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   BAG, 29.09.2010 - 10 AZR 588/09   

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BAG, 29.09.2010 - 10 AZR 588/09 (https://dejure.org/2010,809)
BAG, Entscheidung vom 29.09.2010 - 10 AZR 588/09 (https://dejure.org/2010,809)
BAG, Entscheidung vom 29. September 2010 - 10 AZR 588/09 (https://dejure.org/2010,809)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Datenschutzbeauftragter - Beschäftigungsanspruch

  • openjur.de

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung als Datenschutzbeauftragter; Fusion von Ortskrankenkassen

  • Bundesarbeitsgericht

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung als Datenschutzbeauftragter - Fusion von Ortskrankenkassen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4f Abs 3 S 4 BDSG 1990, § 4f Abs 1 S 1 BDSG 1990, § 144 Abs 4 S 2 SGB 5, § 133 BGB, § 157 BGB
    Anspruch auf Weiterbeschäftigung als Datenschutzbeauftragter - Fusion von Ortskrankenkassen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschäftigungsanspruch eines Datenschutzbeauftragten nach Fusion gesetzlicher Krankenkassen

  • bag-urteil.com

    Zur Weiterbeschäftigung als Datenschutzbeauftragter nach Fusion zweier Ortskrankenkassen

  • datenschutz.eu

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung als Datenschutzbeauftragter - Fusion von Ortskrankenkassen

  • Betriebs-Berater

    Gesamtrechtsnachfolge - kein Bestandsschutz für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • Betriebs-Berater

    Datenschutzbeauftragter - Änderung des Arbeitsvertrags

  • rewis.io

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung als Datenschutzbeauftragter - Fusion von Ortskrankenkassen

  • ra.de
  • rewis.io

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung als Datenschutzbeauftragter - Fusion von Ortskrankenkassen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BDSG § 4f; SGB V § 144; BGB § 133; BGB § 157
    Beschäftigungsanspruch eines Datenschutzbeauftragten nach Fusion gesetzlicher Krankenkassen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bestellung eines Arbeitnehmers als Datenschutzbeauftragter im bestehenden Arbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Datenschutzbeauftragte bei der Fusion zweier öffentlicher Stellen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Datenschutzbeauftragter verliert Amt bei Krankenkassenfusion

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rechtsstellung des Datenschutzbeauftragten bei Fusion zweier Krankenkassen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Datenschutzbeauftragter - Änderung des Arbeitsvertrags

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Abbestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei Unternehmens-Fusion

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Amt des Datenschutzbeauftragten erlischt bei Fusion

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung als Datenschutzbeauftragter nach Fusion von Krankenkassen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur Rechtsstellung des Datenschutzbeauftragten bei Fusion zweier Krankenkassen - Amt des Beauftragten für den Datenschutz endet mit Erlöschen der Krankenkasse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 135, 327
  • NJW 2011, 476
  • NZA 2011, 151
  • MMR 2011, 275
  • BB 2011, 244
  • BB 2011, 637
  • DB 2011, 243
  • JR 2012, 46
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 612/05

    Datenschutzbeauftragter - Bestellung - Widerruf

    Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 10 AZR 588/09
    § 4f Abs. 1 Satz 1 BDSG regelt die einseitige Bestellung; davon ist die vertragliche Grundlage zu trennen, nach der sich der Beauftragte schuldrechtlich verpflichtet, diese Aufgaben zu übernehmen (BAG 13. März 2007 - 9 AZR 612/05 - Rn. 22, BAGE 121, 369; vgl. 22. März 1994 - 1 ABR 51/93 - zu B II 2 a, b der Gründe, BAGE 76, 184; vgl. Simitis BDSG 6. Aufl. § 4f Rn. 60) .

    Damit erweitern sich die arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers um die Tätigkeit eines Beauftragten für den Datenschutz (vgl. BAG 13. März 2007 - 9 AZR 612/05 - Rn. 22, BAGE 121, 369; 22. März 1994 - 1 ABR 51/93 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 76, 184) .

    Ob bei einer anderen Vertragslage eine Teilkündigung erforderlich sein kann (vgl. BAG 13. März 2007 - 9 AZR 612/05 - Rn. 29, BAGE 121, 369) , bedarf keiner Entscheidung.

  • BAG, 22.03.1994 - 1 ABR 51/93

    Mitbestimmung des Betriebsrates bei Versetzung eines

    Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 10 AZR 588/09
    § 4f Abs. 1 Satz 1 BDSG regelt die einseitige Bestellung; davon ist die vertragliche Grundlage zu trennen, nach der sich der Beauftragte schuldrechtlich verpflichtet, diese Aufgaben zu übernehmen (BAG 13. März 2007 - 9 AZR 612/05 - Rn. 22, BAGE 121, 369; vgl. 22. März 1994 - 1 ABR 51/93 - zu B II 2 a, b der Gründe, BAGE 76, 184; vgl. Simitis BDSG 6. Aufl. § 4f Rn. 60) .

    Damit erweitern sich die arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers um die Tätigkeit eines Beauftragten für den Datenschutz (vgl. BAG 13. März 2007 - 9 AZR 612/05 - Rn. 22, BAGE 121, 369; 22. März 1994 - 1 ABR 51/93 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 76, 184) .

  • BVerwG, 26.11.2004 - 2 B 72.04

    Rechtmäßigkeit einer Umsetzungsentscheidung; Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 10 AZR 588/09
    Nach beamtenrechtlichen Grundsätzen kann der Dienstherr aus jedem sachlichen Grund den Aufgabenbereich eines Beamten verändern, solange diesem ein amtsangemessener Aufgabenbereich verbleibt (BVerwG 26. November 2004 - 2 B 72.04 - zu 1 a der Gründe, Buchholz 235 § 9 BDO Nr. 41) .
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 10 AZR 588/09
    dem abstrakten Aufgabenbereich seines statusrechtlichen Amtes, "unterwertig" ist (BVerwG 27. Februar 1992 - 2 C 45.89 - ZBR 1992, 242; vgl. 28. November 1991 - 2 C 41.89 - BVerwGE 89, 199) .
  • BVerwG, 27.02.1992 - 2 C 45.89

    Beamtenrecht - Sinnbeschäftigung - Dienstunfähigkeit - Ruhestand

    Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 10 AZR 588/09
    dem abstrakten Aufgabenbereich seines statusrechtlichen Amtes, "unterwertig" ist (BVerwG 27. Februar 1992 - 2 C 45.89 - ZBR 1992, 242; vgl. 28. November 1991 - 2 C 41.89 - BVerwGE 89, 199) .
  • BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 787/05

    Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs

    Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 10 AZR 588/09
    Dabei sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (Senat 2. Juli 2008 - 10 AZR 378/07 - Rn. 26; 13. Dezember 2006 - 10 AZR 787/05  - Rn. 19, AP ZPO § 278 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 779 Nr. 3) .
  • BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90

    Vertragsauslegung durch das Revisionsgericht - Erfüllung eines Urlaubsanspruchs,

    Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 10 AZR 588/09
    Sowohl der Anstellungsvertrag vom 18. Juni 1991 als auch das die Bestellung des Klägers zum Beauftragten für den Datenschutz regelnde Schreiben der AOK Sachsen vom 18. Juli 1997 enthalten typische Willenserklärungen, deren Erklärungswert durch den Senat vollumfänglich bestimmt werden kann (st. Rspr., Senat 20. September 2006 - 10 AZR 770/05 - Rn. 18 mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 41; vgl. BAG 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 - zu 2 b bb der Gründe, AP ZPO § 550 Nr. 21 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 11) .
  • BAG, 02.07.2008 - 10 AZR 378/07

    Sonderzuwendung - Beamter der Deutschen Bundespost in Nachfolgeunternehmen

    Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 10 AZR 588/09
    Dabei sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (Senat 2. Juli 2008 - 10 AZR 378/07 - Rn. 26; 13. Dezember 2006 - 10 AZR 787/05  - Rn. 19, AP ZPO § 278 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 779 Nr. 3) .
  • LAG Sachsen, 19.06.2009 - 2 Sa 567/08

    Freiwillige Vereinigung von Ortskrankenkassen/Schicksal eines zum

    Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 10 AZR 588/09
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 19. Juni 2009 - 2 Sa 567/08 - wird zurückgewiesen, soweit der Kläger Beschäftigung als Datenschutzbeauftragter verlangt.
  • BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 440/07

    Sonderzahlung - Dienstordnungsangestellter

    Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 10 AZR 588/09
    Das Arbeitsverhältnis wird allerdings normativ bestimmt durch die Dienstordnung (BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 82/09 - Rn. 19) , die autonomes Satzungsrecht des Dienstgebers ist (Senat 20. Februar 2008 - 10 AZR 440/07 - Rn. 15, ZTR 2008, 323; BAG 30. August 2005 - 3 AZR 391/04 - zu B II 1 der Gründe, AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 77) .
  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 391/04

    Betriebsrente eines Dienstordnungs-Angestellten

  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 770/05

    Zuwendung - Verweisung auf Tarifvertrag

  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 82/09

    DO-Angestellter - Alimentationsdefizit

  • BVerwG, 25.06.2003 - 6 P 1.03

    Fortgeltung einer Dienstvereinbarung; Vereinigung von Krankenkassen.

  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 562/09

    Beauftragter für den Datenschutz - Widerruf der Bestellung - Teilkündigung

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats (29. September 2010 - 10 AZR 588/09 - Rn. 10 ff., EzA BDSG § 4f Nr. 2) tritt mit der Bestellung zum internen Beauftragten für den Datenschutz die damit verbundene Tätigkeit für die Dauer des Amtes zur (bisher) vertraglich geschuldeten Leistung des Arbeitnehmers hinzu.

    Es bedarf dann keiner Teilkündigung mehr (BAG 29. September 2010 - 10 AZR 588/09 - Rn. 15 f., EzA BDSG § 4f Nr. 2; im Ergebnis auch: Gehlhaar NZA 2010, 373, 375) .

  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 223/19

    Datenschutzbeauftragter - Sonderkündigungsschutz

    Für die Beendigung des Amts des verpflichtend bestellten Beauftragten für den Datenschutz bedarf es nicht zwingend eines Widerrufs der Bestellung (zum Fall der Fusion zweier Krankenkassen vgl. BAG 29. September 2010 - 10 AZR 588/09 - Rn. 23 und Rn. 27, BAGE 135, 327; so auch Simitis in Simitis BDSG 8. Aufl. § 4f Rn. 200; ausdrücklich für den Fall des Absinkens unter den Schwellenwert: Gola/Schomerus BDSG 12. Aufl. § 4f Rn. 45a; wohl auch Gehlhaar NZA 2010, 373; aA Taeger/Gabel/Scheja § 4f BDSG Rn. 53; Auernhammer/Raum BDSG 4. Aufl. § 4f Rn. 150 f.; mit einer Einschränkung für den Fall, dass die Voraussetzungen der Bestellpflicht offenkundig nicht mehr vorliegen: Däubler in Däubler/Klebe/Wedde/Weichert BDSG 5. Aufl. § 4f Rn. 64; unentschieden zur Frage des Widerrufserfordernisses v. d. Bussche in Plath BDSG/DSGVO 2. Aufl. § 4f Rn. 67) .
  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 474/12

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

    gg) Aus dem Umstand, dass das Amt des Datenschutzbeauftragten bei der Fusion von Krankenkassen endet (BAG 29. September 2010 - 10 AZR 588/09 - Rn. 22 ff., BAGE 135, 327) , folgt nichts anderes.

    Gemäß § 144 Abs. 4 SGB V bestehen diese vielmehr mit der aus der Fusion hervorgegangenen Kasse fort (vgl. BAG 29. September 2010 - 10 AZR 588/09 - Rn. 25, BAGE 135, 327; BSG 2. Dezember 2004 - B 12 KR 23/04 R - zu 2 a der Gründe; jurisPK-SGB V/Koch 2. Aufl. § 144 Rn. 28) .

  • BAG, 06.06.2023 - 9 AZR 621/19

    Datenschutzbeauftragter - Abberufung - Interessenkonflikt

    Entgegen der Auffassung des Klägers bedurfte seine wirksame Abberufung als Datenschutzbeauftragter keiner Teilkündigung (vgl. BAG 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 30; 29. September 2010 - 10 AZR 588/09 - Rn. 16, BAGE 135, 327; anders noch 13. März 2007 - 9 AZR 612/05 - Rn. 29, BAGE 121, 369) .

    Es bedarf dann keiner Teilkündigung (vgl. BAG 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 30; 29. September 2010 - 10 AZR 588/09 - Rn. 15 f., BAGE 135, 327) .

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 598/12

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

    gg) Aus dem Umstand, dass das Amt des Datenschutzbeauftragten bei der Fusion von Krankenkassen endet (BAG 29. September 2010 - 10 AZR 588/09 - Rn. 22 ff., BAGE 135, 327) , folgt nichts anderes.

    Gemäß § 144 Abs. 4 SGB V bestehen diese vielmehr mit der aus der Fusion hervorgegangenen Kasse fort (vgl. BAG 29. September 2010 - 10 AZR 588/09 - Rn. 25, BAGE 135, 327; BSG 2. Dezember 2004 - B 12 KR 23/04 R - zu 2 a der Gründe; jurisPK-SGB V/Koch 2. Aufl. § 144 Rn. 28).

  • BAG, 30.09.2015 - 10 AZR 251/14

    Soziale Ansprechpartner - Rechtsnatur - Beendigung

    Der Arbeitsvertrag wird für die Zeitspanne der Amtsübertragung entsprechend geändert und angepasst (vgl. zur Bestellung: eines Datenschutzbeauftragten BAG 29. September 2010 - 10 AZR 588/09 - Rn. 12, BAGE 135, 327; einer Fachkraft für Arbeitssicherheit 15. Dezember 2009 - 9 AZR 769/08 - Rn. 51, BAGE 133, 1; eines Betriebsbeauftragten für Abfall 26. März 2009 - 2 AZR 633/07 - Rn. 20, BAGE 130, 166) .

    Erfolgt eine wirksame Beendigung der Tätigkeit als SAP nach Ziff. II Nr. 6.4 SAP-Erlass, ist diese nicht mehr Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung, ohne dass es weiterer arbeitsrechtlicher Maßnahmen bedürfte (vgl. zum Widerruf der Bestellung als Datenschutzbeauftragter BAG 29. September 2010 - 10 AZR 588/09 - Rn. 15 f., BAGE 135, 327) .

  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 572/12

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

    Die Vereinigung führt vielmehr zu einer Gesamtrechtsnachfolge, die auch die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer der fusionierten Krankenkassen erfasst (BAG 29. September 2010 - 10 AZR 588/09 - Rn. 25, BAGE 135, 327) .
  • LAG Sachsen, 08.10.2019 - 7 Sa 128/19

    Datenschutzgrundverordnung und Datenschutzgesetze der Länder

    Einer Teilkündigung bedarf es dann nicht mehr (vgl. Linck/Krause/Bayreuther, Kündigungsschutzgesetz , 16. Auflage § 2 Rn. 58 unter Bezugnahme auf BAG 23.03.2011 - 10 AZR 562/09 sowie BAG 29.09.2010 - 10 AZR 588/09 unter Aufgabe der entgegenstehenden früheren Rechtsprechung nach BAG 13.03.2007 - 9 AZR 612/05).
  • BAG, 18.10.2023 - 5 AZR 68/23

    Abberufung als Betriebsbeauftragter für Abfall

    Wird die Bestellung wirksam widerrufen oder entfällt das Funktionsamt auf andere Weise, ist die Tätigkeit nicht mehr Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung (BAG 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 30; 29. September 2010 - 10 AZR 588/09 - Rn. 15 ff., BAGE 135, 327; zu einer anderen Vertragslage vgl. BAG 13. März 2007 - 9 AZR 612/05 - Rn. 29, BAGE 121, 369) .

    Der Kläger strebte, wie es regelmäßig der Fall sein dürfte, keine - für ihn nachteilige - vertragliche Einschränkung auf die Tätigkeiten des Amtes an (vgl. zu der typischen Interessenlage BAG 29. September 2010 - 10 AZR 588/09 - Rn. 15, BAGE 135, 327) .

  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 564/12

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

    Die Vereinigung führt vielmehr zu einer Gesamtrechtsnachfolge, die auch die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer der fusionierten Krankenkassen erfasst (BAG 29. September 2010 - 10 AZR 588/09 - Rn. 25, BAGE 135, 327) .
  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 966/12

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 495/12

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

  • LAG Hamm, 09.02.2012 - 16 Sa 1195/11

    Abberufung eines Abfallbeauftragten

  • ArbG Heilbronn, 29.09.2022 - 8 Ca 135/22

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Datenschutzbeauftragter -

  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 666/12

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 313/11

    Beschäftigungsanspruch - Organisationsänderung einer Gewerkschaft

  • BAG, 19.12.2017 - 1 AZR 433/16

    Zuschuss zum Anpassungsgeld bei der RAG AG - Berücksichtigung der

  • LAG Köln, 12.01.2015 - 5 Sa 873/14

    Zulässigkeit einer Teilkündigung des Anstellungsvertrages des Beauftragten für

  • BAG, 15.06.2011 - 10 AZR 62/09

    Vertragsauslegung - Beihilfeanspruch nach Ausscheiden wegen Erreichens des

  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 688/12

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

  • BAG, 07.06.2017 - 1 AZR 382/15

    Zuschuss zum Anpassungsgeld bei der RAG AG - Berücksichtigung der

  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 587/12

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 573/12

    Auslegung einer Rückkehrzusage

  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 399/13

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 834/12

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 2/13

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 53/13

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

  • LAG Nürnberg, 21.02.2023 - 5 Sa 76/22

    Abberufung eines Abfallbeauftragten

  • BAG, 07.06.2017 - 1 AZR 526/15

    Zuschuss zum Anpassungsgeld bei der RAG AG - Berücksichtigung der

  • LAG Nürnberg, 27.10.2022 - 5 Sa 76/22

    Abberufung - Abfallbeauftragter

  • BAG, 07.06.2017 - 1 AZR 598/15

    Zuschuss zum Anpassungsgeld bei der RAG AG - Berücksichtigung der

  • LAG Köln, 02.08.2016 - 12 Sa 78/16

    Rechtsfolgen der Fusion gesetzlicher Krankenkassen

  • ArbG Cottbus, 14.02.2013 - 3 Ca 1043/12

    Betriebsübergang - kein Übergang des Amts des Datenschutzbeauftragten

  • ArbG Duisburg, 31.01.2019 - 3 Ca 1099/17

    Ordnungsgemäße Beschäftigung - Fürsorge- und Schutzpflichten

  • ArbG Cottbus, 10.12.2013 - 3 Ca 1879/12

    Betriebsübergang - Rettungswache - Teilkündigung

  • ArbG Nürnberg, 18.01.2022 - 15 Ca 4538/19

    Arbeitsvertrag, Lehrkraft, Arbeitnehmer, Arbeitszeit, Abfall,

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