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   BAG, 18.06.2014 - 10 AZR 699/13   

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BAG, 18.06.2014 - 10 AZR 699/13 (https://dejure.org/2014,24398)
BAG, Entscheidung vom 18.06.2014 - 10 AZR 699/13 (https://dejure.org/2014,24398)
BAG, Entscheidung vom 18. Juni 2014 - 10 AZR 699/13 (https://dejure.org/2014,24398)
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Volltextveröffentlichungen (16)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Leistungsbeurteilung und Leistungsentgelt nach dem ERA-TV - und die Darlegungs- und Beweislast

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abgestufte Darlegungs- und Beweislast für Prüfung der Richtigkeit des Leistungsentgelts nach dem ERA-TV

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tarifliches Leistungsentgelt (ERA-TV) - Leistungsbeurteilung - Verfahren

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Wieviel Bonus ist gerecht?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 148, 271
  • NZA 2015, 1336
  • BB 2014, 2292
  • DB 2014, 2540
  • NZA-RR 2015, 430
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 229/11

    Tarifliche Leistungszulage - Anwendung des § 315 BGB - Feststellung zur

    Auszug aus BAG, 18.06.2014 - 10 AZR 699/13
    Die Änderung eines einmal festgelegten Leistungsentgelts (vgl. zum Fall, dass es an einer erstmaligen Festlegung fehlt: BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 229/11 (F) - Rn. 19 ff.) setzt daher - abgesehen von bloßen Fehlerkorrekturen - voraus, dass eine wirksame Neubeurteilung erfolgt ist.

    Die Höhe der an das Beurteilungsergebnis anknüpfenden finanziellen Leistung ist durch § 17.2 ERA-TV und die Rahmenvereinbarung aber vorgegeben, ohne dass ein Entscheidungsspielraum des Arbeitgebers iSd. § 315 BGB vorhanden wäre (vgl. auch BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 229/11 (F) - Rn. 27 [zur Leistungszulage nach § 3 des GRTV Eisen-, Metall- und Elektroindustrie Hessen]; anders die Fallgestaltung, die der Entscheidung BAG 14. November 2012 - 10 AZR 783/11 - aaO zugrunde lag) .

  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 783/11

    Tantieme gemäß Partnervergütungssystem - Zielvereinbarung

    Auszug aus BAG, 18.06.2014 - 10 AZR 699/13
    Zwar hat der Arbeitgeber bei der Beurteilung der Leistung des Arbeitnehmers notwendigerweise einen gewissen Beurteilungsspielraum (vgl. dazu auch: BAG 14. November 2012 - 10 AZR 783/11 - Rn. 52, BAGE 143, 292 [Zielvereinbarung]) .

    Die Höhe der an das Beurteilungsergebnis anknüpfenden finanziellen Leistung ist durch § 17.2 ERA-TV und die Rahmenvereinbarung aber vorgegeben, ohne dass ein Entscheidungsspielraum des Arbeitgebers iSd. § 315 BGB vorhanden wäre (vgl. auch BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 229/11 (F) - Rn. 27 [zur Leistungszulage nach § 3 des GRTV Eisen-, Metall- und Elektroindustrie Hessen]; anders die Fallgestaltung, die der Entscheidung BAG 14. November 2012 - 10 AZR 783/11 - aaO zugrunde lag) .

  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 468/96

    Tarifliche Leistungsbeurteilung - Leistungszulage

    Auszug aus BAG, 18.06.2014 - 10 AZR 699/13
    Solange es an einer solchen fehlt, ist deshalb das bisherige Leistungsentgelt fortzuzahlen (ebenso zu früheren tariflichen Regelungen zum Leistungsentgelt in der Metallindustrie: BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - zu II der Gründe) .

    Allein deren Entscheidung unterläge im arbeitsgerichtlichen Verfahren einer nur eingeschränkten Überprüfung dahin gehend, ob sie im tariflich vorgesehenen Verfahren ergangen ist und ob ihre wertende und beurteilende Entscheidung grob unbillig iSv. § 319 BGB ist (BAG 20. Januar 2004 - 9 AZR 393/03 - BAGE 109, 193; 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - zu III 3 der Gründe) .

  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10

    Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 18.06.2014 - 10 AZR 699/13
    (1) Grundsätzlich muss der Anspruchsteller die anspruchsbegründenden Tatsachen darlegen und beweisen, also beispielsweise der Arbeitnehmer den Anspruch auf eine höhere Vergütung (st. Rspr., vgl. zuletzt zB BAG 26. März 2013 - 3 AZR 89/11 - Rn. 14; 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 36, BAGE 137, 249) .
  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 79/07

    Zustimmungsverweigerung durch Schreiben ohne Unterschrift

    Auszug aus BAG, 18.06.2014 - 10 AZR 699/13
    Bei rechtsgeschäftsähnlichen Erklärungen oder einem Schriftlichkeitserfordernis für Mitteilungen oder Informationen kommt eine Anwendung dieser Vorschriften allenfalls analog in Betracht (vgl. zu § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG: BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 79/07 - Rn. 27 ff., BAGE 128, 364) .
  • LAG Baden-Württemberg, 19.06.2013 - 2 Sa 2/13

    Leistungsentgelt nach ERA-TV

    Auszug aus BAG, 18.06.2014 - 10 AZR 699/13
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 19. Juni 2013 - 2 Sa 2/13 - aufgehoben.
  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 393/03

    Paritätische Kommissionen für Verbesserungsvorschläge

    Auszug aus BAG, 18.06.2014 - 10 AZR 699/13
    Allein deren Entscheidung unterläge im arbeitsgerichtlichen Verfahren einer nur eingeschränkten Überprüfung dahin gehend, ob sie im tariflich vorgesehenen Verfahren ergangen ist und ob ihre wertende und beurteilende Entscheidung grob unbillig iSv. § 319 BGB ist (BAG 20. Januar 2004 - 9 AZR 393/03 - BAGE 109, 193; 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - zu III 3 der Gründe) .
  • BAG, 26.03.2013 - 3 AZR 89/11

    Berufsbildung - Angemessene Ausbildungsvergütung - Abgrenzung von industrieller

    Auszug aus BAG, 18.06.2014 - 10 AZR 699/13
    (1) Grundsätzlich muss der Anspruchsteller die anspruchsbegründenden Tatsachen darlegen und beweisen, also beispielsweise der Arbeitnehmer den Anspruch auf eine höhere Vergütung (st. Rspr., vgl. zuletzt zB BAG 26. März 2013 - 3 AZR 89/11 - Rn. 14; 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 36, BAGE 137, 249) .
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 12/03

    Qualifiziertes Zeugnis - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus BAG, 18.06.2014 - 10 AZR 699/13
    Umgekehrt trägt der Arbeitnehmer die Beweislast in den Fällen, in denen er eine Bewertung oberhalb dieses Richtwertes anstrebt (vgl. ähnlich für die Darlegungs- und Beweislast beim Arbeitszeugnis: BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - BAGE 108, 86) .
  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 414/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

    Auszug aus BAG, 18.06.2014 - 10 AZR 699/13
    Deshalb ist es ausreichend, wenn diese Erklärung in Textform entsprechend § 126b BGB erfolgt (vgl. zu einer Fallgestaltung im Betriebsrentenrecht: BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 58) .
  • BAG, 19.03.1986 - 5 AZR 254/85

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage bezüglich Erstattung der Kosten zum

  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Bleibt der geleistete Ausgleich hingegen hinter diesen Werten zurück, ist es bereits im ersten Schritt Sache des Arbeitgebers darzulegen, aufgrund welcher Faktoren ein geringerer Zuschlagsanspruch angemessen sein soll (vgl. zu ähnlichen Systemen der abgestuften Darlegungslast: BAG 18. Juni 2014 - 10 AZR 699/13 - Rn. 40 ff., BAGE 148, 271 [ERA-Leistungsentgelt]; 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 - Rn. 8 ff. [Arbeitszeugnis]; 29. April 2015 - 9 AZR 108/14 - Rn. 26 [sekundäre Darlegungslast des Arbeitgebers bei § 17 BBiG]) .
  • BAG, 18.11.2014 - 9 AZR 584/13

    Arbeitszeugnis - Schlussnote - Darlegungslast

    Erst wenn der Arbeitnehmer dargelegt hat, leistungsgerecht sei ausschließlich eine überdurchschnittliche Beurteilung, hat der Arbeitgeber die Tatsachen vorzutragen, die dem entgegenstehen sollen (BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - zu IV 2 b cc der Gründe, BAGE 108, 86; ähnlich zur Leistungsbeurteilung bei tariflichem Leistungsentgelt BAG 18. Juni 2014 - 10 AZR 699/13 - Rn. 43) .
  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 156/15

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Bleibt der geleistete Ausgleich hingegen hinter diesen Werten zurück, ist es bereits im ersten Schritt Sache des Arbeitgebers darzulegen, aufgrund welcher Faktoren ein geringerer Zuschlagsanspruch angemessen sein soll (vgl. zu ähnlichen Systemen der abgestuften Darlegungslast: BAG 18. Juni 2014 - 10 AZR 699/13 - Rn. 40 ff., BAGE 148, 271 [ERA-Leistungsentgelt]; 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 - Rn. 8 ff. [Arbeitszeugnis]; 29. April 2015 - 9 AZR 108/14 - Rn. 26 [sekundäre Darlegungslast des Arbeitgebers bei § 17 BBiG]) .
  • BAG, 13.10.2021 - 10 AZR 729/19

    Erfolgsabhängige Vergütung - Zielvereinbarung - billiges Ermessen

    Für die Festlegung eines Leistungsergebnisses ist billiges Ermessen jedenfalls dann nicht eröffnet, wenn die zu bewertenden Faktoren abschließend bestimmt sind und die Höhe der an das Beurteilungsergebnis anknüpfenden finanziellen Leistung zB durch einen Tarifvertrag vorgegeben ist, ohne dass ein Entscheidungsspielraum des Arbeitgebers iSd. § 315 BGB vorhanden wäre (BAG 18. Juni 2014 - 10 AZR 699/13 - Rn. 39, BAGE 148, 271; vgl. auch BAG 14. November 2012 - 10 AZR 783/11 - Rn. 52 mwN, BAGE 143, 292) .
  • BAG, 18.05.2016 - 10 AZR 183/15

    Leistungsbeurteilung - paritätische Kommission

    Es erfolgt insofern keine Subsumtion von bestimmten Tatsachen unter eine Rechtsnorm (vgl. zu § 17.2.6 ERA-TV BW BAG 18. Juni 2014 - 10 AZR 699/13 - Rn. 39, 45, BAGE 148, 271; ebenso schon zur Leistungszulage nach § 5 des Gehaltsrahmenabkommens vom 19. Februar 1975 für die Angestellten der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie NRW BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - zu III 2 d der Gründe) .

    dd) Bei der Würdigung des zu erwartenden Vortrags der Parteien wird die von den Tarifvertragsparteien getroffene materiell-rechtliche Wertung, welche Leistung von einem durchschnittlich geeigneten Beschäftigten ohne gesteigerte Anstrengung auf Dauer zu erreichen ist (vgl. § 10 Nr. 2 Abs. 1 ERA-TV NRW) , zu berücksichtigen sein (vgl. zu Auswirkungen auf die Darlegungs- und Beweislast nach ERA-TV BW BAG 18. Juni 2014 - 10 AZR 699/13 - Rn. 41 ff., BAGE 148, 271) .

  • BAG, 17.08.2021 - 1 AZR 338/20

    Überstundenvergütung - Betriebsvereinbarungen zur Dauer der Arbeitszeit und zu

    Die Höhe der an das Beurteilungsergebnis anknüpfenden finanziellen Leistung ist durch die Festlegungen in der Anlage zur Betriebsvereinbarung "M Vergütungssystem für gewerbliche Mitarbeiter", der Anlage 2a zur BV Vergütungssystem iVm. der "Rangreihe M BHG" sowie - für die Zeit ab dem 1. April 2018 - in § 4 BV Zukunftssicherung jedoch vorgegeben, ohne dass ein Entscheidungsspielraum des Arbeitgebers iSd. § 315 BGB vorhanden wäre (vgl. BAG 18. Juni 2014 - 10 AZR 699/13 - Rn. 39 mwN, BAGE 148, 271) .

    aa) Grundsätzlich muss der Anspruchsteller die anspruchsbegründenden Tatsachen darlegen und beweisen, also beispielsweise der Arbeitnehmer den Anspruch auf eine höhere Vergütung (st. Rspr., zB BAG 18. Juni 2014 - 10 AZR 699/13 - Rn. 41, BAGE 148, 271; vgl. auch BAG 26. März 2013 - 3 AZR 89/11 - Rn. 14; 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 36, BAGE 137, 249) .

    Die hierin liegende materiell-rechtliche Wertung ist bei der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast zu berücksichtigen (vgl. BAG 18. Juni 2014 - 10 AZR 699/13 - Rn. 42, aaO) .

    Umgekehrt trägt der Arbeitnehmer die Beweislast in den Fällen, in denen er eine Bewertung oberhalb dieses Richtwerts anstrebt (vgl. zur Darlegungs- und Beweislast beim Leistungsentgelt nach dem ERA-TV BAG 18. Juni 2014 - 10 AZR 699/13 - Rn. 43, BAGE 148, 271; ähnlich für die Darlegungs- und Beweislast beim Arbeitszeugnis BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - BAGE 108, 86) .

  • BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 419/15

    Regelmäßige vertragliche Arbeitszeit - gelebtes Arbeitsverhältnis als Ausdruck

    Grundsätzlich muss der Anspruchsteller die anspruchsbegründenden Tatsachen darlegen und beweisen, also beispielsweise der Arbeitnehmer den Anspruch auf einen begehrten höheren Beschäftigungsumfang als ihm vom Arbeitgeber zugestanden wird (vgl. BAG 18. Juni 2014 - 10 AZR 699/13 - Rn. 41 mwN, BAGE 148, 271) .
  • LAG München, 06.04.2022 - 5 Sa 786/21

    Ermittlung des tariflichen Leistungsentgelts im Bereich der Metall- und

    Die Rechtsprechung des BAG (18.05.2014, 10 AZR 699/13 (= BeckRS 2014, 72126)) zur Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers bei einer unterdurchschnittlichen Beurteilung, die zum ERA-TV BW ergangen ist, findet auf die inhaltlich gleichen Regelungen des ERA-TV Bayern Anwendung.

    Der Kläger macht geltend, dass das Arbeitsgericht von einer unzutreffenden Verteilung der Darlegungslast bzw. Beweislast ausgegangen ist, die nicht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entspricht (BAG 18.06.2014, 10 AZR 699/13, BAGE 148, 271-289, Rn. 40 - 43).

    Die pauschale Erwähnung des Urteils des BAG (18.06.2014, 10 AZR 699/13, Rn 43) ersetze keinen substantiierten Sachvortrag.

    Bleibt die Beurteilung danach streitig, hat derjenige, der einen Wert unterhalb oder oberhalb der tariflichen Normalleistung von 15% behauptet, jeweils dafür die Beweislast zu tragen (BAG 18.06.2014, 10 AZR 699/13).

    Hiernach gilt im Anschluss an die Rechtsprechung des BAG (BAG 18.06.2014, 10 AZR 699/13.

  • BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13

    Eingruppierung eines sog. Feldinstandhalters

    Die dort genannten Kriterien, insbesondere die erwähnten "Marktbedingungen" und das "Leistungsniveau", die der Arbeitgeber zu berücksichtigen hat und berücksichtigt, kennt der Arbeitnehmer aber nicht (vgl. zur Beurteilung nach dem Entgeltrahmenabkommen (ERA) BAG 18. Juni 2014 - 10 AZR 699/13 - Rn. 42 f.) .
  • LAG Hessen, 25.05.2022 - 18 Sa 1418/20

    Keine Leistungsbestimmung durch Leistungsbeurteilung mit festgelegten

    Die Grundsätze der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Juni 2014 ( - 10 AZR 699/13 -), ergangen zu einer Beurteilung zur Ermittlung des Leistungsentgelts nach dem ERA-Tarifvertrag, seien entsprechend anzuwenden.

    Dieses entspricht - im Ergebnis - der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast, wie sie zur Ermittlung eines tariflichen ERA-Leistungsentgelts heranzuziehen ist (vgl. BAG Urteil vom 18. Juni 2014 - 10 AZR 699/13 - NZA-RR 2015, 430, Rz. 39 ).

    Umgekehrt trägt der Arbeitnehmer die Beweislast in den Fällen, in denen er eine Bewertung oberhalb dieses Richtwerts anstrebt (BAG Urteil vom 17. August 2021 - 1 AZR 338/20 - juris, Rz. 69; BAG Urteil vom 18. Juni 2014 - 10 AZR 699/13 - NZA-RR 2015, 430, Rz. 43 ).

    Denn es nicht geregelt worden, dass Mängel der Beurteilung zu ihrer Unwirksamkeit führen und die vorhergehende Leistungsbeurteilung nicht abgelöst wird (vgl. BAG Urteil vom 18. Juni 2014 - 10 AZR 699/13 - NZA-RR 2015, 430, Rz. 30 ff, BAG Urteil vom 19. Februar - 10 AZR 19/19 - NZA 2020, 430, Rz. 40 ff. ).

  • LAG Hamm, 23.10.2014 - 16 Sa 783/14

    Besetzung der paritätischen Kommission gem. § 10 Abs. 7 ERA zum Tarifvertrag der

  • LAG Köln, 11.03.2022 - 10 Sa 769/20

    Auskunft; Datenschutz; Jahressonderzuwendungen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 10 Sa 254/18

    Auslegung und Anwendung des Regelungswerks der Tarifverträge für die Metall- und

  • LAG Hessen, 30.06.2020 - 8 Sa 556/18

    Klageänderung im Berufungsverfahren Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 BetrVG Vollzug

  • BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 780/13

    Eingruppierung eines sog. Feldinstandhalters

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2023 - 2 Sa 92/22

    Tarifliches Leistungsentgelt - § 18 TVöD-VKA - Dienstvereinbarung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2022 - 5 Sa 17/22

    Beschäftigungsanspruch - Leistungsbewertung - Abmahnung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2017 - 7 Sa 358/16

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Erfordernis der "Schriftlichkeit"

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