Rechtsprechung
   BAG, 07.04.1993 - 10 AZR 618/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1395
BAG, 07.04.1993 - 10 AZR 618/90 (https://dejure.org/1993,1395)
BAG, Entscheidung vom 07.04.1993 - 10 AZR 618/90 (https://dejure.org/1993,1395)
BAG, Entscheidung vom 07. April 1993 - 10 AZR 618/90 (https://dejure.org/1993,1395)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1395) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausführung von Bodenbeschichtungen aus Kunststoff als bauliche Leistungen in Betrieben des Malerhandwerks und Lackiererhandwerks - Typische Tätigkeiten des Malerhandwerks und Lackiererhandwerks als Grundlage eines solchen Betriebs - Baubetrieb im tariflichen Sinne bei ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betrieb des Maler- und Lackiererhandwerks - Bodenbeschichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 1090
  • BB 1993, 1663
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 13/82

    Fahrbahnmarkierung - Straßenbau - Malerbranche - Malerhandwerk - BRTV-Bau

    Auszug aus BAG, 07.04.1993 - 10 AZR 618/90
    Dabei ist ein Bauwerk erst dann erstellt und damit baulich vollendet, wenn es im vollen Umfange seine bestimmungsgemäßen Zwecke zu erfüllen in der Lage ist (BAG Urteil vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 - AP Nr. 59 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, m.w.N.).

    Die Eintragung eines Betriebes in die Handwerksrolle mit einer näher bezeichneten betrieblichen Tätigkeit kann zwar ein Indiz dafür sein, daß es sich um einen Handwerksbetrieb der entsprechenden Fachsparte handelt (BAG Urteil vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 - AP Nr. 59 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 05.09.1990 - 4 AZR 82/90

    Heizungs- und Lüftungsbau als Baugewerbe

    Auszug aus BAG, 07.04.1993 - 10 AZR 618/90
    Von daher erstreckt sich der betriebliche Geltungsbereich des VTV auch grundsätzlich auf das gesamte Bauausbaugewerbe und nimmt dabei nur die in Abschn. VII erfaßten Betriebe des Ausbaugewerbes von seinem Geltungsbereich aus, was überflüssig wäre, wenn das Bauausbaugewerbe schon deswegen nicht vom betrieblichen Geltungsbereich erfaßt würde, weil es keine "bauliche Leistungen erbringt, die zur Erstellung eines Bauwerkes bestimmt sind" (BAG Urteil vom 5. September 1990 - 4 AZR 82/90 - NZA 1991, 241).
  • BAG, 19.02.2014 - 10 AZR 428/13

    Betrieblicher Geltungsbereich des VTV - Verlegung von Bodenbelägen

    Dass eine aufgetragene Kunststoffschicht eine gleiche oder ähnliche Funktion haben kann wie ein in diesem Sinne "verlegter" Bodenbelag, ist unerheblich, da es bei den in Abschnitt V des § 1 Abs. 2 VTV aufgeführten Arbeiten auf die jeweilige Tätigkeit, nicht aber auf die spezielle Funktion des Arbeitsergebnisses ankommt (vgl. BAG 7. April 1993 - 10 AZR 618/90 - zu 4 der Gründe) .

    Die Vorschrift ergreift alle Arbeiten, die irgendwie - wenn auch nur auf einem kleinen und speziellen Gebiet - der Errichtung und Vollendung von Bauwerken oder auch der Instandsetzung oder Instandhaltung von Bauwerken zu dienen bestimmt sind, sodass diese in vollem Umfang ihre bestimmungsgemäßen Zwecke erfüllen können (BAG 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 -; 7. April 1993 - 10 AZR 618/90 - zu 3 der Gründe) .

  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 223/96

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Bautenschutzarbeiten - Betrieb des Maler- und

    Der betriebliche Geltungsbereich des VTV erstreckt sich somit grundsätzlich auch auf das gesamte Ausbaugewerbe und nimmt nur die in Abschn. VII des § 1 Abs. 2 VTV genannten Betriebe des Ausbaugewerbes von seinem Geltungsbereich aus (vgl. BAG Urteile vom 7. April 1993 - 10 AZR 618/90 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler; vom 18. August 1993 - 10 AZR 177/91 - AP Nr. 166 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Seinen bestimmungsgemäßen Gebrauch erfüllt ein Bauwerk erst dann, wenn es durch Beschichtung der Oberflächen gegen Umwelteinflüsse widerstandsfähig gemacht worden ist bzw. wenn die im Gebäude befindlichen Fußböden durch Beschichtung den geforderten optischen Eindruck vermitteln oder die erstrebte Pflegeleichtigkeit aufweisen (vgl. BAG Urteil vom 7. April 1993, aaO) bzw. staubfrei, antistatisch oder gegen Umwelteinflüsse resistent werden (vgl. BAG Urteil vom 18. August 1993, aaO).

  • LAG Hessen, 15.12.1998 - 15 Sa 2025/97
    Seinen bestimmungsgemäßen Zweck erfüllt ein Bauwerk bzw. dessen Boden im übrigen erst dann, wenn er den geforderten optischen Eindruck vermittelt oder die erstrebte Pflegeleichtigkeit aufweist ( BAG Urteil vom 07. April 1993 - 10 AZR 618/90 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

    Daß auch der bloße Estrich bereits begangen werden kann, steht dem nicht entgegen (BAG Urteil vom 07. April 1993 a.a.O.).

    Dabei bedarf es keiner Stellungnahme dazu, ob das Aufbringen des Flüssigkunststoffs als Tätigkeit des Maler- und Lackiererhandwerks gesehen werden kann (dazu BAG Urteil vom 07. April 1993 a.a.O.).

  • LAG Hessen, 13.03.2013 - 12 Sa 747/12

    Aufbringen flüssiger Bodenbeläge

    Unter Verweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 07.04.1993 - 10 AZR 618/90 - vertritt er die Auffassung, dass eine flüssige Masse, die auf einen anderen Körper gegossen werde, schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch kein Körper sein könne, der auf einen anderen gelegt wird.

    Von dieser Vorschrift werden nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 07.04.1993 - 10 AZR 618/90, juris; BAG 14.01.2004 - 10 AZR 182/03 AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 263) Betriebe erfasst, die nach ihrer durch die Art der betrieblichen Tätigkeit geprägten Zweckbestimmung und nach ihrer betrieblichen Einrichtung gewerblich bauliche Leistungen erbringen, die der Erstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 07.04.1993 - 10 AZR 618/90) schließt schon der Wortlaut der Vorschrift eine solche Annahme aus.

  • BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 119/04

    Verlegung von Natursteinböden - Steinmetzhandwerk

    In diesem Sinne hat die Beklagte durchaus Natursteinböden, die mit Kunststoff gebunden wurden oder als Platten vorgefertigt waren, "verlegt", indem sie diese auf den zuvor bestehenden Untergrund aufgebracht hat (missverständlich insoweit BAG vom 7. April 1993 - 10 AZR 618/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Maler Nr. 7 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 67).
  • BAG, 23.08.1995 - 10 AZR 105/95

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Betrieb des Glaserhandwerks

    Diese Rechtsprechung hat der Senat im Urteil vom 7. April 1993 (- 10 AZR 618/90 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler) und im Urteil vom 19. Juli 1995 (- 10 AZR 107/95 -, n.v. ) fortgeführt.
  • LAG Hessen, 24.01.2020 - 10 Sa 71/19

    Zuordnung von 'Sowohl-als-auch-Tätigkeiten' unter den VTV Baugewerbe

    Es ging vielmehr häufig um Bodenbeschichtungen (vgl. BAG 19. April 1989 - 4 AZR 657/88 - Juris; BAG 7. April 1993 - 10 AZR 618/90 - NZA 1993, 1090) , um Bautenschutzarbeiten (BAG 20. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 - NZA 1997, 948) , um Putzarbeiten (BAG 1. August 2007 - 10 AZR 369/06 - NZA 2008, 320) bzw. um Putz- und Stuckarbeiten (BAG 5. April 1995 - 10 AZR 542/94 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Als typische Arbeiten hat das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit zum einen solche Arbeiten gezählt, die für das Ausnahmehandwerk prägend sind (vgl. zu Malerarbeiten BAG 7. April 1993 - 10 AZR 618/90 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler) , zum anderen solche Arbeiten, die ausschließlich von den Ausnahmehandwerksbetrieben und nicht auch von Baubetrieben erbracht werden (vgl. BAG 27. Oktober 2010 - 10 AZR 351/09 - Rn. 21, AP Nr. 327 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 15. November 2006 - 10 AZR 665/05 - Rn. 16, NZA 2007, 448) .

  • BAG, 18.08.1993 - 10 AZR 177/91

    Beschichtung von Industriefußböden als bauliche Leistung

    Das Aufbringen einer Spezialmasse aus Kunststoff auf einen vorhandenen Fußboden zur Herstellung einer staubfreien, antistatischen Oberfläche kann ebensowenig als "Verlegen von Bodenbelägen" im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 37 VTV angesehen werden, wie etwa das Aufbringen von Beschichtungen aus Kunststoff durch Spachteln auf einen vorhandenen Fußboden zur Herstellung einer ebenen, rutschfesten Oberfläche (BAG Urteil vom 19. April 1989 - 4 AZR 657/88 - n.v.) oder das Aufschütten eines flüssigen Kunststoffs, der mit einem Zahnspachtel oder einer Rolle verstrichen wird (BAG Urteil vom 7. April 1993 - 10 AZR 618/90 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Ein Bauwerk ist aber erst dann erstellt und damit baulich vollendet, wenn es in vollem Umfang seinen bestimmungsgemäßen Zweck zu erfüllen in der Lage ist (BAG Urteil vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 - AP Nr. 59 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, m.w.N.; Urteil vom 7. April 1993 - 10 AZR 618/90 -, aaO).

  • LAG Hessen, 29.05.2020 - 10 Sa 1424/19

    1. Die Bereichsausnahme nach § 1 Abs. 2 Abschn. VII Nr. 13 VTV zugunsten von

    Dazu gehört auch die Herstellung eines Bodens aus Epoxidharz (vgl. BAG 19. Februar 2014 - 10 AZR 428/13 - Rn. 20, AP Nr. 351 zu § 1 Tarifverträge: Bau; BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 - zu II 1 a der Gründe, NZA 1997, 948; BAG 7. April 1993 - 10 AZR 618/90 - NZA 1993, 1090; Hess. LAG 9. Oktober 2015 - 10 Sa 572/15 - Rn. 92 - Juris) .

    In Bezug auf § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 38 VTV hat das Bundesarbeitsgericht indes früher angenommen, es fehle an dem Merkmal des "Verlegens", wenn ein Epoxidharzgemisch aufgebracht werde (vgl. BAG 7. April 1993 - 10 AZR 618/90 - zu 4 der Gründe, AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge Maler; Hess. LAG 14. Oktober 2003 - 15 Sa 1066/00 - n.v.).

  • LAG Hessen, 12.01.1996 - 15 Sa 385/93

    Tarifgeltung: betrieblicher Geltungsbereich der Bautarifverträge

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 13.03.1996 - 10 AZR 721/95

    Grabenlose Verlegung von Versorgungsleitungen als bauliche Leistung

  • BAG, 03.12.2003 - 10 AZR 107/03

    Sozialkassen des Baugewerbes - Sanierung von eigenen Gebäuden zum Zwecke der

  • LAG Hessen, 09.10.2015 - 10 Sa 572/15

    Bodenbelagsarbeiten werden nach § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 38 VTV-Bau nur dann vom

  • BAG, 26.01.1994 - 10 AZR 40/93

    Einbauen von Fensterrahmen - Betrieb des Baugewerbes im Sinne der

  • LAG Hessen, 28.06.2005 - 15 Sa 1041/03

    Tarifverträge: Bau - sonstige bauliche Leistungen - Tarifkonkurrenz

  • BAG, 22.06.1994 - 10 AZR 656/93

    Verlegung von PVC-Bahnen in Schwimmbädern, Garagen und auf Balkonen ;

  • BAG, 12.10.1994 - 10 AZR 982/93

    Pflicht zur Auskunftserteilung und Beitragszahlung an eine Zusatzversorgungskasse

  • LAG Hessen, 05.11.2019 - 12 Sa 1304/18

    Für die Abgrenzung zwischen dem Bau- und dem Maler- und Lackierergewerbe kommt es

  • BAG, 19.07.1995 - 10 AZR 107/95

    Verpflichtung zur Auskunftserteilung gegenüber der Sozialzusatzversorgungskasse

  • LAG Hessen, 03.03.1998 - 15 Sa 944/97

    Betrieblicher Geltungsbereich des Tarifvertrages über Sozialkassenverfahren im

  • LAG Hessen, 04.02.1994 - 15 Sa 1329/92

    Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Tarifvertrages über das

  • LAG Hessen, 13.09.1993 - 16 Sa 394/93

    Ermittlung des Geltungsbereichs von Bautarifverträgen; Vorliegen eines vom

  • LSG Bayern, 11.03.2004 - L 9 AL 239/00

    Pflicht zur Entrichtung einer Winterbauumlage; Witterungsunabhängigkeit von

  • BAG, 07.04.1993 - 10 AZR 696/92

    Bodenbeschichtungen mit Kunststoff als bauliche Leistung - Verpflichtung eines

  • LAG Berlin, 20.11.1998 - 6 Sa 48/98

    Bestimmung des Streitgegenstandes; Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht