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   BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 640/04   

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BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 640/04 (https://dejure.org/2005,207)
BAG, Entscheidung vom 12.10.2005 - 10 AZR 640/04 (https://dejure.org/2005,207)
BAG, Entscheidung vom 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 (https://dejure.org/2005,207)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Differenzierung zwischen Angestellten und gewerblichen Arbeitnehmern bei der Höhe des Weihnachtsgeldes; Erforderlichkeit des Vorliegens sachlicher Kriterien für die Besserstellung; Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei freiwilliger Zahlung von Weihnachtsgeld - Darlegungslast des Arbeitgebers bei beabsichtigter Stärkung der Betriebsbindung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei der Gewährung von Weihnachtsgeld ? Zulässigkeit einer Abweichung nur bei einem objektiven Bedürfnis zur stärkeren Bindung der Angestellten an den Betrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • IWW (Kurzinformation)

    Sonderzuwendungen - Gleichbehandlung bei freiwilligem Weihnachtsgeld

  • IWW (Kurzinformation)

    Sonderzuwendungen - Ungleiches Weihnachtsgeld nur bei sachlichem Grund

  • nomos.de PDF, S. 54 (Kurzinformation)

    Gleichbehandlung bei der Zahlung von Weihnachtsgratifikation

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern bei der Zahlung von Weihnachtsgratifikation

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mehr Weihnachtsgeld für Angestellte? - Arbeitgeber muss Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern sachlich begründen

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Unterschiede beim Weihnachtsgeld müssen begründet werden

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Weihnachtsgratifikation: Gleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern bei der Zahlung von Weihnachtsgratifikation - Unterschiedliche Weihnachtsgratifikationen für Arbeiter und Angestellte müssen sachlich begründet sein

  • 123recht.net (Pressemeldung, 12.10.2005)

    Arbeitgeber muss unterschiedliches Weihnachtsgeld rechtfertigen // klagendem Arbeiter Zahlung wie Angestellten zugesprochen

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gleichbehandlung - Arbeiter und Angestellte: Darlegungsumfang bei unterschiedlichen freiwilligen Zahlungen

  • streifler.de (Kurzanmerkung)

    Sonderzuwendungen: Gleichbehandlung bei freiwilligem Weihnachtsgeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 116, 136
  • MDR 2006, 639
  • NZA 2005, 1418
  • BB 2006, 336
  • DB 2006, 283
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78

    Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei der

    Auszug aus BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 640/04
    Der Zweck einer Weihnachtsgratifikation rechtfertigt es allerdings in der Regel nicht, hinsichtlich der Höhe zwischen Arbeitern und Angestellten zu differenzieren (BAG 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57, 61; 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76, 80 mwN).

    a) Wird vom Arbeitgeber kein anderweitiger Zweck angegeben, soll die Zahlung eines Weihnachtsgeldes zu den anlässlich des Weihnachtsfestes entstehenden besonderen Aufwendungen des Arbeitnehmers beitragen und seine in der Vergangenheit geleisteten Dienste zusätzlich honorieren (BAG 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57, 60 f.; 30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 113 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 110).

    Dass diese von unterschiedlichem Wert gewesen sein mag, fand seine Berücksichtigung schon darin, dass sich die Höhe des Weihnachtsgeldes an der Höhe der Arbeitsvergütung orientierte, die ihrerseits Maßstab für den Wert der Arbeitsleistung war (vgl. BAG 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57, 61).

    Dies käme im Ergebnis einer ohne das Vorliegen besonderer, objektiver Gründe grundsätzlich nicht zulässigen Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten bei der Zahlung von Weihnachtsgeld gleich (BAG 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57, 61; 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76, 80).

    Selbst wenn trotz revisionsrechtlicher Bedenken die Beklagte mit diesem Vortrag noch gehört werden könnte, obwohl sie diesen für den Kläger nicht erkennbaren Differenzierungsgrund entgegen der Rechtsprechung des Dritten und des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG 17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96 - BAGE 88, 23, 28; 20. Juli 1993 - 3 AZR 52/93 - BAGE 73, 343, 350; 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57, 62) nicht spätestens im Januar 2003 offen gelegt hat, als der Kläger an sie herantrat und ein Weihnachtsgeld in Höhe seines monatlichen Bruttogrundlohns für das Jahr 2002 beanspruchte, fehlten sachliche Kriterien für die Besserstellung der ca. 70 Angestellten der Beklagten.

  • BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 365/02

    Jahressonderzuwendung - Gleichbehandlung Arbeiter/Angestellte

    Auszug aus BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 640/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitgeber, der in seinem Betrieb nach von ihm gesetzten allgemeinen Regeln freiwillige Leistungen gewährt, an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden (vgl. BAG 19. März 2003 - 10 AZR 365/02 - BAGE 105, 266, 270; 8. März 1995 - 10 AZR 208/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 184 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 131).

    Sind die Unterscheidungsmerkmale nicht ohne weiteres erkennbar, und legt der Arbeitgeber seine Differenzierungsgesichtspunkte nicht dar, oder ist die unterschiedliche Behandlung nach dem Zweck der Leistung nicht gerechtfertigt, kann die benachteiligte Arbeitnehmergruppe verlangen, nach Maßgabe der begünstigten Arbeitnehmergruppe behandelt zu werden (st. Rspr., vgl. BAG 19. März 2003 - 10 AZR 365/02 - BAGE 105, 266, 270; 21. März 2001 - 10 AZR 444/00 - AP BAT § 33a Nr. 17 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 84).

    Eine freiwillige Leistung, die mit einer Rückzahlungsklausel verbunden ist, macht regelmäßig deutlich, dass der Arbeitgeber zu künftiger Betriebstreue einen Anreiz geben will (st. Rspr., vgl. BAG 19. März 2003 - 10 AZR 365/02 - BAGE 105, 266, 273 mwN).

    c) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verbietet der Gleichbehandlungsgrundsatz dem Arbeitgeber zwar nicht, Angestellten eine höhere Jahressonderzuwendung als den gewerblichen Arbeitnehmern zu gewähren, um sie stärker an das Unternehmen zu binden, wenn Angestellte mit den im Betrieb benötigten Kenntnissen und Fähigkeiten auf dem Arbeitsmarkt nicht oder nur schwer zu finden sind und in der Regel eine längere interne Ausbildung durchlaufen (BAG 19. März 2003 - 10 AZR 365/02 - BAGE 105, 266, 271; 30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 113 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 110; 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76, 82).

  • BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 89/82

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen an Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 640/04
    Der Zweck einer Weihnachtsgratifikation rechtfertigt es allerdings in der Regel nicht, hinsichtlich der Höhe zwischen Arbeitern und Angestellten zu differenzieren (BAG 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57, 61; 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76, 80 mwN).

    c) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verbietet der Gleichbehandlungsgrundsatz dem Arbeitgeber zwar nicht, Angestellten eine höhere Jahressonderzuwendung als den gewerblichen Arbeitnehmern zu gewähren, um sie stärker an das Unternehmen zu binden, wenn Angestellte mit den im Betrieb benötigten Kenntnissen und Fähigkeiten auf dem Arbeitsmarkt nicht oder nur schwer zu finden sind und in der Regel eine längere interne Ausbildung durchlaufen (BAG 19. März 2003 - 10 AZR 365/02 - BAGE 105, 266, 271; 30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 113 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 110; 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76, 82).

    Dies käme im Ergebnis einer ohne das Vorliegen besonderer, objektiver Gründe grundsätzlich nicht zulässigen Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten bei der Zahlung von Weihnachtsgeld gleich (BAG 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57, 61; 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76, 80).

  • BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 444/00

    Zulage - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 640/04
    Sind die Unterscheidungsmerkmale nicht ohne weiteres erkennbar, und legt der Arbeitgeber seine Differenzierungsgesichtspunkte nicht dar, oder ist die unterschiedliche Behandlung nach dem Zweck der Leistung nicht gerechtfertigt, kann die benachteiligte Arbeitnehmergruppe verlangen, nach Maßgabe der begünstigten Arbeitnehmergruppe behandelt zu werden (st. Rspr., vgl. BAG 19. März 2003 - 10 AZR 365/02 - BAGE 105, 266, 270; 21. März 2001 - 10 AZR 444/00 - AP BAT § 33a Nr. 17 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 84).

    Eine vom Arbeitgeber vorgenommene Gruppenbildung muss auf die Anforderungen in seinem Betrieb zugeschnitten sein (BAG 18. November 2003 - 3 AZR 655/02 -) und auf nachvollziehbaren, plausiblen Gesichtspunkten beruhen (BAG 21. März 2001 - 10 AZR 444/00 - AP BAT § 33a Nr. 17 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 84).

  • BAG, 30.03.1994 - 10 AZR 681/92

    Weihnachtsgratifikation - Gleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern

    Auszug aus BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 640/04
    a) Wird vom Arbeitgeber kein anderweitiger Zweck angegeben, soll die Zahlung eines Weihnachtsgeldes zu den anlässlich des Weihnachtsfestes entstehenden besonderen Aufwendungen des Arbeitnehmers beitragen und seine in der Vergangenheit geleisteten Dienste zusätzlich honorieren (BAG 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57, 60 f.; 30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 113 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 110).

    c) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verbietet der Gleichbehandlungsgrundsatz dem Arbeitgeber zwar nicht, Angestellten eine höhere Jahressonderzuwendung als den gewerblichen Arbeitnehmern zu gewähren, um sie stärker an das Unternehmen zu binden, wenn Angestellte mit den im Betrieb benötigten Kenntnissen und Fähigkeiten auf dem Arbeitsmarkt nicht oder nur schwer zu finden sind und in der Regel eine längere interne Ausbildung durchlaufen (BAG 19. März 2003 - 10 AZR 365/02 - BAGE 105, 266, 271; 30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 113 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 110; 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76, 82).

  • BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 655/02

    Ungleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 640/04
    Eine vom Arbeitgeber vorgenommene Gruppenbildung muss auf die Anforderungen in seinem Betrieb zugeschnitten sein (BAG 18. November 2003 - 3 AZR 655/02 -) und auf nachvollziehbaren, plausiblen Gesichtspunkten beruhen (BAG 21. März 2001 - 10 AZR 444/00 - AP BAT § 33a Nr. 17 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 84).
  • BAG, 17.02.1998 - 3 AZR 783/96

    Gleichbehandlung unterschiedlicher Arbeitnehmergruppen

    Auszug aus BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 640/04
    Selbst wenn trotz revisionsrechtlicher Bedenken die Beklagte mit diesem Vortrag noch gehört werden könnte, obwohl sie diesen für den Kläger nicht erkennbaren Differenzierungsgrund entgegen der Rechtsprechung des Dritten und des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG 17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96 - BAGE 88, 23, 28; 20. Juli 1993 - 3 AZR 52/93 - BAGE 73, 343, 350; 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57, 62) nicht spätestens im Januar 2003 offen gelegt hat, als der Kläger an sie herantrat und ein Weihnachtsgeld in Höhe seines monatlichen Bruttogrundlohns für das Jahr 2002 beanspruchte, fehlten sachliche Kriterien für die Besserstellung der ca. 70 Angestellten der Beklagten.
  • BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93

    Versorgung von Außendienstmitarbeitern; Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 640/04
    Selbst wenn trotz revisionsrechtlicher Bedenken die Beklagte mit diesem Vortrag noch gehört werden könnte, obwohl sie diesen für den Kläger nicht erkennbaren Differenzierungsgrund entgegen der Rechtsprechung des Dritten und des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG 17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96 - BAGE 88, 23, 28; 20. Juli 1993 - 3 AZR 52/93 - BAGE 73, 343, 350; 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57, 62) nicht spätestens im Januar 2003 offen gelegt hat, als der Kläger an sie herantrat und ein Weihnachtsgeld in Höhe seines monatlichen Bruttogrundlohns für das Jahr 2002 beanspruchte, fehlten sachliche Kriterien für die Besserstellung der ca. 70 Angestellten der Beklagten.
  • LAG Nürnberg, 01.12.2004 - 4 Sa 114/04

    Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld; Differenzierung zwischen Arbeitnehmern

    Auszug aus BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 640/04
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 1. Dezember 2004 - 4 Sa 114/04 - aufgehoben.
  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 640/04
    Bildet der Arbeitgeber Gruppen von begünstigten und benachteiligten Arbeitnehmern, muss die Gruppenbildung sachlichen Kriterien entsprechen (BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 5 = EzA GG Art. 3 Nr. 101, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mwN).
  • BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 208/94

    Sonderzahlung bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 513/91

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung

  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 261/06

    Jahressonderzuwendung - befristeter Arbeitsvertrag

    a) Auch wenn der Arbeitgeber auf Grund eines Freiwilligkeitsvorbehalts in seiner Entscheidung frei ist, ob und unter welchen Voraussetzungen er seinen Arbeitnehmern eine zusätzliche Leistung gewährt, ist er an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden, wenn er nach von ihm gesetzten allgemeinen Regeln freiwillig Sonderzahlungen leistet (st. Rspr., vgl. BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 259 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 16, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 19. März 2003 - 10 AZR 365/02 - BAGE 105, 266, 270; 8. März 1995 - 10 AZR 208/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 184 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 131).
  • BAG, 03.12.2008 - 5 AZR 74/08

    Überbetriebliche Gleichbehandlung - Lohnerhöhung

    Eine Unterscheidung zwischen den einzelnen Betrieben ist nur zulässig, wenn es hierfür sachliche Gründe gibt (vgl. Senat 8. November 2006 - 5 AZR 5/06 mwN, BAGE 120, 97, 102; BAG 2. August 2006 - 10 AZR 572/05 - Rn. 34 ff., EzA BetrVG 2001 § 75 Nr. 3; Senat 14. Juni 2006 - 5 AZR 584/05 - BAGE 118, 268, 272 ff.; wenn BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 - BAGE 116, 136, 139 an den Betrieb anknüpft, stellt das keine Abweichung dar, da die dortige Beklagte nur einen Betrieb hatte und allein innerhalb des Betriebs differenzierte).

    In der geforderten Sustantiierung liegt kein Austauschen oder Nachschieben von Gründen, da die Beklagte ihre Gründe bereits offengelegt hat und es nur an der nötigen Konkretisierung fehlt (vgl. BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 - BAGE 116, 136, 142; ErfK/Preis 9. Aufl. § 611 BGB Rn. 605).

  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 285/16

    Bonuszahlung - billiges Ermessen - Revisibilität

    Zwar bringt die Höhe der Vergütung regelmäßig den Wert der Arbeitsleistung zum Ausdruck (vgl. BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 - Rn. 13, BAGE 116, 136) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.02.2017 - 2 Sa 1383/16

    Gleichbehandlungsgrundsatz - gewerbliche und kaufmännische Angestellte -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitgeber, der in seinem Betrieb nach von ihm gesetzten allgemeinen Regeln freiwillige Leistungen gewährt, an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden (BAG, Urteil vom 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 -, BAGE 116, 136-143, Rn. 10).

    Bildet der Arbeitgeber Gruppen von begünstigten und benachteiligten Arbeitnehmern, muss die Gruppenbildung sachlichen Kriterien entsprechen (BAG, Urteil vom 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 -, BAGE 116, 136-143, Rn. 10).

    Die daran anknüpfende Unterscheidung beruht für sich genommen nicht auf sachgerechten Erwägungen (BAG, Urteil vom 10. November 2015 - 3 AZR 576/14 -, Rn. 21, juris; BAG, Urteil vom 17. Juni 2014 - 3 AZR 757/12 -, Rn. 24, juris; BAG, Urteil vom 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 -, BAGE 116, 136-143, Rn. 13; BAG, Urteil vom 10. Dezember 2002 - 3 AZR 3/02 -, BAGE 104, 205-219, Rn. 51).

    Keine sachfremde Gruppenbildung liegt vor, wenn sich nach dem Zweck der Leistung Gründe ergeben, die es unter Berücksichtigung aller Umstände rechtfertigen, der einen Arbeitnehmergruppe Leistungen vorzuenthalten, die der anderen Gruppe eingeräumt worden sind (BAG, Urteil vom 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 -, BAGE 116, 136-143, Rn. 10).

    Es obliegt dem Arbeitgeber, der sich hierauf beruft, zugeschnitten auf seinen Betrieb darzulegen, aus welchen Gründen für eine stärkere Bindung der kaufmännischen Beschäftigten ein solches besteht (BAG, Urteil vom 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 -, BAGE 116, 136-143).

    Solche Aufwendungen fallen unabhängig vom Status als kaufmännische oder gewerbliche Beschäftigte an (BAG, Urteil vom 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 -, BAGE 116, 136-143, Rn. 13).

  • BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 572/05

    Besitzstandswahrung - Anspruch auf Gleichbehandlung

    Der Kläger hätte als Mitglied der benachteiligten Gruppe der Tower-Mitarbeiter in Düsseldorf damit keinen unmittelbaren Anspruch auf die in Nr. 1 Buchst. b der Anlage zum Rahmen-Interessenausgleich ZORG versprochene Leistung (vgl. zur Korrektur gegen § 75 Abs. 1 BetrVG verstoßender Sozialplanbestimmungen BAG 12. November 2002 - 1 AZR 58/02 - BAGE 103, 321; 21. Oktober 2003 - 1 AZR 407/02 - BAGE 108, 147; zur Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes bei freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers BAG 19. März 2003 - 10 AZR 365/02 - BAGE 105, 266; 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 259 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 16, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    d) Die Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes lässt sich nur überprüfen, wenn die Darlegungs- und Beweislast zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sachgerecht verteilt wird (BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 259 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 16, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 102 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 52).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.02.2017 - 2 Sa 1294/16

    Gleichbehandlungsgrundsatz - gewerbliche und kaufmännische Angestellte -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitgeber, der in seinem Betrieb nach von ihm gesetzten allgemeinen Regeln freiwillige Leistungen gewährt, an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden (BAG, Urteil vom 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 -, BAGE 116, 136-143, Rn. 10).

    Bildet der Arbeitgeber Gruppen von begünstigten und benachteiligten Arbeitnehmern, muss die Gruppenbildung sachlichen Kriterien entsprechen (BAG, Urteil vom 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 -, BAGE 116, 136-143, Rn. 10).

    Die daran anknüpfende Unterscheidung beruht für sich genommen nicht auf sachgerechten Erwägungen (BAG, Urteil vom 10. November 2015 - 3 AZR 576/14 -, Rn. 21, juris; BAG, Urteil vom 17. Juni 2014 - 3 AZR 757/12 -, Rn. 24, juris; BAG, Urteil vom 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 -, BAGE 116, 136-143, Rn. 13; BAG, Urteil vom 10. Dezember 2002 - 3 AZR 3/02 -, BAGE 104, 205-219, Rn. 51).

    Keine sachfremde Gruppenbildung liegt vor, wenn sich nach dem Zweck der Leistung Gründe ergeben, die es unter Berücksichtigung aller Umstände rechtfertigen, der einen Arbeitnehmergruppe Leistungen vorzuenthalten, die der anderen Gruppe eingeräumt worden sind (BAG, Urteil vom 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 -, BAGE 116, 136-143, Rn. 10).

    Es obliegt dem Arbeitgeber, der sich hierauf beruft, zugeschnitten auf seinen Betrieb darzulegen, aus welchen Gründen für eine stärkere Bindung der kaufmännischen Beschäftigten ein solches besteht (BAG, Urteil vom 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 -, BAGE 116, 136-143).

    Solche Aufwendungen fallen unabhängig vom Status als kaufmännische oder gewerbliche Beschäftigte an (BAG, Urteil vom 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 -, BAGE 116, 136-143, Rn. 13).

  • BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 363/06

    Sonderzahlung

    aa) Auch wenn der Arbeitgeber auf Grund eines Freiwilligkeitsvorbehalts in seiner Entscheidung frei ist, ob und unter welchen Voraussetzungen er seinen Arbeitnehmern eine zusätzliche Leistung gewährt, ist er an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden, wenn er nach von ihm gesetzten allgemeinen Regeln freiwillig Sonderzahlungen leistet (st. Rspr., vgl. BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 259 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 16; 19. März 2003 - 10 AZR 365/02 - BAGE 105, 266, 270).

    Gewährt der Arbeitgeber auf Grund einer abstrakten Regelung eine freiwillige Leistung nach einem erkennbar generalisierenden Prinzip und legt er gemäß dem mit der Leistung verfolgten Zweck die Anspruchsvoraussetzungen für die Leistung fest, darf er einzelne Arbeitnehmer von der Leistung nur ausnehmen, wenn dies sachlichen Kriterien entspricht (BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 259 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 16).

    (1) Wird vom Arbeitgeber kein anderweitiger Zweck angegeben, soll die Zahlung eines Weihnachtsgeldes zu den anlässlich des Weihnachtsfestes entstehenden besonderen Aufwendungen des Arbeitnehmers beitragen und seine in der Vergangenheit geleisteten Dienste zusätzlich honorieren (Senat 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 259 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 16).

  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 15/08

    Weihnachtsgeld

    Die Zahlung eines Weihnachtsgeldes soll in der Regel zu den anlässlich des Weihnachtsfestes entstehenden besonderen Aufwendungen des Arbeitnehmers beitragen und seine in der Vergangenheit geleisteten Dienste zusätzlich honorieren (BAG 23. Mai 2007 - 10 AZR 363/06 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 24; 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 - BAGE 116, 136).
  • BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 764/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

    Sind die Gründe für die unterschiedliche Behandlung von Arbeitnehmern nicht ohne Weiteres erkennbar, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese offenzulegen und jedenfalls im Rechtsstreit mit einem benachteiligten Arbeitnehmer so substantiiert darzutun, dass beurteilt werden kann, ob die Ungleichbehandlung durch sachliche Kriterien gerechtfertigt ist (BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 448/09 - Rn. 25; 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 - zu II 2 der Gründe, BAGE 116, 136) .
  • BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 181/06

    Sonderzahlung - Gleichbehandlung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitgeber, der in seinem Betrieb nach von ihm gesetzten allgemeinen Regeln freiwillige Leistungen gewährt, an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden (BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 259 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 16; 19. März 2003 - 10 AZR 365/02 - BAGE 105, 266, 270; 8. März 1995 - 10 AZR 208/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 184 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 131).
  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 448/09

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

  • LAG München, 22.12.2005 - 4 Sa 765/05

    Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LAG München, 22.12.2005 - 4 Sa 760/05

    Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 81/10

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

  • LAG München, 22.12.2005 - 4 Sa 761/05

    Gleichbehandlungsgrundsatz

  • ArbG Siegen, 21.03.2019 - 3 Ca 1071/18
  • LAG Niedersachsen, 06.08.2010 - 10 Sa 1574/08

    Auskunftsklage zur Bonuszahlung an andere Arbeitnehmer; Stufenklage zur

  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 6/09

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Begriff des "pensionsfähigen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2011 - 6 Sa 115/11

    Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • LAG Düsseldorf, 19.07.2011 - 16 Sa 607/11

    Unwirksame Arbeitsvertragsklausel zur Rückzahlung des Weihnachtsgeldes bei

  • LAG Düsseldorf, 20.04.2017 - 11 Sa 248/16

    Verminderung der wöchentlichen Arbeitszeit gemäß § 6 .1 Abs. 2 Satz 1 b TVöD -K

  • ArbG Essen, 18.06.2008 - 6 Ca 3942/07

    Anspruch auf Zahlung eines höheren als des gesetzlichen Familienzuschlages

  • LAG Düsseldorf, 19.01.2006 - 5 Sa 1297/05

    Gleichbehandlungsanspruch, Ablehnung von Altersteilzeitvertrag, Ausschluss von

  • LAG Düsseldorf, 15.12.2005 - 5 Sa 1219/05

    Bonuszahlung, Gleichbehandlung, Sachfremde Gruppenbildung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.11.2014 - 5 Sa 10/13

    Jubiläumszuwendung - allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz - Gesamtbetriebsrat -

  • LAG München, 28.09.2006 - 4 Sa 410/06

    Abfindungsanspruch aus einer Sozialplanbetriebsvereinbarung bei Ausscheiden durch

  • LAG Hamm, 21.09.2007 - 4 Sa 452/07

    Gleichheitssatz, Gleichbehandlungsgrundsatz, betriebliche Altersversorgung,

  • LAG Köln, 26.03.2007 - 14 Sa 545/06

    Gleichbehandlung

  • LAG Hessen, 21.02.2006 - 8 Sa 743/05

    Abfindung - Nettolohnzusage - Sozialplanleistungen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2021 - 8 Sa 235/20

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - Auslegung und blue-pencil-Test

  • LAG Hamm, 20.06.2006 - 12 Sa 251/06

    Höhergruppierung einer angestellten Lehrerin - Altfall - Erfüllererlass -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - 4 N 89.06

    Öffentlicher Dienst: Verringerung einer Sonderzahlung ("Weihnachtsgeld") für das

  • ArbG Hamburg, 20.06.2008 - 27 BV 5/08

    Ausschreibung von Arbeitsplätzen

  • ArbG Essen, 22.01.2008 - 7 Ca 5210/06
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2022 - 2 Sa 99/22

    Tantieme - freiwillige Sonderzahlung - Gleichbehandlungsgrundsatz -

  • VG Frankfurt/Oder, 05.10.2020 - 2 K 3911/17

    Recht der Landesbeamten; Versorgungsbezüge; Erwerbseinkommen; monatsbezogene

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