Rechtsprechung
BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 678/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- Wolters Kluwer
Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien bei der inhaltlichen Gestaltung des Beitragsanspruches - Zahlung von Sozialkassenbeiträgen für gewerbliche Arbeitnehmer für jeden Abrechnungszeitraum - Durchsetzung von Beitragsansprüchen gegen einen Arbeitgeber des Baugewerbes ...
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausschlussfrist: Geltungsbereich der Bautarifverträge - Anwendbarkeit von § 270 Abs. 3 ZPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 20.09.1994 - 8 Ca 1735/92
- LAG Hessen, 22.05.1995 - 16 Sa 2002/94
- BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 678/95
Wird zitiert von ... (23) Neu Zitiert selbst (13)
- BAG, 18.01.1969 - 3 AZR 451/67
Tarifliche Ausschlußfristen
Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 678/95
Der von der ZVK aus den angeführten Entscheidungen des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urteile vom 18. Januar 1969 - 3 AZR 451/67 - AP Nr. 41 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; vom 26. Mai 1981 - 3 AZR 269/78 - AP Nr. 71 zu § 4 TVG Ausschlußfristen und vom 27. November 1984 - 3 AZR 596/82 - AP Nr. 89 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) hergeleitete Grundsatz, daß eine tarifliche Verfallfrist erst dann zu laufen beginnt, wenn der Schuldner dem Gläubiger eine geschuldete Auskunft erteilt hat, kann im zu entscheidenden Falle nicht angewandt werden.Dem steht die Entscheidung des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Januar 1969 (a.a.O.) nicht entgegen.
- BAG, 13.03.1996 - 10 AZR 744/95
Tarifgeltung: VTV/Bau; Ausschlussfrist: tarifvertragliche Ausschlussfrist im …
Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 678/95
Dies gilt auch dann, wenn der Berechtigte die Klageschrift so rechtzeitig beim Gericht eingereicht hat, daß er damit rechnen durfte, die Klage werde noch innerhalb der Ausschlußfrist zugestellt werden (BAG Urteile vom 13. März 1996 - 10 AZR 744/95 - n.v.; vom 8. März 1976 - 5 AZR 361/75 - AP Nr. 4 zu § 496 ZPO).Auch wenn - wie vorliegend - Ausschlußfrist und Verjährungsfrist zeitlich übereinstimmen, kann es nicht als bloßer Formalismus angesehen werden, wenn neben der Klageerhebung zur Unterbrechung der Verjährungsfrist zur Wahrung der tarifvertraglichen Ausschlußfrist noch eine gesonderte Geltendmachung gegenüber dem Schuldner verlangt wird (BAG Urteil vom 13. März 1996, a.a.O.).
- BAG, 08.03.1976 - 5 AZR 361/75
Ausschlußfristen - Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist durch einfachen Brief …
Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 678/95
Nach herrschender Meinung gilt dies jedoch nicht für tarifvertragliche Ausschlußfristen, welche nicht durch die Klageerhebung, sondern auf anderem Wege gewahrt werden können (BAG Urteile vom 8. März 1976 - 5 AZR 361/75 - AP Nr. 4 zu § 496 ZPO; vom 4. November 1969 - 1 AZR 141/69 - AP Nr. 3 zu § 496 ZPO; vom 18. Januar 1974 - 3 AZR 3/73 - AP Nr. 4 zu § 345 ZPO).Dies gilt auch dann, wenn der Berechtigte die Klageschrift so rechtzeitig beim Gericht eingereicht hat, daß er damit rechnen durfte, die Klage werde noch innerhalb der Ausschlußfrist zugestellt werden (BAG Urteile vom 13. März 1996 - 10 AZR 744/95 - n.v.; vom 8. März 1976 - 5 AZR 361/75 - AP Nr. 4 zu § 496 ZPO).
- BAG, 18.05.1994 - 10 AZR 646/93
Baugewerbliche Tätigkeiten - Betrieb des Glaser- oder Schreinerhandwerks
Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 678/95
So beträgt die Verjährungsfrist der Beitragsansprüche nach § 197 BGB ebenfalls vier Jahre (BAG Urteile vom 18. Mai 1994 10 AZR 646/93 - AP Nr. 180 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 20. Oktober 1982 - 4 AZR 1211/79 - BAGE 40, 262 = AP Nr. 45 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau? vom 26. Mai 1971- 4 AZR 249/70 - BAGE 23, 356 = AP Nr. 3 zu § 197 BGB). - BAG, 27.11.1984 - 3 AZR 596/82
Nichteinhaltung der Frist, innerhalb derer im Baugewerbe Ansprüche geltend …
Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 678/95
Der von der ZVK aus den angeführten Entscheidungen des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urteile vom 18. Januar 1969 - 3 AZR 451/67 - AP Nr. 41 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; vom 26. Mai 1981 - 3 AZR 269/78 - AP Nr. 71 zu § 4 TVG Ausschlußfristen und vom 27. November 1984 - 3 AZR 596/82 - AP Nr. 89 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) hergeleitete Grundsatz, daß eine tarifliche Verfallfrist erst dann zu laufen beginnt, wenn der Schuldner dem Gläubiger eine geschuldete Auskunft erteilt hat, kann im zu entscheidenden Falle nicht angewandt werden. - BAG, 04.11.1969 - 1 AZR 141/69
Verjährung - Unterbrechung - Ausschlußfrist
Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 678/95
Nach herrschender Meinung gilt dies jedoch nicht für tarifvertragliche Ausschlußfristen, welche nicht durch die Klageerhebung, sondern auf anderem Wege gewahrt werden können (BAG Urteile vom 8. März 1976 - 5 AZR 361/75 - AP Nr. 4 zu § 496 ZPO; vom 4. November 1969 - 1 AZR 141/69 - AP Nr. 3 zu § 496 ZPO; vom 18. Januar 1974 - 3 AZR 3/73 - AP Nr. 4 zu § 345 ZPO). - BGH, 18.12.1980 - VII ZR 41/80
Beginn der Verjährung von Forderungen aus einem Werkvertrag
Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 678/95
Nicht erforderlich ist dafür, daß eine bezifferte Leistungsklage erhoben werden kann; vielmehr genügt die Möglichkeit einer Stufenklage nach § 254 ZPO oder einer die Verjährung unterbrechenden Feststellungsklage (BGHZ 79, 176). - BAG, 20.10.1982 - 4 AZR 1211/79
Urlaub - Lohnausgleich - Zusatzversorgung - Baugewerbe - Entstehung von …
Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 678/95
So beträgt die Verjährungsfrist der Beitragsansprüche nach § 197 BGB ebenfalls vier Jahre (BAG Urteile vom 18. Mai 1994 10 AZR 646/93 - AP Nr. 180 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 20. Oktober 1982 - 4 AZR 1211/79 - BAGE 40, 262 = AP Nr. 45 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau? vom 26. Mai 1971- 4 AZR 249/70 - BAGE 23, 356 = AP Nr. 3 zu § 197 BGB). - BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 678/95
Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht im Wege der Auslegung anhand des Wortlauts sowie des Sinns und des Zwecks der Tarifvorschrift (BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung) festgestellt, daß die tarifvertragliche Verfallfrist des § 31 Abs. 1 VTV auch solche Ansprüche erfaßt, die bereits vor dem Inkrafttreten dieser Tarifnorm am 1. Januar 1992 entstanden waren. - BAG, 18.01.1974 - 3 AZR 3/73
Ausschlußfristen - Versäumnisurteil - Einspruch des Beklagten - Klageeinreichung …
Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 678/95
Nach herrschender Meinung gilt dies jedoch nicht für tarifvertragliche Ausschlußfristen, welche nicht durch die Klageerhebung, sondern auf anderem Wege gewahrt werden können (BAG Urteile vom 8. März 1976 - 5 AZR 361/75 - AP Nr. 4 zu § 496 ZPO; vom 4. November 1969 - 1 AZR 141/69 - AP Nr. 3 zu § 496 ZPO; vom 18. Januar 1974 - 3 AZR 3/73 - AP Nr. 4 zu § 345 ZPO). - BAG, 26.05.1971 - 4 AZR 249/70
Zusatzversorgungskasse - Beitragsanspruch
- BAG, 30.10.1962 - 3 AZR 405/61
Kollektivrechtliche Ordnung - Arbeitsbedingungen - Kollektiv generelle Regelung - …
- BAG, 26.05.1981 - 3 AZR 269/78
Ausschlußklausel - Bundesrahmentarifvertrag - Baugewerbe - Polier - …
- BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15
Tarifvertragliche Ausschlussfrist - außergerichtliche schriftliche Geltendmachung
Es hat insbesondere bei tarifvertraglichen Ausschlussfristen stets entschieden, dass es dann, wenn der Gläubiger die Möglichkeit hat, die Ausschlussfrist auch in anderer Form - zB durch einfaches Schreiben - einzuhalten, aber dennoch die Form der Klage wählt, zu seinen Lasten geht, wenn die Klageschrift nicht innerhalb der tariflichen Ausschlussfrist dem Schuldner zugestellt wird (BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 541/06 - Rn. 31; 25. September 1996 - 10 AZR 678/95 - zu II 3 und 4 der Gründe; 8. März 1976 - 5 AZR 361/75 - zu 3 a der Gründe; 18. Januar 1974 - 3 AZR 3/73 - zu II 3 der Gründe, BAGE 25, 475; 4. November 1969 - 1 AZR 141/69 - zu 1 der Gründe; ebenso noch 21. Juni 2012 - 8 AZR 188/11 - Rn. 27, BAGE 142, 143, für die Frist nach § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG, unter Berufung auf 8. März 1976 - 5 AZR 361/75 - zu 3 a der Gründe) . - BAG, 22.05.2014 - 8 AZR 662/13
Frist des § 15 Abs. 4 AGG - Anwendbarkeit des § 167 ZPO
Das Bundesarbeitsgericht hat für tarifvertragliche Ausschlussfristen entschieden, dass dann, wenn der Gläubiger die Möglichkeit hat, die Ausschlussfrist auch in anderer Form - zB durch einfaches Schreiben - einzuhalten, aber dennoch die Form der Klage wählt, es zu seinen Lasten geht, wenn die Klageschrift nicht innerhalb der tariflichen Ausschlussfrist dem Schuldner zugestellt wird (BAG 25. September 1996 - 10 AZR 678/95 - zu II 3 und II 4 der Gründe mwN) . - BGH, 17.07.2008 - I ZR 109/05
Sammlung Ahlers
Das Bundesarbeitsgericht wendet die Bestimmung nicht auf tarifvertragliche Ausschlussfristen an (BAG, Urt. v. 25.9.1996 - 10 AZR 678/95, juris Tz. 39 m.w.N.), was es allerdings auch mit dem besonderem Sinn und Zweck dieser Ausschlussfristen begründet (…aaO Tz. 42).
- BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 690/12
Betriebsrentenanpassung - Wahrung der Rügefrist nach § 16 BetrAVG
Das Bundesarbeitsgericht hat für tarifvertragliche Ausschlussfristen entschieden, dass es dann, wenn der Gläubiger die Möglichkeit hat, die Ausschlussfrist auch in anderer Form - zB durch einfaches Schreiben - einzuhalten, aber dennoch die Form der Klage wählt, zu seinen Lasten geht, wenn die Klageschrift nicht innerhalb der tariflichen Ausschlussfrist dem Schuldner zugestellt wird (BAG 25. September 1996 - 10 AZR 678/95 - zu II 3 und II 4 der Gründe mwN) . - LAG Hessen, 18.03.1997 - 15 Sa 2054/95
Klage der tarifvertraglich bestimmten Einzugsstelle für die Beiträge der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Berlin-Brandenburg, 29.04.2015 - 23 Sa 232/15
Wahrung tariflicher Ausschlussfrist durch Klageerhebung und demnächst erfolgende …
Das beklagte Land tritt dem angefochtenen Urteil unter Vertiefung seines erstinstanzlichen Vorbringens und unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 25.09.1996 - 10 AZR 678/95 - sowie vom 19.06.2007 - 1 AZR 54/06 - mit der Begründung entgegen, § 167 ZPO finde keine entsprechende Anwendung auf die tarifliche Ausschlussfrist des § 37 TV-L .Das Bundesarbeitsgericht hat für tarifvertragliche Ausschlussfristen entschieden, dass dann, wenn der Gläubiger die Möglichkeit hat, die Ausschlussfrist auch in anderer Form - zB durch einfaches Schreiben - einzuhalten, aber dennoch die Form der Klage wählt, es zu seinen Lasten geht, wenn die Klageschrift nicht innerhalb der tariflichen Ausschlussfrist dem Schuldner zugestellt wird (BAG 25. September 1996 - 10 AZR 678/95 - zu II 3 und II 4 der Gründe mwN).
In der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25.09.1996 - 10 AZR 678/95 - ging es um die Wahrung einer einstufigen tariflichen Verfallfrist in § 31 Abs. 1 VTV in der ab dem 01.01.1992 gültigen Fassung, die den Verfall von Ansprüchen innerhalb von vier Jahren seit Fälligkeit vorsah, sofern sie nicht geltend gemacht wurden.
- LAG Düsseldorf, 12.09.2014 - 10 Sa 1329/13
Urlaubsabgeltung, vertragliche Ausschlussklausel, "demnächstige" Zustellung
Wie das Landesarbeitsgericht Köln in seiner das Thema ausführlich behandelnden, eine direkte oder analoge Anwendung des § 167 ZPO im Ergebnis allerdings verneinenden Entscheidung vom 31. Januar 2012 im Einzelnen dargestellt hat (LAG Köln…, Urteil vom 31. Januar 2012 - 5 Sa 1560/10 -, juris, Rn. 49 ff.), nimmt das Bundesarbeitsgericht bislang in ständiger Rechtsprechung an, dass § 167 ZPO auf (tarifvertragliche) Ausschlussfristen keine Anwendung findet (BAG, Urteil vom 19. Juni 2007 - 1 AZR 541/06 - juris, Rn 31; BAG, Urteil vom 25. September 1996 - 10 AZR 678/95 -, juris; BAG, Urteil vom 08. März 1976 - 5 AZR 361/75 - juris, jeweils m.w.N.). - BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 169/04
Baugewerbe - Auskunftsklage
Sie wahrt die Verfallfrist sowohl für den Auskunfts- als auch für den Beitragsanspruch (BAG 25. September 1996 - 10 AZR 678/95 -). - BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 937/12
Betriebsrentenanpassung - Rügefrist - Klageeinreichung
Das Bundesarbeitsgericht hat für tarifvertragliche Ausschlussfristen entschieden, dass es dann, wenn der Gläubiger die Möglichkeit hat, die Ausschlussfrist auch in anderer Form - zB durch einfaches Schreiben - einzuhalten, aber dennoch die Form der Klage wählt, zu seinen Lasten geht, wenn die Klageschrift nicht innerhalb der tariflichen Ausschlussfrist dem Schuldner zugestellt wird (BAG 25. September 1996 - 10 AZR 678/95 - zu II 3 und II 4 der Gründe mwN) . - LAG Hessen, 16.11.1998 - 16 Sa 29/98 Das ist auch rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BAG 13.03.1996 - 10 AZR 744/95 und 25.09.1996 - 10 AZR 678/95).
Auf § 270 Abs. 3 ZPO kann sich der Kläger insoweit nicht stützen, weil diese Vorschrift nicht für tarifvertragliche Ausschlußfristen wie § 31, VTV gilt, die nicht nur durch Klageerhebung, sondern auch durch sonstige Geltendmachung gewahrt werden können (vgl. BAG 13.03.1996 und 25.09.1996 a.a.O.).
Das folgt, wie das BAG in seiner Entscheidung vom 25.09.1996 (a.a.O.) überzeugend ausgeführt hat, sowohl aus dem Wortlaut, wie aus dem Sinn und Zweck der tariflichen Regelung.
- LAG Hessen, 30.08.1999 - 16 Sa 2977/98
Geltungsbereich der Bautarifverträge; Fertigbauarbeiten
- BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 866/12
Betriebsrentenanpassung - Rügefrist - Klageeinreichung
- LAG Thüringen, 18.11.2015 - 6 Sa 311/14
Ausschlussfrist - Handlungsgehilfe
- LAG Hessen, 22.10.2007 - 16 Sa 1194/06
Urlaubskasse - Baugewerbe - Beitragszahlung - Urlaubsvergütung - Erstattung - …
- BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 204/97
Baugewerbe - Säurebauindustrie
- LAG Hessen, 28.10.1996 - 16 Sa 3/96
Tarifgeltung: Bohrgeräteführer
- LAG Niedersachsen, 28.10.2015 - 17 Sa 174/15
Außerordentliche Kündigung eines Bäckereifachverkäufers bei Verdacht der …
- BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 860/12
Betriebsrentenanpassung - Rügefrist - Klageeinreichung
- LAG Hessen, 29.05.2013 - 18 Sa 1316/12
Verfall - Verjährung; Verfall - Verjährung
- LAG Hessen, 26.11.1996 - 15 Sa 386/96
Tarifgeltung: Säurebauindustrie
- LAG München, 12.11.2014 - 5 Sa 397/14
Zweistufige vertragliche Verfallklausel, Fristwahrung
- LAG Hamm, 10.05.2011 - 14 Ta 106/11
Ausschlussfrist, Erfolgsaussicht, Fristablauf, Fristwahrung, Geltendmachung, …
- ArbG München, 22.09.2003 - 4a Ca 2883/03
Streit um den Anspruch eines Beschäftigten auf variable Vergütungsanteile; …