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   BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 621/92   

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BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 621/92 (https://dejure.org/1994,1582)
BAG, Entscheidung vom 14.09.1994 - 10 AZR 621/92 (https://dejure.org/1994,1582)
BAG, Entscheidung vom 14. September 1994 - 10 AZR 621/92 (https://dejure.org/1994,1582)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit von Betriebskollektivverträgen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGB-DDR i.d.F. vom 16.6.1977 (GBl. I S. 185) § 28, § 24; Richtlinien des Ministerrates und des FDGB zur Arbeit mit dem Betriebskollektivvertrag vom 23.5.1985 (GBl. I S. 173); Gewer... kschaftsgesetz vom 6.3.1990 (GBl. I S. 110) §§ 1, 12; Verfassungsgrundsätzegesetz vom 17.6.1990 (GBl. I S. 299) Art. 1; Verordnung zu Übergangsregelungen bis zur erstmaligen Wahl der Betriebsräte nach dem BetrVG vom 1.7.1990 (GBl. I S. 715).
    Neue Bundesländer: Wirksamkeit von Betriebskollektivverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 77, 365
  • NZA 1995, 687
  • BB 1995, 316
  • DB 1995, 535
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.05.1992 - 10 ABR 63/91

    Wirksamkeit von Betriebskollektivverträgen

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 621/92
    Der Senat hält an seiner Entscheidung vom 26. Mai 1992 (- 10 ABR 63/91 - AP Nr. 1 zu § 28 AGB-DDR) fest, wonach in einem Betriebskollektivvertrag vor dem 1. Juli 1990 zwischen Betrieb und Betriebsgewerkschaftsleitung keine Abfindungsansprüche für Arbeitnehmer begründet werden konnten, die infolge von Umstrukturierungs- oder Rationalisierungsmaßnahmen entlassen werden.

    Der Senat hat schon in seinem Beschluß vom 26. Mai 1992, BAGE 70, 281 [BAG 26.05.1992 - 10 ABR 63/91] = AP Nr. 1 zu § 28 AGB-DDR, ausgesprochen, daß vor dem 1. Juli 1990 zwischen Betrieb und Betriebsgewerkschaftsleitung in einem Betriebskollektivvertrag keine Abfindungsansprüche für Arbeitnehmer begründet werden konnten, die infolge von Umstrukturierungs- oder Rationalisierungsmaßnahmen entlassen werden.

    c) Daß sich aus den Bestimmungen des Staatsvertrages vom 18. Mai 1990 keine Auswirkungen auf das bis zum 30. Juni 1990 geltende Recht der DDR ergeben, hat der Senat schon in seiner Entscheidung vom 26. Mai 1992 (aaO, zu II 2 a der Gründe) dargelegt.

  • BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 28/92

    Fortwirkung von Betriebskollektivverträgen

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 621/92
    Daß von diesen Arbeitnehmervertretungen vor dem 1. Juli 1990 wirksam abgeschlossene Betriebskollektivverträge auch über den 30. Juni 1990 weitergalten, hat der Erste Senat zwischenzeitlich entschieden (Beschluß vom 1. Dezember 1992, BAGE 72, 29 = AP Nr. 2 zu § 28 AGB-DDR).
  • BAG, 10.08.1994 - 10 ABR 61/93

    Abänderung von Sozialplänen

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 621/92
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 10. August 1994 (BAGE 77, 313 = AP Nr. 86 zu § 112 BetrVG 1972) entschieden, daß ein Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Sozialplanes die Betriebspartner berechtigt, die Ansprüche aus dem Sozialplan auch mit Wirkung für bereits gekündigte und ausgeschiedene Arbeitnehmer anzupassen.
  • BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 354/93

    Abfindung nach Rationalisierungs-TV und Sozialplan

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 621/92
    Sie müssen vielmehr, um wirksam zu werden, von den Tarifvertragsparteien bestätigt und damit im Ergebnis neu abgeschlossen werden (BAG Urteil vom 20. April 1994, BAGE 76, 276).
  • BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 177/94
    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 621/92
    Parallelverfahren: BAG - 14.09.1994 - AZ: 10 AZR 177/94 BAG - 14.09.1994 - AZ: 10 AZR 624/92.
  • BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 624/92
    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 621/92
    Parallelverfahren: BAG - 14.09.1994 - AZ: 10 AZR 177/94 BAG - 14.09.1994 - AZ: 10 AZR 624/92.
  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 45/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

    Das BAG hat allerdings in seiner Entscheidung vom 14.09.1994 (- 10 AZR 621/93 -, AP Nr. 3 zu § 28 AGB-DDR) den Hinweis im Kündigungsschreiben, ein Anspruch richte sich nach einer Rationalisierungsschutzvereinbarung, nicht als individualrechtliche Zusage angesehen, die unabhängig von der Gültigkeit der Rationalisierungsschutzvereinbarung zur Zahlung einer Abfindung verpflichte.

    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 10.09.1975 - 4 AZR 485/74 -, AP Nr. 12 zu § 23 a BAT : sowie die Entscheidung vom 14.09.1994 - 10 AZR 621/92 -, aaO.).

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 66/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

    Das BAG hat allerdings in seiner Entscheidung vom 14.09.1994 (- 10 AZR 621/93 -, AP Nr. 3 zu § 28 AGB-DDR) den Hinweis im Kündigungsschreiben, ein Anspruch richte sich nach einer Rationalisierungsschutzvereinbarung, nicht als individualrechtliche Zusage angesehen, die unabhängig von der Gültigkeit der Rationalisierungsschutzvereinbarung zur Zahlung einer Abfindung verpflichte.

    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 10.09.1975 - 4 AZR 485/74 -, AP Nr. 12 zu § 23 a BAT : sowie die Entscheidung vom 14.09.1994 - 10 AZR 621/92 -, aaO.).

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 75/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

    Das BAG hat allerdings in seiner Entscheidung vom 14.09.1994 (- 10 AZR 621/93 -, AP Nr. 3 zu § 28 AGB-DDR) den Hinweis im Kündigungsschreiben, ein Anspruch richte sich nach einer Rationalisierungsschutzvereinbarung, nicht als individualrechtliche Zusage angesehen, die unabhängig von der Gültigkeit der Rationalisierungsschutzvereinbarung zur Zahlung einer Abfindung verpflichte.

    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 10.09.1975 - 4 AZR 485/74 -, AP Nr. 12 zu § 23 a BAT : sowie die Entscheidung vom 14.09.1994 - 10 AZR 621/92 aaO.).

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 49/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger

    Das BAG hat allerdings in seiner Entscheidung vom 14.09.1994 (- 10 AZR 621/93 -, AP Nr. 3 zu § 28 AGB-DDR) den Hinweis im Kündigungsschreiben, ein Anspruch richte sich nach einer Rationalisierungsschutzvereinbarung, nicht als individualrechtliche Zusage angesehen, die unabhängig von der Gültigkeit der Rationalisierungsschutzvereinbarung zur Zahlung einer Abfindung verpflichte.

    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 10.09.1975 - 4 AZR 485/74 -, AP Nr. 12 zu § 23 a BAT : sowie die Entscheidung vom 14.09.1994 - 10 AZR 621/92 -, aaO.).

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 71/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

    Das BAG hat allerdings in seiner Entscheidung vom 14.09.1994 (- 10 AZR 621/93 -, AP Nr. 3 zu § 28 AGB-DDR) den Hinweis im Kündigungsschreiben, ein Anspruch richte sich nach einer Rationalisierungsschutzvereinbarung, nicht als individualrechtliche Zusage angesehen, die unabhängig von der Gültigkeit der Rationalisierungsschutzvereinbarung zur Zahlung einer Abfindung verpflichte.

    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 10.09.1975 - 4 AZR 485/74 -, AP Nr. 12 zu § 23 a BAT : sowie die Entscheidung vom 14.09.1994 - 10 AZR 621/92 -, aaO.).

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 62/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

    Das BAG hat allerdings in seiner Entscheidung vom 14.09.1994 (- 10 AZR 621/93 -, AP Nr. 3 zu § 28 AGB-DDR) den Hinweis im Kündigungsschreiben, ein Anspruch richte sich nach einer Rationalisierungsschutzvereinbarung, nicht als individualrechtliche Zusage angesehen, die unabhängig von der Gültigkeit der Rationalisierungsschutzvereinbarung zur Zahlung einer Abfindung verpflichte.

    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 10.09.1975 - 4 AZR 485/74 -, AP Nr. 12 zu § 23 a BAT : sowie die Entscheidung vom 14.09.1994 - 10 AZR 621/92 aaO.).

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 53/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

    Das BAG hat allerdings in seiner Entscheidung vom 14.09.1994 (- 10 AZR 621/93 -, AP Nr. 3 zu § 28 AGB-DDR) den Hinweis im Kündigungsschreiben, ein Anspruch richte sich nach einer Rationalisierungsschutzvereinbarung, nicht als individualrechtliche Zusage angesehen, die unabhängig von der Gültigkeit der Rationalisierungsschutzvereinbarung zur Zahlung einer Abfindung verpflichte.

    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 10.09.1975 - 4 AZR 485/74 -, AP Nr. 12 zu § 23 a BAT : sowie die Entscheidung vom 14.09.1994 - 10 AZR 621/92 aaO.).

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 57/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

    Das BAG hat allerdings in seiner Entscheidung vom 14.09.1994 (- 10 AZR 621/93 -, AP Nr. 3 zu § 28 AGB-DDR) den Hinweis im Kündigungsschreiben, ein Anspruch richte sich nach einer Rationalisierungsschutzvereinbarung, nicht als individualrechtliche Zusage angesehen, die unabhängig von der Gültigkeit der Rationalisierungsschutzvereinbarung zur Zahlung einer Abfindung verpflichte.

    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 10.09.1975 - 4 AZR 485/74 -, AP Nr. 12 zu § 23 a BAT : sowie die Entscheidung vom 14.09.1994 - 10 AZR 621/92 -, aaO.).

  • LAG Brandenburg, 12.05.1998 - 2 Sa 861/97

    Betriebliche Zusatzrente für Arbeitnehmer der volkseigenen Betriebe der DDR;

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  • BAG, 27.06.1996 - 8 AZR 884/94

    Überbrückungsgeldregelung der NVA - Zukunftsorientierter Charakter des

    Dementsprechend hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden, daß solche Abfindungsansprüche vor dem 1. Juli 1990 auch nicht in einem Betriebskollektivvertrag zwischen Betrieb und Betriebsgewerkschaftsleitung begründet werden konnten (BAG Beschluß vom 26. Mai 1992 - 10 ABR 63/91 - BAGE 70, 281 [BAG 26.05.1992 - 10 ABR 63/91] = AP Nr. 1 zu § 28 AGB-DDR; Urteil vom 14. September 1994 - 10 AZR 621/92 - AP Nr. 3 zu § 28 AGB-DDR, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 16.02.1995 - 8 AZR 773/93

    Klage auf Zahlung eines erhöhten Überbrückungsgeldes - Anspruch auf tarifliche

  • LAG Thüringen, 03.04.1996 - 2/9/2 Sa 1289/93

    Sozialplan; Zustimmung; Sozialplanansprüche; Vergleich; Vermögensveränderung

  • BAG, 19.07.1995 - 10 AZR 176/94

    Wirksamkeit von Betriebskollektivverträgen im Rahmen von Vereinbarungen zwischen

  • BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 624/92
  • BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 177/94
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