Rechtsprechung
   BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 639/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1255
BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 639/96 (https://dejure.org/1997,1255)
BAG, Entscheidung vom 05.02.1997 - 10 AZR 639/96 (https://dejure.org/1997,1255)
BAG, Entscheidung vom 05. Februar 1997 - 10 AZR 639/96 (https://dejure.org/1997,1255)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,1255) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT § 33a, § 15 Abs. 6a, Abs. 8 Unterabs. 6, 7
    Wechselschichtzulage im Pflegedienst bei Unterbrechung der Arbeit (u.a. durch vierstündigen Bereitschaftsdienst)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 1179
  • BB 1997, 1420
  • DB 1997, 2622
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 18.05.1994 - 10 AZR 391/93

    Schichtzulage im Pflegedienst

    Auszug aus BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 639/96
    Für das Vorliegen von Wechselschichten ist nicht erforderlich, daß in allen Schichten der Arbeitsanfall gleich groß ist und deshalb in jeder Schicht die gleiche Anzahl von Angestellten arbeitet (BAG Urteil vom 18. Mai 1994 - 10 AZR 391/93 - AP Nr. 4 zu § 33 a BAT).

    Ob einem Angestellten eine Wechselschichtzulage zusteht, ist für jeden Monat neu zu entscheiden (BAG Urteil vom 18. Mai 1994 - 10 AZR 391/93 - AP Nr. 4 zu § 33 a BAT).

  • BAG, 02.10.1996 - 10 AZR 232/96

    Schichtzulage nach § 33 a Abs. 2 BAT - Schichtarbeit

    Auszug aus BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 639/96
    Wie der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 2. Oktober 1996 (- 10 AZR 232/96 - n.v. und - 10 AZR 233/96 - n.v.) ausgeführt hat, soll durch die Schichtzulagen des § 33 a BAT die generelle Belastung durch die Schichtarbeit honoriert werden, die im wesentlichen in den unterschiedlichen, den Lebensrhythmus bestimmenden Wechselschichten zum Ausdruck kommt, ungeachtet einzelner konkreter Belastungsfaktoren.

    Fehlt es an einer solchen ununterbrochenen Arbeitsleistung im Betrieb oder Arbeitsbereich des Angestellten, weil zu bestimmten Zeiten im Betrieb oder Arbeitsbereich überhaupt keine Arbeitsleistung durch Arbeitnehmer erbracht wird, so liegt bei Arbeit nach einem Schichtplan (Dienstplan), der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Zeitabschnitten von längstens einem Monat vorsieht, lediglich "Schichtarbeit" i.S.d. § 15 Abs. 8 Unterabs. 7 BAT vor (vgl. BAG Urteile vom 2. Oktober 1996, aaO).

  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

    Auszug aus BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 639/96
    Bei der Tarifauslegung ist auf den Gesamtzusammenhang abzustellen und darauf Bedacht zu nehmen, daß sie zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG Urteil vom 20. April 1983 - 4 AZR 497/8O - BAGE 42, 244 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II).
  • BAG, 07.02.1996 - 10 AZR 203/94

    Tarifliche Wechselschichtzulage im Pflegedienst

    Auszug aus BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 639/96
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 7. Februar 1996 - 10 AZR 203/94 - AP Nr. 9 zu § 33 a BAT) ist für die Durchschnittsberechnung für jeden Monat darauf abzustellen, ob der Angestellte in den dem Monatsende vorausgehenden zehn Wochen 80 Stunden tatsächlich in der dienstplanmäßigen Nachtschicht gearbeitet hat.
  • BAG, 02.10.1996 - 10 AZR 233/96
    Auszug aus BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 639/96
    Wie der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 2. Oktober 1996 (- 10 AZR 232/96 - n.v. und - 10 AZR 233/96 - n.v.) ausgeführt hat, soll durch die Schichtzulagen des § 33 a BAT die generelle Belastung durch die Schichtarbeit honoriert werden, die im wesentlichen in den unterschiedlichen, den Lebensrhythmus bestimmenden Wechselschichten zum Ausdruck kommt, ungeachtet einzelner konkreter Belastungsfaktoren.
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 639/96
    Dabei ist über den reinen Tarifwortlaut hinaus der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der damit von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnorm mit zu berücksichtigen, sofern und soweit er in der tariflichen Regelung seinen Niederschlag gefunden hat (BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung, m.w.N.).
  • BAG, 23.06.1993 - 10 AZR 127/92

    Wechselschichtzulage für Teilzeitkräfte

    Auszug aus BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 639/96
    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 23. Juni 1993 (- 10 AZR 127/92 - AP Nr. 1 zu § 34 BAT) entschieden hat, wird durch die Wechselschichtzulage nach § 33 a Abs. 1 BAT alleine die sich aus der Arbeit in Wechselschicht und aus der Ableistung einer bestimmten Mindestzahl von Arbeitsstunden in der Nachtschicht ergebende Belastung vergütet.
  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 770/07

    Wechselschichtzulage nach § 8 Abs 5 TVöD - Unterbrechung der Arbeitszeit durch

    Hinweise des Senats: Fortführung von BAG 27. April 2000 - 6 AZR 861/98 - AP BMT-G II § 14 Nr. 1; 5. Februar 1997 - 10 AZR 639/96 - AP BAT § 33a Nr. 14 = EzBAT BAT § 33a Nr. 15.

    Es kommt nicht entscheidend darauf an, wie der Kläger meint, ob im gesamten Betrieb "rund um die Uhr" gearbeitet wird (vgl. BAG 27. April 2000 - 6 AZR 861/98 - AP BMT-G II § 14 Nr. 1; 5. Februar 1997 - 10 AZR 639/96 - AP BAT § 33a Nr. 14 = EzBAT BAT § 33a Nr. 15).

    Durch die Wechselschichtzulage soll die generelle Belastung durch die Schichtarbeit honoriert werden, die im Wesentlichen durch die unterschiedlichen, den Lebensrhythmus bestimmenden Wechselschichten zum Ausdruck kommt, ungeachtet einzelner konkreter Belastungsfaktoren (BAG 9. Dezember 1998 - 10 AZR 207/98 - AP BAT § 33a Nr. 15 = EzBAT BAT § 33a Nr. 16; 5. Februar 1997 - 10 AZR 639/96 - AP BAT § 33a Nr. 14 = EzBAT BAT § 33a Nr. 15; 2. Oktober 1996 - 10 AZR 232/96 - AP BAT § 33a Nr. 12 = EzBAT BAT § 33a Nr. 14; 23. Juni 1993 - 10 AZR 127/92 - BAGE 73, 307).

    (1) In seiner Entscheidung vom 5. Februar 1997 (- 10 AZR 639/96 - AP BAT § 33a Nr. 14 = EzBAT BAT § 33a Nr. 15) hat der Senat zu der fast wortgleichen Vorschrift § 15 Abs. 8 Unterabs. 6 BAT ausgesprochen, dass es an einer ununterbrochenen Arbeitsleistung im Betrieb oder Arbeitsbereich des Angestellten fehle, wenn zu bestimmten Zeiten im Betrieb oder Arbeitsbereich überhaupt keine Arbeitsleistung durch Arbeitnehmer erbracht werde.

    Daraus folgt jedoch nicht, dass im Gegensatz zu der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Februar 1997 (- 10 AZR 639/96 - AP BAT § 33a Nr. 14 = EzBAT BAT § 33a Nr. 15) nunmehr der Bereitschaftsdienst unter den Begriff der "ununterbrochenen Arbeit" fällt.

    Ein regelmäßiger Wechsel der täglichen Arbeitszeit, der erheblich auf den Lebensrhythmus einwirkt und dadurch zu Erschwerungen führt, liegt auch in diesem Fall vor (vgl. dazu BAG 5. Februar 1997 - 10 AZR 639/96 - AP BAT § 33a Nr. 14 = EzBAT BAT § 33a Nr. 15).

  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 669/07

    Wechselschicht - Bereitschaftszeiten - Rettungssanitäter

    Es kommt nicht entscheidend darauf an, ob im gesamten Betrieb "rund um die Uhr" gearbeitet wird (vgl. BAG 27. April 2000 - 6 AZR 861/98 - AP BMT-G II § 14 Nr. 1; 5. Februar 1997 - 10 AZR 639/96 - AP BAT § 33a Nr. 14 = EzBAT BAT § 33a Nr. 15).

    (1) In seiner Entscheidung vom 5. Februar 1997 (- 10 AZR 639/96 - AP BAT § 33a Nr. 14 = EzBAT BAT § 33a Nr. 15) hat der Senat zu der fast wortgleichen Vorschrift § 15 Abs. 8 Unterabs. 6 BAT ausgesprochen, dass es an einer ununterbrochenen Arbeitsleistung im Betrieb oder Arbeitsbereich des Angestellten fehle, wenn zu bestimmten Zeiten im Betrieb oder Arbeitsbereich überhaupt keine Arbeitsleistung durch Arbeitnehmer erbracht werde.

    e) Die durch die Wechselschichtzulage vergütete Erschwernis ist auch gegeben, wenn der Beschäftigte innerhalb einer Schicht Bereitschaftsdienst oder Bereitschaftszeiten leistet (vgl. BAG 5. Februar 1997 - 10 AZR 639/96 - AP BAT § 33a Nr. 14 = EzBAT BAT § 33a Nr. 15).

  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 140/08

    Wechselschichtzulage - Einsatz in allen Schichten

    b) Auch in der Entscheidung vom 5. Februar 1997 (- 10 AZR 639/96 - AP BAT § 33a Nr. 14 = EzBAT BAT § 33a Nr. 15) wurde der Kläger jenes Verfahrens grundsätzlich in allen Schichten "rund um die Uhr" eingesetzt.
  • LAG München, 29.01.2015 - 4 Sa 557/14

    Nachtarbeitszuschlag

    Außerdem werden die mit dem ständigen Wechsel der Arbeitszeiten bei Wechselschichtarbeit verbundenen besonderen Belastungen des individuellen Lebensrhythmus - die die einschlägige Rechtsprechung des BAG immer wieder akzentuiert hat (etwa U. v. 5.2.1997, 10 AZR 639/96, ) - tarifpolitisch häufig flankiert durch zusätzliche gleichbleibend hohe Wechselschichtzulagen (auch: Schichtzulagen), die eben solches zusätzlich besonders ausgleichen wollen (vgl. etwa § 8 Abs. 5 und Abs. 6 TVöD bzw. § 8 Abs. 7 und Abs. 8 TV-L, ebenso deren Vorgängerregelungen etwa in § 33 a BAT, u. a. ).
  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 939/07

    Wechselschichtzulage - Bereitschaftszeiten - Rettungsassistent

    Es kommt nicht entscheidend darauf an, ob im gesamten Betrieb "rund um die Uhr" gearbeitet wird (vgl. BAG 27. April 2000 - 6 AZR 861/98 - AP BMT-G II § 14 Nr. 1; 5. Februar 1997 - 10 AZR 639/96 -AP BAT § 33a Nr. 14 = EzBAT BAT § 33a Nr. 15).

    (1) In seiner Entscheidung vom 5. Februar 1997 (- 10 AZR 639/96 - AP BAT § 33a Nr. 14 = EzBAT BAT § 33a Nr. 15) hat der Senat zu der fast wortgleichen Vorschrift § 15 Abs. 8 Unterabs. 6 BAT ausgesprochen, dass es an einer ununterbrochenen Arbeitsleistung im Betrieb oder Arbeitsbereich des Angestellten fehle, wenn zu bestimmten Zeiten im Betrieb oder Arbeitsbereich überhaupt keine Arbeitsleistung durch Arbeitnehmer erbracht werde.

    Die durch die Wechselschichtzulage vergütete Erschwernis ist auch gegeben, wenn der Beschäftigte innerhalb einer Schicht Bereitschaftsdienst oder Arbeitsbereitschaft leistet (BAG 5. Februar 1997 - 10 AZR 639/96 - AP BAT § 33a Nr. 14 = EzBAT BAT § 33a Nr. 15).

  • LAG Niedersachsen, 29.11.2007 - 4 Sa 1061/07

    Voraussetzung der Zahlung einer Wechselschichtzulage nach § 8 Abs. 5 Tarifvertrag

    In der Entscheidung vom 05.02.1997 (10 AZR 639/96) spreche der 10. Senat vom Sinn und Zweck der Wechselschichtzulage als Erschwerniszulage für einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit, der erheblich auf den Lebensrhythmus einwirke und dadurch zu Erschwerungen führe.

    Etwas anderes ergibt sich nicht aus den vom Arbeitsgericht angezogenen Entscheidungen vom 13.10.1993 (10 AZR 294/92 - a.a.O), vom 05.02.1997 - 10 AZR 639/96 - AP § 33 a BAT Nr. 14) und vom 09.12.1998 (10 AZR 207/98 - AP Nr. 15 zu § 33 a BAT).

    Aus der Entscheidung vom 05.02.1997 (10 AZR 639/96 - a.a.0) lässt sich ebenfalls nicht entnehmen, dass die Zahlung einer Wechselschichtzulage nicht an einen Einsatz in allen Schichtarten geknüpft ist.

  • BAG, 09.12.1998 - 10 AZR 207/98

    Wechselschichtzulage

    Die Wechselschichtzulage ist nicht von der Gleichgewichtigkeit der verschiedenen Schichten abhängig, sondern nur vom schichtplanmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit und dem tariflich erforderlichen Umfang der Nachtarbeit (ständige Rechtsprechung vgl. BAG Urteile vom 13. Oktober 1993 - 10 AZR 294/92 - vom 18. Mai 1994 - 10 AZR 391/93 - und vom 5. Februar 1997 - 10 AZR 639/96 - AP Nr. 2, 4 und 14 zu § 33 a BAT).

    Dabei kommt es nicht auf die konkreten Belastungsunterschiede für den einzelnen Angestellten an (vgl. ständige Rechtsprechung, BAG Urteil vom 23. Juni 1993 - 10 AZR 127/92 - AP Nr. 1 zu § 34 BAT und Urteile vom 2. Oktober 1996 - 10 AZR 232/96 - AP Nr. 12 zu § 33 a BAT und - 10 AZR 233/96 - n.v. sowie Urteil vom 5. Februar 1997, aaO).

  • LAG Niedersachsen, 08.02.2011 - 16 Sa 218/10

    Wechselschichtzulage; Bereitschaftsdienst

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG vom 24. September 2009 - 10 AZR 939/07 - AP Nr. 5 zu § 8 TVöD, nicht amtlich veröffentlicht; vom 05. Februar 1997 - 10 AZR 639/96 - AP Nr. 14 zu § 33 a BAT = EzBAT § 33 a BAT Nr. 15).

    Wechselschichten im Sinne des § 15 Abs. 8 Unterabs. 6 S. 2 BAT liegen dann vor, wenn in dem Arbeitsbereich des Angestellten ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird, die Arbeit also zu keinem Zeitpunkt still steht (BAG vom 05. Februar 1997 - 10 AZR 639/96 - a. a. O.).

    Wird in einem bestimmten Arbeitsbereich für alle Mitarbeiter Bereitschaftsdienst angeordnet, liegt keine Wechselschicht vor, da es dann einen Zeitraum gibt, in dem im Arbeitsbereich überhaupt nicht gearbeitet wird und somit eine Unterbrechung der wechselnden Arbeitsschichten gegeben ist (BAG vom 24. September 2008 - 10 AZR 939/07 - a. a. O. zu § 15 Abs. 8 Unterabs. 6 BAT und §§ 7, 8 TVöD; vom 05. Februar 1997 - 10 AZR 639/96 - a. a. O.).

  • LAG Niedersachsen, 10.09.2007 - 12 Sa 62/07

    Anspruch eines Krankenpflegers auf Zahlung der Wechselschichtzulage nach § 8 Abs.

    Das Arbeitsgericht hat die Klage mit Urteil vom 28. November 2006 abgewiesen und unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BAG vom 05.02.1997 (10 AZR 639/96) die Auffassung vertreten, Wechselschichtarbeit habe nicht vorgelegen, da in der Abteilung grundsätzlich für 5, 5 Stunden ein reiner Bereitschaftsdienst angeordnet sei.

    Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 05.02.1997 - 10 AZR 639/96 - leistet der Angestellte auch dann Wechselschichtarbeit im Sinne von § 33a Abs. 1 BAT, wenn die tatsächliche Arbeitsleistung in einer Schicht durch Bereitschaftsdienst oder andere Umstände unterbrochen wird.

  • BAG, 22.09.1999 - 10 AZR 839/98

    13. Monatseinkommen - Tarifliche Ausschlußfrist

    Ferner gilt es, die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG Urteil vom 5. Februar 1997 - 10 AZR 639/96 - AP Nr. 14 zu § 33 a BAT, m.w.N.).
  • LAG Berlin, 15.11.2000 - 13 Sa 1884/00

    Entrichtung einer Wechselschichtzulage nach § 29 a des Tarifvertrages zur

  • LAG Niedersachsen, 13.11.2007 - 13 Sa 549/07

    Anspruch auf Zahlung einer Wechselschichtzulage nach § 33a Abs. 1

  • BAG, 17.09.1997 - 10 AZR 776/96

    Wechselschichtzulage für Angestellte im Feuerwehrdienst

  • BAG, 16.08.2000 - 10 AZR 512/99

    Wechselschichtzulage

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.03.2009 - 6 Sa 383/07

    Rettungsdienst, Rettungssanitäter, Bereitschaftszeiten, Darlegungslast,

  • BAG, 07.06.2000 - 10 AZR 423/99

    Vollzugszulage

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2007 - 25 Sa 474/07

    Keine Wechselschichtzulage bei Tätigkeit in Rettungswache

  • LAG Niedersachsen, 21.01.2002 - 10 Sa 350/00

    Gewährung der Vollzugszulage nach§ 6 TV Allg. Zulage bei Angestellten von

  • LAG Hamm, 12.06.2001 - 6 Sa 1656/00
  • LAG Hamm, 15.12.2000 - 5 Sa 666/00

    Anspruch auf tarifliche Justizvollzugszulage; Bestehen rechtserheblichen

  • BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 928/98

    Tarifliche Jahresleistung - betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 23.06.1999 - 10 AZR 562/98

    Eingruppierung eines Prüfers in der Flugzeugwartung in tarifliche

  • ArbG Nienburg, 15.03.2007 - 1 Ca 717/06
  • BAG, 22.09.1999 - 10 AZR 809/98
  • BAG, 26.05.1999 - 10 AZR 498/98

    Gewährung des Vorarbeiterzuschlags bei Leitung einer Arbeitsgruppe von

  • BAG, 27.01.1999 - 10 AZR 356/97
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.11.2007 - 8 Sa 1801/07

    Tarifauslegung - Zur Wechselschichtzulage nach dem TVöD bei Bereitschaftszeiten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht