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   BAG, 13.07.2005 - 10 AZR 532/04   

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https://dejure.org/2005,4076
BAG, 13.07.2005 - 10 AZR 532/04 (https://dejure.org/2005,4076)
BAG, Entscheidung vom 13.07.2005 - 10 AZR 532/04 (https://dejure.org/2005,4076)
BAG, Entscheidung vom 13. Juli 2005 - 10 AZR 532/04 (https://dejure.org/2005,4076)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Wettbewerbsverbot - aufschiebende Bedingung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsverbot: Aufschiebende Bedingung; Karenzentschädigung wegen nachvertraglichen Wettbewerbsverbots; Wirksamkeit einer aufschiebenden Bedingung für das Wettbewerbsverbot; Vorliegen einer überraschenden Klausel auf Grund einer Abweichung vom dispositivem Recht oder ...

  • Judicialis

    HGB §§ 74 ff.; ; BGB § 158 Abs. 1; ; BGB § 305c Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB §§ 74 ff.; BGB § 158 Abs. 1 § 305c Nr. 1
    Wirksame Vereinbarung aufschiebender Bedingung für In-Kraft-Treten eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wettbewerbsverbot unter aufschiebender Bedingung zulässig ? Überraschende Klausel setzt Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt voraus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 1983
  • DB 2005, 2415
  • JR 2006, 87
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 24.04.1970 - 3 AZR 328/69

    Wettbewerbsverbot - Probezeit - Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 13.07.2005 - 10 AZR 532/04
    Sie ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (24. April 1970 - 3 AZR 328/69 - AP HGB § 74 Nr. 25 = EzA HGB § 74 Nr. 11; 10. Mai 1971 - 3 AZR 126/70 - AP BGB § 628 Nr. 6 = EzA BGB § 628 Nr. 1; 2. August 1971 - 3 AZR 121/71 - AP BGB § 615 Nr. 25 = EzA BGB § 615 Nr. 17; 27. April 1982 - 3 AZR 814/79 - BAGE 38, 318) und entspricht der Interessenlage des Arbeitgebers, wenn der mit dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot beabsichtigte Schutz von Betriebsgeheimnissen gegen eine Auswertung durch die Konkurrenz nicht bereits bei Beginn des Arbeitsverhältnisses, sondern erst durch die Aneignung von Kenntnissen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers während einer (ggf. unterschiedlich langen) Einarbeitungszeit erforderlich wird.

    Angesichts der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach das Wettbewerbsverbot und damit die Karenzentschädigungspflicht auch dann besteht, wenn das Arbeitsverhältnis bereits kurz nach Beginn wieder beendet wird, wenn ein späteres In-Kraft-Treten des Verbots nicht ausdrücklich vereinbart ist (24. April 1970 - 3 AZR 328/69 - aaO; vgl. auch 19. Mai 1983 - 2 AZR 171/81 - AP BGB § 123 Nr. 25, für den Fall des Wettbewerbsverbots bei einer Kündigung vor Aufnahme des Arbeitsverhältnisses), wird die Aufnahme einer entsprechenden aufschiebenden Bedingung von einschlägigen Formularbüchern sogar empfohlen (vgl. nur Preis Der Arbeitsvertrag 2. Aufl. II W 10 Rn. 105; Bauer/Diller Wettbewerbsrecht 3. Aufl. Anhang Muster 1).

  • BAG, 27.04.2000 - 8 AZR 301/99

    Bürgschaft für einen angestellten Verkaufsfahrer - Vertragsstrafe

    Auszug aus BAG, 13.07.2005 - 10 AZR 532/04
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Regelungen im Arbeitsvertrag der Parteien als "allgemeine Geschäftsbedingungen" iSv. §§ 305 ff. BGB anzusehen sind, und damit auch, ob § 305c Abs. 1 BGB unmittelbare Anwendung findet oder ob sich das vom Landesarbeitsgericht herangezogene Kriterium des Verbots einer "überraschenden Klausel" aus einem allgemeinen Rechtsgedanken herleiten lässt; eine inhaltliche Differenz ist damit nicht verbunden (BAG 29. November 1995 - 5 AZR 447/94 -BAGE 81, 317, 321; 27. April 2000 - 8 AZR 301/99 - zu I 2 a der Gründe, jeweils für das Verhältnis zwischen allgemeinem Rechtsgedanken gem. § 242 BGB und § 3 AGBG).

    Den "überraschenden Klauseln" muss ein Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt innewohnen (BAG 27. April 2000 - 8 AZR 301/99 - BGH 1. Juni 1988 - X ZR 78/85 - NJW 1989, 2255).

  • BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 447/94

    Überraschende Klausel in Formulararbeitsverträgen

    Auszug aus BAG, 13.07.2005 - 10 AZR 532/04
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Regelungen im Arbeitsvertrag der Parteien als "allgemeine Geschäftsbedingungen" iSv. §§ 305 ff. BGB anzusehen sind, und damit auch, ob § 305c Abs. 1 BGB unmittelbare Anwendung findet oder ob sich das vom Landesarbeitsgericht herangezogene Kriterium des Verbots einer "überraschenden Klausel" aus einem allgemeinen Rechtsgedanken herleiten lässt; eine inhaltliche Differenz ist damit nicht verbunden (BAG 29. November 1995 - 5 AZR 447/94 -BAGE 81, 317, 321; 27. April 2000 - 8 AZR 301/99 - zu I 2 a der Gründe, jeweils für das Verhältnis zwischen allgemeinem Rechtsgedanken gem. § 242 BGB und § 3 AGBG).
  • LAG Hamm, 10.09.2004 - 7 Sa 918/04

    Vorformulierter Arbeitsvertrag, Überraschungsklausel, Beweislast,

    Auszug aus BAG, 13.07.2005 - 10 AZR 532/04
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10. September 2004 - 7 Sa 918/04 - aufgehoben.
  • BGH, 01.06.1989 - X ZR 78/88

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsverlängerung bei

    Auszug aus BAG, 13.07.2005 - 10 AZR 532/04
    Den "überraschenden Klauseln" muss ein Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt innewohnen (BAG 27. April 2000 - 8 AZR 301/99 - BGH 1. Juni 1988 - X ZR 78/85 - NJW 1989, 2255).
  • BAG, 10.05.1971 - 3 AZR 126/70

    Auflösungsverschulden - Probearbeitsverhältnis - Wettbewerbsvereinbarung -

    Auszug aus BAG, 13.07.2005 - 10 AZR 532/04
    Sie ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (24. April 1970 - 3 AZR 328/69 - AP HGB § 74 Nr. 25 = EzA HGB § 74 Nr. 11; 10. Mai 1971 - 3 AZR 126/70 - AP BGB § 628 Nr. 6 = EzA BGB § 628 Nr. 1; 2. August 1971 - 3 AZR 121/71 - AP BGB § 615 Nr. 25 = EzA BGB § 615 Nr. 17; 27. April 1982 - 3 AZR 814/79 - BAGE 38, 318) und entspricht der Interessenlage des Arbeitgebers, wenn der mit dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot beabsichtigte Schutz von Betriebsgeheimnissen gegen eine Auswertung durch die Konkurrenz nicht bereits bei Beginn des Arbeitsverhältnisses, sondern erst durch die Aneignung von Kenntnissen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers während einer (ggf. unterschiedlich langen) Einarbeitungszeit erforderlich wird.
  • BAG, 27.04.1982 - 3 AZR 814/79

    Bedingung - Wettbewerbsverbot und Jahresumsatzprämie

    Auszug aus BAG, 13.07.2005 - 10 AZR 532/04
    Sie ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (24. April 1970 - 3 AZR 328/69 - AP HGB § 74 Nr. 25 = EzA HGB § 74 Nr. 11; 10. Mai 1971 - 3 AZR 126/70 - AP BGB § 628 Nr. 6 = EzA BGB § 628 Nr. 1; 2. August 1971 - 3 AZR 121/71 - AP BGB § 615 Nr. 25 = EzA BGB § 615 Nr. 17; 27. April 1982 - 3 AZR 814/79 - BAGE 38, 318) und entspricht der Interessenlage des Arbeitgebers, wenn der mit dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot beabsichtigte Schutz von Betriebsgeheimnissen gegen eine Auswertung durch die Konkurrenz nicht bereits bei Beginn des Arbeitsverhältnisses, sondern erst durch die Aneignung von Kenntnissen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers während einer (ggf. unterschiedlich langen) Einarbeitungszeit erforderlich wird.
  • BAG, 19.05.1983 - 2 AZR 171/81

    Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung

    Auszug aus BAG, 13.07.2005 - 10 AZR 532/04
    Angesichts der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach das Wettbewerbsverbot und damit die Karenzentschädigungspflicht auch dann besteht, wenn das Arbeitsverhältnis bereits kurz nach Beginn wieder beendet wird, wenn ein späteres In-Kraft-Treten des Verbots nicht ausdrücklich vereinbart ist (24. April 1970 - 3 AZR 328/69 - aaO; vgl. auch 19. Mai 1983 - 2 AZR 171/81 - AP BGB § 123 Nr. 25, für den Fall des Wettbewerbsverbots bei einer Kündigung vor Aufnahme des Arbeitsverhältnisses), wird die Aufnahme einer entsprechenden aufschiebenden Bedingung von einschlägigen Formularbüchern sogar empfohlen (vgl. nur Preis Der Arbeitsvertrag 2. Aufl. II W 10 Rn. 105; Bauer/Diller Wettbewerbsrecht 3. Aufl. Anhang Muster 1).
  • BGH, 10.11.1989 - V ZR 201/88

    Formularmäßige Ausdehnung der Haftung auf sämtliche Verbindlichkeiten eines

    Auszug aus BAG, 13.07.2005 - 10 AZR 532/04
    Dabei ist auch der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht und die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung einerseits, Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrages andererseits einzubeziehen (BAG 27. April 2000 - 8 AZR 268/99 - BAGE 94, 300, 307 f.; BGH 10. November 1989 - V ZR 201/88 - BGHZ 109, 197, 201).
  • BAG, 27.04.2000 - 8 AZR 286/99

    Bürgschaft für einen angestellten Verkaufsfahrer

    Auszug aus BAG, 13.07.2005 - 10 AZR 532/04
    Dabei ist auch der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht und die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung einerseits, Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrages andererseits einzubeziehen (BAG 27. April 2000 - 8 AZR 268/99 - BAGE 94, 300, 307 f.; BGH 10. November 1989 - V ZR 201/88 - BGHZ 109, 197, 201).
  • ArbG Arnsberg, 01.04.2004 - 3 (1) Ca 1346/03

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, aufschiebende Wirkung

  • BAG, 02.08.1971 - 3 AZR 121/71

    Kündigung - Beurlaubung - Probezeit - Wettbewerbsverbot

  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 407/05

    Wettbewerbsverbot bei Ausscheiden während der Probezeit

    a) Die Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (24. April 1970 - 3 AZR 328/69 - AP HGB § 74 Nr. 25 = EzA HGB § 74 Nr. 11; 10. Mai 1971 - 3 AZR 126/70 - AP BGB § 628 Nr. 6 = EzA BGB § 628 Nr. 1; 2. August 1971 - 3 AZR 121/71 - AP BGB § 615 Nr. 25 = EzA BGB § 615 Nr. 17; 27. April 1982 - 3 AZR 814/79 - BAGE 38, 318) und auch nicht unüblich (BAG 13. Juli 2005 - 10 AZR 532/04 - AP HGB § 74 Nr. 78).
  • BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 291/09

    Wettbewerbsverbot - Vorvertrag

    Es liegt gerade anders als bei der Vereinbarung einer festen zeitlichen Grenze für das Inkrafttreten des Wettbewerbsverbots (vgl. Senat 13. Juli 2005 - 10 AZR 532/04 - AP HGB § 74 Nr. 78).
  • LAG Hamm, 18.02.2014 - 14 Sa 806/13

    Klageänderung durch Klagehäufung in Berufung

    So kann die Geltung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots daran geknüpft werden, dass das Arbeitsverhältnis über die Probezeit hinaus fortbesteht oder erst nach Ablauf einer gewissen Beschäftigungsdauer in Kraft treten soll; eine solche aufschiebende Bedingung ist auch als Allgemeine Geschäftsbedingung zulässig (vgl. BAG, 13. Juli 2005, 10 AZR 532/04, AP HGB § 74 Nr. 78, II. 1. der Gründe; 28. Juni 2006, 10 AZR 407/05, NZA 2006, 1157 , Rn. 18).
  • LAG München, 06.08.2015 - 3 Sa 254/15

    Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage, Verzichtserklärung, Auslegung,

    Dabei sind die "Gesamtumstände" (vgl. BAG, Urteil vom 23.02.2005 - 4 AZR 139/04 - BAGE 114, 33 unter 4. b) cc) (2) der Gründe) zu berücksichtigen, womit der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht und die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung, der Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrags einzubeziehen sind (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2005 - 10 AZR 532/04 - unter II. 1. b) bb) der Gründe).
  • LAG München, 19.01.2017 - 3 Sa 668/16

    Jahresfestgehalt, Versorgungsfähigkeit, Versorgungsvertrag, Auslegung,

    Dabei sind die "Gesamtumstände" (vgl. BAG, Urteil vom 23.02.2005 - 4 AZR 139/04 - BAGE 114, 33 unter 4. b) cc) (2) der Gründe) zu berücksichtigen, womit der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht und die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung, der Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrags einzubeziehen sind (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2005 - 10 AZR 532/04 - AP HBG § 74 Nr. 78 unter II. 1. b) bb) der Gründe).
  • LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 757/15

    Anspruch auf Zustimmung zum Abschluss einer Versorgungszusage und Erteilung einer

    Dabei sind die "Gesamtumstände" (vgl. BAG, Urteil vom 23.02.2005 - 4 AZR 139/04 - BAGE 114, 33 unter 4. b) cc) (2) der Gründe) zu berücksichtigen, womit der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht und die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung, der Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrags einzubeziehen sind (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2005 - 10 AZR 532/04 - unter II. 1. b) bb) der Gründe).
  • LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 391/15

    Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung

    Dabei sind die "Gesamtumstände" (vgl. BAG, Urteil vom 23.02.2005 - 4 AZR 139/04 - BAGE 114, 33 unter 4. b) cc) (2) der Gründe) zu berücksichtigen, womit der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht und die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung, der Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrags einzubeziehen sind (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2005 - 10 AZR 532/04 - AP HBG § 74 Nr. 78 unter II. 1. b) bb) der Gründe).
  • LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 767/15

    Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage

    Dabei sind die "Gesamtumstände" (vgl. BAG, Urteil vom 23.02.2005 - 4 AZR 139/04 - BAGE 114, 33 unter 4. b) cc) (2) der Gründe) zu berücksichtigen, womit der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht und die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung, der Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrags einzubeziehen sind (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2005 - 10 AZR 532/04 - AP HBG § 74 Nr. 78 unter II. 1. b) bb) der Gründe).
  • LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 760/15

    AGB zum Einverständnis der Einstellung von Direktzusagen (Versorgungsrecht)

    Dabei sind die "Gesamtumstände" (vgl. BAG, Urteil vom 23.02.2005 - 4 AZR 139/04 - BAGE 114, 33 unter 4. b) cc) (2) der Gründe) zu berücksichtigen, womit der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht und die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung, der Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrags einzubeziehen sind (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2005 - 10 AZR 532/04 - AP HBG § 74 Nr. 78 unter II. 1. b) bb) der Gründe).
  • LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 761/15

    Anspruch auf Abschluss einer Versorgungszusage - Unterschrift bei

    Dabei sind die "Gesamtumstände" (vgl. BAG, Urteil vom 23.02.2005 - 4 AZR 139/04 - BAGE 114, 33 unter 4. b) cc) (2) der Gründe) zu berücksichtigen, womit der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht und die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung, der Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrags einzubeziehen sind (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2005 - 10 AZR 532/04 - AP HBG § 74 Nr. 78 unter II. 1. b) bb) der Gründe).
  • LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 416/15

    Rechtmäßigkeit der vom Arbeitgeber vorformulierten Erklärung des Arbeitnehmers,

  • LAG München, 05.08.2015 - 11 Sa 366/15

    Versorgungsrecht; Verzicht; Anfechtung; AGB; unangemessene Benachteiligung;

  • LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 764/15

    Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage

  • LAG München, 07.10.2015 - 11 Sa 437/15

    Entfallen des Anspruchs auf beamtenähnliche Versorgung aufgrund Einigung über

  • LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 766/15

    Erteilung einer Versorgungszusage

  • LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 418/15

    Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung

  • LAG München, 07.10.2015 - 11 Sa 436/15

    Entfallen des Anspruchs auf beamtenähnliche Versorgung aufgrund Einigung über

  • LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 393/15

    Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung

  • LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 421/15

    Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung

  • LAG München, 07.10.2015 - 11 Sa 446/15

    Keine beamtenähnliche Versorgung aufgrund Abänderung

  • LAG München, 07.10.2015 - 11 Sa 431/15

    Einstellung der Direktzusagen für beamtenähnliche Versorgung in

  • LAG München, 17.09.2015 - 3 Sa 316/15

    Anspruchsgeltendmachung der Erteilung einer Versorgungszusage (Versorgungsrecht)

  • LAG München, 30.03.2010 - 6 Sa 1199/09

    Altersteilzeit

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