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   BAG, 16.11.2011 - 10 AZR 549/10   

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https://dejure.org/2011,4077
BAG, 16.11.2011 - 10 AZR 549/10 (https://dejure.org/2011,4077)
BAG, Entscheidung vom 16.11.2011 - 10 AZR 549/10 (https://dejure.org/2011,4077)
BAG, Entscheidung vom 16. November 2011 - 10 AZR 549/10 (https://dejure.org/2011,4077)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Jahressonderzahlung gem. § 20 TVöD - Bemessungsgrundlage

  • openjur.de

    Jahressonderzahlung gem. § 20 TVöD; Bemessungsgrundlage

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Jahressonderzahlung gem. § 20 TVöD - Bemessungsgrundlage

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Jahressonderzahlung bei rückwirkender Höhergruppierung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 944
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 757/09

    Anspruch auf eine Sonderzuwendung nach TV-Charité - neu eingestellter

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 10 AZR 549/10
    Der tarifliche Gesamtzusammenhang ist weitgehend unergiebig, im Zweifel gebührt aber derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr., BAG 19. Januar 2011 - 10 AZR 757/09 - Rn. 21) .

    Ein Tarifverständnis, nach dem die Berechnung der Jahressonderzahlung trotz identischer Eingruppierung und identischem Anspruch auf Vergleichsentgelt je nach dem Zeitpunkt einer tatsächlichen Zahlung zu einer Ungleichbehandlung führen kann, begegnet im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG auch verfassungsrechtlichen Bedenken (zur verfassungskonformen Auslegung von Tarifverträgen vgl. BAG 19. Januar 2011 - 10 AZR 757/09 - aaO) .

  • BAG, 23.02.2011 - 10 AZR 299/10

    Theaterbetriebszulage - Voraussetzungen - anteilige Zahlung

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 10 AZR 549/10
    Der Wortlaut, von dem bei der Tarifauslegung vorrangig auszugehen ist (st. Rspr., vgl. zB BAG 23. Februar 2011 - 10 AZR 299/10 - Rn. 14, ZTR 2011, 491) führt zu keinem eindeutigen Auslegungsergebnis.
  • ArbG Düsseldorf, 01.07.2010 - 11 Ca 3640/10
    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 10 AZR 549/10
    Die Sprungrevision der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 1. Juli 2010 - 11 Ca 3640/10 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 21.11.2016 - 9 Sa 715/16

    Auslegung eines Tarifvertrags; Lohnzahungspflichtiger Wochenfeiertag;

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. nur BAG v. 18.02.2014 - 3 AZR 808/11, juris, BAG v. 26.03.2013 - 3 AZR 68/11, juris; BAG v. 16.11.2011 - 10 AZR 549/10, juris; BAG v. 11.11.2010 - 8 AZR 892/09; BAG v. 24.09.2008 - 10 AZR 669/07, NZA 2009, 45; BAG v. 15.12.2005, 6 AZR 227/05).
  • BAG, 25.07.2023 - 9 AZR 332/22

    Anspruch auf tarifvertragliche Jahressonderzahlung sowie Corona-Sonderzahlung in

    Es kommt nicht auf das tatsächlich gezahlte, sondern auf das für die Referenzmonate tatsächlich zustehende Entgelt an (vgl. BAG 27. April 2022 - 10 AZR 400/20 - Rn. 10; 16. November 2011 - 10 AZR 549/10 - Rn. 10) .
  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 922/11

    Jahressonderzahlung - Zwölftelung

    Bereits der Wortlaut der Tarifbestimmungen, von dem bei der Tarifauslegung vorrangig auszugehen ist (st. Rspr., vgl. zB BAG 26. September 2012 - 10 AZR 330/11 - Rn. 12, ZTR 2012, 713; 16. November 2011 - 10 AZR 549/10 - Rn. 9, AP TVöD § 20 Nr. 2) , spricht deutlich für ein solches Verständnis.
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