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   BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 670/10   

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BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 670/10 (https://dejure.org/2012,7806)
BAG, Entscheidung vom 18.01.2012 - 10 AZR 670/10 (https://dejure.org/2012,7806)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - 10 AZR 670/10 (https://dejure.org/2012,7806)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Tantieme - Leistungsvoraussetzungen - Vertragsänderung

  • openjur.de

    Anspruch auf Tantieme; Dividendenvorbehalt; unangemessene Benachteiligung i.S.v. § 307 Abs 1 BGB; Vertragsänderung; betriebliche Übung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Anspruch auf Tantieme - Dividendenvorbehalt - unangemessene Benachteiligung i.S.v. § 307 Abs 1 BGB - Vertragsänderung - betriebliche Übung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 362 Abs 1 BGB, § 242 BGB
    Anspruch auf Tantieme - Dividendenvorbehalt - unangemessene Benachteiligung i.S.v. § 307 Abs 1 BGB - Vertragsänderung - betriebliche Übung

  • IWW

    BGB § 133, BGB § 157, BGB § 307 Abs. 1, BGB § 362 Abs. 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Sondervergütung (Tantieme); Leistungsvoraussetzungen; Inhaltskontrolle; Vertragsänderung; Betriebliche Übung

  • Betriebs-Berater

    Inhaltskontrolle bei Jahressonderzahlung - betriebliche Übung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Anspruch auf Tantieme - Dividendenvorbehalt - unangemessene Benachteiligung i.S.v. § 307 Abs 1 BGB - Vertragsänderung - betriebliche Übung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsentgelt; Anspruch auf Sondervergütung [Tantieme]; Leistungsvoraussetzungen; Inhaltskontrolle; Vertragsänderung; Betriebliche Übung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tantiemeanspruch: Dividendenausschüttung als zulässige Bedingung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • wkdis.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kurznachricht zu "Vertragsänderung durch bloßen Zeitablauf?" von Dr. Wolf Hunold, original erschienen in: DB 2012, 1096 - 1098.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 499
  • BB 2012, 1484
  • DB 2012, 479
  • DB 2012, 749
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 03.03.1993 - 5 AZR 132/92

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 670/10
    Dazu reicht es aus, dass die bewirkte Leistung die allein geschuldete ist und daneben keine andere gleichartige Schuld besteht, auf welche die Leistung daneben oder stattdessen hätte erbracht werden können (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 211/03 - zu I 2 der Gründe, ZTR 2004, 417; 3. März 1993 - 5 AZR 132/92 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 72, 297; BGH 3. Dezember 1990 - II ZR 215/89 - zu III der Gründe, DB 1991, 691) .
  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 271/07

    Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 670/10
    Typische Willenserklärungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden (BAG 20. Mai 2008 - 9 AZR 271/07 - Rn. 18, AP BGB § 305 Nr. 13; 12. Dezember 2007 - 4 AZR 998/06 - Rn. 18, BAGE 125, 179) .
  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 670/10
    Erst in der Gefahr, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders wegen unklar abgefasster Allgemeiner Vertragsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 BGB (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 22, NZA 2012, 81; 18. Mai 2011 - 10 AZR 206/10 - Rn. 29, ZTR 2011, 547) .
  • BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 998/06

    Vertragsauslegung - Tarifvertrag - zwingende Wirkung - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 670/10
    Typische Willenserklärungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden (BAG 20. Mai 2008 - 9 AZR 271/07 - Rn. 18, AP BGB § 305 Nr. 13; 12. Dezember 2007 - 4 AZR 998/06 - Rn. 18, BAGE 125, 179) .
  • BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 359/10

    Vergütungserhöhung aufgrund betrieblicher Übung

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 670/10
    Entstehung und Inhalt einer betrieblichen Übung unterliegen der unbeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht (BAG 19. Oktober 2011 - 5 AZR 359/10 - Rn. 13) .
  • BGH, 03.12.1990 - II ZR 215/89

    Zahlung der Einlage auf ein debitorisches Bankkonto

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 670/10
    Dazu reicht es aus, dass die bewirkte Leistung die allein geschuldete ist und daneben keine andere gleichartige Schuld besteht, auf welche die Leistung daneben oder stattdessen hätte erbracht werden können (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 211/03 - zu I 2 der Gründe, ZTR 2004, 417; 3. März 1993 - 5 AZR 132/92 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 72, 297; BGH 3. Dezember 1990 - II ZR 215/89 - zu III der Gründe, DB 1991, 691) .
  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 206/10

    Funktionszulage im Schreibdienst - Nachwirkung

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 670/10
    Erst in der Gefahr, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders wegen unklar abgefasster Allgemeiner Vertragsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 BGB (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 22, NZA 2012, 81; 18. Mai 2011 - 10 AZR 206/10 - Rn. 29, ZTR 2011, 547) .
  • LAG Hessen, 13.09.2010 - 7 Sa 1878/09

    Anspruch auf Tantiemezahlung - Dividendenausschüttung als vertraglich vereinbarte

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 670/10
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 13. September 2010 - 7 Sa 1878/09 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 211/03

    Schulhausmeister - Überstundenvergütung

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 670/10
    Dazu reicht es aus, dass die bewirkte Leistung die allein geschuldete ist und daneben keine andere gleichartige Schuld besteht, auf welche die Leistung daneben oder stattdessen hätte erbracht werden können (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 211/03 - zu I 2 der Gründe, ZTR 2004, 417; 3. März 1993 - 5 AZR 132/92 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 72, 297; BGH 3. Dezember 1990 - II ZR 215/89 - zu III der Gründe, DB 1991, 691) .
  • BAG, 05.07.2011 - 1 AZR 94/10

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt - Allgemeine

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 670/10
    Es benachteiligt den Arbeitnehmer zwar regelmäßig unangemessen, die Zusage einer solchen Erfolgsvergütung an das Bestehen eines ungekündigten Dienstverhältnisses zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu knüpfen, weil entstandene Ansprüche auf Arbeitsentgelt nicht durch eine Stichtagsklausel nach Ablauf des Leistungszeitraums wieder entzogen werden können (BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 612/10 -; 5. Juli 2011 - 1 AZR 94/10 - Rn. 37) .
  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 443/08

    Bonuszahlung - Arbeitsverhältnis als Voraussetzung

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 612/10

    Sonderzahlung mit Mischcharakter

  • BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 3/21

    Urlaub - Langzeiterkrankung - Mitwirkungsobliegenheiten

    Typische Erklärungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden (vgl. BAG 15. Oktober 2013 - 9 AZR 572/12 - Rn. 32 mwN; 18. Januar 2012 - 10 AZR 670/10 - Rn. 26) .
  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 571/11

    Betriebliche Übung - Leistungsgewährungen, die möglicherweise irrtümlich über

    Entstehung und Inhalt einer betrieblichen Übung unterliegen der unbeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht (BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 670/10 - Rn. 18, EzA BGB 2002 § 307 Nr. 56; 19. Oktober 2011 - 5 AZR 359/10 - Rn. 13, EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 14) .
  • LAG Baden-Württemberg, 11.01.2024 - 3 Sa 4/23

    Gesetzlicher Mindestlohn - Sonderzahlung - Urlaubsgeld - vermögenswirksame

    Dazu reicht es aus, dass die bewirkte Leistung die allein geschuldete ist und daneben keine andere gleichartige Schuld besteht, auf welche die Leistung daneben oder stattdessen hätte erbracht werden können (BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 670/10 - NZA 2012, 499).
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