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   BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 589/15   

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BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 589/15 (https://dejure.org/2017,11654)
BAG, Entscheidung vom 26.04.2017 - 10 AZR 589/15 (https://dejure.org/2017,11654)
BAG, Entscheidung vom 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 (https://dejure.org/2017,11654)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 4 Abs 1 TzBfG
    Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitarbeit - Auslegung eines Haustarifvertrags

  • IWW

    § 4 Nr. 1 MTV, § 13 Nr. 1 MTV, § 4 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 MTV, § 7 Abs. 6, 7 TVöD-AT, § ... 8 Abs. 2 Satz 1 MuSchG, § 8 JArbSchG, § 124 SGB IX, § 37 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 BetrVG, § 3 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 MTV, § 3 Nr. 3 Abs. 1 Satz 2 MTV, § 3 Nr. 3 Abs. 1 Satz 6 MTV, § 3 MTV, § 3 Nr. 1 Abs. 3 MTV, § 3 Nr. 2 Abs. 3 MTV, § 5 Nr. 4 Abs. 2 MTV, § 5 Nr. 5 Abs. 2 MTV, § 8 Nr. 13 Abs. 3 Satz 2 MTV, § 10 Abs. 2 MTV, Art. 9 Abs. 3 GG, § 4 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 MTV, § 4 Nr. 2 MTV, § 6 ArbZG, § 4 MTV, § 4 Nr. 3 MTV, § 4 Nr. 4 MTV, § 3 Satz 2 ArbZG, § 4 Abs. 1 TzBfG, § 4 Abs. 3 TVG, § 4 Nr. 1 Abs. 1 MTV, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Auslegungsgrundsätze zum normativen Teil von Tarifverträgen; Auslegungsgrundsätze bei Fachbegriffen in Tarifverträgen; Mehrarbeitszuschlag nur bei Überschreitung der regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit eines Vollzeitmitarbeiters; Mehrarbeitszuschlag als Ausgleich für ...

  • Betriebs-Berater

    Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge in Manteltarifvertrag

  • bag-urteil.com

    Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitarbeit - Auslegung eines Haustarifvertrags

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitarbeit - Auslegung eines Haustarifvertrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegungsgrundsätze zum normativen Teil von Tarifverträgen

  • datenbank.nwb.de

    Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitarbeit - Auslegung eines Haustarifvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitarbeit - Auslegung eines Haustarifvertrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 3321
  • NZA 2017, 1069
 
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Wird zitiert von ... (122)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 8/03

    Teilzeitarbeit - Überstunden - Mehrflugstundenvergütung

    Auszug aus BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 589/15
    Ohne solche Anhaltspunkte kann nicht davon ausgegangen werden, dass es den Tarifvertragsparteien darum geht, durch Verteuerung der über die individuell geschuldete Arbeitsleistung hinausgehenden Arbeitszeiten den individuellen Freizeitbereich zu schützen (BAG 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - zu III 1 der Gründe; 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - zu II 2 b der Gründe) .

    Das Bundesarbeitsgericht hat auch bei einem Ausgleichszeitraum von einem Monat als Ausgleichszweck eines Mehrarbeitszuschlags die erhöhten Arbeitsbelastungen durch die Mehrarbeit angesehen (vgl. BAG 11. Juni 2008 - 5 AZR 389/07 - Rn. 12; 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - zu III 2 e der Gründe) .

    Das vorstehende Auslegungsergebnis verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere nicht gegen § 4 Abs. 1 TzBfG (vgl. BAG 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 -; EuGH 15. Dezember 1994 - C-399/92 -) .

  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 462/01

    Befreiung von Mehrarbeit nach § 124 SGB IX; Begriff der Mehrarbeit; Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 589/15
    (2) Demgegenüber wird in der Rechtsprechung verschiedentlich Mehrarbeit "nach dem arbeitsrechtlichen Sprachgebrauch" bzw. "nach der herkömmlichen arbeitsrechtlichen Begriffsverwendung" nicht auf individuelle Vereinbarungen bezogen, sondern als die Arbeit angesehen, die über die gesetzliche Arbeitszeit hinausgeht (vgl. BAG 21. November 2006 - 9 AZR 176/06 - Rn. 21; 3. Dezember 2002 - 9 AZR 462/01 - zu A II 1 b aa (1) der Gründe, BAGE 104, 73) .

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch für den in § 124 SGB IX (vgl. 3. Dezember 2002 - 9 AZR 462/01 - zu A II 1 b aa der Gründe, BAGE 104, 73) und in § 37 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 BetrVG (vgl. BAG 7. Februar 1985 - 6 AZR 370/82 -) verwendeten Begriff "Mehrarbeit".

  • BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 615/15

    Flugbegleiter - Tarifvertragliche Zulage für Zeiten der Teilnahme an einer

    Auszug aus BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 589/15
    Die Auslegung eines Tarifvertrags durch das Berufungsgericht ist in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen (BAG 2. November 2016 - 10 AZR 615/15 - Rn. 14 mwN) .

    Wird ein bestimmter Begriff mehrfach in einem Tarifvertrag verwendet, ist im Zweifel weiter davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien dem Begriff im Geltungsbereich dieses Tarifvertrags stets die gleiche Bedeutung beimessen wollen (BAG 2. November 2016 - 10 AZR 615/15 - Rn. 15 mwN) .

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 587/13

    Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich

    Auszug aus BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 589/15
    Die monatliche Betrachtung der Mehrarbeit und die Fälligkeit der Zuschläge am Ende des Folgemonats stellen im Rahmen des gebotenen Sachgruppenvergleichs (vgl. BAG 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 27 ff. mwN, BAGE 151, 221) eine Regelung zugunsten der Klägerin iSv. § 4 Abs. 3 TVG dar.
  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 589/15
    Die einfache Schriftformklausel in § 9 Abs. 3 Satz 1 des Arbeitsvertrags steht dem nicht entgegen (vgl. BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 17, BAGE 139, 156) .
  • BAG, 17.06.2015 - 10 AZR 518/14

    Tariflicher Lohnzuschlag - Personen- und Warenkontrolle

    Auszug aus BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 589/15
    Demgegenüber könnten die ebenfalls in § 4 MTV geregelten Zuschläge für Arbeit an Feiertagen (§ 4 Nr. 3 MTV) und an Sonntagen (§ 4 Nr. 4 MTV) für den Schutz des individuellen Freizeitbereichs sprechen, wenngleich sie aber auch den Ausgleich von Erschwernissen für Arbeit zu ungünstigen Zeiten betreffen (vgl. BAG 17. Juni 2015 - 10 AZR 518/14 - Rn. 28) .
  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 138/94

    Überstundenvergütung bei Teilzeit im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 589/15
    Dann ist allein dieser Zweck maßgebend, weil er Inhalt der durch die Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG) geschützten kollektiven Regelung geworden ist (BAG 25. Juli 1996 - 6 AZR 138/94 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 83, 327) .
  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 358/10

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag - Geld- und Werttransport Niedersachsen

    Auszug aus BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 589/15
    aa) Eine tarifvertragliche Bestimmung, die den Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge allein davon abhängig macht, dass über ein bestimmtes Tages- oder Wochenarbeitsvolumen oder das Monatssoll hinaus gearbeitet wurde, bezweckt regelmäßig, eine grundsätzlich zu vermeidende besondere Arbeitsbelastung durch ein zusätzliches Entgelt auszugleichen (vgl. BAG 14. September 2011 - 10 AZR 358/10 - Rn. 26; 27. August 2008 - 5 AZR 647/07 - Rn. 12 mwN) .
  • BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 176/06

    Schwerbehinderter Arbeitnehmer - Freistellung von Mehrarbeit

    Auszug aus BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 589/15
    (2) Demgegenüber wird in der Rechtsprechung verschiedentlich Mehrarbeit "nach dem arbeitsrechtlichen Sprachgebrauch" bzw. "nach der herkömmlichen arbeitsrechtlichen Begriffsverwendung" nicht auf individuelle Vereinbarungen bezogen, sondern als die Arbeit angesehen, die über die gesetzliche Arbeitszeit hinausgeht (vgl. BAG 21. November 2006 - 9 AZR 176/06 - Rn. 21; 3. Dezember 2002 - 9 AZR 462/01 - zu A II 1 b aa (1) der Gründe, BAGE 104, 73) .
  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 647/07

    Tariflicher Überstundenzuschlag - Begriff "Arbeit leisten

    Auszug aus BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 589/15
    aa) Eine tarifvertragliche Bestimmung, die den Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge allein davon abhängig macht, dass über ein bestimmtes Tages- oder Wochenarbeitsvolumen oder das Monatssoll hinaus gearbeitet wurde, bezweckt regelmäßig, eine grundsätzlich zu vermeidende besondere Arbeitsbelastung durch ein zusätzliches Entgelt auszugleichen (vgl. BAG 14. September 2011 - 10 AZR 358/10 - Rn. 26; 27. August 2008 - 5 AZR 647/07 - Rn. 12 mwN) .
  • EuGH, 15.12.1994 - C-399/92

    Stadt Lengerich u.a. / Helmig u.a.

  • BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 684/93

    Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitkräfte - Chemie

  • BAG, 07.02.1985 - 6 AZR 370/82

    Vergütung einer ausserhalb der Arbeitszeit geleisteten Betriebsratstätigkeit wie

  • BAG, 11.06.2008 - 5 AZR 389/07

    Mehrarbeitsvergütung

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.08.2015 - 5 Sa 87/15

    Teilzeitbeschäftigung, Teilzeitarbeit, Mehrarbeit, Überstunden,

  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 231/18

    Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

    Es kommt nicht auf die denkbaren Zwecke an, die mit der Leistung verfolgt werden können, sondern auf diejenigen, um die es den Tarifvertragsparteien bei der Leistung nach ihrem im Tarifvertrag selbst zum Ausdruck gekommenen, durch die Tarifautonomie geschützten Willen geht (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 28; 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 55 mwN, BAGE 158, 360) .

    Ohne Anhaltspunkte im Tarifvertrag könne nicht davon ausgegangen werden, dass es den Tarifvertragsparteien darum gehe, durch Verteuerung der über die individuell geschuldete Arbeitsleistung hinausgehenden Arbeitszeiten den individuellen Freizeitbereich zu schützen (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 28; 14. September 2011 - 10 AZR 358/10 - Rn. 26; 27. August 2008 - 5 AZR 647/07 - Rn. 12 mwN; 16. Juni 2004 - 5 AZR 448/03 - zu 4 c der Gründe; 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - zu III 1 der Gründe; 30. Januar 1996 - 3 AZR 275/94 - zu II 2 a der Gründe; 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 80, 173; 21. November 1991 - 6 AZR 551/89 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 69, 85) .

    Da geleistete Überstunden durch Freizeitausgleich ohne Mehrarbeitszuschläge kompensiert werden könnten, hätten die Tarifvertragsparteien Eingriffe in den individuellen Freizeitbereich hingenommen (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 30) .

    Bei Nachtarbeitszuschlägen, die eine Tätigkeit betreffen, die vom Gesetzgeber als gesundheitlich belastend eingestuft wird (§ 1 Nr. 1 iVm. § 6 ArbZG) , geht es um den Gesundheitsschutz, während Sonn- und Feiertagszuschläge die individuelle Freizeit schützen könnten (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 29; vgl. für die Sonntagsarbeit EuGH 12. November 1996 - C-84/94 - [Vereinigtes Königreich/Rat] Rn. 37, Slg. 1996, I-5755) .

    Insgesamt könnte auch der Ausgleich von Erschwernissen für Arbeit zu ungünstigen Zeiten angestrebt sein (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - aaO; 17. Juni 2015 - 10 AZR 518/14 - Rn. 28) .

    b) Die monatsbezogene oder - bei vereinbarter Jahresarbeitszeit - jahresbezogene Betrachtung und Ausgleichsmöglichkeit könnten jedoch gegen den Schutz des individuellen Freizeitbereichs sprechen (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 30) .

    Es handle sich um keine Ungleichbehandlung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten, wenn für die gleiche Anzahl von Arbeitsstunden für Vollzeit- und Teilzeitkräfte die gleiche Vergütung geschuldet werde (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 33; 16. Juni 2004 - 5 AZR 448/03 - zu 3 c der Gründe; 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - zu II 2 b aa der Gründe; 21. April 1999 - 5 AZR 200/98 - zu I 3 a der Gründe, BAGE 91, 262; 23. April 1998 - 6 AZR 558/96 - zu II 1 b der Gründe; 25. Juli 1996 - 6 AZR 138/94 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 83, 327; 30. Januar 1996 - 3 AZR 275/94 - zu II 1 d der Gründe; 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 80, 173; 20. Juni 1995 - 3 AZR 539/93 - zu II 1 c der Gründe; so auch ErfK/Preis 19. Aufl. § 4 TzBfG Rn. 30 ff.; Däubler/Hjort/Schubert/Wolmerath/Ahrendt/Tillmanns ArbR 4. Aufl. § 4 TzBfG Rn. 16; MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. § 4 TzBfG Rn. 22; Joussen in Boecken/Joussen TzBfG 5. Aufl. § 4 Rn. 52; Herms in Meinel/Heyn/Herms TzBfG 5. Aufl. § 4 Rn. 77; Laux in Laux/Schlachter TzBfG 2. Aufl. § 4 Rn. 138 f.) .

    dd) Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts gibt seine bisherige, zuletzt mit Urteil vom 26. April 2017 geäußerte Rechtsprechung auf, wonach für die Prüfung, ob Teilzeitbeschäftigte benachteiligt werden, auf die Gesamtvergütung abzustellen ist (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 33) .

  • LAG Niedersachsen, 08.02.2018 - 7 Sa 256/17

    Vergütungsanspruch für die Dauer eines Arztbesuches im Niedersächsischen Groß-

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG vom 26.04.2017, 10 AZR 589/15, Rn. 14).
  • BAG, 11.11.2020 - 10 AZR 185/20

    Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei der Vergütung?

    Es handle sich um keine Ungleichbehandlung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten, wenn für die gleiche Zahl von Arbeitsstunden für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte die gleiche Vergütung geschuldet werde (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 33; 16. Juni 2004 - 5 AZR 448/03 - zu 3 c der Gründe; 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - zu II 2 b aa der Gründe; 21. April 1999 - 5 AZR 200/98 - zu I 3 a der Gründe, BAGE 91, 262; 23. April 1998 - 6 AZR 558/96 - zu II 1 b der Gründe; 25. Juli 1996 - 6 AZR 138/94 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 83, 327; 30. Januar 1996 - 3 AZR 275/94 - zu II 1 d der Gründe; 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 80, 173; 20. Juni 1995 - 3 AZR 539/93 - zu II 1 c der Gründe) .

    Zugleich müsse die Tarifnorm zum Ziel haben, den Arbeitgeber von einer solchen übermäßigen Inanspruchnahme abzuhalten (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 57 mwN, BAGE 158, 360; vgl. auch 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 28; 16. Juni 2004 - 5 AZR 448/03 - zu 4 c der Gründe; 25. Juli 1996 - 6 AZR 138/94 - zu II 3 der Gründe, BAGE 83, 327; 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - zu II 3 und 4 der Gründe, BAGE 80, 173) .

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