Rechtsprechung
BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 692/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Unzulässigkeit der Berufung - Faksimile-Stempel unter der Berufungsbegründung
- openjur.de
Unzulässigkeit der Berufung; Faksimile-Stempel unter der Berufungsbegründung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen das Schriftformerfordernis bei "Unterzeichnung" einer Berufungsbegründung mit einem Faksimile-Stempel
- Judicialis
ZPO § 130a
- streifler.de
Arbeitsrecht: Unzulässigkeit der Berufung - Faksimile-Stempel unter der Berufungsbegründung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verstoß gegen das Schriftformerfordernis bei "Unterzeichnung" einer Berufungsbegründung mit einem Faksimile-Stempel
- rechtsportal.de
Verstoß gegen das Schriftformerfordernis bei "Unterzeichnung" einer Berufungsbegründung mit einem Faksimile-Stempel
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zulässigkeit der Berufung
- BRAK-Mitteilungen (Leitsatz)
Faksimile-Stempel ersetzt Unterschrift unter bestimmendem Schriftsatz unter keinen Umständen
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Zulässigkeit der Berufung - eigenhändige Unterschrift unter Berufungsbegründung - Faksimile-Stempel
- brak-mitteilungen.de
, S. 32 (Leitsatz und Kurzanmerkung)
Faksimile-Stempel ersetzt Unterschrift unter bestimmendem Schriftsatz unter keinen Umständen
Besprechungen u.ä.
- brak-mitteilungen.de
, S. 32 (Leitsatz und Kurzanmerkung)
Faksimile-Stempel ersetzt Unterschrift unter bestimmendem Schriftsatz unter keinen Umständen
Verfahrensgang
- ArbG München, 31.10.2007 - 27 Ca 1271/07
- LAG München, 12.08.2008 - 8 Sa 151/08
- BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 692/08
Papierfundstellen
- NJW 2009, 3596
- NZA 2009, 1165
- JR 2010, 322
Wird zitiert von ... (22)
- BGH, 18.03.2015 - XII ZB 424/14
Beschwerde in familiengerichtlichen Verfahren: Formwahrende Übermittlung der …
Aus denselben Gründen wird die Einreichung eines mit einem Faksimile-Stempel versehenen Schriftsatzes als dem eigenhändigen Unterschrifterfordernis nicht genügend angesehen (BAG NJW 2009, 3596 Rn. 18). - BFH, 22.06.2010 - VIII R 38/08
Wirksamkeit einer Klage mit eingescannter Unterschrift - Anforderungen an die …
aa) Für die vergleichbare Form der Unterschrift durch Verwendung eines Faksimilestempels hat die ältere BFH-Rechtsprechung grundsätzlich die Wirksamkeit der Erklärungen verneint (BFH-Urteile in BFHE 97, 226, BStBl II 1970, 89; in BFHE 113, 490, BStBl II 1975, 194; ebenso Bundesarbeitsgericht --BAG--, Urteil vom 5. August 2009 10 AZR 692/08, NJW 2009, 3596; vgl. aber BFH-Urteil vom 19. September 1974 IV R 24/74, BFHE 113, 416, BStBl II 1975, 199 zur Wirksamkeit einer Klageschrift in Form eines Matrizenabzugs und damit nur auf der Matrize im Original enthaltenen Unterschrift).cc) Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung des GmS-OGB, deren Grundlage durch die Regelungen in den §§ 52a FGO, 130a ZPO nicht berührt wird, weil die damit geschaffenen Sondervorschriften für den elektronischen Rechtsverkehr unabhängig neben die Vorschriften zur Schriftform getreten sind (vgl. BAG-Urteil in NJW 2009, 3596; BGH-Beschluss vom 15. Juli 2008 X ZB 8/08, NJW 2008, 2649), hat die Rechtsprechung.
- BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 849/13
Zulässigkeit der Berufung - Unterzeichnung der Berufungsschrift
a) Die Berufungsschrift muss als bestimmender Schriftsatz von einem beim Landesarbeitsgericht nach § 11 Abs. 4 Satz 1, 2 und 4 ArbGG vertretungsberechtigten Prozessbevollmächtigten zwar nicht selbst verfasst, aber nach eigenverantwortlicher Prüfung genehmigt und eigenhändig unterschrieben sein, § 130 Nr. 6 ZPO (vgl. BAG 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 17) .Bei der Übermittlung eines Schriftsatzes per Telefax tritt an die Stelle der grundsätzlich zwingenden Unterschrift auf der Urkunde die Wiedergabe dieser Unterschrift in der bei Gericht erstellten Kopie (vgl. BAG 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 21) .
aa) Die eigenhändige Unterschrift soll die Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Prozesshandlung ermöglichen und dessen unbedingten Willen zum Ausdruck bringen, die volle Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes zu übernehmen und diesen bei Gericht einzureichen (vgl. BAG 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 17) .
Vielmehr hat er bei der im Jahre 2001 in Kraft getretenen Änderung des § 130 Nr. 6 ZPO in seiner Begründung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Neufassung der Vorschrift das Unterschriftserfordernis für Schriftsätze beibehalte (vgl. hierzu BAG 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 19 ff.) .
- BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 9/13
Oberarzt - Bereitschaftsdienst
Insbesondere sind die Revisionsschrift vom 8. Januar 2013 und die Revisionsbegründung vom 11. März 2013 ordnungsgemäß (§ 130 Nr. 6 ZPO) von einem Rechtsanwalt unterzeichnet (vgl. allgemein zu Zweck und Anforderungen an das Unterschriftserfordernis: BAG 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 -; BGH 10. Mai 2005 - XI ZR 128/04 -) . - LAG Düsseldorf, 15.08.2016 - 9 Sa 318/16
Zulässigkeit der Berufung; Unterzeichnung der Berufungsbegründung mit dem Kürzel …
b)Diese Berufungsgründe müssen in der Berufungsbegründungsschrift aufgezeigt werden, wobei entscheidend ist, dass die Berufungsbegründung ordnungsgemäß (§ 130 Nr. 6 ZPO) von einem Rechtsanwalt unterzeichnet worden ist (vgl. allgemein zu Zweck und Anforderungen an das Unterschriftserfordernis: BAG v. 05.08.2009 - 10 AZR 692/08, juris; BGH v. 10.05.2005 - XI ZR 128/04, juris). - BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 39/08
Wahl einer Schwerbehindertenvertretung
Für eine durch Computerfax übermittelte Berufungsbegründung hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, dass in Prozessen mit Vertretungszwang bestimmende Schriftsätze formwirksam durch elektronische Übertragung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift auf ein Faxgerät des Gerichts übermittelt werden können (5. April 2000 - GmS-OGB 1/98 - Rn. 9, BGHZ 144, 160; vgl. auch BAG 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 21 ff., EzA ZPO 2002 § 130 Nr. 1; BGH 15. Juli 2008 - X ZB 8/08 - Rn. 11, NJW 2008, 2649). - BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 278/17
Zulässigkeit der Berufung - Unterzeichnung der Berufungsbegründung -Fortführung …
b) Als bestimmender Schriftsatz muss die Berufungsbegründung von einem beim Landesarbeitsgericht nach § 11 Abs. 4 Satz 1, Satz 2 und Satz 4 ArbGG vertretungsberechtigten Prozessbevollmächtigten zwar nicht selbst verfasst, aber nach eigenverantwortlicher Prüfung genehmigt und eigenhändig unterschrieben sein, § 130 Nr. 6 ZPO (vgl. BAG 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 17;… BGH 30. Januar 2018 - II ZR 238/16 - Rn. 9) .Bei der Übermittlung eines Schriftsatzes durch einen Telefaxdienst tritt an die Stelle der grundsätzlich zwingenden Unterschrift auf der Urkunde die Wiedergabe dieser Unterschrift in der bei Gericht erstellten Kopie (vgl. BAG 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 21) .
Ein Unterschriftsstempel ist keine eigenhändige Unterschrift der den Schriftsatz verantwortenden Person iSv. § 130 Nr. 6 ZPO (so bereits mit ausführlicher Begründung BAG 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 18 ff.;… vgl. auch BGH 18. März 2015 - XII ZB 424/14 - Rn. 15;… 26. Oktober 2015 - AnwZ (Brfg) 25/15 - Rn. 20) .
- BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 284/11
Befristung wegen Drittmittelfinanzierung
Gemäß § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG iVm. § 519 Abs. 1 und Abs. 4, § 130 Nr. 6 ZPO muss die Berufungsschrift von einem nach § 11 Abs. 2 ArbGG postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten handschriftlich und eigenhändig unterzeichnet sein (vgl. BAG 29. Juli 1981 - 4 AZR 632/79 - AP ZPO § 518 Nr. 46 = EzA ZPO § 518 Nr. 28; für die Berufungsbegründung vgl. 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 14, AP ZPO § 130a Nr. 1 = EzA ZPO 2002 § 130 Nr. 1; GMP/Germelmann 7. Aufl. § 64 Rn. 67) . - LAG Hessen, 23.03.2022 - 6 Sa 1248/20
Eingescannte Unterschrift auf Berufungsbegründungsschriftsatz nicht ausreichend; …
Die Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 (- GmS-OGB 1/98 - BGHZ 144, 160) zum Computerfax, wonach dann, wenn ein bestimmender Schriftsatz inhaltlich den prozessualen Anforderungen genügt, die Person des Erklärenden in der Regel dadurch eindeutig bestimmt sei, dass seine Unterschrift eingescannt oder der Hinweis angebracht sei, dass der benannte Urheber wegen der gewählten Übertragungsform nicht unterzeichnen könne (…so auch BGH 26. Januar 2021 - VI ZB 46/20 - Rn. 8;… BFH 22. Juni 2010 - VIII R 38/08 - Rn. 17, BFHE 230, 115; BAG 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 22 ff.), sind auf das Mail-to-Fax-Verfahren nicht übertragbar.Gemäß § 130 Nr. 6 ZPO iVm. § 519 Abs. 4, § 520 Abs. 5 ZPO müssen die Berufungsschrift und die Berufungsbegründung als bestimmende Schriftsätze von einem beim Landesarbeitsgericht nach § 11 Abs. 4 Satz 1, 2 und 4 ArbGG vertretungsberechtigten Prozessbevollmächtigten zwar nicht selbst verfasst, aber nach eigenverantwortlicher Prüfung genehmigt und eigenhändig unterschrieben sein, § 130 Nr. 6 ZPO (vgl. BAG 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 17) .
Bei der Übermittlung eines Schriftsatzes per Telefax tritt an die Stelle der grundsätzlich zwingenden Unterschrift auf der Urkunde die Wiedergabe dieser Unterschrift in der bei Gericht erstellten Kopie (vgl. BAG 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 21;… zum Ganzen BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 849/13 - Rn. 17, BAGE 151, 66) .
Entgegen der Auffassung des Klägers ist hier auch nicht die Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 (- GmS-OGB 1/98 - BGHZ 144, 160) zum Computerfax heranzuziehen, wonach dann, wenn ein bestimmender Schriftsatz inhaltlich den prozessualen Anforderungen genügt, die Person des Erklärenden in der Regel dadurch eindeutig bestimmt sei, dass seine Unterschrift eingescannt oder der Hinweis angebracht sei, dass der benannte Urheber wegen der gewählten Übertragungsform nicht unterzeichnen könne (…so auch BGH 26. Januar 2021 - VI ZB 46/20 - Rn. 8;… BFH 22. Juni 2010 - VIII R 38/08 - Rn. 17, BFHE 230, 115; BAG 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 22 ff.) .
- BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 303/12
Wahrung der Berufungsbegründungsfrist bei Übermittlung per Telefax
Darüber hinaus fehlte es an der gemäß § 130 Nr. 6 ZPO iVm. § 520 Abs. 5 ZPO erforderlichen eigenhändigen Unterschrift durch einen zur Vertretung bei dem Berufungsgericht berechtigten Rechtsanwalt unter der Berufungsbegründung als bestimmendem Schriftsatz (zu dieser nach st. Rspr. zu stellenden Anforderung zuletzt BAG 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 17 ff., AP ZPO § 130a Nr. 1 = EzA ZPO 2002 § 130 Nr. 1; BGH 26. Oktober 2011 - IV ZB 9/11 - Rn. 6) . - LSG Baden-Württemberg, 09.06.2016 - L 7 SO 4619/15
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Berufung - Berufungseinlegung - …
- LAG Hessen, 09.02.2022 - 6 Sa 1249/20
Eingescannte Unterschrift bei Berufungsbegründung nicht ausreichend; …
- LAG Nürnberg, 28.05.2021 - 8 Sa 310/20
Einspruch - Schriftform - Computerfax
- LAG Düsseldorf, 03.07.2020 - 10 TaBV 71/18
Wahlanfechtung
- LAG Hessen, 18.10.2018 - 11 Sa 70/18
§ 130a Abs. 3 ZPO, § 4 Abs. 2 ERVV
- SG Trier, 22.05.2019 - S 4 AS 10/19
Die Erhebung der Klage bei der Behörde per E-Mail mit eingescannter Unterschrift …
- LAG Hessen, 06.03.2019 - 2 Sa 369/18
Die Gerichte trifft auch unter Berücksichtigung ihrer verfassungsrechtlichen …
- LAG Düsseldorf, 15.01.2019 - 3 Sa 431/18
Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Stilllegung des Betriebs; …
- VG Leipzig, 26.06.2013 - 1 K 916/11
Eingescannte Unterschrift genügt nicht dem Schriftformerfordernis
- VG Berlin, 27.07.2022 - 12 K 417.21
- LAG Hessen, 20.03.2017 - 10 Ta 68/17
Die Einlegung der sofortigen Beschwerde ist ein bestimmender Schriftsatz nach § …
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2021 - 10 Sa 1412/20
Unzulässige Berufung - eingescannte Unterschrift