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   BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 63/06   

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BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 63/06 (https://dejure.org/2007,3662)
BAG, Entscheidung vom 14.02.2007 - 10 AZR 63/06 (https://dejure.org/2007,3662)
BAG, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 10 AZR 63/06 (https://dejure.org/2007,3662)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Sicherung der Auszahlung der tariflichen Urlaubsvergütung als Aufgabe einer Urlaubsausgleichskasse und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK); Entrichten von Urlaubskassenbeiträgen während eines Beitragsrechtsstreits mit der ULAK unter Vorbehalt; Unterschiedliche ...

  • Judicialis

    AEntG § 1 Abs. 3 Satz 2; ; BGB § ... 133; ; BGB § 362 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 814; ; ZPO § 138; ; TV über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 20. Dezember 1999 § 3 Abs. 1 Satz 1; ; TV über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 20. Dezember 1999 § 18 Abs. 1; ; TV über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 20. Dezember 1999 § 18 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines Vorbehalts - Rückzahlung unter Vorbehalt entrichteter Beiträge zur Urlaubskasse; Darlegungs- und Beweislast; Bedeutung eines bei der Beitragszahlung erklärten Vorbehalts; Korrekturmeldungen des Bauarbeitgebers entsprechend der Mindestlohnberechnung in ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 1456 (Ls.)
  • NZA 2007, 300
  • NZA-RR 2007, 300
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.10.1998 - XI ZR 36/98

    Haftung von Grundstücken in der ehemaligen DDR aus vom staatlichen Verwalter

    Auszug aus BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 63/06
    Im Allgemeinen will der Schuldner mit dem Vorbehalt lediglich dem Verständnis seiner Leistung als Anerkenntnis entgegentreten und die Wirkung des § 814 BGB ausschließen, sich also die Möglichkeit offen halten, das Geleistete gemäß § 812 BGB zurückzufordern (vgl. BGH 6. Oktober 1998 - XI ZR 36/98 - BGHZ 139, 357).

    Ein Vorbehalt dieser Art ist keine Erfüllung iSv. § 362 Abs. 1 BGB und liegt insbesondere dann vor, wenn ein Schuldner während eines Rechtsstreits zahlt und seine Rechtsverteidigung fortsetzt, weil damit zum Ausdruck kommt, dass die Zahlung auf den Ausgang des Rechtsstreits keinen Einfluss haben soll (BGH 6. Oktober 1998 - XI ZR 36/98 - aaO).

  • BAG, 20.10.1982 - 4 AZR 1211/79

    Urlaub - Lohnausgleich - Zusatzversorgung - Baugewerbe - Entstehung von

    Auszug aus BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 63/06
    Die Verweisung auf das Lohnsteuerrecht betrifft nicht den Grund, sondern nur die Höhe der Beitragsforderung (BAG 20. Oktober 1982 - 4 AZR 1211/79 -BAGE 40, 262; zum Begriff des Bruttoarbeitslohnes iSd. VTV vgl. auch 9. Juli 2003 - 10 AZR 585/02 - sowie 9. Juli 2003 - 10 AZR 625/02 -).
  • BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 296/99

    Ausbildungsvergütung einer beruflichen Rehabilitandin

    Auszug aus BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 63/06
    Die Auslegung dieser Erklärungen durch das Landesarbeitsgericht ist in der Revisionsinstanz deshalb nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (st. Rspr. vgl. BAG 3. Mai 2006 - 10 AZR 310/05 - EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 18; 16. November 2005 - 10 AZR 108/05 - 13. März 2003 - 6 AZR 585/01 - BAGE 105, 205, 208; 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 -BAGE 101, 262; 15. November 2000 - 5 AZR 296/99 - BAGE 96, 237, 241 mwN).
  • BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 585/02

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe bis 1998 - Beitragspflicht für gezahlte

    Auszug aus BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 63/06
    Die Verweisung auf das Lohnsteuerrecht betrifft nicht den Grund, sondern nur die Höhe der Beitragsforderung (BAG 20. Oktober 1982 - 4 AZR 1211/79 -BAGE 40, 262; zum Begriff des Bruttoarbeitslohnes iSd. VTV vgl. auch 9. Juli 2003 - 10 AZR 585/02 - sowie 9. Juli 2003 - 10 AZR 625/02 -).
  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 264/01

    Arbeit & Soziales - Urlaubskassenverfahren auch für polnische Arbeitgeber?

    Auszug aus BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 63/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind die Einzugsstellen der Sozialkassenbeiträge - insbesondere dann, wenn ein Bauarbeitgeber keine Beiträge meldet - auch berechtigt, Beitragsforderungen unter Heranziehung der tariflichen Normalarbeitszeit und der tariflichen Mindestlöhne zu berechnen und einzuziehen, ohne dass es darauf ankommt, dass die Arbeitnehmer die so berechneten Mindestlöhne beanspruchen oder tatsächlich erhalten (BAG 25. Juni 2002 - 9 AZR 264/01 - mwN).
  • BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 625/02

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe bis 1998 - Beitragspflicht für gezahlte

    Auszug aus BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 63/06
    Die Verweisung auf das Lohnsteuerrecht betrifft nicht den Grund, sondern nur die Höhe der Beitragsforderung (BAG 20. Oktober 1982 - 4 AZR 1211/79 -BAGE 40, 262; zum Begriff des Bruttoarbeitslohnes iSd. VTV vgl. auch 9. Juli 2003 - 10 AZR 585/02 - sowie 9. Juli 2003 - 10 AZR 625/02 -).
  • BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 310/05

    Erfolgsbeteiligung nach einem Carried-Interest-Plan

    Auszug aus BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 63/06
    Die Auslegung dieser Erklärungen durch das Landesarbeitsgericht ist in der Revisionsinstanz deshalb nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (st. Rspr. vgl. BAG 3. Mai 2006 - 10 AZR 310/05 - EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 18; 16. November 2005 - 10 AZR 108/05 - 13. März 2003 - 6 AZR 585/01 - BAGE 105, 205, 208; 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 -BAGE 101, 262; 15. November 2000 - 5 AZR 296/99 - BAGE 96, 237, 241 mwN).
  • BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 241/01

    Rechtfertigung einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 63/06
    Die Auslegung dieser Erklärungen durch das Landesarbeitsgericht ist in der Revisionsinstanz deshalb nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (st. Rspr. vgl. BAG 3. Mai 2006 - 10 AZR 310/05 - EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 18; 16. November 2005 - 10 AZR 108/05 - 13. März 2003 - 6 AZR 585/01 - BAGE 105, 205, 208; 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 -BAGE 101, 262; 15. November 2000 - 5 AZR 296/99 - BAGE 96, 237, 241 mwN).
  • BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 108/05

    Funktionszulage - Wegfall bei Aufgabe der Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 63/06
    Die Auslegung dieser Erklärungen durch das Landesarbeitsgericht ist in der Revisionsinstanz deshalb nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (st. Rspr. vgl. BAG 3. Mai 2006 - 10 AZR 310/05 - EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 18; 16. November 2005 - 10 AZR 108/05 - 13. März 2003 - 6 AZR 585/01 - BAGE 105, 205, 208; 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 -BAGE 101, 262; 15. November 2000 - 5 AZR 296/99 - BAGE 96, 237, 241 mwN).
  • BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 585/01

    Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst bei dauerhafter Beurlaubung

    Auszug aus BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 63/06
    Die Auslegung dieser Erklärungen durch das Landesarbeitsgericht ist in der Revisionsinstanz deshalb nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (st. Rspr. vgl. BAG 3. Mai 2006 - 10 AZR 310/05 - EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 18; 16. November 2005 - 10 AZR 108/05 - 13. März 2003 - 6 AZR 585/01 - BAGE 105, 205, 208; 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 -BAGE 101, 262; 15. November 2000 - 5 AZR 296/99 - BAGE 96, 237, 241 mwN).
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 51/87

    Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückabwicklung der Zahlung auf eine

  • BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 145/13

    Insolvenzanfechtung - Scheinarbeitsverhältnis - abgestufte Darlegungslast -

    Erklärt sie sich, richtet sich der Umfang der Darlegungslast nach der Einlassung des Gegners ( BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 63/06 - Rn. 23 ) .
  • LAG Düsseldorf, 10.05.2016 - 14 Sa 82/16

    Privathaushalt als Betrieb im Sinne des KSchG

    Erklärt sie sich, richtet sich der Umfang der Darlegungslast nach der Einlassung des Gegners (BAG, Urteil vom 18.09.2014 - 6 AZR 145/13 -, Rn. 29, juris; BAG Urteil vom 14.02.2007 - 10 AZR 63/06 -, Rn. 23, juris).
  • BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 806/14

    Berechnung von Sozialkassenbeiträgen - vermutete Schwarzgeldabrede

    Die Verweisung auf das Lohnsteuerrecht betrifft nicht den Grund, sondern nur die Höhe der Beitragsforderung (vgl. BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 63/06 - Rn. 25 mwN) .

    Der Arbeitgeber kann sich seiner Beitragspflicht gegenüber dem Kläger auch nicht dadurch entziehen, dass er eine - gemessen an der Vereinbarung mit seinem Arbeitnehmer - zu niedrige Vergütung zahlt (vgl. BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 63/06 - Rn. 25) oder eine niedrigere als die nach gesetzlichen oder für das Arbeitsverhältnis maßgeblichen tariflichen Regelungen geschuldete Vergütung vereinbart (vgl. BAG 29. August 2012 - 10 AZR 589/11 - Rn. 20) .

  • LAG Düsseldorf, 12.04.2016 - 14 Sa 1344/15

    Abfindungsprogramm nach dem Windhundprinzip - technischer Fehler

    Erklärt sie sich, richtet sich der Umfang der Darlegungslast nach der Einlassung des Gegners (BAG, Urteil vom 18.09.2014 - 6 AZR 145/13 -, Rn. 29, juris; BAG Urteil vom 14.02 2007 - 10 AZR 63/06 -, Rn. 23, juris).
  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 589/11

    Sozialkassenbeitrag bei pauschal versteuerter Vergütung (§ 40a EStG)

    Die Verweisung auf das Lohnsteuerrecht in § 18 Abs. 4 Buchst. a VTV betrifft jedoch nur die Höhe, nicht aber den Grund für die Beitragsforderung (BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 63/06 - Rn. 25, NZA-RR 2007, 300; zu § 2 VTV aF BAG 20. Oktober 1982 - 4 AZR 1211/79 - BAGE 40, 262) .

    Für die Höhe der Beitragsforderung ist vielmehr allein der vom Arbeitgeber geschuldete und nicht der vom Arbeitgeber tatsächlich geleistete Arbeitslohn maßgebend (ebenso zu § 18 Abs. 4 Buchst. a Alt. 1 VTV: BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 63/06 - aaO) .

    Richtete sich die Beitragshöhe nach dem tatsächlich gezahlten und versteuerten Bruttoarbeitslohn, könnte sich der Arbeitgeber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Sozialkassenbeiträgen vollständig oder teilweise entziehen, indem er seinen Arbeitnehmern keinen oder einen niedrigeren als den geschuldeten Lohn zahlte (BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 63/06 - Rn. 25, NZA-RR 2007, 300) .

    Dieses Ergebnis steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, nach der die Einzugsstellen berechtigt sind, Beitragsforderungen unter Heranziehung der tariflichen Normalarbeitszeit und der tariflichen Mindestlöhne zu berechnen und einzuziehen, ohne dass es darauf ankommt, dass die Arbeitnehmer die so berechneten Mindestlöhne beanspruchen oder tatsächlich erhalten (BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 63/06 - Rn. 25 mwN, NZA-RR 2007, 300; 14. Dezember 2011 - 10 AZR 517/10 -) .

  • BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 517/10

    Baugewerbe - Beiträge zur Urlaubskasse

    Streiten die Parteien über die Höhe der Beitragsschuld, so obliegt der Urlaubskasse auch dafür die Darlegungs- und Beweislast, dass ihr ein höherer Anspruch zusteht, als er sich aus der vom Arbeitgeber erteilten Beitragsmeldung ergibt (vgl. BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 63/06 - Rn. 20, NZA-RR 2007, 300) .

    Erklärt er sich nicht, gilt die Behauptung der Kasse nach § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 63/06 - Rn. 23, aaO) .

    Der Umfang der etwaigen weiteren Darlegungslast der Urlaubskasse richtet sich nach der Einlassung des Arbeitgebers (vgl. BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 63/06 - Rn. 23, aaO; BGH 23. April 1991 - X ZR 77/89  - zu II 4 b aa der Gründe, NJW 1991, 2707 ) .

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 842/12

    Baugewerbe - Betrieblicher Geltungsbereich - Gussasphaltkocher

    Der Kläger ist berechtigt, die nach dem VTV geschuldeten Beiträge im Wege einer sog. Mindestbeitragsklage unter Heranziehung der tariflichen Normalarbeitszeit und der tariflichen Mindestlöhne zu berechnen und einzuziehen (BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 63/06 - Rn. 25) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - 26 Sa 2257/14

    Erfüllungsnachweis durch Arbeitgeber bei Bruttolohnklagen - Nachweis der

    Der Tatsachenvortrag des Gläubigers bedarf nur dann der Präzisierung oder Ergänzung, wenn er auf Grund der Einlassungen des Schuldners nach § 138 Abs. 2 ZPO unklar wird oder nicht mehr den Schluss auf die begehrte Rechtsfolge zulässt (vgl. BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 63/06, Rn. 23).

    Erfüllung setzt aber voraus, dass der Klageanspruch aus freien Stücken und ohne Vorbehalt - endgültig - erfüllt wird (vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 2 AZR 1078/12, Rn. 61; 14. Februar 2007 - 10 AZR 63/06, Rn. 18).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.08.2018 - 18 Sa 1425/17

    Zulässigkeit der Erhebung von Beitragszahlungen zum Sozialkassenverfahren im

    Die Verweisung auf das Lohnsteuerrecht betrifft nicht den Grund, sondern nur die Höhe der Beitragsforderung (vgl. BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 63/06 - Rn. 25 m.w.N.).

    Der Arbeitgeber kann sich seiner Beitragspflicht gegenüber dem Kläger auch nicht dadurch entziehen, dass er eine - gemessen an der Vereinbarung mit seinem Arbeitnehmer - zu niedrige Vergütung zahlt (vgl. BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 63/06 - Rn. 25) oder eine niedrigere als die nach gesetzlichen oder für das Arbeitsverhältnis maßgeblichen tariflichen Regelungen geschuldete Vergütung vereinbart (vgl. BAG 29. August 2012 - 10 AZR 589/11 - Rn. 20).

  • LAG Hessen, 08.10.2014 - 18 Sa 631/13

    Aussetzen eines schon vor dem 16. August anhängigen Verfahrens wegen eines

    Ein Arbeitgeber kann sich seiner Verpflichtung zur Zahlung von Sozialkassenbeiträgen nicht dadurch teilweise entziehen, dass er seinen Arbeitnehmern einen zu niedrigen Lohn zahlt( BAG Urteil vom 14. Februar 2007 - 10 AZR 63/06 - NZA-RR 2007, 300 ).

    Zwar darf sich kein Arbeitgeber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Sozialkassenbeiträgen dadurch entziehen, indem er seinen Arbeitnehmern einen zu niedrigen Lohn zahlt( BAG Urteil vom 14. Februar 2007 - 10 AZR 63/06 - NZA-RR 2007, 300 ).

  • LAG Hessen, 08.10.2014 - 18 Sa 1377/14

    Bruttoschätzung

  • LAG Hessen, 08.10.2014 - 18 Sa 1038/13

    Bruttolohnschätzung

  • BAG, 30.10.2019 - 10 AZR 371/18

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft -SokaSiG

  • LAG Hessen, 01.06.2011 - 18 Sa 1847/10

    Sozialkassenverfahren in der Bauwirtschaft - Berücksichtigung der pauschalierten

  • LAG Hessen, 10.12.2014 - 18 Sa 1736/14

    Zahlung weiterer Beiträge an die Sozialkassen des Baugewerbes wegen der

  • LAG Hessen, 29.03.2019 - 10 Sa 420/17

    Hinreichend bestimmte Forderung im Mahnantrag gem. § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ;

  • LAG Hessen, 29.03.2019 - 10 Sa 1700/17
  • LAG Hessen, 16.08.2019 - 10 Sa 1693/18
  • LAG Hessen, 04.02.2015 - 18 Sa 97/14

    Bewusste Falschmeldungen bei Einsatz von aus der Türkei entsandten Arbeitnehmern

  • LAG Hessen, 12.02.2014 - 18 Sa 1480/12

    Feststellung der Stunden durch Hauptzollamt

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2018 - 9 Sa 1394/17

    Teilnahme eines Abbrucharbeiten ausführenden Betriebes am Sozialkassenverfahren

  • LAG Hessen, 22.07.2015 - 18 Sa 1252/14

    Ermittlung des Bruttolohns zur Berechnung der Sozialkassenbeiträge in der

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