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   BAG, 10.04.1996 - 10 AZR 600/95   

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BAG, 10.04.1996 - 10 AZR 600/95 (https://dejure.org/1996,1466)
BAG, Entscheidung vom 10.04.1996 - 10 AZR 600/95 (https://dejure.org/1996,1466)
BAG, Entscheidung vom 10. April 1996 - 10 AZR 600/95 (https://dejure.org/1996,1466)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifliche Sonderzahlungen ohne Arbeitsleistung bei Antrag auf Arbeitslosengeld - Tatsächliche Arbeitsleistung als Voraussetzung für einen Anspruch nach dem Tarifvertrag über die Gewährung einer Treueprämie im rheinisch-westfälischen Steinkohlenbergbau - Auslegung eines ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Sonderzahlungen ohne Arbeitsleistung bei Antrag auf Arbeitslosengeld

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1; MTV für die Arbeitnehmer des rheinisch-westfälischen Steink... ohlenbergbaus mit Anl. v. 14.11.1989; TV über die Gewährung einer Treueprämie in der ab 1.7.1980 gelt. F.; TV über die Gewährung einer Jahresvergütung i.d.F. vom 3.8.1987; AFG §§ 101, 105a
    Keine tariflichen Sonderzahlungen ohne Arbeitsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 498
  • BB 1996, 1943
  • DB 1997, 1085
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 28.09.1994 - 10 AZR 805/93

    Tarifliche Sonderzahlung ohne Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 10.04.1996 - 10 AZR 600/95
    Sie ist der Ansicht, aufgrund der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 28. September 1994 - 10 AZR 805/93 - AP Nr. 168 zu § 611 BGB Gratifikation) sei sie ab dem 10. August 1993 nicht mehr zur Zahlung verpflichtet, obwohl das Arbeitsverhältnis rechtlich fortbesteht.

    Die in der Entscheidung vom 28. September 1994 (- 10 AZR 805/93 - AP Nr. 168 zu § 611 BGB Gratifikation) aufgestellten Rechtsgrundsätze seien nicht einschlägig.

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Arbeitgeber seine Verfügungsgewalt über den Arbeitnehmer und dessen Arbeitskraft nicht mehr beansprucht - etwa nach einer unwirksamen Kündigung - oder wenn der Arbeitnehmer diese Verfügungsgewalt nicht länger anerkennt oder, wenn der Arbeitgeber über die Arbeitskraft des Arbeitnehmers - gleich aus welchen Gründen - nicht mehr verfügen will (BAG Urteile vom 28. September 1994 - 10 AZR 805/93 - AP Nr. 168 zu § 611 BGB Gratifikation; vom 9. August 1995 - 10 AZR 944/94 - n.v.).

    Aus dieser gesetzlichen Regelung folgt, daß auch dann, wenn ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber rechtlich noch nicht beendet ist, Arbeitslosengeld beantragt und erhält, das Arbeitsverhältnis durch diesen versicherungsrechtlichen Vorgang nicht berührt wird, insbesondere rechtlich nicht beendet wird (BAG Urteil vom 28. September 1994 - 10 AZR 805/93 - AP Nr. 168 zu § 611 BGB Gratifikation).

  • BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 88/90

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 10.04.1996 - 10 AZR 600/95
    Seit seiner Entscheidung vom 5. August 1992 (- 10 AZR 88/90 - BAGE 71, 78 = AP Nr. 143 zu § 611 BGB Gratifikation) geht der Senat davon aus, daß eine tarifliche Regelung über die Gewährung einer Sonderzahlung im einzelnen bestimmen könne, welche Zeiten ohne tatsächliche Arbeitsleistung sich anspruchsmindernd oder anspruchsausschließend auf die Sonderzahlung auswirken sollen und daß über solche Bestimmungen hinaus der Regelung nicht der Rechtssatz entnommen werden kann, Voraussetzung für den Anspruch auf die tarifliche Sonderzahlung sei auf jeden Fall eine nicht ganz unerhebliche tatsächliche Arbeitsleistung im Bezugszeitraum.
  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 669/92

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 10.04.1996 - 10 AZR 600/95
    Der Senat hat in der Folgezeit an diesen Grundsätzen festgehalten (BAG Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - AP Nr. 162 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 09.08.1995 - 10 AZR 944/94

    Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung - Wegfall infolge krankheitsbedingter

    Auszug aus BAG, 10.04.1996 - 10 AZR 600/95
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Arbeitgeber seine Verfügungsgewalt über den Arbeitnehmer und dessen Arbeitskraft nicht mehr beansprucht - etwa nach einer unwirksamen Kündigung - oder wenn der Arbeitnehmer diese Verfügungsgewalt nicht länger anerkennt oder, wenn der Arbeitgeber über die Arbeitskraft des Arbeitnehmers - gleich aus welchen Gründen - nicht mehr verfügen will (BAG Urteile vom 28. September 1994 - 10 AZR 805/93 - AP Nr. 168 zu § 611 BGB Gratifikation; vom 9. August 1995 - 10 AZR 944/94 - n.v.).
  • LAG Düsseldorf, 22.10.1997 - 11 Sa 1053/97

    Tarifliche Sonderzahlung ohne Arbeitsleistung - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Zwar mag der Bezug von Arbeitslosengeld nach den §§ 105 a, 101 AFG das fortbeste hende Arbeitsverhältnis so lockern, daß ein Arbeitsverhältnis i. S. der tarifli chen Sonderzahlungsbestimmung nicht mehr anzunehmen ist und der Arbeitnehmer deshalb, weil die Gleich stellung dieses Falles mit demjenigen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses u. a. wegen Zuerkennung der Rente wegen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit geboten ist, die hierfür vorgesehene volle Jahressonderzahlung beanspruchen kann (hierzu BAG vom 10.04.1996 - 10 AZR 600/95 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 142).

    Seit der grundlegenden Entscheidung vom 05.08.1992 (- 10 AZR 88/90 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 90) entspricht es der ständigen Rechtsprechung des BAG (z.B. BAG v. 12.07.1995 - 10 AZR 511/94 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 129; BAG v. 10.04.1996 - 10 AZR 600/95 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 142), daß über die normierten Anspruchsvoraussetzungen hinaus einer tariflichen Regelung nicht der Rechtssatz entnommen werden kann, Voraussetzung für den Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung sei auf jeden Fall eine nicht ganz unerhebliche tatsächliche Arbeitsleistung im Bezugszeitraum.

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Arbeitgeber seine Verfügungsgewalt über den Arbeitnehmer und dessen Arbeitskraft nicht mehr beansprucht - etwa nach einer unwirksamen Kündigung - oder wenn der Arbeitnehmer diese Verfügungsgewalt nicht länger anerkennt oder wenn der Arbeitgeber über die Arbeitskraft des Arbeitnehmers - gleich, aus welchen Gründen - nicht mehr verfügen will (BAG v. 28.09.1994 - 10 AZR 805/93 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 117; BAG v. 10.04.1996 - 10 AZR 600/95 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 142).

    Aus dieser gesetzlichen Regelung folgt, daß auch dann, wenn ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber rechtlich noch nicht beendet ist, Arbeitslosengeld beantragt und erhält, das Arbeitsverhältnis durch diesen versicherungsrechtlichen Vorgang nicht berührt - insbesondere rechtlich beendet - wird (BAG v. 28.09.1994 - 10 AZR 805/93 - a.a.O.; BAG v. 10.04.1996 - 10 AZR 600/95 - a.a.O.).

    Auch der Arbeitgeber, der die AFG-Bescheinigung ausstellt, um dem Arbeitnehmer den Bezug von Arbeitslosengeld zu ermöglichen, geht dabei in der Regel ebenfalls davon aus, daß zumindest von diesem Zeitpunkt an eine Wiederbelebung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr in Frage kommen wird (BAG v. 10.04.1996 - 10 AZR 600/95 - a.a.O.).

    Die Beklagte, die ihrerseits die AFG-Bescheinigung ausgestellt hat, hat damit auf die Erbringung der Arbeitsleistung durch den Kläger verzichtet (BAG v. 10.04.1996 - 10 AZR 600/95 - a.a.O.; vgl. auch BAG v. 09.08.1995 - 10 AZR 539/94 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 130).

    Dem steht nur scheinbar die zu § 3 Abs. 2 des Tarifvertrages für die Gewährung einer Jahresvergütung im Rheinisch-Westfälischen Steinkohlenbergbau i.d.F. v. 03.08.1987 geäußerte Auffassung des BAG, wonach aufgrund der Beantragung von Arbeitslosengeld gem. § 105 a Abs. 1 Satz 1 AFG die rechtlichen Bindungen zwischen den Arbeitsvertragsparteien in einer Art und Weise gelockert sein sollen, daß ein Arbeitsverhältnis i.S. des Tarifvertrages nicht mehr anzunehmen sei und dieser Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Berufsunfähigkeit gleich behandelt werden müsse (BAG v. 10.04.1996 - 10 AZR 600/95 - a.a.O., zu II 3), entgegen.

  • BAG, 24.01.2001 - 10 AZR 672/99

    Tarifliche Sonderzahlung

    Damit liege nach einschlägiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (- 10 AZR 600/95 - vom 10. April 1996) bereits kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Tarifvertrages mehr vor.

    Die Beklagte beruft sich daher zu Unrecht auf die Senatsurteile 10 AZR 805/93 (28. September 1994 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 168 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 117, insbesondere unter Punkt 4) und 10 AZR 600/95 (10. April 1996 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bergbau Nr. 3 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 142), die zu anderen Tarifverträgen ergangen sind.

    Da die Tarifnorm eine tatsächliche Arbeitsleistung des Klägers nicht voraussetzt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Sonderzahlung auch ohne tatsächliche Arbeitsleistung zu gewähren (BAG 10. April 1996 - 10 AZR 600/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bergbau Nr. 3 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 142; 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 - nv.; 8. Juli 1998 - 10 AZR 404/97 - nv.; 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 - nv. - jeweils mwN).

  • LAG Hamm, 22.10.1999 - 10 Sa 1683/98

    Tarifliche Sonderzahlungen (13. Monatsgehalt); Wegfall des Anspruchs bei längerer

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  • LAG Hamm, 04.12.1998 - 10 Sa 1306/98

    Klage eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Zahlung eines tariflichen 13.

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 112/11

    Tarifliche Sondervergütung bei Langzeiterkrankung

    Nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts lag im Jahr 2009 keine Situation vor, bei der trotz fortbestehendem Arbeitsverhältnis von einer Lockerung der Bindung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Sinne der Entscheidung des Senats vom 10. April 1996 (- 10 AZR 600/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge Bergbau Nr. 3 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 142) ausgegangen werden könnte.
  • BAG, 27.01.1999 - 10 AZR 3/98

    Tarifliche Jahressonderzahlung ohne Arbeitsleistung - Ruhen des

    Da diese Tarifnorm eine tatsächliche Arbeitsleistung des Klägers nicht voraussetzt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 5. August 1992 - 10 AZR 88/90 - BAGE 71, 78 = AP Nr. 143 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - BAGE 76, 134 = AP Nr. 162 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 10. April 1996 - 10 AZR 600/95 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bergbau; Urteil vom 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 - n.v. und Urteil vom 8. Juli 1998 - 10 AZR 404/97 - n.v.) die Gewährung einer Sonderzahlung wegen Fehlens einer tatsächlichen Arbeitsleistung nicht ausgeschlossen.

    Der Kläger kann seine Rechtsauffassung auch nicht auf die Senatsrechtsprechung im Urteil vom 10. April 1996 (- 10 AZR 600/95 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bergbau) zum Tarifvertrag über die Gewährung einer Jahresvergütung im rheinisch-westfälischen Steinkohlenbergbau stützen, wenn dort ausgeführt wird, daß das Arbeitsverhältnis nach dem Bezug des Arbeitslosengeldes zwar rechtlich noch nicht beendet war, aber dieser Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Zuerkennung der Rente wegen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit gleichgesetzt werden müsse.

  • LAG Düsseldorf, 25.02.2011 - 9 Sa 258/10

    Urlaubsabgeltung, Ruhen des Arbeitsverhältnisses, Erwerbsunfähigkeitsrente,

    (BAG, 09.08.1995 - 10 AZR 539/94 - NZA 1996, 154, Rn. 22 f.; BAG, 10.04.1996 - 10 AZR 600/95 - NZA 1997, 498, Rn. 29; LAG Düsseldorf, 22.10.1997 - 11 Sa 1053/97 - NZA 1999, 105).
  • BAG, 25.02.1998 - 10 AZR 298/97

    Tarifliche Jahressonderzahlung - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung ( BAGE 71, 78 = AP Nr. 143 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - AP Nr. 162 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 10. April 1996 - 10 AZR 600/95 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bergbau) davon aus, daß eine tarifliche Regelung über die Gewährung einer Sonderzahlung im einzelnen bestimmen kann, welche Zeiten ohne tatsächliche Arbeitsleistung sich anspruchsmindernd oder anspruchsausschließend auf die Sonderzahlung auswirken sollen und daß über solche Bestimmungen hinaus einer tariflichen Regelung nicht der Rechtssatz entnommen werden kann, Voraussetzung für den Anspruch auf die tarifliche Sonderzahlung sei auf jeden Fall eine nicht ganz unerhebliche tatsächliche Arbeitsleistung im Bezugszeitraum.
  • LAG Hessen, 01.06.2015 - 7 Sa 412/14

    Der Anspruch auf eine - aus Urlaubsgeld und Sonderzuwendung zusammengesetzte -

    Bei diesen Arbeitsverhältnissen sei mit einer Reaktivierung nicht mehr zu rechnen (Urteile v. 28. September 1994 - 10 AZR 805/93 - AP Nr. 168 zu § 611 BGB Gratifikation; v. 11. Oktober 1995 - 10 AZR 364/94 -, [...]; v. 6. Dezember 1995 - 10 AZR 334/94 -[...]; v. 10. April 1996-10 AZR 600/95 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge Bergbau; v. 12. November 1997 - 10 AZR 74/97 - [...]; v. 11. Februar 1998 - 10 AZR 264/97 - BB 1998, 2367; v. 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 - [...]; v. 15. März 2000 - 10 AZR 115/99 - [...]; v. 24. Januar 2001 - 10 AZR 672/99 -, [...]).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2013 - 9 Sa 278/13

    Anspruch auf Gratifikationen aus betrieblicher Übung - Weihnachtsgeld

    Der vorliegende Sachverhalt sei daher mit der Sachverhaltskonstellation vergleichbar, welcher dem Urteil des BAG vom 10.04.1996 - 10 AZR 600/95 - zugrunde gelegen habe.

    Soweit die Berufung auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10.04.1996 - 10 AZR 600/95 - (EzA § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 142) abstellt und die Ansicht vertritt, bei langjähriger und auf nicht absehbare Zeit fortbestehender Arbeitsunfähigkeit nach Aussteuerung des Arbeitnehmers hätten sich die Bindungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber so gelockert, dass keine Ansprüche mehr auf eine Sonderzahlung bestünden, rechtfertigt dies keine andere Beurteilung.

  • LAG Hessen, 22.06.2015 - 7 Sa 381/14

    Der Anspruch auf eine - aus Urlaubsgeld und Sonderzuwendung zusammengesetzte -

  • BAG, 11.02.1998 - 10 AZR 264/97

    Tarifliches Weihnachtsgeld bei langjähriger Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Hamm, 14.06.2006 - 18 Sa 58/06

    Urlaubsübertragung, Urlaubsabgeltung, Energiebeihilfe, langandauernde

  • LAG Hamm, 27.01.2011 - 8 Sa 2010/10

    Tarifliche Sonderzahlung/ Arbeitsentgelt/ Gratifikation/ Zwölftelung/ Wegfall der

  • LAG Baden-Württemberg, 08.06.2000 - 11 Sa 72/99

    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung

  • LAG Köln, 16.05.1995 - 9 Sa 1206/94

    Sondervergütung nach Antrag auf Arbeitslosengeld im fortbestehenden

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2007 - L 2 KN 180/04

    Rentenversicherung

  • LAG Nürnberg, 08.09.1998 - 2 Sa 513/96

    Formal bestehendes Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.11.1999 - 14 Sa 1590/99

    Anspruch auf Invaliden-Energiebeihilfe gegen eine Bergbauspezialgesellschaft

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