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   BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 718/11   

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BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 718/11 (https://dejure.org/2012,38650)
BAG, Entscheidung vom 12.12.2012 - 10 AZR 718/11 (https://dejure.org/2012,38650)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 (https://dejure.org/2012,38650)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Tarifliche Jahressonderzahlung - Altersdiskriminierung

  • openjur.de

    Tarifliche Jahressonderzahlung; Altersdiskriminierung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Tarifliche Jahressonderzahlung - Altersdiskriminierung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 Abs 1 TVöD, § 7 Abs 1 AGG, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 33 Abs 1 Buchst a TVöD
    Tarifliche Jahressonderzahlung - Altersdiskriminierung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Benachteiligung von vor dem 1. Dezember aufgrund des Erreichens der tariflichen Altersgrenze ausscheidenen Arbeitnehmern durch die Bestimmung in § 20 Abs. 1 TVöD; Vereinbarkeit der Bestimmung eines Stichtags am 1. Dezember des Bezugsjahres mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 12 Abs. ...

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Tarifliche Jahressonderzahlung - Altersdiskriminierung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD - Altersdiskriminierung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altersdiskriminierung beim Weihnachtsgeld

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD - Altersdiskriminierung

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Weihnachtsgeld für den neuen Rentner?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Stichtagsregelung für Jahressonderzahlung diskriminiert nicht vorher in Rente gehende Arbeitnehmer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Jahressonderzahlung (TVöD) und Altersdiskriminierung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD - Altersdiskriminierung

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Stichtagsregelung für Jahressonderzahlung ist keine Altersdiskriminierung

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Keine Altersdiskriminierung - Renteneintritt vor dem Stichtag

  • osborneclarke.com (Kurzinformation)

    Keine Altersdiskriminierung durch Stichtagsregelung für Jahressonderzahlung

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Stichtagsrelegung bei Jahressonderzahlung nicht altersdiskriminierend

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Keine Altersdiskriminierung bei Verweigerung der Jahressonderzahlung für Rentner

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Mutmaßliche Altersdiskriminierung

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Keine Altersdiskriminierung - Stichtagsregelung für Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember des Jahres als Voraussetzung für Anspruch auf Jahressonderzahlung rechtswirksam - Tarifliche Regelung stellt keine Diskriminierung wegen seines Alters dar

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Stichtagsregelungen für das Weihnachtsgeld // Im öffentlichen Dienst zählen aber alle Arbeitsverhältnisse mit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 11
  • NZA 2013, 577
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (32)

  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 701/09

    Tarifvertrag für die Nahverkehrsbetriebe in Bayern - persönliche

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 718/11
    Die Tarifvertragsparteien haben daher bei der tariflichen Normsetzung sowohl den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG und die Diskriminierungsverbote des Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 GG als auch die Freiheitsgrundrechte wie Art. 12 GG zu beachten (BAG 23. März 2011 - 10 AZR 701/09 - Rn. 21, AP TVG § 1 Tarifverträge: Verkehrsgewerbe Nr. 19; 8. Dezember 2010 - 7 AZR 438/09 - Rn. 29, BAGE 136, 270; 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - zu II 2 der Gründe, BAGE 111, 8) .

    Ihnen kommt eine Einschätzungsprärogative zu, soweit die tatsächlichen Gegebenheiten, die betroffenen Interessen und die Regelungsfolgen zu beurteilen sind (BAG 23. März 2011 - 10 AZR 701/09 - Rn. 21, AP TVG § 1 Tarifverträge: Verkehrsgewerbe Nr. 19; 8. Dezember 2010 - 7 AZR 438/09 - Rn. 29, BAGE 136, 270) .

    Es genügt, wenn für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund vorliegt (BAG 23. März 2011 - 10 AZR 701/09 - aaO) .

    bb) Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz ist vor diesem Hintergrund erst dann anzunehmen, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächliche Gemeinsamkeiten oder Unterschiede der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise hätten beachtet werden müssen (BAG 23. März 2011 - 10 AZR 701/09 - Rn. 21, AP TVG § 1 Tarifverträge: Verkehrsgewerbe Nr. 19; 21. September 2010 - 9 AZR 442/09 - Rn. 27, AP GG Art. 3 Nr. 323) .

    Die Differenzierungsmerkmale müssen allerdings im Normzweck angelegt sein und dürfen ihm nicht widersprechen (BAG 23. März 2011 - 10 AZR 701/09 - Rn. 22 mwN, aaO) .

  • BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 412/09

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt -

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 718/11
    Diese Freiheit wird durch § 20 Abs. 1 TVöD beeinträchtigt, weil mit dieser Regelung die selbstbestimmte Arbeitsplatzaufgabe des Arbeitnehmers verzögert oder verhindert werden soll (vgl. zu Stichtagsregelungen außerhalb des Bezugszeitraums in Allgemeinen Geschäftsbedingungen: BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 612/10 - Rn. 27, EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 31; vgl. zu Stichtagsregelungen außerhalb des Bezugszeitraums in Betriebsvereinbarungen: BAG 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - Rn. 30, BAGE 137, 300) .

    Es ist auch kein anderes, gleich wirksames, aber die Berufsfreiheit des betroffenen Arbeitnehmers weniger einschränkendes Mittel ersichtlich, um diesen an der Arbeitsplatzaufgabe zu hindern (vgl. zu Stichtagsregelungen außerhalb des Bezugszeitraums in Betriebsvereinbarungen: BAG 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - Rn. 30, BAGE 137, 300) .

    Ihr Gestaltungsspielraum ist dabei sowohl gegenüber den Betriebsparteien (vgl. zu Stichtagsregelungen außerhalb des Bezugszeitraums in Betriebsvereinbarungen: BAG 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - BAGE 137, 300; 7. Juni 2011 - 1 AZR 807/09 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 88 Nr. 3; 5. Juli 2011 - 1 AZR 94/10 -) als auch gegenüber den einseitigen Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. dazu BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 612/10 - EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 31) erweitert.

  • BAG, 20.03.2012 - 9 AZR 529/10

    Urlaubsdauer - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 718/11
    Wenn gesetzliche oder tarifvertragliche Regelungen eine mit einer Richtlinie unvereinbare Diskriminierung vorsehen, sind die nationalen Gerichte gehalten, die Diskriminierung auf jede denkbare Weise und insbesondere dadurch auszuschließen, dass sie die Regelung für die nicht benachteiligte Gruppe auch auf die benachteiligte Gruppe anwenden, ohne die Beseitigung der Diskriminierung durch den Gesetzgeber, die Tarifvertragsparteien oder in anderer Weise abzuwarten (vgl. BAG 20. März 2012 -  9 AZR 529/10 - Rn. 28 mwN, EzA AGG § 10 Nr. 5; zur Frage der Beseitigung der Diskriminierung für die Zukunft: vgl. auch BAG 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - Rn. 28, AP BAT § 27 Nr. 12 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 25) .

    Für die Anwendbarkeit des AGG ist nicht der Zeitpunkt des Abschlusses des Tarifvertrags, sondern der Zeitpunkt der Benachteiligungshandlung maßgeblich (BAG 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 - Rn. 12, EzA AGG § 10 Nr. 5; 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 33, BAGE 129, 72 ) .

    Der für eine unmittelbare Benachteiligung erforderliche Kausalzusammenhang ist gegeben, wenn die Benachteiligung an einen oder mehrere in § 1 AGG genannte Gründe anknüpft oder dadurch motiviert ist (BAG 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 - Rn. 14 mwN, EzA AGG § 10 Nr. 5) .

    Eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters liegt vor, wenn die Beschäftigungsbedingungen unter Bezug auf ein bestimmtes Lebensalter oder ein Kriterium, das untrennbar mit dem Lebensalter verbunden ist, unterschiedlich ausgestaltet werden (BAG 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 - Rn. 14 f. aaO; 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - Rn. 25, AP BetrAVG § 16 Nr. 72 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 57; vgl. EuGH 12. Oktober 2010 - C-499/08 - [Andersen] Rn. 23, Slg. 2010, I-9343) .

  • BAG, 08.12.2010 - 7 AZR 438/09

    Tarifvertragliche Altersgrenze

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 718/11
    Die Tarifvertragsparteien haben daher bei der tariflichen Normsetzung sowohl den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG und die Diskriminierungsverbote des Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 GG als auch die Freiheitsgrundrechte wie Art. 12 GG zu beachten (BAG 23. März 2011 - 10 AZR 701/09 - Rn. 21, AP TVG § 1 Tarifverträge: Verkehrsgewerbe Nr. 19; 8. Dezember 2010 - 7 AZR 438/09 - Rn. 29, BAGE 136, 270; 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - zu II 2 der Gründe, BAGE 111, 8) .

    Ihnen kommt eine Einschätzungsprärogative zu, soweit die tatsächlichen Gegebenheiten, die betroffenen Interessen und die Regelungsfolgen zu beurteilen sind (BAG 23. März 2011 - 10 AZR 701/09 - Rn. 21, AP TVG § 1 Tarifverträge: Verkehrsgewerbe Nr. 19; 8. Dezember 2010 - 7 AZR 438/09 - Rn. 29, BAGE 136, 270) .

    Darüber hinaus verfügen sie über einen Beurteilungs- und Ermessensspielraum hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung der Regelung (BAG 8. Dezember 2010 - 7 AZR 438/09 - aaO; 4. Mai 2010 - 9 AZR 181/09 - Rn. 23, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 46 = EzA GG Art. 3 Nr. 110) .

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09

    Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 718/11
    Dies kann der Fall sein, wenn Vorschriften im Wesentlichen oder ganz überwiegend Personen, die eines der verpönten Merkmale erfüllen, betreffen, wenn sie an Voraussetzungen knüpfen, die von Personen, die von § 1 AGG nicht erfasst sind, leichter erfüllt werden oder wenn sich die Tatbestandsvoraussetzungen einer Norm besonders zum Nachteil von Personen, für die ein Merkmal des § 1 AGG gilt, auswirken (BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 - Rn. 27, BAGE 137, 80; 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 21, BAGE 134, 160) .

    Mittelbare Diskriminierungen können statistisch nachgewiesen werden, können sich aber auch aus anderen Umständen ergeben (BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 - aaO; 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 20, aaO) .

    Im Vergleich dieser Gruppen ist zu prüfen, ob die Träger eines Merkmals des § 1 AGG im oben genannten Sinn besonders benachteiligt sind (BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 - Rn. 28 mwN, BAGE 137, 80) .

  • BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 424/98

    Tarifliche Zuwendung - Wechsel von Voll- zu Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 718/11
    Gleichzeitig wird mit der Jahressonderzahlung Betriebstreue honoriert (vgl. zu § 44 BT-S: BAG 14. März 2012 - 10 AZR 778/10 - Rn. 18, aaO; vgl. zum TV Zuwendung: BAG 18. August 1999 - 10 AZR 424/98 - zu II 2 c bb der Gründe, BAGE 92, 218) .

    Die Tarifvertragsparteien überschreiten den ihnen zustehenden Gestaltungsspielraum nicht, wenn sie Sonderzahlungen, die sowohl eine Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung darstellen als auch der Honorierung von Betriebstreue dienen, vom Bestand des Arbeitsverhältnisses an einem bestimmten Stichtag im Bezugszeitraum abhängig machen (vgl. zum TV Zuwendung: BAG 18. August 1999 - 10 AZR 424/98 - BAGE 92, 218) .

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 612/10

    Sonderzahlung mit Mischcharakter

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 718/11
    Diese Freiheit wird durch § 20 Abs. 1 TVöD beeinträchtigt, weil mit dieser Regelung die selbstbestimmte Arbeitsplatzaufgabe des Arbeitnehmers verzögert oder verhindert werden soll (vgl. zu Stichtagsregelungen außerhalb des Bezugszeitraums in Allgemeinen Geschäftsbedingungen: BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 612/10 - Rn. 27, EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 31; vgl. zu Stichtagsregelungen außerhalb des Bezugszeitraums in Betriebsvereinbarungen: BAG 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - Rn. 30, BAGE 137, 300) .

    Ihr Gestaltungsspielraum ist dabei sowohl gegenüber den Betriebsparteien (vgl. zu Stichtagsregelungen außerhalb des Bezugszeitraums in Betriebsvereinbarungen: BAG 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - BAGE 137, 300; 7. Juni 2011 - 1 AZR 807/09 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 88 Nr. 3; 5. Juli 2011 - 1 AZR 94/10 -) als auch gegenüber den einseitigen Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. dazu BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 612/10 - EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 31) erweitert.

  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 895/07

    Versorgungs-TV - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 718/11
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greift wegen seines Schutzcharakters gegenüber der Gestaltungsmacht des Arbeitgebers nur dort ein, wo dieser durch gestaltendes Verhalten ein eigenes Regelwerk bzw. eine eigene Ordnung schafft, nicht hingegen bei bloßem - auch vermeintlichem - Normenvollzug (BAG 22. Dezember 2009 - 3 AZR 895/07 - Rn. 20, BAGE 133, 33) .

    Dies gilt auch dann, wenn der Tarifvertrag mangels Tarifgebundenheit des Arbeitnehmers nicht unmittelbar und zwingend, sondern lediglich aufgrund einer arbeitsvertraglichen Inbezugnahme Anwendung findet (BAG 22. Dezember 2009 - 3 AZR 895/07 - Rn. 21, aaO) .

  • BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 778/10

    Sparkassensonderzahlung - Pfändbarkeit - § 850a Nr 4 ZPO

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 718/11
    aa) Die Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD stellt eine Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistung dar und hat Vergütungscharakter (zum insoweit gleichlautenden § 20 TV-L: BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 922/11 -; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 - Rn. 28, ZTR 2011, 150; Sponer/Steinherr TVöD Stand Oktober 2012 (Geyer) Ordner 3 § 20 Rn. 138; zu § 44 BT-S: BAG 14. März 2012 - 10 AZR 778/10 - Rn. 17, EzA ZPO 2002 § 850a Nr. 2) .

    Gleichzeitig wird mit der Jahressonderzahlung Betriebstreue honoriert (vgl. zu § 44 BT-S: BAG 14. März 2012 - 10 AZR 778/10 - Rn. 18, aaO; vgl. zum TV Zuwendung: BAG 18. August 1999 - 10 AZR 424/98 - zu II 2 c bb der Gründe, BAGE 92, 218) .

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 966/08

    Vergleichsentgelt - Neuberechnung - Wehrdienst des Sohnes

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 718/11
    Dies kann der Fall sein, wenn Vorschriften im Wesentlichen oder ganz überwiegend Personen, die eines der verpönten Merkmale erfüllen, betreffen, wenn sie an Voraussetzungen knüpfen, die von Personen, die von § 1 AGG nicht erfasst sind, leichter erfüllt werden oder wenn sich die Tatbestandsvoraussetzungen einer Norm besonders zum Nachteil von Personen, für die ein Merkmal des § 1 AGG gilt, auswirken (BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 - Rn. 27, BAGE 137, 80; 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 21, BAGE 134, 160) .

    Mittelbare Diskriminierungen können statistisch nachgewiesen werden, können sich aber auch aus anderen Umständen ergeben (BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 - aaO; 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 20, aaO) .

  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08

    Beförderung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung

  • BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 807/09

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt - Allgemeine

  • BAG, 05.07.2011 - 1 AZR 94/10

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt - Allgemeine

  • BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 109/93

    Weihnachtsgratifikation - Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor der Zusage

  • BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 208/94

    Sonderzahlung bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 177/99

    Tarifliche Verdienstsicherung wegen Alters- und Leistungszulage

  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 356/06

    Tariflicher Arbeitszeitverlängerungsanspruch - Auslegung des § 3 Abs 7 MTV

  • BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 363/06

    Sonderzahlung

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 181/09

    Altersteilzeit - Verstoß einer Tarifnorm gegen den allgemeinen Gleichheitssatz

  • BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 442/09

    Tarifliches Wegegeld - Besitzstand - Gleichheitssatz

  • BAG, 10.11.2010 - 5 AZR 633/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 922/11

    Jahressonderzahlung - Zwölftelung

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Vorruhestand

  • BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 23/08

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Re-gelung -

  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 754/08

    Betriebsrentenanpassung - Essener Verband - Diskriminierung wegen des Alters

  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 211/09

    Unwirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze

  • LAG München, 28.06.2011 - 6 Sa 252/11

    Altersdiskriminierung

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

  • EuGH, 12.10.2010 - C-499/08

    Es stellt eine Diskriminierung aufgrund des Alters dar, wenn einem Arbeitnehmer

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

    Ihr Gestaltungsspielraum ist dabei sowohl gegenüber den Betriebsparteien (vgl. zu Stichtagsregelungen außerhalb des Bezugszeitraums in Betriebsvereinbarungen: BAG 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - BAGE 137, 300; 7. Juni 2011 - 1 AZR 807/09 -; 5. Juli 2011 - 1 AZR 94/10 -) als auch gegenüber den einseitigen Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. dazu BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 612/10 - BAGE 140, 231) erweitert (BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 39 - 41) .
  • BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 290/17

    Rückzahlung einer tarifvertraglichen Sonderzuwendung bei Ausscheiden bis zum 31.

    Die Tarifvertragsparteien haben daher bei der tariflichen Normsetzung sowohl den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG und die Diskriminierungsverbote des Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 GG als auch die Freiheitsgrundrechte wie Art. 12 GG zu beachten (BAG 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 44; 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 31 mwN) .

    ee) Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz ist vor diesem Hintergrund erst dann anzunehmen, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächliche Gemeinsamkeiten oder Unterschiede der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise hätten beachtet werden müssen (BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 33; 23. März 2011 - 10 AZR 701/09 - Rn. 21; 21. September 2010 - 9 AZR 442/09 - Rn. 27) .

    Dieser ist erst überschritten, wenn die Regelung auch unter Berücksichtigung der grundgesetzlich gewährleisteten Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG) und der daraus resultierenden Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien die berufliche Freiheit der Arbeitnehmer unverhältnismäßig einschränkt (vgl. BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 34; 19. Dezember 2006 - 9 AZR 356/06 - Rn. 35, 37) .

    (1) Soweit in § 1 Abs. 1 Nr. 1 TV-Sonderzuwendung der Bestand des Arbeitsverhältnisses am 1. Oktober des betreffenden Kalenderjahres gefordert wird, hat der Senat bereits in einer den ähnlich formulierten § 20 Abs. 1 TVöD-AT betreffenden Entscheidung ausführlich begründet, dass die Tarifvertragsparteien damit nicht den ihnen zustehenden Gestaltungsspielraum überschreiten (BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 39 ff.) .

    Es ist auch kein anderes, gleich wirksames, aber die Berufsfreiheit des betroffenen Arbeitnehmers weniger einschränkendes Mittel ersichtlich, um diesen an der Arbeitsplatzaufgabe zu hindern (vgl. BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 41) .

    (aaa) Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner bisherigen Rechtsprechung weder tarifvertragliche Bindungs- und Rückzahlungsklauseln mit einem Stichtag innerhalb des Bezugszeitraums beanstandet (vgl. BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 41; 4. September 1985 - 5 AZR 655/84 - zu II 3 der Gründe, BAGE 49, 281) noch solche mit einem Stichtag außerhalb des Bezugszeitraums (vgl. BAG 11. Januar 1995 - 10 AZR 180/94 - zu II 3 der Gründe; 23. Februar 1967 - 5 AZR 234/66 - zu 4 der Gründe; 31. März 1966 - 5 AZR 516/65 - zu 3 der Gründe, BAGE 18, 217) .

  • BAG, 18.05.2016 - 10 AZR 233/15

    Jahressonderzahlung - Pfändbarkeit

    c) Bei der Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD/VKA handelt es sich nicht um eine solche Gratifikation, sondern sie hat Vergütungscharakter und stellt eine Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistung dar (st. Rspr., zB BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 36; 12. Dezember 2012 - 10 AZR 922/11 - Rn. 20, BAGE 144, 117 [zu § 20 TV-L]; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 - Rn. 28; vgl. auch BVerwG 26. November 2013 - 2 C 17.12 -) .

    Daraus folgt, dass mit der Jahressonderzahlung auch Betriebstreue honoriert wird (BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 36 mwN) , nicht aber, dass die Zuwendung zweckbestimmt zu Weihnachten gezahlt wird.

  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von

    Er verbietet die sachlich ungerechtfertigte Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage und die sachfremde Gruppenbildung (vgl. nur BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 619/11 - Rn. 42; 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 44) .
  • BAG, 03.07.2019 - 10 AZR 300/18

    Sonderzahlung - tarifvertragliche Stichtagsklausel

    Er ist erst überschritten, wenn die Regelung die berufliche Freiheit der Arbeitnehmer auch unter Berücksichtigung der grundgesetzlich gewährleisteten Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG) und der daraus folgenden Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien unverhältnismäßig einschränkt (vgl. BAG 27. Juni 2018 - 10 AZR 290/17 - Rn. 38, BAGE 163, 144; 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 34; 19. Dezember 2006 - 9 AZR 356/06 - Rn. 35, 37) .

    Diese Freiheit wird durch § 4 Abs. 1 TEA beeinträchtigt, weil mit der Regelung die selbstbestimmte Arbeitsplatzaufgabe des Arbeitnehmers verzögert oder verhindert werden soll (vgl. BAG 27. Juni 2018 - 10 AZR 290/17 - Rn.   44, BAGE 163, 144; 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 40) .

    Es ist kein anderes, gleich wirksames, aber die Berufsfreiheit des betroffenen Arbeitnehmers weniger einschränkendes Mittel ersichtlich, um ihn an der Arbeitsplatzaufgabe zu hindern (vgl. BAG 27. Juni 2018 - 10 AZR 290/17 - Rn. 46, BAGE 163, 144; 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 41) .

    Für Sonderzahlungen, die neben der Vergütung für die erbrachte Arbeitsleistung auch der Belohnung der erbrachten und der Förderung künftiger Betriebstreue dienen, hat der Senat sowohl innerhalb als auch außerhalb des Bezugszeitraums liegende Stichtage als zulässig angesehen (vgl. BAG 27. Juni 2018 - 10 AZR 290/17 - Rn. 43 ff., BAGE 163, 144; 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 39 ff.) .

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 850/12

    Sonderzahlung - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit

    Die Tarifvertragsparteien sind grundsätzlich im Rahmen ihrer Tarifautonomie frei, zu bestimmen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Jahressonderzahlung gewährt wird und welche Tatbestände ggf. zu einer Kürzung führen (zu den Grenzen zB BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 31 ff.; vgl. auch § 4a EFZG) .
  • LAG Baden-Württemberg, 06.02.2018 - 15 Sa 44/17

    Tarifliche Jahresleistung - Stichtagsregelung - Betriebstreue -

    Für eine tarifliche Regelung dieses Inhalts sei die Wirksamkeit in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts freilich bisher nicht geklärt, insbesondere weder durch das Urteil vom 12.01.2000 (10 AZR 928/98 - zu einer gleichlautenden Vorgängerregelung in der chemischen Industrie, ohne ausdrückliche Überprüfung der Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht), noch durch das Urteil vom 04.09.1985 (5 AZR 655/84 - zu einer den ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses am 01. Dezember ohne Ausnahme für betriebsbedingten Kündigungen voraussetzenden Klausel) noch durch die Urteile zu bloß auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember abstellenden Tarifklauseln (12.12.2012 - 10 AZR 718/11 zu § 20 Abs. 1 TVöD; 13.11.2013 - 10 AZR 848/12 zu § 14 Nr. 1 MTV Groß- und Außenhandel Hessen).

    Die Tarifvertragsparteien hätten bei der tariflichen Normsetzung den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG, die Diskriminierungsverbote des Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 GG und die Freiheitsgrundrechte wie Art. 12 GG zu beachten (vgl. BAG 12.12.2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 31 juris).

    Es genüge, wenn für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund vorliege (vgl. BAG 12.12.2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 32 juris; 04.09.1985 - 5 AZR 655/84 - Rn. 24 juris, ebenfalls zu einer tariflichen Stichtagsklausel; 31.03.1966 - 5 AZR 516/65 - AP Nr. 54 zu § 611 BGB Gratifikation, zu einer tariflichen Rückzahlungsklausel).

    Die Differenzierungsmerkmale müssten allerdings im Normzweck angelegt sein und dürften ihm nicht widersprechen (vgl. BAG 12.12.2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 33 juris).

    Dieser sei erst überschritten, wenn die Regelung auch unter Berücksichtigung der grundgesetzlich gewährleisteten Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG) und der daraus resultierenden Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien die berufliche Freiheit der Arbeitnehmer unverhältnismäßig einschränke (vgl. BAG 12.12.2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 34 juris).

    Es sei auch kein anderes, gleich wirksames, aber die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers weniger einschränkendes Mittel ersichtlich, um diesen an der Arbeitsplatzaufgabe zu hindern (vgl. BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 41 juris).

    Ihr Gestaltungsspielraum sei dabei sowohl gegenüber den Betriebsparteien als auch gegenüber den einseitigen Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers in AGB erweitert (BAG 12.12.2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 41 juris, zu einer auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember abstellenden Klausel).

    b) Die tarifvertraglichen Regelungen greifen zwar in Art. 12 Abs. 1 GG ein, weil mit ihnen die selbstbestimmte Arbeitsplatzaufgabe des Arbeitnehmers verhindert oder verzögert werden soll (vgl. BAG 12.12.2012 - 10 AZR 718/11 - juris Rn. 40).

    Darüber hinaus verfügen sie über einen Beurteilungs- und Ermessensspielraum hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung der Regelung (vgl. BAG 12.12.2012 - 10 AZR 718/11 - juris Rn.31 und 32).

    Die Differenzierungsmerkmale müssen im Normzweck angelegt sein und dürfen dem Normzweck nicht widersprechen (vgl. BAG 12.12.2012 - 10 AZR 718/11 - juris Rn. 33 mwN).

    Bei mehreren Normzwecken genügt es, wenn die Differenzierungsmerkmale in einem der Normzwecke angelegt sind (vgl. BAG 12.12.2012 - 10 AZR 718/11 - juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 09.05.2017 - 9a Sa 12/17

    Sonderzuwendung - Rückzahlung - Stichtag außerhalb des Bezugszeitraums -

    Dieser ist erst überschritten, wenn die Regelung auch unter Berücksichtigung der grundgesetzlich gewährleisteten Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG) und der daraus resultierenden Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien die berufliche Freiheit der Arbeitnehmer unverhältnismäßig einschränkt (BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 34; 19. Dezember 2006 - 9 AZR 356/06 - Rn. 35 und 37).

    Dies belegt die Stichtagsregelung in § 1 Nr. 1, die einen Bestand des Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember verlangt (siehe zu diesen Kriterien BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 36).

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht für eine innerhalb des Bezugszeitraums liegende Klausel bereits entschieden (BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 37 für einen Stichtag am 1. Dezember).

    Es ist auch kein anderes gleich wirksames, aber die Berufsfreiheit des betroffenen Arbeitnehmers weniger einschränkendes Mittel ersichtlich, um diesen an der Arbeitsplatzaufgabe zu hindern (BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 41).

    Es sei noch gerechtfertigt, wenn die Tarifregelung insoweit nicht differenziere, sondern pauschaliere (BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 41).

    Eine derartige Regelung hat das Bundesarbeitsgericht in seiner jüngeren Rechtsprechung wie ausgeführt für zulässig gehalten (BAG, 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 40).

  • BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 322/19

    Stichtagsregelung für Sonderzahlung in AVR Caritas

    § 16 Abs. 1 der Anlage 32 zu den AVR Caritas enthält eine Stichtagsregelung, nach der Arbeitnehmer von dem Anspruch auf eine Jahressonderzahlung ausgenommen sind, die am 1. Dezember des betreffenden Jahres nicht in einem Dienstverhältnis stehen (Beyer in Beyer/Papenheim Arbeitsrecht der Caritas Anlagen 31/32 § 16 Stand Februar 2020 Rn. 3; zu der vergleichbaren Regelung in § 20 Abs. 1 TVöD-AT BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 10 f.) .

    Darüber hinaus sollen die Arbeitnehmer durch die Jahressonderzahlung auch für die Zukunft zu reger und engagierter Mitarbeit motiviert werden (vgl. zu § 20 Abs. 1 TVöD-AT BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 36) .

    Der Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien wird mit einer solchen Regelung nicht überschritten (für die inhaltsgleiche Regelung des § 20 Abs. 1 TVöD-AT BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 37) .

    bb) Die Regelung des § 16 Abs. 1 der Anlage 32 zu den AVR Caritas verstößt nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG, soweit sie Arbeitnehmer vom Anspruch auf eine Sonderzahlung ausnimmt, die am 1. Dezember des jeweiligen Jahres nicht in einem Dienstverhältnis mit dem Dienstgeber stehen (vgl. zu § 20 Abs. 1 TVöD-AT BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 39 ff.) .

    Es ist kein anderes, gleich wirksames, die Berufsfreiheit des betroffenen Arbeitnehmers weniger einschränkendes Mittel ersichtlich, um ihn an der Arbeitsplatzaufgabe zu hindern (vgl. BAG 27. Juni 2018 - 10 AZR 290/17 - Rn. 46, BAGE 163, 144; 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 41) .

  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 123/18

    Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - Darlegungslast

    Dabei ist durch Auslegung zu ermitteln, ob mit der tariflichen Sonderzahlung erbrachte Arbeitsleistung zusätzlich vergütet werden soll, vergangenheits- und zukunftsbezogene Zwecke verknüpft werden (BAG 27. Juni 2018 - 10 AZR 290/17 - Rn. 25; 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 36 [zur Einordnung von § 20 TVöD]) oder ausschließlich arbeitsleistungsunabhängige Zwecke verfolgt werden (vgl. zu Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - Rn. 12 ff.; 14. November 2012 - 10 AZR 3/12 - Rn. 18, 21) .

    Dass - wie aus der Stichtagsregelung des § 13 A 1 MTV erkennbar ist - auch Betriebstreue honoriert werden soll, steht dem nicht entgegen (vgl. für § 20 TVöD BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 36) .

  • BAG, 16.10.2014 - 6 AZR 661/12

    Höhergruppierungsgewinn gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 TVÜ-Bund

  • LAG Düsseldorf, 08.06.2022 - 12 Sa 925/21

    Gleichstellungsabrede; Gleichbehandlung; Altersdiskriminierung

  • ArbG Düsseldorf, 09.03.2018 - 14 Ca 4832/17
  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 300/17

    Stufenzuordnung gemäß TV-L nach Höhergruppierung bei unveränderter Tätigkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2016 - 6 Sa 422/15

    Jahressonderzahlung - Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen -

  • BAG, 22.03.2017 - 10 AZR 623/15

    Jahressonderzahlung - Mehrere Arbeitsverhältnisse

  • BAG, 26.09.2017 - 3 AZR 733/15

    Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz - Vereinbarkeit mit Unionsrecht

  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 60/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

  • BGH, 01.06.2017 - I ZR 272/15

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Richtlinie

  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 695/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

  • BGH, 25.04.2019 - I ZR 272/15

    Anwendbarkeit des AGG bei der Auswahlentscheidung über die Vergabe von Stipendien

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2017 - 8 Sa 172/17

    Tarifliche Sonderleistung - Kürzung bei Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 297/13

    Tarifliche Sonderzahlung - Ausscheiden aus Altersgründen

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 94/12

    Beschäftigungszeit iSv. § 7 Abschn. A Abs. 2 Satz 4 TV UmBw - Berücksichtigung

  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 271/18

    Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - Darlegungslast

  • BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 39/19

    Berechnung eines tariflichen Krankengeldzuschusses

  • BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 619/11

    Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw - Gleichbehandlung

  • BAG, 06.12.2017 - 10 AZR 575/16

    Sonderzahlung - Inanspruchnahme vorgezogenen Altersruhegeldes - Vertrauensschutz

  • LAG Hessen, 31.01.2019 - 11 Sa 870/18

    Gleichheitsgrundsatz verlangt Berücksichtigung der Lebensverhältnisse

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2022 - 7 Sa 395/21

    Tarifvertragsauslegung - kommunaler Nahverkehr - Urlaubsabgeltung - Sonderzahlung

  • LAG Hessen, 29.10.2018 - 17 Sa 671/17

    Auslegungsgrundsätze zum normativen Teil von Tarifverträgen

  • LAG Nürnberg, 14.01.2014 - 6 Sa 398/13

    Betriebsvereinbarung - Gleichbehandlungsgrundsatz - Normvollzug

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.06.2019 - 2 Sa 4/19

    Verfall tarifvertraglicher Mehrurlaub - Langzeiterkrankung

  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 722/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 400/12

    Sonderzahlung - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2015 - 5 Sa 9/15

    Jahressonderzahlung nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes

  • LAG Düsseldorf, 06.11.2020 - 6 Sa 140/20

    Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz

  • BAG, 28.03.2023 - 9 AZR 219/22

    Urlaubsabgeltung - zusätzliche Urlaubsvergütung - Tarifvertragsauslegung

  • LAG München, 18.11.2015 - 11 Sa 669/15

    Jahressonderzuwendung, Weihnachtsvergütung, Pfändbarkeit

  • LAG Niedersachsen, 16.03.2017 - 5 Sa 693/16

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz als Anspruchsgrundlage; Auslegung

  • LAG Köln, 20.11.2013 - 5 Sa 317/13

    Diskriminierung und objektive Eignung

  • LAG Köln, 22.03.2019 - 10 Sa 372/18

    Gleichbehandlungsgrundsatz; Jahressonderzuwendung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 17.01.2019 - 2 Sa 354/16

    Vergütungsansprüche - Berechnung Pfändung unterliegende Anteil der

  • LAG Düsseldorf, 27.07.2021 - 8 Sa 64/21

    Kein Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz bei unterschiedlich hohen Zuschlägen für

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2019 - 7 Sa 129/19

    Zulässigkeit der Antragsfrist zur Führung der Berufsbezeichnung

  • LAG Düsseldorf, 17.09.2020 - 13 Sa 291/20

    Tariflicher Nachtarbeitszuschlag

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 401/12

    Sonderzahlung - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Düsseldorf, 17.09.2020 - 13 Sa 292/20

    Tarifliche Zuschlagsregelung für Nachtarbeit kein Verstoß gegen Grundsatz der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2017 - 8 Sa 175/17

    Tarifliche Sonderleistung - Kürzung bei Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2020 - 21 Sa 2169/19

    Höhe einer tariflichen Jahressonderzahlung

  • VG Aachen, 28.02.2020 - 7 K 2955/18

    Jahressonderzahlung

  • LAG Köln, 27.04.2016 - 11 Sa 508/15

    Eingruppierung von Arbeitnehmern nach dem Vergütungstarifvertrag für die

  • LAG Köln, 21.10.2015 - 11 Sa 180/15

    Gleichbehandlungsgrundsatz; Arbeitgeberbezug

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2021 - 7 Sa 298/20

    Kein Anspruch auf Rückzahlung eines sogenannten Arbeitnehmerinvestment - Eintritt

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.10.2020 - 5 Sa 189/19

    Eingruppierung eines Supervisors bei den US-Stationierungsstreitkräften

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.10.2020 - 5 Sa 419/19

    Eingruppierung eines Angestellten im Einzelhandel - Funktionszulage

  • LAG Köln, 27.04.2016 - 11 Sa 505/15

    Eingruppierung von Arbeitnehmern nach dem Vergütungstarifvertrag für die

  • ArbG Herne, 01.12.2021 - 1 Ca 1322/21

    Tarifliche Jahressonderzahlung und tarifliche Coronazahlung bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2017 - 8 Sa 158/17

    Tarifliche Sonderleistung - Kürzung bei Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2017 - 8 Sa 145/17

    Tarifliche Sonderleistung - Kürzung bei Arbeitsunfähigkeit

  • VG Bremen, 13.11.2023 - 7 K 1384/22

    Stichtagsregelung im Bremischen Corona-Sonderzahlungsgesetz, Urteil vom

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.09.2019 - 5 Sa 43/19

    Überbrückungsbeihilfe - Stationierungsstreitkraft - Bemessungsgrundlage

  • VG Gelsenkirchen, 01.02.2023 - 1 K 3232/22

    Corona; Sonderzahlung; Ruhestandsbeamte; Stichtagsregelung; Ungleichbehandlung

  • LAG Hessen, 15.12.2014 - 17 Sa 71/14

    Ansprüche eines Flugzeugführer bei Flugdienstuntauglichkeit

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