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   BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 672/08   

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https://dejure.org/2009,4761
BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 672/08 (https://dejure.org/2009,4761)
BAG, Entscheidung vom 08.07.2009 - 10 AZR 672/08 (https://dejure.org/2009,4761)
BAG, Entscheidung vom 08. Juli 2009 - 10 AZR 672/08 (https://dejure.org/2009,4761)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Erschwerniszulage - Arbeiten an heißen Anlageteilen

  • openjur.de

    Anspruch auf eine Erschwerniszulage nach dem Zulagentarifvertrag der Deutschen Bahn AG; Wartungsarbeiten an Diesellokomotiven; Arbeiten an heißen Anlageteilen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erschwerniszulage bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an heißen Anlageteilen der Deutsche Bahn AG

  • Judicialis

    ZTV § 7; ; Anlage 3 zum ZTV (Erschwerniszulagenkatalog) Nr. 6.1 Buchst. a; ; Anlage 3 zum ZTV (Erschwerniszulagenkatalog) Nr. 6.2, Nr. 6.1 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschwerniszulage bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an heißen Anlageteilen der Deutsche Bahn AG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 22.06.2005 - 10 AZR 631/04

    Persönlicher Geltungsbereich eines Tarifvertrages

    Auszug aus BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 672/08
    aa) Die Auslegung eines Tarifvertrags durch das Berufungsgericht ist in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 22. Juni 2005 - 10 AZR 631/04 - EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 41; 22. Oktober 2002 - 3 AZR 468/01 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 184 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 36).

    Wird ein Fachbegriff verwendet, der in allgemeinen oder in den fachlichen Kreisen eine bestimmte Bedeutung hat, ist davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien mit diesem Begriff den allgemein üblichen Sinn verbinden wollten, wenn nicht sichere Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung gegeben sind, die aus dem Tarifwortlaut oder anderen aus dem Tarifvertrag selbst ersichtlichen Gründen erkennbar sein müssen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 22. Juni 2005 - 10 AZR 631/04 - EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 41; 29. September 2004 - 10 AZR 89/04 - 18. März 2003 - 9 AZR 691/01 - BAGE 105, 259).

  • BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 468/01

    Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 672/08
    aa) Die Auslegung eines Tarifvertrags durch das Berufungsgericht ist in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 22. Juni 2005 - 10 AZR 631/04 - EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 41; 22. Oktober 2002 - 3 AZR 468/01 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 184 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 36).
  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 634/07

    Höhe von Schichtzulagen bei Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 672/08
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr., vgl. etwa 11. Februar 2009 - 10 AZR 264/08 - ZTR 2009, 259; 24. September 2008 - 10 AZR 634/07 - AP TVöD § 24 Nr. 1 = EzA TzBfG § 4 Nr. 15; 12. August 2008 - 9 AZR 620/07 - EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 28).
  • BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 791/07

    Benachteiligung einer schwerbehinderten Bewerberin

    Auszug aus BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 672/08
    Da die Zinsen ab Eintritt der Rechtshängigkeit beantragt wurden, waren diese entsprechend § 187 Abs. 1 BGB ab dem auf die Rechtshängigkeit folgenden Tag zuzusprechen (vgl. BAG 16. September 2008 - 9 AZR 791/07 - mwN, AP SGB IX § 81 Nr. 15 = EzA SGB IX § 81 Nr. 17; 25. April 2007 - 10 AZR 586/06 - mwN).
  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 620/07

    Tariflicher Anspruch auf Altersteilzeit - Anwendung der §§ 2, 3, 4, 6 TV

    Auszug aus BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 672/08
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr., vgl. etwa 11. Februar 2009 - 10 AZR 264/08 - ZTR 2009, 259; 24. September 2008 - 10 AZR 634/07 - AP TVöD § 24 Nr. 1 = EzA TzBfG § 4 Nr. 15; 12. August 2008 - 9 AZR 620/07 - EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 28).
  • BAG, 11.02.2009 - 10 AZR 264/08

    Sparkassensonderzahlung - Besitzstandszulage

    Auszug aus BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 672/08
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr., vgl. etwa 11. Februar 2009 - 10 AZR 264/08 - ZTR 2009, 259; 24. September 2008 - 10 AZR 634/07 - AP TVöD § 24 Nr. 1 = EzA TzBfG § 4 Nr. 15; 12. August 2008 - 9 AZR 620/07 - EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 28).
  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 478/94

    Umfang einer tarifvertraglichen Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 672/08
    (aa) Wird ein Begriff von den Tarifvertragsparteien an anderer Stelle in demselben Tarifvertrag im Einzelnen bestimmt, ist in aller Regel davon auszugehen, dass sie ihn in dieser Weise auch in anderen tariflichen Bestimmungen desselben Tarifvertrags verwenden (vgl. BAG 21. November 1991 - 6 AZR 551/89 - BAGE 69, 85; 25. Oktober 1995 - 4 AZR 478/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 57 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 116).
  • BAG, 21.11.1991 - 6 AZR 551/89

    Bereitschaftsdienst nichtvollbeschäftigter Angestellter

    Auszug aus BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 672/08
    (aa) Wird ein Begriff von den Tarifvertragsparteien an anderer Stelle in demselben Tarifvertrag im Einzelnen bestimmt, ist in aller Regel davon auszugehen, dass sie ihn in dieser Weise auch in anderen tariflichen Bestimmungen desselben Tarifvertrags verwenden (vgl. BAG 21. November 1991 - 6 AZR 551/89 - BAGE 69, 85; 25. Oktober 1995 - 4 AZR 478/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 57 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 116).
  • BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 664/01

    Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 672/08
    Zwar kann eine Überschrift Bedeutung im Rahmen der systematischen Auslegung einer Regelung gewinnen (vgl. BAG 16. Mai 1995 - 3 AZR 627/94 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 8 = EzA TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 1; 22. Oktober 2002 - 3 AZR 664/01 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 185).
  • BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 691/01

    Zusatzurlaub - Arbeitsschutz - giftige Stoffe

    Auszug aus BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 672/08
    Wird ein Fachbegriff verwendet, der in allgemeinen oder in den fachlichen Kreisen eine bestimmte Bedeutung hat, ist davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien mit diesem Begriff den allgemein üblichen Sinn verbinden wollten, wenn nicht sichere Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung gegeben sind, die aus dem Tarifwortlaut oder anderen aus dem Tarifvertrag selbst ersichtlichen Gründen erkennbar sein müssen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 22. Juni 2005 - 10 AZR 631/04 - EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 41; 29. September 2004 - 10 AZR 89/04 - 18. März 2003 - 9 AZR 691/01 - BAGE 105, 259).
  • BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 382/04

    Baugewerbe - Garten- und Landschaftsbau

  • BAG, 16.05.1995 - 3 AZR 627/94

    Tarifliche Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer

  • BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 540/03

    Eingruppierung eines Abteilungsleiters im Einzelhandel in Sachsen -Tarifauslegung

  • LAG München, 19.06.2008 - 3 Sa 118/08

    Auslegung eines Tarifvertrags

  • BAG, 29.09.2004 - 10 AZR 89/04

    Verpflegungspauschale - Fahrentschädigung - Lokrangierführer

  • BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 444/03

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer tariflichen

  • BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 586/06

    Prozesszinsen auf titulierte Zahlungsansprüche

  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 397/00

    Überforderungsschutz bei Altersteilzeit

  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 19/06

    Tarifauslegung BRTV Bau - Wohnung

  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 564/17

    Tarifbegriff "wegen Erreichung der Altersgrenze"

    Dies gilt auch, wenn man zur Ermittlung des Begriffsverständnisses den Wortlaut der weiteren Tarifverträge heranzieht, die zum zwischen den Tarifvertragsparteien des UrlTV vereinbarten und kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findenden Tarifwerk gehören (vgl. BAG 21. November 2013 - 6 AZR 89/12 - Rn. 13; 8. Juli 2009 - 10 AZR 672/08 - Rn. 30) .
  • BAG, 13.01.2016 - 10 AZR 42/15

    Sonderzahlung - Berechnung des Monatsverdienstes - Alterssicherung

    Wird ein Fachbegriff verwendet, der in allgemeinen oder in den fachlichen Kreisen eine bestimmte Bedeutung hat, ist davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien mit diesem Begriff den allgemein üblichen Sinn verbinden wollten, wenn nicht sichere Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung gegeben sind, die aus dem Tarifwortlaut oder anderen aus dem Tarifvertrag selbst ersichtlichen Gründen erkennbar sein müssen (BAG 8. Juli 2009 - 10 AZR 672/08 - Rn. 23 mwN) .
  • BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 615/15

    Flugbegleiter - Tarifvertragliche Zulage für Zeiten der Teilnahme an einer

    Wird ein Fachbegriff verwendet, der in allgemeinen oder in den fachlichen Kreisen eine bestimmte Bedeutung hat, ist davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien mit diesem Begriff den allgemein üblichen Sinn verbinden wollten, wenn nicht sichere Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung gegeben sind, die aus dem Tarifwortlaut oder anderen aus dem Tarifvertrag selbst ersichtlichen Gründen erkennbar sein müssen (BAG 8. Juli 2009 - 10 AZR 672/08 - Rn. 23 mwN) .
  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 89/12

    Verzögerung des Stufenaufstiegs durch die Inanspruchnahme von Elternzeit

    Es ist - jedenfalls wenn die Tarifverträge wie vorliegend ein einheitliches Regelungswerk bilden und keine besonderen Hinweise auf ein anderes Begriffsverständnis vorliegen - davon auszugehen, dass dieselben Tarifvertragsparteien gleiche Begriffe in verschiedenen Tarifverträgen auch grundsätzlich mit gleichem Bedeutungsgehalt verwenden (vgl. BAG 8. Juli 2009 - 10 AZR 672/08 - Rn. 30) .
  • LAG Baden-Württemberg, 22.10.2019 - 11 Sa 18/19

    Eingruppierung - Stationsleiter - Begriff der großen Station

    Wird ein Fachbegriff verwendet, der in allgemeinen oder in den fachlichen Kreisen eine bestimmte Bedeutung hat, ist davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien mit diesem Begriff den allgemein üblichen Sinn verbinden wollten, wenn nicht sichere Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung gegeben sind, die aus dem Tarifwortlaut oder anderen aus dem Tarifvertrag selbst ersichtlichen Gründen erkennbar sein müssen (BAG 8. Juli 2009 - 10 AZR 672/08 - Rn. 23).
  • ArbG Köln, 05.12.2018 - 9 Ca 6118/18
    Auch Ausführungsbestimmungen, Protokollnotizen, Verhandlungsniederschriften, Rundschreiben oder Ähnliches sind bei der Auslegung heranzuziehen (vgl. BAG, Urteil vom 8. Juli 2009 - 10 AZR 672/08, Rn. 35, juris).
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