ruhendem Arbeitsverhältnis - Auslegung einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung - Gratifikationscharakter des 13. Monatsgehalts - Das 13. Monatsgehalt als Teil eines Austauschsverhältnisses

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Kürzung eines 13. Monatsgehalts für Zeiten des Erziehungsurlaubs

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BErzGG § 1, § 15, § 16; BGB § 611, § 323
    1. Kürzung eines 13. Monatsgehalts für Zeiten des Erziehungsurlaubs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 323, 611; BErzGG §§ 1, 15, 16
    Jahressonderzahlung: Anteilige Kürzung wegen Erziehungsurlaubs bei reinem Entgeltcharakter der Sonderleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ruht das Arbeitsverhältnis besteht kein Anspruch auf das 13. Monatsgehalt - 13. Monatsgehalt ist als Vergütungsbestandteil abhängig von der Arbeitsleistung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 278
  • NZA 1995, 1098
  • BB 1995, 1963
  • DB 1995, 2272
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 669/92

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 19.04.1995 - 10 AZR 49/94
    Dieses Ergebnis steht entgegen der Auffassung der Klägerin nicht im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Senats zur anspruchsmindernden oder anspruchsausschließenden Berücksichtigung von Zeiten ohne tatsächliche Arbeitsleistung bei der Gewährung von Sonderzahlungen (BAG Urteile vom 5. August 1992 - 10 AZR 88/90 - und vom 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - AP Nrn. 143 u. 162 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Der Senat hat im Urteil vom 16. März 1994 (- 10 AZR 669/92 - AP Nr. 162 zu § 611 BGB Gratifikation, zu 3 b) bb) der Gründe) schon darauf hingewiesen, daß sich diese Rechtsprechung nicht auf Sonderzahlungen bezieht, die als "arbeitsleistungsbezogene" Sonderzahlungen anzusehen sind.

  • BAG, 04.03.1961 - 5 AZR 169/60

    Gewährung einer Weihnachtsgratifikation - Verbindliche Ankündigung - Ableitung

    Auszug aus BAG, 19.04.1995 - 10 AZR 49/94
    Das Revisionsgericht kann eine solche Auslegung nur daraufhin überprüfen, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt sind (BAG Urteil vom 27. Juni 1963 - 5 AZR 383/62 - AP Nr. 5 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsschluß), ob dabei gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen und das tatsächliche Vorbringen der Parteien vollständig verwertet worden ist (BAG Urteil vom 17. April 1970 - 1 AZR 302/69 - AP Nr. 32 zu § 133 BGB) oder ob eine gebotene Auslegung völlig unterlassen worden ist (BAG Urteil vom 4. März 1961 - 5 AZR 169/60 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 17.04.1970 - 1 AZR 302/69

    Vergleich - Auslegung eines Generalverzichts - Typische Vertragsklausel -

    Auszug aus BAG, 19.04.1995 - 10 AZR 49/94
    Das Revisionsgericht kann eine solche Auslegung nur daraufhin überprüfen, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt sind (BAG Urteil vom 27. Juni 1963 - 5 AZR 383/62 - AP Nr. 5 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsschluß), ob dabei gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen und das tatsächliche Vorbringen der Parteien vollständig verwertet worden ist (BAG Urteil vom 17. April 1970 - 1 AZR 302/69 - AP Nr. 32 zu § 133 BGB) oder ob eine gebotene Auslegung völlig unterlassen worden ist (BAG Urteil vom 4. März 1961 - 5 AZR 169/60 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 156/89

    Erziehungsurlaub und 13. Monatsgehalt

    Auszug aus BAG, 19.04.1995 - 10 AZR 49/94
    Ergibt die Auslegung des Arbeitsvertrages, daß es sich bei dem 13. Monatsgehalt um einen Vergütungsbestandteil handelt, der in das vertragliche Austauschverhältnis von Vergütung und Arbeitsleistung (§ 611 BGB) eingebunden ist und mit dem kein weitergehender Zweck verfolgt wird, so entsteht der Anspruch nicht für die Zeit des Erziehungsurlaubs, ohne daß es einer vertraglichen Kürzungsregelung bedarf (vgl. BAG Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - BAGE 66, 169 = AP Nr. 135 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 88/90

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 19.04.1995 - 10 AZR 49/94
    Dieses Ergebnis steht entgegen der Auffassung der Klägerin nicht im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Senats zur anspruchsmindernden oder anspruchsausschließenden Berücksichtigung von Zeiten ohne tatsächliche Arbeitsleistung bei der Gewährung von Sonderzahlungen (BAG Urteile vom 5. August 1992 - 10 AZR 88/90 - und vom 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - AP Nrn. 143 u. 162 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 27.06.1963 - 5 AZR 383/62

    Willenserklärung - Ermittlung des Inhalts - Auslegung - Gesetzliche

    Auszug aus BAG, 19.04.1995 - 10 AZR 49/94
    Das Revisionsgericht kann eine solche Auslegung nur daraufhin überprüfen, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt sind (BAG Urteil vom 27. Juni 1963 - 5 AZR 383/62 - AP Nr. 5 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsschluß), ob dabei gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen und das tatsächliche Vorbringen der Parteien vollständig verwertet worden ist (BAG Urteil vom 17. April 1970 - 1 AZR 302/69 - AP Nr. 32 zu § 133 BGB) oder ob eine gebotene Auslegung völlig unterlassen worden ist (BAG Urteil vom 4. März 1961 - 5 AZR 169/60 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 08.12.1993 - 10 AZR 66/93

    Anspruch auf Zahlung eines tariflichen 13. Monatseinkommens trotz

    Auszug aus BAG, 19.04.1995 - 10 AZR 49/94
    Während des Erziehungsurlaubs sind die gegenseitigen Hauptleistungspflichten im Arbeitsverhältnis suspendiert (ständige Rechtsprechung: vgl. BAG Urteil vom 8. Dezember 1993 - 10 AZR 66/93 - AP Nr. 159 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 28/00

    13. Monatgehalt - arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung

    a) Diese Auslegung der arbeitsvertraglichen Vereinbarung ist in der Revisionsinstanz nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt sind, ob dabei gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen und ob das tatsächliche Vorbringen der Parteien vollständig verwertet worden ist (vgl. BAG 19. April 1995 - 10 AZR 49/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 173 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 126 und 8. September 1998 - 9 AZR 273/97 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 214 = EzA BGB § 611 Tantieme Nr. 2).

    b) Entgegen der Auffassung des Klägers entsteht diese Rechtsfolge kraft Gesetzes, ohne daß es einer gesonderten vertraglichen Kürzungsvereinbarung bedarf (BAG 19. April 1995 aaO).

  • BAG, 25.11.1998 - 10 AZR 595/97

    13. Monatsgehalt - Beschäftigungsverbote nach §§ 3 , 6 MuSchG

    Das Revisionsgericht kann eine solche Auslegung nur daraufhin überprüfen, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt worden sind (BAG Urteil vom 19. April 1995 - 10 AZR 49/94 - AP Nr. 173 zu § 611 BGB Gratifikation), ob dabei gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen und das tatsächliche Vorbringen der Parteien vollständig verwertet worden ist oder ob eine gebotene Auslegung völlig unterblieben ist.

    Erfaßt der Wegfall der Vergütungspflicht des Arbeitgebers alle Vergütungsbestandteile, die im Austauschverhältnis zur Arbeitsleistung stehen, entsteht für solche Abrechnungszeiträume ein Anspruch auf das 13. Monatsgehalt nicht (BAG Urteil vom 19. April 1995 - 10 AZR 49/94 - AP Nr. 173 zu § 611 BGB Gratifikation).

  • BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 8/02

    Ausschlußfrist

    Ob es den Auslegungsstoff insoweit hinreichend beachtet hat, beurteilt sich unter anderem nach dem Vorbringen der Parteien, das sich aus dem Tatbestand des Berufungsurteils ergibt (§ 561 Abs. 1 ZPO aF) (BAG 22. September 1992 - 9 AZR 385/91 - AP BGB § 117 Nr. 2 = EzA BGB § 117 Nr. 3; 19. April 1995 - 10 AZR 49/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 173 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 126; 8. September 1998 - 9 AZR 273/97 - AP BGB § 611 Tantieme Nr. 2 = EzA BGB § 611 Tantieme Nr. 2; 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - BAGE 95, 62 = AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 49).
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 102/95

    Umfang des Schadensersatzes bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit

    Eine Sonderzuwendung kann allein darauf gerichtet sein, die im vergangenen Jahr geleistete Arbeit zusätzlich zu vergüten; in solchen Fällen hat die Sonderzuwendung reinen Entgeltcharakter im engeren Sinne (vgl. BAGE 66, 169; BAG, Urteil vom 19. April 1995 - 10 AZR 49/94 - NJW 1996, 278).
  • LAG Düsseldorf, 22.12.1997 - 18 Sa 1731/97

    Arbeitsentgelt: Kürzung einer Sonderzahlung während des Erziehungsurlaubs

    Fehlt es bei einer solchen arbeitsleistungsbezogenen Sonderzahlung an einer Arbeitsleistung des Arbeitnehmers, entsteht kein Anspruch auf die Sonderzahlung, ohne daß es einer vertraglichen Kürzungsregelung bedarf (BAG, Urteil vom 19.04.1995 - 10 AZR 49/94 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 126; BAG, Urteil vom 10.05.1995 - 10 AZR 648/94 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 125).

    Allerdings sind diese arbeitsleistungsbezogenen Sonderzahlungen mit reinem Entgeltcharakter auch in den Fällen zu gewähren, in denen dem Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder sonstiger Regelungen das Entgelt auch ohne tatsächliche Arbeitsleistung fortzuzahlen ist, so z. B. im Falle des Urlaubs, der unverschuldeten krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit oder des Mutterschutzes (BAG, Urteil vom 19.04.1995 - 10 AZR 49/94 - a. a. O.; BAG, Urteil vom 10.05.1995 - 10 AZR 648/94 - a. a. O.).

    Weiterhin sind Rückzahlungsklauseln, die die Rückforderung der Sonderzahlung vorsehen, wenn der Arbeitnehmer im Folgejahr aufgrund eigener Kündigung ausscheidet, in aller Regel als Bindungsklauseln anzusehen, mit denen die Betriebstreue des Arbeitnehmers belohnt werden soll (vgl. BAG, Urteil vom 19.04.1995 - 10 AZR 49/94 - a. a. O.; LAG Köln, Urteil vom 13.03.1997 - 5 Sa 1506/96 - LAGE § 611 BGB Gratifikation Nr. 36).

    Auch Wartezeitklauseln können darauf hinweisen, daß mit der Leistung auch oder gerade die Betriebstreue honoriert werden soll (vgl. BAG, Urteil vom 19.04.1995 - 10 AZR 49/94 - a. a. O.).

    Demgegenüber sprechen Regelungen im Arbeitsvertrag, nach denen die Sonderzahlung im Eintritts- und Austrittsjahr anteilig gezahlt werden soll, dafür, daß es sich um einen Vergütungsbestandteil handelt, der in den jeweiligen Abrechnungsmonaten verdient wird (vgl. BAG, Urteil vom 19.04.1995 - 10 AZR 49/94 - a. a. O.).

    Der Wegfall der Vergütungspflicht wegen Ruhens des Arbeitsverhältnisses im Erziehungsurlaub umfaßt dabei alle Vergütungsbestandteile, die im Austauschverhältnis zur ebenfalls suspendierten Arbeitsleistungspflicht stehen (vgl. BAG, Urteil vom 19.04.1995 - 10 AZR 49/94 - a. a. O.).

  • BAG, 21.05.2003 - 10 AZR 408/02

    Weihnachtsgeld - anteiliger Anspruch im Austrittsjahr

    Sind weitere Voraussetzungen für das Entstehen eines Anspruchs auf eine Sonderzahlung nicht vereinbart, spricht dies dafür, daß die Sonderzahlung ausschließlich als Gegenleistung für die Arbeitsleistung geschuldet wird und nicht von weiteren Anspruchsvoraussetzungen abhängig ist (BAG 19. April 1995 - 10 AZR 49/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 173 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 126; 8. November 1978 - 5 AZR 358/77 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 100).
  • BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 648/94

    Kürzung eines Weihnachtsgeldes für Zeiten des Erziehungsurlaubs

    Hinweise des Senats: "Fortführung und Ergänzung der Rechtsprechung des Senats in den Urteilen vom 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - AP Nr. 162 zu § 611 BGB Gratifikation und vom 19. April 1995 - 10 AZR 49/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen.".

    Fehlt es bei einer solchen "arbeitsleistungsbezogenen" Sonderzahlung an einer Arbeitsleistung des Arbeitnehmers, so entsteht kein Anspruch auf die Sonderzahlung (vgl. BAG Urteil vom 19. April 1995 - 10 AZR 49/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 70/96

    Urlaubsgeld im Erziehungsurlaub

    Was gemeint ist, ist vielmehr in jedem Einzelfall durch Auslegung der getroffenen Vereinbarungen zu ermitteln (vgl. Urteil des Senats vom 19. April 1995 - 10 AZR 49/94 - AP Nr. 173 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 24.02.1999 - 10 AZR 258/98

    Tarifliche Jahressonderzahlung - Mutterschutz

    Bei dem Anspruch auf Zuschuß zum Mutterschaftsgeld gemäß § 14 Abs. 1 MuSchG handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des BAG (vgl. Urteil vom 22. Oktober 1986 - 5 AZR 550/85 - und Urteil vom 1. November 1995 - 5 AZR 273/94 - AP Nr. 4 und 13 zu § 14 MuSchG 1968 sowie Urteile vom 19. April 1995 - 10 AZR 49/94 -, vom 10. Mai 1995 - 10 AZR 648/94 - AP Nr. 173 und 174 zu § 611 BGB Gratifikation sowie Urteil vom 25. November 1998 - 10 AZR 595/97 - zur Veröffentlichung bestimmt) um einen gesetzlich begründeten arbeitsvertraglichen Anspruch auf teilweise Fortzahlung des Arbeitsentgelts.
  • LAG Hessen, 08.02.2008 - 3 Sa 377/07

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsanspruch - Weitergabe von Tariflohnerhöhungen

    Bei Sondervergütungen mit "Mischcharakter" gilt, dass sich nur bei ausdrücklicher Regelung Zeiten ohne tatsächliche Arbeitsleistung anspruchsmindernd - oder ausschließend auf die Sonderzahlung auswirken können (vgl. BAG 19. April 1995 - 10 AZR 49/94 - NZA 1995, 1098 (1099); BAG 28.9.1994 - 10 AZR 625/93 - Rn. 36 zit. nach juris; BAG 28.9.1994 - 10 AZR 697/93 - Rn. 21 zit. nach juris).

    Das Erfordernis einer tatsächlichen Arbeitsleistung kann nicht als ungeschriebene Anspruchsvoraussetzung lediglich daraus hergeleitet werden, dass mit der Sonderzahlung auch im Betrieb geleistete Arbeit zusätzlich vergütet werden soll (vgl. BAG 19. April 1995 - 10 AZR 49/94 - NZA 1995, 1098 (1099)).

    Ergibt demgegenüber die Auslegung des Arbeitsvertrages, dass es sich bei der Sonderzahlung um einen Vergütungsbestandteil handelt, der in das vertragliche Austauschverhältnis von Vergütung und Arbeitsleistung eingebunden ist und mit dem kein weitergehender Zweck verfolgt wird, so entsteht der Anspruch nicht für die Zeit des Erziehungsurlaubs, ohne das es einer vertraglichen Kürzungsregelung bedarf (BAG 19. April 1995 - 10 AZR 49/94 - NZA 1995, 1098 (1099)).

  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 600/02

    Eingruppierung eines Kundenberaters einer Bank

  • BAG, 18.11.1998 - 10 AZR 649/97

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Gratifikation während des Erziehungsurlaubs

  • LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 Sa 292/03

    Auslegung einer Vereinbarung über die Zahlung einer Prämie

  • BAG, 22.10.1997 - 10 AZR 44/97

    Sonderzuwendung: Anspruch während des Erziehungsurlaubs

  • LAG Düsseldorf, 10.09.1997 - 4 Sa 832/97

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Gratifikation während des Erziehungsurlaubs

  • BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 259/00

    Betriebsrentenberechnung - jährliche Sonderzahlung

  • ArbG Wuppertal, 25.08.2011 - 5 Ca 3169/10

    Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld im Austrittsjahr; Auslegung einer

  • LAG Hessen, 25.07.2002 - 9 Sa 995/01

    Klage eines Arbeitnehmers (Außendiensttechniker) auf Zahlung eines

  • FG Baden-Württemberg, 04.06.1998 - 10 K 318/97

    Anspruch auf Gewährung von Kindergeld ; Unverständliche, irreführende Begründung

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