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   BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 564/02   

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BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 564/02 (https://dejure.org/2003,3500)
BAG, Entscheidung vom 09.07.2003 - 10 AZR 564/02 (https://dejure.org/2003,3500)
BAG, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 10 AZR 564/02 (https://dejure.org/2003,3500)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Jahressonderzuwendung - Konkludente Vereinbarung einer Vollzeittätigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Höhe einer tariflichen Jahressonderzuwendung; Anwendbarkeit des Manteltarifvertrags für die Arbeitnehmer der Süßwarenindustrie in den neuen Bundesländern (MTV) kraft beidseitiger Tarifbindung; Voraussetzungen eines Anspruchs auf ungekürzte tarifliche Jahreszuwendung; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung; Gratifikation/Sondervergütung - Jahressonderzuwendung; Konkludente Vereinbarung einer Vollzeittätigkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umfang der geschuldeten Arbeitszeit eines Teilzeitbeschäftigten ? Maßgeblichkeit der vertraglich vereinbarten Teilzeitquote ? Fall einer stillschweigenden Änderung in eine Vollzeitbeschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 1184 (Ls.)
  • DB 2004, 192
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 24.04.2002 - 10 AZR 651/01

    Tarifliche Sonderzahlung im Einzelhandel - Mehrarbeitsstunden bei

    Auszug aus BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 564/02
    Die tarifliche Regelung ist deshalb vergleichbar mit derjenigen in der Entscheidung des Senats vom 24. April 2002 (- 10 AZR 651/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 84 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 53) nach der das "individuell dem/der Anspruchsberechtigten zustehende monatliche Tarifentgelt", das der Berechnung der Sonderzuwendung im Einzelhandel Baden-Württembergs zugrunde liegt, bei Teilzeitbeschäftigten nach deren arbeitsvertraglich vereinbartem Umfang der Beschäftigung zu bestimmen ist.
  • BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 10/98

    Auslösung im Baugewerbe

    Auszug aus BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 564/02
    Es muß aus dem Verhalten des Arbeitnehmers eindeutig geschlossen werden können, daß er mit der Änderung einverstanden ist (BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 10/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 224 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 96).
  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 129/00

    Vertragsänderung durch konkludentes Verhalten

    Auszug aus BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 564/02
    Die widerspruchslose Fortsetzung der Tätigkeit durch den Arbeitnehmer nach einem Änderungsangebot des Arbeitgebers gem. §§ 133, 157 BGB kann dann als Annahme der Vertragsänderung angesehen werden, wenn diese sich unmittelbar im Arbeitsverhältnis auswirkt (BAG 1. August 2001 - 4 AZR 129/00 - BAGE 98, 293).
  • LAG Sachsen, 31.07.2002 - 2 Sa 986/01

    Teilzeitbeschäftigung, Tarifvertrag, Auslegung

    Auszug aus BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 564/02
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 31. Juli 2002 - 2 Sa 986/01 - aufgehoben.
  • BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 385/91

    Rückzahlung von Provisionsvorschüssen bei Scheingeschäft

    Auszug aus BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 564/02
    Revisionsrechtlich ist sie nur eingeschränkt dahin zu überprüfen, ob die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB verletzt worden sind, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder Umstände, die für die Auslegung von Bedeutung sein können, außer Betracht gelassen worden sind (st. Rspr. vgl. BAG 22. September 1992 - 9 AZR 385/91 - AP BGB § 117 Nr. 2 = EzA BGB § 117 Nr. 3).
  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 922/98

    Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung und Anrechnung von Urlaub - Anspruch

    Auszug aus BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 564/02
    Das gilt auch für die Frage, ob überhaupt eine Willenserklärung vorliegt (BAG 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 -).
  • BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90

    Vertragsauslegung durch das Revisionsgericht - Erfüllung eines Urlaubsanspruchs,

    Auszug aus BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 564/02
    Dies gilt auch, soweit Erklärungen oder Verhaltensweisen der Parteien auszulegen sind (BAG 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 - BAGE 67, 279).
  • BAG, 28.10.1987 - 5 AZR 518/85

    Verpflichtung einer Stiftung zur Weiterzahlung einer jahrelang gewährten Zulage -

    Auszug aus BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 564/02
    Eine möglicherweise bestehende vertragliche Schriftformabrede hätte ebenfalls konkludent aufgehoben werden können (vgl. BAG 28. Oktober 1987 - 5 AZR 518/85 - AP AVR Caritasverband § 7 Nr. 1 = EzA BGB § 125 Nr. 10).
  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 686/05

    Teilzeitarbeit - Antrag auf befristete Verringerung

    Empfangsbedürftige Willenserklärungen sind nach §§ 133, 157 BGB so auszulegen, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände und der Verkehrssitte verstehen musste (allgemeine Meinung; vgl. BAG 9. Juli 2003 - 10 AZR 564/02 - BAGReport 2004, 307).
  • LAG Düsseldorf, 21.09.2015 - 9 Sa 152/15

    Umfang der Auskunftspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich erhaltener Vergütungen

    Das gilt auch für die Frage, ob überhaupt eine Willenserklärung vorliegt (BAG v. 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12, juris; BAG v. 09.07.2003 - 10 AZR 564/02, juris; BAG v. 09.11.1999 - 9 AZR 922/98, juris).

    Hierzu gehören vornehmlich die Entstehungsgeschichte, das Verhalten der Parteien vor und nach Vertragsschluss, ihre Interessen und der Zweck einer Abmachung (BAG v. 09.07.2003 - 10 AZR 564/02, juris).

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 598/04

    Aufklärungspflicht - Belegschaftsaktien - Darlehen

    Auch für die konkludente Willenserklärung ist insoweit entscheidend, wie sie von dem Erklärungsempfänger unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände nach Treu und Glauben verstanden werden durfte und musste (vgl. BAG 19. Juni 1986 - 2 AZR 565/85 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 16 = EzA KSchG § 2 Nr. 7; 9. Juli 2003 - 10 AZR 564/02 - BAGReport 2004, 307).
  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 716/08

    Bereitschaftsdienst - Abgeltung durch Freizeit

    Revisionsrechtlich ist sie nur eingeschränkt dahin zu überprüfen, ob die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB verletzt worden sind, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder Umstände, die für die Auslegung von Bedeutung sein können, außer Betracht gelassen worden sind (st. Rspr. vgl. BAG 9. Juli 2003 - 10 AZR 564/02 - BAGReport 2004, 307; 22. September 1992 - 9 AZR 385/91 - AP BGB § 117 Nr. 2 = EzA BGB § 117 Nr. 3).

    Voraussetzung ist jedoch, dass der Handelnde bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen konnte, dass sein Verhalten als Willenserklärung aufgefasst werden durfte und der andere Teil es auch tatsächlich so verstanden hat (BAG 9. Juli 2003 - 10 AZR 564/02 - BAGReport 2004, 307).

  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 231/04

    Arbeitspflicht - Direktionsrecht

    Dies gilt auch für die Frage, ob überhaupt eine Willenserklärung vorliegt (vgl. nur BAG 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 -, zu I 2 b bb der Gründe; 9. Juli 2003 - 10 AZR 564/02 - BAG Report 2004, 307, zu II 2 b der Gründe).

    Auch für die konkludente Willenserklärung ist insoweit entscheidend, wie sie von dem Erklärungsempfänger unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände nach Treu und Glauben verstanden werden durfte und musste (vgl. BAG 19. Juni 1986 - 2 AZR 565/85 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 16 = EzA KSchG § 2 Nr. 7, zu B V 2 der Gründe; 9. Juli 2003 - 10 AZR 564/02 - BAG Report 2004, 307).

  • LAG Düsseldorf, 01.06.2015 - 9 Sa 1146/14

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine Grubenzulage

    Das gilt auch für die Frage, ob überhaupt eine Willenserklärung vorliegt (BAG v. 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12, juris; BAG v. 09.07.2003 - 10 AZR 564/02, juris; BAG v. 09.11.1999 - 9 AZR 922/98, juris).

    Voraussetzung ist jedoch, dass der Handelnde bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen konnte, dass sein Verhalten als Willenserklärung aufgefasst werden durfte und der andere Teil es auch tatsächlich so verstanden hat (BAG v. 09.07.2003 - 10 AZR 564/02, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2015 - 6 Sa 409/14

    Auskunftsanspruch - stillschweigende Änderung einer Provisionsabrede

    Auch für die konkludente Willenserklärung ist insoweit entscheidend, wie sie von dem Erklärungsempfänger unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände nach Treu und Glauben verstanden werden durfte und musste (vgl. BAG 19. Juni 1986 - 2 AZR 565/85 - Rn. 30; 9. Juli 2003 - 10 AZR 564/02 - Rn. 86, jeweils zitiert nach juris).

    Voraussetzung ist jedoch, dass der Handelnde bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen konnte, dass sein Verhalten als Willenserklärung aufgefasst werden durfte und der andere Teil es auch tatsächlich so verstanden hat (vgl. BAG 17. Dezember 2009 - 6 AZR 716/08 - Rn. 20; 09. Juli 2003 - 10 AZR 564/02 - Rn. 86, jeweils zitiert nach juris).

  • LAG Niedersachsen, 21.07.2008 - 6 Sa 5/08

    Befugnis des Arbeitgebers zur einseitigen Anordnung von Freizeitausgleich zwecks

    Voraussetzung ist jedoch stets, dass der Handelnde bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen konnte, dass sein Verhalten als Willenserklärung aufgefasst werden durfte und der andere Teil es auch tatsächlich so verstanden hat (vgl. BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 564/02 - NZA 2004, 1184).
  • BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 570/02

    Höhe einer tariflichen Jahressonderzuwendung - Anwendbarkeit des

    Hinweis: Parallelsachen Volltext siehe unter BAG - 09.07.2003 - 10 AZR 564/02.
  • BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 571/02

    Höhe einer tariflichen Jahressonderzuwendung - Anwendbarkeit des

    Hinweis: Parallelsachen Volltext siehe unter BAG - 09.07.2003 - 10 AZR 564/02.
  • BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 569/02

    Höhe einer tariflichen Jahressonderzuwendung - Anwendbarkeit des

  • BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 567/02

    Höhe einer tariflichen Jahressonderzuwendung - Anwendbarkeit des

  • LAG Baden-Württemberg, 01.12.2010 - 22 Sa 40/10

    Anspruch auf Zahlung eines Jahresbonus - Zusage durch konkludentes Verhalten

  • BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 568/02

    Höhe einer tariflichen Jahressonderzuwendung - Anwendbarkeit des

  • LAG Köln, 13.06.2007 - 3 Sa 469/07

    Eigenkündigung; Auslegung; Rente

  • LAG Hamburg, 13.09.2012 - 7 Sa 8/12

    Befristete Teilzeitregelung - ersatzweise Verringerung und Neuverteilung der

  • LAG Berlin, 09.06.2006 - 6 Sa 445/06

    Arbeitszeitverlängerung; Maßregelung

  • LAG Köln, 28.08.2012 - 11 Sa 149/12

    Arbeitsverhältnis; Konkludendente Umwandlung in ein Abrufarbeitsverhältnis

  • LAG Hessen, 01.09.2011 - 5 Sa 48/11

    Beschäftigungsanspruch

  • BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 565/02

    Höhe einer tariflichen Jahressonderzuwendung - Anwendbarkeit des

  • BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 566/02

    Höhe einer tariflichen Jahressonderzuwendung - Anwendbarkeit des

  • ArbG Frankfurt/Main, 20.12.2018 - 21 Ca 5150/18
  • ArbG Herford, 17.05.2005 - 3 (2) Ca 252/05
  • ArbG Nürnberg, 28.11.2008 - 8 Ca 2519/08

    Umwandlung eines freien Dienstverhältnisses in ein Arbeitsverhältnis -

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