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   BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 568/99   

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BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 568/99 (https://dejure.org/2000,15919)
BAG, Entscheidung vom 18.10.2000 - 10 AZR 568/99 (https://dejure.org/2000,15919)
BAG, Entscheidung vom 18. Oktober 2000 - 10 AZR 568/99 (https://dejure.org/2000,15919)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer Lehrerin - Anwendbarkeit des sog. Nichterfüllererlasses des Landes Nordrhein-Westfalen kraft einzelvertraglicher Vereinbarung - Zweisemestrige Ausbildung am Seminar für werktätige Erziehung Düsseldorf als anderweitige Ausbildung - Unterricht in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 40/90

    Eingruppierung einer Kindergärterin, die als Lehrerin tätig ist - Tätigkeit "als

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 568/99
    Regelungen wie die Fallgruppe 2.5 wurden in vielen Bundesländern in die entsprechenden Lehrereingruppierungsrichtlinien eingefügt, um dem Mangel an Lehrern mit voller Lehrbefähigung durch Einstellung von Bewerbern ohne formalen Abschluß einer wissenschaftlich pädagogischen Ausbildung zu begegnen (vgl. BAG 30. Mai 1990 - 4 AZR 40/90 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 149).

    Dies rechtfertigt den Schluß, daß durch die anderweitige Ausbildung die Befähigung zur Ausübung des Lehrerberufs vermittelt worden sein muß, ohne daß jedoch ein entsprechender formaler Abschluß verlangt wird (BAG 16. April 1997 - 10 AZR 905/95 - nv.; 30. Mai 1990 - 4 AZR 40/90 - aaO).

  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 524/93

    BAT - Eingruppierung - Sportlehrer

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 568/99
    Danach ist die Klägerin Lehrkraft, weil sie an einer Realschule unterrichtet (BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 524/93 - BAGE 77, 23 ff. mwN).

    Die Fallgruppe 2.5 ist nicht durch Spezialregelungen, wie sie beispielsweise bei Turn-, Sport- und Gymnastiklehrern vorliegen, ausgeschlossen (vgl. BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 524/93 - BAGE 77, 23 bezüglich der ebenfalls zu bewertenden Richtlinie des beklagten Landes vom 20. November 1981).

  • BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 390/95

    Eingruppierung einer Technischen Lehrerin

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 568/99
    Demgemäß ist auch der Gesamtzusammenhang der Regelungen der einzelnen Erlasse des Kultusministers ein wichtiges Auslegungskriterium (BAG 5. März 1997 - 4 AZR 390/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 58 mwN).
  • BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 905/95

    Eingruppierung: Lehrer an Sonderschule für Lernbehinderte

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 568/99
    Dies rechtfertigt den Schluß, daß durch die anderweitige Ausbildung die Befähigung zur Ausübung des Lehrerberufs vermittelt worden sein muß, ohne daß jedoch ein entsprechender formaler Abschluß verlangt wird (BAG 16. April 1997 - 10 AZR 905/95 - nv.; 30. Mai 1990 - 4 AZR 40/90 - aaO).
  • BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 119/99

    Eingruppierung - Diplomlehrerin für Staatsbürgerkunde

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 568/99
    Die Anwendung einseitiger Lehrereingruppierungsrichtlinien kommt nur dann in Betracht, wenn sie von den Arbeitsvertragsparteien zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses gemacht worden sind (st. Rspr. vgl. BAG 15. März 2000 - 10 AZR 119/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 81, auch zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen, mwN).
  • BAG, 09.02.1983 - 4 AZR 267/80

    Eingruppierung eines Kesselwärters - Verzugszinsen - Tarifliche Mindestvergütung

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 568/99
    Der Feststellungsantrag ist auch insoweit zulässig, als er Zinsforderungen zum Gegenstand hat (vgl. BAG 9. Februar 1983 - 4 AZR 267/80 - BAGE 41, 358 [BAG 09.02.1983 - 4 AZR 267/80] ; ständige Rechtsprechung).
  • BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 489/94

    Eingruppierung von Lehrern in Bremen

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 568/99
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (vgl. Urteil vom 15. November 1995 - 4 AZR 489/94 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 44 mwN).
  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 671/15

    Eingruppierungserlass Lehrer - Transparenzkontrolle

    Das sind Fächer, für die die Lehrbefähigung durch ein Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule erworben wird (BAG 25. August 2010 - 4 AZR 165/09 - Rn. 30; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 568/99 - Rn. 50) .
  • BAG, 12.12.2002 - 8 AZR 37/02

    Eingruppierung eines Lehrers mit einem ausländischen Hochschulabschluß

    Die Anwendung einseitiger Lehrereingruppierungsrichtlinien kommt dann in Betracht, wenn sie von den Arbeitsvertragsparteien zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses gemacht worden sind (vgl. zB BAG 18. Oktober 2000 - 10 AZR 568/99 - ZTR 2001, 226 ff., zu B 1 b der Gründe).

    Die arbeitsvertragliche Bezugnahme umfaßt aber ausdrücklich nur tarifvertragliche Regelungen (vgl. dazu BAG 18. Oktober 2000 - 10 AZR 568/99 - aaO, zu B 1 b der Gründe).

    Demgemäß ist auch der Gesamtzusammenhang der Regelungen der einzelnen Erlasse des Kultusministers ein wichtiges Auslegungskriterium (BAG 18. Oktober 2000 - 10 AZR 568/99 - ZTR 2001, 226, zu II B 2 a bb der Gründe).

    Als Bestandteil des öffentlichen Rechts sind Erlasse Kundgabe des öffentlichen Handelns staatlicher Organe (BAG 18. Oktober 2000 - 10 AZR 568/99 - aaO, zu II B 2 a cc der Gründe).

  • BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 551/03

    Eingruppierung einer Lehrerin in NRW

    (1) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind arbeitsvertraglich in Bezug genommene Erlasse nach den Regeln des Verwaltungsrechts auszulegen (17. April 2003 - 8 AZR 273/02 - 18. Oktober 2000 - 10 AZR 568/99 - ZTR 2001, 226).

    Danach ist der wirkliche Wille des Erlassgebers zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinn des Auszugs einer Willenserklärung zu haften (18. Oktober 2000 - 10 AZR 568/99 - aaO).

    Hierbei ist insbesondere die systematische und teleologische Interpretation von Bedeutung und der Gesamtzusammenhang der Regelungen der einzelnen Erlasse des Kultusministeriums ein wichtiges Auslegungskriterium (17. April 2003 - 8 AZR 273/02 - 18. Oktober 2000 - 10 AZR 568/99 - aaO).

  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 518/09

    Konkurrentenklage - Mindestbeschäftigung - Befristung

    Für die Auslegung ministerieller Erlasse ist der Wille des Hoheitsträgers entscheidend, der sich aus dem Erlass samt der zugehörigen Schriftstücke ergibt, wobei nicht am buchstäblichen Sinn einzelner Begriffe zu haften, sondern auf den systematischen und teleologischen Zusammenhang abzustellen ist (vgl. BAG 5. Juli 2006 - 4 AZR 555/05 - Rn. 27, AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 103; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 568/99 - zu II B 2 a cc der Gründe, ZTR 2001, 226; 30. Mai 1990 - 4 AZR 40/90 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 149; 6. September 1989 - 4 AZR 302/89 - ZTR 1990, 26) .
  • BAG, 09.11.2005 - 4 AZR 434/04

    Vergütung eines angestellten Lehrers während kommissarischer Wahrnehmung einer

    Dem gemäß ist auch der Gesamtzusammenhang der Regelung der einzelnen Erlasse des Kultusministers ein wichtiges Auslegungskriterium (zB BAG 18. Oktober 2000 - 10 AZR 568/99 - ZTR 2001, 226, zu II B 2 a cc der Gründe; 18. Mai 1994 - 4 AZR 524/93 - BAGE 77, 23, 39, jeweils mwN).
  • BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 165/09

    Eingruppierung einer Lehrerin an einer Erweiterten Realschule im Saarland

    Erfasst sind gerade auch die Fälle, in denen zur Abhilfe eines Mangels an geeigneten, abschließend wissenschaftlich-pädagogisch ausgebildeten Lehrkräften solche mit anderweitiger Ausbildung eingestellt worden sind (vgl. BAG 18. Oktober 2000 - 10 AZR 568/99 - zu II B 2 a cc der Gründe, ZTR 2001, 226) .
  • LAG Köln, 14.12.2007 - 11 Sa 815/07

    Auslegung von Eingruppierungsrichtlinien

    Der Feststellungsantrag ist auch insoweit zulässig, als er Zinsforderungen zum Gegenstand hat (vgl. BAG, Urteil vom 18.10.2000 - 10 AZR 568/99, ZTR 2001, 226 ff., zu II. A. der Gründe; BAG, Urteil vom 25.09.2003 - 8 AZR 472/02, AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT-O, zu II. 1. der Gründe).
  • LAG Hamm, 14.06.2005 - 12 Sa 2135/04

    Eingruppierung von Turn-, Sport- und Gymnastiklehrern nach dem

    Dort haben die Tarifvertragsparteien vielmehr vereinbart, dass die Anlage 1 a nicht für Angestellte gilt, die als Lehrkräfte beschäftigt werden (vgl. BAG, Urteil vom 18.05.1994 - 4 AZR 524/93 -, AP Nr. 34 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG, Urteil vom 09.07.1997 - 10 AZR 851/95 -, n. v.; BAG, Urteil vom 18.10.2000 - 10 AZR 568/99 -, ZTR 2001, 226 ff.).
  • BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 402/05

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

    Denn sowohl nach dem BAT als auch nach dem BAT-O sind jedenfalls zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbarte Richtlinien maßgeblich für die Eingruppierung (vgl. zB BAG 18. Oktober 2000 - 10 AZR 568/99 - ZTR 2001, 226, 227).
  • LAG München, 08.02.2008 - 10 Sa 751/07

    Eingruppierung einer Musiklehrerin

    Die Anwendung dieser Eingruppierungsrichtlinien kommt dann in Betracht, wenn sie von den Arbeitsvertragsparteien zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses gemacht worden sind (vgl. BAG vom 18.10.2000 - ZTR 2001, 226), wie es hier durch den Verweis in § 2 des Arbeitsvertrages vom 14.09.2001 geschehen ist.
  • LAG Hamm, 20.06.2006 - 12 Sa 251/06

    Höhergruppierung einer angestellten Lehrerin - Altfall - Erfüllererlass -

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