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   BAG, 09.11.1994 - 10 AZR 62/94   

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https://dejure.org/1994,4532
BAG, 09.11.1994 - 10 AZR 62/94 (https://dejure.org/1994,4532)
BAG, Entscheidung vom 09.11.1994 - 10 AZR 62/94 (https://dejure.org/1994,4532)
BAG, Entscheidung vom 09. November 1994 - 10 AZR 62/94 (https://dejure.org/1994,4532)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückzahlung einer Abfindung bei Eigenkündigung im Folgearbeitsverhältnis - Einordnung als unzulässige Erschwerung des Kündigungsrechts - Zulässigkeit von Rückzahlungsklauseln bei der Gewährung von Gratifikationen

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 622 Abs. 5; BetrVG § 112; GG Art. 12
    Betriebsvereinbarung: Rückzahlungsverpflichtung bezüglich Abfindung bei Eigenkündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93

    Sozialplanabfindung - Bemessung nach der Betriebszugehörigkeit

    Auszug aus BAG, 09.11.1994 - 10 AZR 62/94
    An der Ausgleichsfunktion der Sozialplanleistungen ändert dies nichts, insbesondere wird dadurch die Leistung, die "Abfindung", nicht zu einer Ersatzleistung für den verlorenen Arbeitsplatz (Urteil des Senats vom 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 27.07.1972 - 5 AZR 141/72

    Stammarbeiter - Treueprämie - Gratifikation

    Auszug aus BAG, 09.11.1994 - 10 AZR 62/94
    So darf eine vom Arbeitnehmer gestellte Kaution im Falle einer fristgerechten Kündigung nicht verfallen (Urteil vom 11. März 1971 - 5 AZR 349/70 - AP Nr. 9 zu § 622 BGB), auch darf für den Fall der Kündigung durch den Arbeitnehmer keine Vertragsstrafe vereinbart werden (Urteil vom 9. März 1972 - 5 AZR 246/71 - AP Nr. 12 zu § 622 BGB), auch darf ein bereits verdientes Arbeitsentgelt im Falle einer Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht verfallen (Urteil vom 27. Juli 1972, BAGE 24, 377 = AP Nr. 75 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 12. Januar 1973 - 3 AZR 211/72 - AP Nr. 4 zu § 87 a HGB) und darf für den Fall einer Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht die Zahlung einer "Abfindung" durch den Arbeitnehmer vereinbart werden (Urteil vom 6. September 1989 - 5 AZR 586/86 - AP Nr. 27 zu § 622 BGB).
  • BAG, 12.01.1973 - 3 AZR 211/72

    Erfolgsbeteiligung und Provisionscharakter

    Auszug aus BAG, 09.11.1994 - 10 AZR 62/94
    So darf eine vom Arbeitnehmer gestellte Kaution im Falle einer fristgerechten Kündigung nicht verfallen (Urteil vom 11. März 1971 - 5 AZR 349/70 - AP Nr. 9 zu § 622 BGB), auch darf für den Fall der Kündigung durch den Arbeitnehmer keine Vertragsstrafe vereinbart werden (Urteil vom 9. März 1972 - 5 AZR 246/71 - AP Nr. 12 zu § 622 BGB), auch darf ein bereits verdientes Arbeitsentgelt im Falle einer Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht verfallen (Urteil vom 27. Juli 1972, BAGE 24, 377 = AP Nr. 75 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 12. Januar 1973 - 3 AZR 211/72 - AP Nr. 4 zu § 87 a HGB) und darf für den Fall einer Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht die Zahlung einer "Abfindung" durch den Arbeitnehmer vereinbart werden (Urteil vom 6. September 1989 - 5 AZR 586/86 - AP Nr. 27 zu § 622 BGB).
  • BAG, 19.12.1991 - 6 AZR 646/89

    Anspruch auf eine Gratifikation bei Kündigung - Die Grundsätze der Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 09.11.1994 - 10 AZR 62/94
    Wenn daraufhin die L GmbH mit dem genannten Schreiben vom 16. Januar 1992 ihr Einverständnis damit erklärte, daß das Arbeitsverhältnis zum 31. Januar 1992 beendet wurde, stimmte sie nicht einer Änderung des Beendigungstatbestandes, sondern einem anderen Beendigungszeitpunkt zu, da die Kündigung des Klägers das Arbeitsverhältnis frühestens zum 30. April hätte beenden können (BAG Urteil vom 19. Dezember 1991 - 6 AZR 646/89 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 09.03.1972 - 5 AZR 246/71

    Vertragsstrafe - Fristgemäße Kündigung - Wirksamkeit

    Auszug aus BAG, 09.11.1994 - 10 AZR 62/94
    So darf eine vom Arbeitnehmer gestellte Kaution im Falle einer fristgerechten Kündigung nicht verfallen (Urteil vom 11. März 1971 - 5 AZR 349/70 - AP Nr. 9 zu § 622 BGB), auch darf für den Fall der Kündigung durch den Arbeitnehmer keine Vertragsstrafe vereinbart werden (Urteil vom 9. März 1972 - 5 AZR 246/71 - AP Nr. 12 zu § 622 BGB), auch darf ein bereits verdientes Arbeitsentgelt im Falle einer Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht verfallen (Urteil vom 27. Juli 1972, BAGE 24, 377 = AP Nr. 75 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 12. Januar 1973 - 3 AZR 211/72 - AP Nr. 4 zu § 87 a HGB) und darf für den Fall einer Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht die Zahlung einer "Abfindung" durch den Arbeitnehmer vereinbart werden (Urteil vom 6. September 1989 - 5 AZR 586/86 - AP Nr. 27 zu § 622 BGB).
  • BAG, 11.03.1971 - 5 AZR 349/70

    Verfall einer Kaution - Fristgerechte Kündigung - Rechtswirksame Vereinbarung

    Auszug aus BAG, 09.11.1994 - 10 AZR 62/94
    So darf eine vom Arbeitnehmer gestellte Kaution im Falle einer fristgerechten Kündigung nicht verfallen (Urteil vom 11. März 1971 - 5 AZR 349/70 - AP Nr. 9 zu § 622 BGB), auch darf für den Fall der Kündigung durch den Arbeitnehmer keine Vertragsstrafe vereinbart werden (Urteil vom 9. März 1972 - 5 AZR 246/71 - AP Nr. 12 zu § 622 BGB), auch darf ein bereits verdientes Arbeitsentgelt im Falle einer Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht verfallen (Urteil vom 27. Juli 1972, BAGE 24, 377 = AP Nr. 75 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 12. Januar 1973 - 3 AZR 211/72 - AP Nr. 4 zu § 87 a HGB) und darf für den Fall einer Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht die Zahlung einer "Abfindung" durch den Arbeitnehmer vereinbart werden (Urteil vom 6. September 1989 - 5 AZR 586/86 - AP Nr. 27 zu § 622 BGB).
  • BAG, 28.04.1981 - 1 ABR 53/79

    Mitbestimmungsrecht über Grundsätze des betrieblichen Vorschlagswesens

    Auszug aus BAG, 09.11.1994 - 10 AZR 62/94
    Die Regelung wäre nur hinsichtlich der Rückzahlungsverpflichtung für vom Arbeitgeber veranlaßte Eigenkündigungen unwirksam, da sie für den gedachten Normalfall der eigentlichen Eigenkündigung des Arbeitnehmers sinnvoll bliebe und auch ohne den nichtigen Teil zu einer sinnvollen und praktizierbaren Regelung führen würde (vgl. BAG Beschluß vom 28. April 1981 - 1 ABR 53/79 - BAGE 35, 205 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen, zu IV der Gründe).
  • BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 574/02

    Vertragskontrolle - Dienstwagen

    Offen zu lassen ist daher auch, ob eine solche Klausel das aus § 622 Abs. 5 BGB abgeleitete Verbot der einseitigen Kündigungserschwernis verletzt (vgl. hierzu BAG 9. November 1994 - 10 AZR 62/94 - EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 81 mwN).
  • BAG, 03.07.2019 - 10 AZR 300/18

    Sonderzahlung - tarifvertragliche Stichtagsklausel

    § 622 Abs. 6 BGB liegt der allgemeine Rechtsgedanke zugrunde, dass die Kündigung für Arbeitnehmer nicht einseitig übermäßig erschwert werden darf (vgl. BAG 9. November 1994 - 10 AZR 62/94 - zu II 2 bb der Gründe; 6. September 1989 - 5 AZR 586/88 - zu II 1 der Gründe) .
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