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   BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 707/05   

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BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 707/05 (https://dejure.org/2007,1954)
BAG, Entscheidung vom 28.03.2007 - 10 AZR 707/05 (https://dejure.org/2007,1954)
BAG, Entscheidung vom 28. März 2007 - 10 AZR 707/05 (https://dejure.org/2007,1954)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsstreit über die Verpflichtung zur Zahlung einer Pflegezulage (sog. Geriatriezulage); Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages; Abgrenzungen zwischen Grundpflege und Behandlungspflege

  • Judicialis

    AWKrT Teil II Abschn. B Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 1 Buchst. c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung; Zulage - Pflegezulage; Geriatriezulage; Grund- und Behandlungspflege

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • htw-saarland.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Zahlung der Geriatriezulage für Pflegehilfskräfte in Pflegeheimen [Pflegeheim, tarifliche Zulage, Geriatriezulage, Pflegehilfskräfte, Grundpflege]

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 122, 22
  • NZA 2007, 1450 (Ls.)
  • NZA-RR 2007, 444
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 19.11.2003 - 10 AZR 127/03

    Pflegezulage - Geriatriezulage

    Auszug aus BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 707/05
    Hinweise des Senats: Fortführung und teilweise Aufgabe von BAG 19. November 2003 - 10 AZR 127/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Nr. 8; 4. Juni 2003 - 10 AZR 579/02 - BAGE 106, 225 Parallelsachen: - 10 AZR 707/05 - (führend), - 10 AZR 389/06 -, - 10 AZR 390/06 -, - 10 AZR 589/06 -, - 10 AZR 590/06 -, - 10 AZR 592/06 -.

    Dies folgt schon daraus, dass sich die Protokollerklärung im Abschn. B ausdrücklich auf das Pflegepersonal bezieht, das in Anstalten und Heimen beschäftigt ist, die nicht unter Teil A fallen, wenn sie der Betreuung von alten, gebrechlichen oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen dienen (BAG 19. November 2003 - 10 AZR 127/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Nr. 8).

    Grundpflege ist die Befriedigung der allgemeinen Bedürfnisse der zu pflegenden Personen im Hinblick auf Nahrungsaufnahme und Hygiene, also die Verrichtungen im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung (BAG 19. November 2003 - 10 AZR 127/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Nr. 8).

    Dabei sei es nicht erforderlich, dass die Behandlungspflege arbeitszeitlich insgesamt oder auch nur im Verhältnis zur Grundpflege überwiege (BAG 19. November 2003 - 10 AZR 127/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Nr. 8).

  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 579/02
    Auszug aus BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 707/05
    Hinweise des Senats: Fortführung und teilweise Aufgabe von BAG 19. November 2003 - 10 AZR 127/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Nr. 8; 4. Juni 2003 - 10 AZR 579/02 - BAGE 106, 225 Parallelsachen: - 10 AZR 707/05 - (führend), - 10 AZR 389/06 -, - 10 AZR 390/06 -, - 10 AZR 589/06 -, - 10 AZR 590/06 -, - 10 AZR 592/06 -.

    Deshalb setzt der Begriff "geriatrische Abteilungen oder Stationen" nach medizinischem Sprachgebrauch voraus, dass dort Personen untergebracht sind, an denen eine medizinische Heilbehandlung durchgeführt wird (BAG 4. Juni 2003 - 10 AZR 579/02 - BAGE 106, 225 mwN).

  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 9/04 R

    Abgrenzung Grundpflege und Behandlungspflege, Wahlrecht bei verrichtungsbezogenen

    Auszug aus BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 707/05
    Dies geschah im Hinblick auf den Zweck der Pflegeversicherung, Nachteile bei der Inanspruchnahme von Sachleistungen zu vermeiden, um Angehörige, Familie und Freunde verstärkt zu Pflegeleistungen zu motivieren und dies zu fördern (BSG 17. März 2005 - B 3 KR 9/04 R - BSGE 94, 192).
  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 387/17

    Tarifvertragliche Pflegezulage ("Geriatriezulage") - Altenpflegeheim

    Es ist für die Anwendbarkeit der Regelung nicht erforderlich, dass neben der Grund- auch die Behandlungspflege ausgeübt wird (BAG 28. März 2007 - 10 AZR 707/05 - Rn. 29 ff., BAGE 122, 22) .

    aa) Die tarifvertragliche Bestimmung ist nicht nur auf Beschäftigte in geriatrischen Abteilungen und Stationen in Krankenhäusern anwendbar, sondern auch auf solche in Altenheimen (vgl. zu anderen gleichlautenden Tarifverträgen: BAG 28. März 2007 - 10 AZR 707/05 - Rn. 26, BAGE 122, 22; 4. Juni 2003 - 10 AZR 579/02 - zu II 2 der Gründe, BAGE 106, 225; 15. Dezember 1999 - 10 AZR 638/98 - zu II 2 b der Gründe) .

    Dabei strebt diese Behandlung eine Rehabilitation des Patienten an, so dass dieser die durch die Krankheit verlorenen Funktionen und Fähigkeiten wieder erlangt bzw., wenn dies nicht möglich ist, neue Ersatzfunktionen erwirbt bzw. mit reduzierten Möglichkeiten sinnvoll leben kann (BAG 28. März 2007 - 10 AZR 707/05 - Rn. 27, BAGE 122, 22) .

    Die Behandlungsbedürftigkeit von Erkrankungen trifft zusammen mit den besonderen Bedingungen, die diese Erkrankungen bei alten Menschen schaffen (BAG 28. März 2007 - 10 AZR 707/05 - Rn. 39, BAGE 122, 22; 19. November 2003 - 10 AZR 127/03 - zu II 6 der Gründe; 4. Juni 2003 - 10 AZR 579/02 - zu II 6 der Gründe, BAGE 106, 225) .

    Für Wohnbereiche von Altenheimen hat der Senat das in der Vergangenheit bereits mehrfach angenommen, ohne dies näher problematisieren zu müssen (vgl. BAG 28. März 2007 - 10 AZR 707/05 - BAGE 122, 22; 19. November 2003 - 10 AZR 127/03 -; 19. November 2003 - 10 AZR 128/03 -) .

  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 768/14

    Geriatriezulage bei ambulanter Pflege

    Die Tarifvertragsparteien haben jedoch offenkundig zur Vereinfachung mit der Bezeichnung "Pflegezulage" an die im Sprachgebrauch der beteiligten Fachkreise übliche Umschreibung der von der Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 1 geregelten Zulage als "Pflegezulage" angeknüpft (vgl. nur BAG 28. März 2007 - 10 AZR 707/05 - BAGE 122, 22; 19. November 2003 - 10 AZR 127/03 -; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT VergO BL Stand Oktober 2003 Anl. 1b A, B - Pflegepersonal Erl. 85; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Dassau BAT Stand Februar 2003 Anlage 1b zum BAT (Bund/TdL/VKA) B 3.2 [Pflegepersonal nach Abschn. A] S. 113) .

    Diese Behandlungsbedürftigkeit trifft zusammen mit den besonderen Bedingungen, die diese Erkrankungen bei alten Menschen schaffen (BAG 28. März 2007 - 10 AZR 707/05 - Rn. 39, BAGE 122, 22) .

    Die Erschwernis bei der Pflege von gelähmten oder an multipler Sklerose erkrankten Patienten ergibt sich daraus, dass diese Patienten körperlich stark eingeschränkt sind und bei der Pflege deshalb nicht oder schlecht aktiv mithelfen können (BAG 28. März 2007 - 10 AZR 707/05 - Rn. 39, BAGE 122, 22) .

  • LAG Baden-Württemberg, 11.10.2013 - 12 Sa 33/13

    Eingruppierung - Geriatrie-Ergotherapeutin

    (Urteil vom 28.03.2007, 10 AZR 707/05, AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt, Rn. 27 - Hervorhebungen durch die Unterzeichner; vgl. auch BAG, Urteil vom 19.11.2003, 10 AZR 127/03, AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Bl. 3 R f./Rn. 33).

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorrang, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, gesetzeskonformen und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - vgl. BAG AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt, Rn. 31; Urteil vom 15.03.2011, 1 AZR 808/09, AP Nr. 214 zu § 112 BetrVG 1972, Rn. 11).

    Die Tarifparteien gehen davon aus, dass die Arbeit der Ergotherapeuten mit stationär aufgenommenen psychisch oder geriatrisch Kranken schwierig ist, und zwar unabhängig davon, welche Beschäftigungstherapien angewandt werden und wie diese in einen ärztlichen oder nicht ärztlichen Behandlungsplan eingebunden sind (vgl. auch BAG AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Bl. 4/Rn. 34; AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt, Rn. 39).

  • LAG Baden-Württemberg, 20.07.2015 - 1 Sa 4/15

    Pflegezulage in geriatrischen Abteilungen oder Stationen

    Hiernach genügt es, wenn entweder Grund- oder Behandlungspflege an den aufgeführten Patientengruppen ausgeübt wird (BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 707/05 - AP TVG Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt § 1 Nr. 10).
  • ArbG Oberhausen, 15.12.2016 - 4 Ca 1189/16

    Keine

    Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 28.03.2007 - 10 AZR 707/05 - zu der im Wortlaut nahezu identischen Protokollnotiz Nr. 2. (2.) lit. c.) zu AWKrT (Tarifverträge Arbeitgeberwohlfahrt) entschieden, dass die Zahlung der dort vereinbarten Pflegezulage lediglich voraussetzt, dass entweder Grund- oder Behandlungspflege arbeitszeitlich überwiegend an Kranken in geriatrischen Abteilungen oder Stationen eines Altenpflegeheims von den Pflegepersonen der maßgeblichen Vergütungsgruppe ausgeübt wird.

    Die Zulage will, so das Bundesarbeitsgericht, nicht besondere Erschwernisse ausgleichen, die gerade durch das Zusammentreffen beider Pflegearten entstehen, sondern solche Erschwernisse, die insgesamt bei der Pflege bestimmter Patientengruppen unter bestimmten Umständen entstehen (so BAG, Urteil vom 28.03.2007 - 10 AZR 707/05 - in: NZA-RR 2007, Seite 444 - 448; BAG, Urteil vom 17.12.2015 - 6 AZR 768/!. - zitiert nach juris).

    Deshalb setzt der Begriff "geriatrische Abteilungen oder Stationen nach medizinischem Sprachgebrauch voraus, dass dort Personen untergebracht sind, an denen eine medizinische Heilbehandlung durchgeführt wird (vgl. BAG, Urteil vom 28.03.2007 - 10 AZR 707/05 - in: NZA-RR 2007, Seite 444 - 448).

  • ArbG Oberhausen, 15.12.2016 - 4 Ca 1318/16

    Keine Schlagwörter

    Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 28.03.2007 - 10 AZR 707/05 - zu der im Wortlaut nahezu identischen Protokollnotiz Nr. 2. (2.) lit. c.) zu AWKrT (Tarifverträge Arbeitgeberwohlfahrt) entschieden, dass die Zahlung der dort vereinbarten Pflegezulage lediglich voraussetzt, dass entweder Grund- oder Behandlungspflege arbeitszeitlich überwiegend an Kranken in geriatrischen Abteilungen oder Stationen eines Altenpflegeheims von den Pflegepersonen der maßgeblichen Vergütungsgruppe ausgeübt wird.

    Die Zulage will, so das Bundesarbeitsgericht, nicht besondere Erschwernisse ausgleichen, die gerade durch das Zusammentreffen beider Pflegearten entstehen, sondern solche Erschwernisse, die insgesamt bei der Pflege bestimmter Patientengruppen unter bestimmten Umständen entstehen (so BAG, Urteil vom 28.03.2007 - 10 AZR 707/05 - in: NZA-RR 2007, Seite 444 - 448; BAG, Urteil vom 17.12.2015 - 6 AZR 768/2. - zitiert nach juris).

    Deshalb setzt der Begriff "geriatrische Abteilungen oder Stationen nach medizinischem Sprachgebrauch voraus, dass dort Personen untergebracht sind, an denen eine medizinische Heilbehandlung durchgeführt wird (vgl. BAG, Urteil vom 28.03.2007 - 10 AZR 707/05 - in: NZA-RR 2007, Seite 444 - 448).

  • LAG Düsseldorf, 14.06.2017 - 7 Sa 80/17

    Voraussetzungen der tariflichen Pflegezulage nach dem DRK-RTV "Kranke in

    Es reicht vielmehr aus, wenn entweder Grund- oder Behandlungspflege arbeitszeitlich überwiegend bei Kranken in geriatrischen Stationen ausgeübt wird (vgl. BAG, Urteil vom 28.03.2007, 10 AZR 707/05, zitiert nach juris).

    Dabei strebt diese Behandlung eine Rehabilitation des Patienten an, so dass dieser die durch die Krankheit verlorenen Funktionen und Fähigkeiten wiedererlangt bzw., wenn dies nicht möglich ist, neue Ersatzfunktionen erwirbt bzw. mit reduzierten Möglichkeiten sinnvoll leben kann (vgl. BAG, Urteil vom 28.03.2007, 10 AZR 707/05, zitiert nach juris, unter Bezugnahme auf das Lexikon Medizin, Ethik, Recht S. 392 ff. Stichwort: Aufgaben der Geriatrie).

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.06.2019 - 2 Sa 4/19

    Verfall tarifvertraglicher Mehrurlaub - Langzeiterkrankung

    § 1 TVG Auslegung, BAG v. 28. März 2007 - 10 AZR 707/05 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt).
  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 390/06

    Pflegezulage - Grund- und Behandlungspflege

    Hinweise des Senats: Fortführung und teilweise Aufgabe von BAG 19. November 2003 - 10 AZR 127/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Nr. 8; 4. Juni 2003 - 10 AZR 579/02 - BAGE 106, 225 Parallelschachen - 10 AZR 707/05 - (führend), - 10 AZR 389/06 -, - 10 AZR 390/06 - (vorliegend), - 10 AZR 589/06 -, - 10 AZR 590/06 -, - 10 AZR 592/06 -.
  • LAG Bremen, 15.12.2009 - 1 Sa 229/07

    Erlöschen bzw. Abgeltung von Urlaubsansprüche bei Arbeitsunfähigkeit

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel ist derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung; z. B. BAG, Urt. v. 22.10.2002 - 3 AZR 664/01 - AP Nr. 185 zu § 1 TVG Auslegung; BAG, Urt. v. 28.03.2007 - 10 AZR 707/05 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt).
  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 389/06

    Pflegezulage, Geriatriezulage

  • LAG Bremen, 11.08.2009 - 1 Sa 175/08

    Eingruppierung eines Krankenhausarztes; unbegründete Feststellungsklage bei

  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 592/06

    Pflegezulage, Geriatriezulage

  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 589/06

    Pflegezulage, Geriatriezulage

  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 590/06

    Pflegezulage, Geriatriezulage

  • LAG München, 21.12.2010 - 6 Sa 722/10

    Gewährung einer Gewinnbeteiligung - Bezugnahme auf Betriebsvereinbarung

  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 08.12.2008 - KGH.EKD II-0124/P50
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 08.12.2008 - KGH.EKD I-0124/P52
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 08.12.2008 - KGH.EKD II-0124/P52
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 22.03.2010 - KGH.EKD I-0124/R45
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