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   BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 634/08   

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BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 634/08 (https://dejure.org/2009,2005)
BAG, Entscheidung vom 05.08.2009 - 10 AZR 634/08 (https://dejure.org/2009,2005)
BAG, Entscheidung vom 05. August 2009 - 10 AZR 634/08 (https://dejure.org/2009,2005)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Ausschluss einer Ausgleichszulage für Teilzeitbeschäftigte wegen Absenkung einer Jahressonderzahlung

  • openjur.de

    Anspruch von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern auf eine Ausgleichszulage wegen Absenkung einer Jahressonderzahlung; Sozial-TV-BB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen wirksamen Ausschluss einer Ausgleichszulage für Teilzeitbeschäftigte wegen Absenkung einer Jahressonderzahlung

  • Judicialis

    Sozial-TV-BB § 1 Abs. 3 Buchst. b; ; TV-L § 20 Abs. 3; ; TzBfG § 4 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für einen wirksamen Ausschluss einer Ausgleichszulage für Teilzeitbeschäftigte wegen Absenkung einer Jahressonderzahlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2010, 336 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 657/07

    Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 634/08
    Neben der Grundvergütung umfasst er unter anderem auch alle Zulagen sowie Zuwendungen (BAG 24. September 2008 - 6 AZR 657/07 - EzA TzBfG § 4 Nr. 17; für die Weihnachtszuwendung vgl. BAG 24. Mai 2000 - 10 AZR 629/99 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 79 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 159).

    Bei gleicher Anzahl von Stunden, die aufgrund des Arbeitsverhältnisses geleistet werden, ist die den Vollzeitbeschäftigten gezahlte Vergütung höher als die den Teilzeitbeschäftigten gezahlte (vgl. EuGH 15. Dezember 1994 - C-399/92 ua. - Slg. 1994, I-5727; BAG 24. September 2008 - 6 AZR 657/07 - EzA TzBfG § 4 Nr. 17).

    "Wegen der Teilzeitarbeit" erfolgt die Ungleichbehandlung, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an welches die unterschiedliche Behandlung bei den Arbeitsbedingungen anknüpft (vgl. BAG 24. September 2008 - 6 AZR 657/07 - aaO.; 24. September 2003 - 10 AZR 675/02 - BAGE 108, 17, 21; 15. Oktober 2003 - 4 AZR 606/02 - BAGE 108, 123, 128 f.).

    aa) Ein Teilzeitbeschäftigter wird gegenüber einem vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten in der Regel nicht schlechter behandelt, wenn er zum Ausgleich des entstandenen Nachteils einen Vorteil erhält (BAG 24. September 2008 - 6 AZR 657/07 - EzA TzBfG § 4 Nr. 17).

    Insoweit ist auf die Grundsätze zurückzugreifen, die das Bundesarbeitsgericht beim Günstigkeitsvergleich von tariflichen und vertraglichen Regelungen nach § 4 Abs. 3 TVG herausgearbeitet hat (24. September 2008 - 6 AZR 657/07 - aaO.; Laux in Laux/Schlachter TzBfG § 4 Rn. 31; Meinel/Heyn/Herms TzBfG § 4 Rn. 26).

    Eine Beschäftigungsgarantie ist daher nicht geeignet, Verschlechterungen beim Arbeitsentgelt zu rechtfertigen (vgl. BAG 24. September 2008 - 6 AZR 657/07 - EzA TzBfG § 4 Nr. 17; 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - BAGE 91, 210, 231).

    Die Prüfung der sachlichen Rechtfertigung der unterschiedlichen Behandlung hat sich am Zweck der Leistung zu orientieren (st. Rspr., etwa BAG 24. September 2008 - 6 AZR 657/07 - EzA TzBfG § 4 Nr. 17; 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - BAGE 109, 110, 115; 15. Oktober 2003 - 4 AZR 606/02 - BAGE 108, 123, 129).

    Verstoßen Vereinbarungen gegen das Verbot der Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit aus § 4 Abs. 1 TzBfG, sind leistungsgewährende Tarifvertragsbestimmungen auf diejenigen Personen zu erstrecken, die entgegen dem Gebot der Gleichbehandlung von der Gewährung der Leistungen ausgeschlossen sind (sog. "Anpassung nach oben", st. Rspr., etwa BAG 24. September 2008 - 6 AZR 657/07 - EzA TzBfG § 4 Nr. 17; 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - BAGE 109, 110, 117).

    Diese Rechtsfolge ergibt sich aus § 134 iVm. § 612 Abs. 2 BGB und nicht unmittelbar aus § 4 Abs. 1 TzBfG (vgl. BAG 24. September 2008 - 6 AZR 657/07 - aaO.).

    Weil sich der Anspruch des Klägers auf Zahlung einer Ausgleichszulage bereits aus § 4 Abs. 1 TzBfG iVm. §§ 134, 612 Abs. 2 BGB ergibt, kann dahingestellt bleiben, ob die tarifliche Regelung in § 1 Abs. 3 Buchst. b Sozial-TV-BB auch unter anderen Gesichtspunkten, insbesondere dem einer mittelbaren Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (Art. 141 EG; § 7 AGG), teilweise unwirksam ist und sich der Anspruch des Klägers auch darauf stützen ließe, soweit § 4 Abs. 1 TzBfG nicht ohnehin gegenüber den anderen Bestimmungen vorrangig zu prüfen ist (so bzgl. Art. 141 EG BAG 24. September 2008 - 6 AZR 657/07 - EzA TzBfG § 4 Nr. 17; näher hierzu vgl. Meinel/Heyn/Herms TzBfG § 4 Rn. 7 ff.).

  • BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 675/02

    Tariflicher Spätarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 634/08
    Die unterschiedliche Behandlung einer Gruppe teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer gegenüber den vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern entfällt nicht dadurch, dass der Arbeitgeber eine andere Gruppe teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer nicht benachteiligt (vgl. BAG 25. April 2007 - 6 AZR 746/06 - BAGE 122, 215, 218; 24. September 2003 - 10 AZR 675/02 - BAGE 108, 17, 22).

    "Wegen der Teilzeitarbeit" erfolgt die Ungleichbehandlung, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an welches die unterschiedliche Behandlung bei den Arbeitsbedingungen anknüpft (vgl. BAG 24. September 2008 - 6 AZR 657/07 - aaO.; 24. September 2003 - 10 AZR 675/02 - BAGE 108, 17, 21; 15. Oktober 2003 - 4 AZR 606/02 - BAGE 108, 123, 128 f.).

    Eine unterschiedliche Behandlung von Teilzeitbeschäftigten kann nur gerechtfertigt sein, wenn sich ihr Grund aus dem Verhältnis von Leistungszweck und Umfang der Teilzeitarbeit herleiten lässt (BAG 24. September 2003 - 10 AZR 675/02 - BAGE 108, 17, 22).

    Dieser ist der von den Tarifvertragsparteien vorgenommenen ausdrücklichen Zweckbestimmung der Leistung zu entnehmen oder im Wege der Auslegung der Tarifnorm - anhand von Anspruchsvoraussetzungen, Ausschließungs- und Kürzungsregelungen - zu ermitteln (vgl. BAG 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - aaO.; 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - AP TzBfG § 4 Nr. 6 = EzA TzBfG § 4 Nr. 6; 24. September 2003 - 10 AZR 675/02 - aaO.).

    f) Der Verstoß des § 1 Abs. 3 Buchst. b Sozial-TV-BB gegen § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG, soweit dadurch Teilzeitbeschäftigte von der Ausgleichszulage ausgenommen werden, hat zur Folge, dass die Regelung insoweit unwirksam ist (zur teilweisen Unwirksamkeit vgl. BAG 24. September 2003 - 10 AZR 675/02 - BAGE 108, 17, 25), und dass der Kläger eine Ausgleichszulage verlangen kann.

  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 64/03

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter

    Auszug aus BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 634/08
    Die Prüfung der sachlichen Rechtfertigung der unterschiedlichen Behandlung hat sich am Zweck der Leistung zu orientieren (st. Rspr., etwa BAG 24. September 2008 - 6 AZR 657/07 - EzA TzBfG § 4 Nr. 17; 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - BAGE 109, 110, 115; 15. Oktober 2003 - 4 AZR 606/02 - BAGE 108, 123, 129).

    Dieser ist der von den Tarifvertragsparteien vorgenommenen ausdrücklichen Zweckbestimmung der Leistung zu entnehmen oder im Wege der Auslegung der Tarifnorm - anhand von Anspruchsvoraussetzungen, Ausschließungs- und Kürzungsregelungen - zu ermitteln (vgl. BAG 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - aaO.; 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - AP TzBfG § 4 Nr. 6 = EzA TzBfG § 4 Nr. 6; 24. September 2003 - 10 AZR 675/02 - aaO.).

    Verstoßen Vereinbarungen gegen das Verbot der Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit aus § 4 Abs. 1 TzBfG, sind leistungsgewährende Tarifvertragsbestimmungen auf diejenigen Personen zu erstrecken, die entgegen dem Gebot der Gleichbehandlung von der Gewährung der Leistungen ausgeschlossen sind (sog. "Anpassung nach oben", st. Rspr., etwa BAG 24. September 2008 - 6 AZR 657/07 - EzA TzBfG § 4 Nr. 17; 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - BAGE 109, 110, 117).

    Das gilt jedenfalls solange, bis die Tarifvertragsparteien selbst eine benachteiligungsfreie Regelung schaffen (BAG 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - aaO.).

  • BAG, 24.05.2000 - 10 AZR 629/99

    Teilzeitbeschäftigte - Benachteiligung bei der Berechnung eines tariflichen

    Auszug aus BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 634/08
    Neben der Grundvergütung umfasst er unter anderem auch alle Zulagen sowie Zuwendungen (BAG 24. September 2008 - 6 AZR 657/07 - EzA TzBfG § 4 Nr. 17; für die Weihnachtszuwendung vgl. BAG 24. Mai 2000 - 10 AZR 629/99 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 79 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 159).

    Eine geringere Arbeitszeit darf grundsätzlich nur quantitativ im Verhältnis der Teilzeitquote anders abgegolten werden, nicht aber quantitativ, ohne dieses Verhältnis zu berücksichtigen, oder qualitativ anders als Vollzeitarbeit (vgl. BAG 24. Mai 2000 - 10 AZR 629/99 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 79 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 159).

    Die Zwecke der Zuwendung bzw. Jahressonderzahlung, die die Ausgleichszulage durch deren Anknüpfung an diese Zahlung teilt, lassen sich gegenüber Teilzeitbeschäftigten ebenso gut verfolgen wie gegenüber Vollzeitbeschäftigten (vgl. BAG 24. Mai 2000 - 10 AZR 629/99 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 79 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 159).

  • BAG, 15.10.2003 - 4 AZR 606/02

    Gleichbehandlung von nicht vollbeschäftigtem Reinigungspersonal

    Auszug aus BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 634/08
    Dies gilt auch dann, wenn tarifliche Bestimmungen zum persönlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrags zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten differenzieren und eine Gruppe vom Geltungsbereich eines Tarifvertrags ausgenommen wird (vgl. BAG 15. Oktober 2003 - 4 AZR 606/02 - BAGE 108, 123, 128; 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - BAGE 95, 277, 285; Meinel/Heyn/Herms TzBfG 3. Aufl. § 4 Rn. 32).

    "Wegen der Teilzeitarbeit" erfolgt die Ungleichbehandlung, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an welches die unterschiedliche Behandlung bei den Arbeitsbedingungen anknüpft (vgl. BAG 24. September 2008 - 6 AZR 657/07 - aaO.; 24. September 2003 - 10 AZR 675/02 - BAGE 108, 17, 21; 15. Oktober 2003 - 4 AZR 606/02 - BAGE 108, 123, 128 f.).

    Die Prüfung der sachlichen Rechtfertigung der unterschiedlichen Behandlung hat sich am Zweck der Leistung zu orientieren (st. Rspr., etwa BAG 24. September 2008 - 6 AZR 657/07 - EzA TzBfG § 4 Nr. 17; 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - BAGE 109, 110, 115; 15. Oktober 2003 - 4 AZR 606/02 - BAGE 108, 123, 129).

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 8/03

    Teilzeitarbeit - Überstunden - Mehrflugstundenvergütung

    Auszug aus BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 634/08
    Dieser ist der von den Tarifvertragsparteien vorgenommenen ausdrücklichen Zweckbestimmung der Leistung zu entnehmen oder im Wege der Auslegung der Tarifnorm - anhand von Anspruchsvoraussetzungen, Ausschließungs- und Kürzungsregelungen - zu ermitteln (vgl. BAG 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - aaO.; 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - AP TzBfG § 4 Nr. 6 = EzA TzBfG § 4 Nr. 6; 24. September 2003 - 10 AZR 675/02 - aaO.).

    Es kommt nicht auf die denkbaren Zwecke an, die mit der betreffenden Leistung verfolgt werden können, sondern auf diejenigen, um die es den Tarifvertragsparteien bei der betreffenden Leistung nach ihrem im Tarifvertrag selbst zum Ausdruck gekommenen, durch die Tarifautonomie geschützten Willen geht (BAG 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - aaO.; 20. Juni 1995 - 3 AZR 539/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Nährmittelindustrie Nr. 1 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 41).

  • BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 353/08

    Sonderzahlung - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 634/08
    Zwar ist es grundsätzlich denkbar, dass ein sachlicher Grund iSv. § 4 Abs. 1 TzBfG für eine Ungleichbehandlung bei der Gewährung einer Zulage darin liegen kann, dass besondere Belastungen einer Gruppe von Arbeitnehmern ausgeglichen werden sollen (vgl. zum arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz BAG 1. April 2009 - 10 AZR 353/08 -).

    Erschöpft sich deren Zweck aber nicht darin, sondern werden weitere Zwecke verfolgt, die auch die andere Gruppe erfüllen kann, ist deren Schlechterstellung nicht gerechtfertigt (vgl. zum arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz BAG 1. April 2009 - 10 AZR 353/08 -).

  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

    Auszug aus BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 634/08
    Danach ist ein Sachgruppenvergleich vorzunehmen, der voraussetzt, dass die zu vergleichenden Regelungen miteinander in einem sachlichen Zusammenhang stehen (BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - BAGE 91, 210, 231).

    Eine Beschäftigungsgarantie ist daher nicht geeignet, Verschlechterungen beim Arbeitsentgelt zu rechtfertigen (vgl. BAG 24. September 2008 - 6 AZR 657/07 - EzA TzBfG § 4 Nr. 17; 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - BAGE 91, 210, 231).

  • BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 734/07

    Höhe einer jährlichen Zuwendung für einen Teilzeitbeschäftigten nach § 2 des TV

    Auszug aus BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 634/08
    Auch im Rahmen des § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG ist eine Schlechterstellung von Teilzeitbeschäftigten zulässig, wenn ein sachlicher Grund vorliegt (st. Rspr., vgl. etwa BAG 22. Oktober 2008 - 10 AZR 734/07 - AP BAT §§ 22, 23 Zuwendungs-TV Nr. 31 = EzA TzBfG § 4 Nr. 16).

    Es steht gemäß § 22 TzBfG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien (st. Rspr., vgl. etwa BAG 22. Oktober 2008 - 10 AZR 734/07 - AP BAT §§ 22, 23 Zuwendungs-TV Nr. 31 = EzA TzBfG § 4 Nr. 16; 24. September 2008 - 10 AZR 634/07 - AP TVöD § 24 Nr. 1 = EzA TzBfG § 4 Nr. 15).

  • BAG, 30.03.2004 - 1 AZR 85/03

    Auslegung eines Sozialplans - Verzicht auf Sozialplananspruch

    Auszug aus BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 634/08
    Ist dies nicht der Fall, ist ein Günstigkeitsvergleich grundsätzlich nicht möglich (BAG 30. März 2004 - 1 AZR 85/03 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 170 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 10; 27. Januar 2004 - 1 AZR 148/03 - BAGE 109, 244, 249 f.).
  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 148/03

    Verzicht auf Sozialplananspruch

  • BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 539/93

    Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte -Nährmittelindustrie

  • BAG, 13.04.1994 - 3 AZR 936/93

    Tariflicher Abfindungsanspruch für Betriebsteilerwerber

  • BAG, 27.06.2001 - 10 AZR 564/00

    Höhe der Zuwendung - Wechsel vom BAT zum BAT-O

  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 746/06

    Anrechnung von Zeiten geringfügiger Beschäftigung auf die Beschäftigungszeit iSd.

  • EuGH, 15.12.1994 - C-399/92

    Stadt Lengerich u.a. / Helmig u.a.

  • ArbG Potsdam, 10.10.2007 - 8 Ca 1340/07
  • BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 402/92

    Tätigkeit für Arbeiter- und Bauern-Inspektion

  • BAG, 25.01.2007 - 6 AZR 703/06

    Tarifauslegung - Höhe des Ortszuschlags bei Arbeitszeitverkürzung

  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 634/07

    Höhe von Schichtzulagen bei Teilzeitarbeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2008 - 6 Sa 2426/07
  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 53/14

    Urlaub - Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen

    Die unterschiedliche Behandlung einer Gruppe teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer gegenüber den vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern entfällt nicht dadurch, dass der Arbeitgeber eine andere Gruppe teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer nicht benachteiligt (BAG 5. August 2009 - 10 AZR 634/08 - Rn. 23 mwN) .
  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 161/16

    Zuschläge für ungeplante Überstunden iSv. § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD-K

    Der über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgehende Mindestbeschäftigungsumfang für die Erzielung von Überstundenzuschlägen knüpfte ausschließlich an die Dauer der Arbeitszeit an (vgl. BAG 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 - Rn. 32 ff., BAGE 148, 1; sh. auch BAG 18. November 2015 - 5 AZR 814/14 - Rn. 38; 5. August 2009 - 10 AZR 634/08 - Rn. 32) .

    Es kommt nicht auf die denkbaren Zwecke an, die mit der betreffenden Leistung verfolgt werden können, sondern auf diejenigen, um die es den Tarifvertragsparteien bei der betreffenden Leistung nach ihrem im Tarifvertrag selbst zum Ausdruck gekommenen, durch die Tarifautonomie geschützten Willen geht (vgl. BAG 5. August 2009 - 10 AZR 634/08 - Rn. 32) .

  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 814/14

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug

    Eine solche Einschränkung des Geltungsbereichs verstößt gegen § 4 TzBfG (vgl. BAG 5. August 2009 - 10 AZR 634/08 - Rn. 32 ff.) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2015 - 26 Sa 2340/14

    Benachteiligung einer teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin durch

    Dementsprechend verlangt das Bundesarbeitsgericht, dass sich die Prüfung, ob die unterschiedliche Behandlung gerechtfertigt ist, am Zweck der Leistung zu orientieren hat (vgl. BAG 5. August 2009 - 10 AZR 634/08, Rn. 32).
  • BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 564/14

    Altersteilzeit im Blockmodell - keine Anpassung des Arbeitsentgelts bei

    Die unterschiedliche Behandlung einer Gruppe teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer gegenüber den vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern entfällt nicht dadurch, dass der Arbeitgeber eine andere Gruppe teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer nicht benachteiligt (BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 53/14 (F) - aaO; 5. August 2009 - 10 AZR 634/08 - Rn. 23 mwN) .

    Das ändert zwar nichts an der unterschiedlichen Behandlung von Vollzeit- und einem Teil der Teilzeitarbeitnehmer (vgl. BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 53/14 (F) - Rn. 17, BAGE 150, 345; 5. August 2009 - 10 AZR 634/08 - Rn. 23) , zeigt jedoch, dass nicht die Dauer der Arbeitszeit das Differenzierungskriterium ist, sondern allein deren Lage (vgl. zu einer tariflichen Regelung, die zwischen Altersteilzeit- und sonstigen Teilzeitarbeitnehmern differenziert BAG 21. Januar 2003 - 9 AZR 4/02 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 104, 272) .

  • LAG Düsseldorf, 13.09.2016 - 14 Sa 874/15

    Altersfreizeit nach dem Manteltarifvertrag der chemischen Industrie für die

    Die unterschiedliche Behandlung einer Gruppe teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer gegenüber den vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern entfällt nicht dadurch, dass der Arbeitgeber eine andere Gruppe teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer nicht benachteiligt (BAG, Urteil vom 10.02.2015 - 9 AZR 53/14 (F) -, BAGE 150, 345 - 354, Rn. 17; BAG, Urteil vom 05.08.2009 - 10 AZR 634/08 -, Rn. 23, juris mwN).

    Es kommt nicht auf die denkbaren Zwecke an, die mit der betreffenden Leistung verfolgt werden können, sondern auf diejenigen, um die es den Tarifvertragsparteien bei der entsprechenden Leistung nach ihrem im Tarifvertrag selbst zum Ausdruck gekommenen, durch die Tarifautonomie geschützten Willen geht (BAG, Urteil vom 28.05.2013 - 3 AZR 266/11 -, Rn. 38, juris; BAG 11.12.2012 - 3 AZR 588/10 -, Rn. 27, juris; BAG, Urteil vom 05.08.2009 - 10 AZR 634/08 -, Rn. 32, juris mwN).

    a.) Verstoßen Vereinbarungen gegen das Verbot der Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit aus § 4 Abs. 1 TzBfG, sind leistungsgewährende Tarifvertragsbestimmungen auf diejenigen Personen zu erstrecken, die entgegen dem Gebot der Gleichbehandlung von der Gewährung der Leistungen ausgeschlossen sind (sog. "Anpassung nach oben", BAG, Urteil vom 05.08.2009 - 10 AZR 634/08 -, Rn. 37, juris; BAG, Urteil vom 24.09.2008 - 6 AZR 657/07 -, BAGE 128, 63 - 73, Rn. 34; BAG, Urteil vom 11.12.2003 - 6 AZR 64/03 -, BAGE 109, 110 - 120, Rn. 42).

    Das gilt jedenfalls solange, bis die Tarifvertragsparteien selbst eine benachteiligungsfreie Regelung schaffen (BAG, Urteil vom 05.08.2009 - 10 AZR 634/08 -, Rn. 37, juris; BAG 11.12.2003 - 6 AZR 64/03 -, BAGE 109, 110 - 120, Rn. 42).

  • LAG Düsseldorf, 23.01.2019 - 12 Sa 615/18

    Begriff der Diskriminierung wegen Teilzeitarbeit i.S. von § 4 Abs. 1 TzBfG

    Die unterschiedliche Behandlung einer Gruppe teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer gegenüber den vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern entfällt nicht dadurch, dass eine andere Gruppe teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer nicht benachteiligt wird (BAG - 9 AZR 53/14 (F), juris Rn. 17; BAG 05.08.2009 - 10 AZR 634/08, juris Rn. 23).

    Es kommt nicht auf die denkbaren Zwecke an, die mit der betreffenden Leistung verfolgt werden können, sondern auf diejenigen, um die es den Tarifvertragsparteien bei der entsprechenden Leistung nach ihrem im Tarifvertrag selbst zum Ausdruck gekommenen, durch die Tarifautonomie geschützten Willen geht (BAG, Urteil vom 28.05.2013 - 3 AZR 266/11 -, Rn. 38, juris; BAG 11.12.2012 - 3 AZR 588/10 -, Rn. 27, juris; BAG, Urteil vom 05.08.2009 - 10 AZR 634/08 -, Rn. 32, juris mwN).

  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 266/11

    Betriebliche Altersversorgung - Diskriminierung wegen Teilzeitarbeit und wegen

    Es kommt nicht auf die denkbaren Zwecke an, die mit der betreffenden Leistung verfolgt werden können, sondern auf diejenigen, um die es den Tarifvertragsparteien bei der entsprechenden Leistung nach ihrem im Tarifvertrag selbst zum Ausdruck gekommenen, durch die Tarifautonomie geschützten Willen geht (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 588/10 - Rn. 27; 5. August 2009 - 10 AZR 634/08 - Rn. 32 mwN) .
  • LAG Niedersachsen, 05.09.2019 - 4 Sa 5/19

    Angemessenheit einer Altersgrenze in der betrieblichen Altersversorgung;

    dd) Werden mit einer Leistung mehrere Zwecke verfolgt, so fehlt es an der Rechtfertigung für die unterschiedliche Behandlung, wenn die benachteiligte Gruppe zumindest einen dieser Zwecke auch erfüllen kann (BAG 5. August 2009 - 10 AZR 634/08).
  • ArbG Düsseldorf, 11.11.2016 - 13 Ca 4492/16

    Auschluss des tariflichen Anspruchs auf Gewährung von Altersfreizeit für

    Es kommt nicht auf die denkbaren Zwecke an, die mit der betreffenden Leistung verfolgt werden können, sondern auf diejenigen, um die es den Tarifvertragsparteien bei der entsprechenden Leistung nach ihrem im Tarifvertrag selbst zum Ausdruck gekommenen, durch die Tarifautonomie geschützten Willen geht (BAG, Urteil vom 28.05.2013 - 3 AZR 266/11 - Rdnr. 38, juris; BAG, Urteil vom 11.12.2012 - 3 AZR 588/10 - Rdnr. 27, juris; BAG, Urteil vom 05.08.2009 - 10 AZR 634/08 - Rdnr. 32, juris m.w.N.).

    Verstoßen Vereinbarungen gegen das Verbot der Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit aus § 4 Abs. 1 TzBfG, sind leistungsgewährende Tarifvertragsbestimmungen auf diejenigen Personen zu erstrecken, die entgegen dem Gebot der Gleichbehandlung von der Gewährung der Leistungen ausgeschlossen sind (sog. "Anpassung nach oben", vgl. BAG, Urteil vom 05.08.2009 - 10 AZR 634/08 - Rdnr. 37, juris; BAG, Urteil vom 24.09.2008 - 6 AZR 657/07 - BAGE 128, 63 - 73, Rdnr. 34 = juris; BAG, Urteil vom 11.12.2003 - 6 AZR 64/03 - BAGE 109, 110 - 120, Rnr. 42 = juris).

    Das gilt jedenfalls solange, bis die Tarifvertragsparteien selbst eine benachteiligungsfreie Regelung schaffen (vgl. BAG, Urteil vom 05.08.2009 - 10 AZR 634/08 - Rdnr. 37, juris; BAG, Urteil vom 11.12.2003 - 6 AZR 64/03 - BAGE 109, 110 - 120, Rdnr. 42 = juris).

  • BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 592/11

    Günstigkeitsvergleich von Zuschlägen zum Stundenlohn

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 181/09

    Altersteilzeit - Verstoß einer Tarifnorm gegen den allgemeinen Gleichheitssatz

  • LAG Hamm, 02.05.2019 - 17 Sa 62/19

    Diskriminierung teilzeitbeschäftigter Wechselschichtarbeitnehmer durch Ausschluss

  • ArbG Düsseldorf, 11.11.2016 - 13 Ca 1024/16
  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 450/15

    Höhe der persönlichen Zulage gemäß § 23 Abs. 5 TV-N Hessen bei Rückkehr zur

  • LAG Baden-Württemberg, 13.09.2017 - 9 Sa 17/17

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Selbstbestimmung über Arbeitseinsatz

  • BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 993/12

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Einstellung der Zahlung bei

  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 588/10

    Betriebliche Altersversorgung - Benachteiligung wegen Teilzeitbeschäftigung

  • LAG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - 17 Sa 84/15

    Tarifliche Arbeitszeitverkürzung im Alter - Ungleichbehandlung

  • LAG Niedersachsen, 04.07.2016 - 8 Sa 364/16

    Schulungsbedingter Freizeitausgleich für teilzeitbeschäftigtes Mitglied einer

  • BAG, 12.05.2016 - 6 AZR 300/15

    Höhe der persönlichen Zulage gemäß § 23 Abs. 5 TV-N Hessen nach vorübergehender

  • LAG Hamburg, 03.04.2018 - 4 Sa 127/17
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - 4 Sa 1380/12

    Altersteilzeit - Blockmodell - Freistellungsphase - Tariflohnerhöhung

  • BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 757/09

    Anspruch auf eine Sonderzuwendung nach TV-Charité - neu eingestellter

  • LAG Niedersachsen, 18.03.2010 - 4 Sa 782/09

    Benachteiligung des Altersteilzeitbeschäftigten durch Beschränkung der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.08.2020 - 12 Sa 201/20

    Nachtzuschläge - Schichtarbeit - Wechselschichtarbeit

  • LAG Köln, 08.01.2016 - 10 Sa 730/15

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin auf tarifvertragliche

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.06.2011 - 6 Sa 443/11

    Günstigkeitsprinzip - Sachgruppenvergleich - Sachzusammenhang zwischen

  • LAG Hamburg, 17.09.2009 - 8 Sa 33/09

    Berücksichtigung einer Erschwerniszulage bei Sachgruppenvergleich zum Mindestlohn

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.08.2020 - 12 Sa 274/20

    Ausgleichsregelung für Nachtarbeit - allgemeiner Gleichheitssatz

  • LAG Hamburg, 06.01.2010 - 5 Sa 33/09

    Mindestlohnwirksame Vergütungsbestandteile im Gebäudereinigerhandwerk;

  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 08.08.2018 - 2 Ca 1322/17

    Streitigkeit um Überstundenzuschläge

  • LAG Düsseldorf, 03.02.2011 - 5 Sa 1351/10

    Nichtige Herabsetzung der Vergütung für Teilzeitkräfte des Caritasverbandes;

  • LAG Hamm, 27.01.2011 - 17 Sa 1365/10

    Teilnahmepflicht des teilzeitbeschäftigten Musiklehrers an Konferenzen einer

  • ArbG Essen, 08.01.2015 - 5 Ca 1987/14

    Feststellungsbegehren einer geringfügig Beschäftigten bzgl. des Zahlungsanspruchs

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.03.2012 - 19 Sa 1886/11

    Auslegung des Arbeitsvertrages hinsichtlich der Anwendung von Tarifverträgen

  • ArbG Krefeld, 29.06.2018 - 2 Ca 1962/17

    Diskriminierungsverbot teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer

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