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   BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 777/12   

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BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 777/12 (https://dejure.org/2013,27719)
BAG, Entscheidung vom 10.07.2013 - 10 AZR 777/12 (https://dejure.org/2013,27719)
BAG, Entscheidung vom 10. Juli 2013 - 10 AZR 777/12 (https://dejure.org/2013,27719)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einmalige Sonderzahlung nach § 2 Abs. 1 TV Sonderzahlung 2011 stellt keine pauschale Erhöhung des regelmäßigen Arbeitsentgelts dar

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Pauschale Entgelterhöhung - Besitzstandsregelung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einmalige Sonderzahlung nach § 2 Abs. 1 TV Sonderzahlung 2011 stellt keine pauschale Erhöhung des regelmäßigen Arbeitsentgelts dar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 2676
  • NZA-RR 2014, 55
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.06.1995 - XI ZR 213/94

    Maßgeblichkeit der Tilgungsbestimmung des Grundstückseigentümers

    Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 777/12
    Eine Tilgungsbestimmung braucht nicht ausdrücklich getroffen zu werden, sondern kann sich auch konkludent aus den Umständen des Einzelfalls, insbesondere aus der Interessenlage ergeben (BGH 27. Juni 1995 - XI ZR 213/94 - zu II 1 c der Gründe) .
  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 680/00

    Rückabwicklung nach einem Statusurteil

    Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 777/12
    Die Tilgungsbestimmung des Leistenden setzt keine rechtlich zutreffende Qualifizierung der geschuldeten Forderung voraus (BAG 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - zu II 3 c aa der Gründe, BAGE 101, 247) .
  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 661/98

    Auf den Nachwirkungszeitraum rückwirkende tarifliche Vergütungsabsenkung

    Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 777/12
    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 30, BAGE 124, 110; 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - zu I 1 b aa der Gründe, BAGE 111, 204; 8. September 1999 - 4 AZR 661/98 - zu I 1 a der Gründe, BAGE 92, 259) folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.
  • BAG, 11.07.2012 - 10 AZR 488/11

    Jahressonderzahlung - Arbeitgeberwechsel

    Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 777/12
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 11. Juli 2012 - 10 AZR 488/11 - Rn. 13) .
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 777/12
    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 30, BAGE 124, 110; 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - zu I 1 b aa der Gründe, BAGE 111, 204; 8. September 1999 - 4 AZR 661/98 - zu I 1 a der Gründe, BAGE 92, 259) folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.
  • BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 433/03

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag

    Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 777/12
    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 30, BAGE 124, 110; 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - zu I 1 b aa der Gründe, BAGE 111, 204; 8. September 1999 - 4 AZR 661/98 - zu I 1 a der Gründe, BAGE 92, 259) folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.
  • LAG Sachsen, 05.07.2012 - 9 Sa 680/11
    Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 777/12
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Juli 2012 - 9 Sa 680/11 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 17.01.2018 - 5 AZR 69/17

    Mindestlohn - Sonn- und Feiertagszuschläge

    Die Klägerin, die zu Beginn des Streitzeitraums bereits einen Vorprozess anhängig gemacht hatte, in dem sie sich eines Anspruchs auf Sonn- und Feiertagszuschläge aufgrund betrieblicher Übung berühmte, durfte nicht annehmen, die Beklagte wolle mit der weiten Bezeichnung der Entgeltzahlungen als "Aushilfslohn/-gehalt" die Tilgung des möglicherweise objektiv bestehenden Anspruchs der Klägerin auf Sonn- und Feiertagszuschläge ausschließen, zumal alle Schuldverhältnisse der Parteien im engeren Sinne auf einem einheitlichen Lebenssachverhalt beruhen (vgl. zur Auslegung einer Tilgungsbestimmung auch BAG 10. Juli 2013 - 10 AZR 777/12 - Rn. 22 f.) .
  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 142/14

    Übergang gemäß § 6c SGB II - Stufenzuordnung

    Damit gilt ab Übergang des Arbeitsverhältnisses ua. der TVöD-V dynamisch (ohne Problematisierung: BAG 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - Rn. 41; für den TV Sonderzahlung 2011 BAG 10. Juli 2013 - 10 AZR 777/12 - Rn. 10) .

    aa) Die Ausgleichszulage ist zwar bei Entgelteinbußen der übernommenen Beschäftigten auch zu gewähren, wenn diesen eine tariflich gleichwertige Tätigkeit übertragen wird (Rixen/Weißenberger in Eicher/Spellbrink SGB II 3. Aufl. § 6c Rn. 12; Münder in Münder SGB II 5. Aufl. § 6c Rn. 8; aA Meyerhoff in Schlegel/Voelzke jurisPK-SGB II 4. Aufl. § 6c Rn. 33; Sauer in Sauer SGB II § 6c Rn. 45 f.; ablehnend wohl auch - jedoch nicht tragend - BAG 10. Juli 2013 - 10 AZR 777/12 - Rn. 19) .

    Spätere Erhöhungen des Grundgehalts beim aufnehmenden kommunalen Träger sind anzurechnen (BAG 10. Juli 2013 - 10 AZR 777/12 - Rn. 19) .

  • BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 621/16

    Mindestlohn - Anwesenheitsprämie

    Die mit den Lohnabrechnungen getroffene Tilgungsbestimmung (§ 366 Abs. 1 BGB) ist dahingehend auszulegen, dass mit dem Gezahlten jedenfalls und zuerst der Anspruch der Klägerin aus § 3 Abs. 2 AV 2014 erfüllt werden sollte (zur Auslegung einer Tilgungsbestimmung BAG 10. Juli 2013 - 10 AZR 777/12 - Rn. 22 f . ) , zumal die Beklagte den Anspruch der Klägerin auf Anwesenheitsprämie nicht durch eine eigenständige Zahlung, sondern nur durch eine "Anrechnung" miterfüllen wollte.
  • BAG, 24.05.2017 - 5 AZR 431/16

    Mindestlohn - Sonn- und Feiertagszuschläge

    Ohne Rechtsfehler hat das Landesarbeitsgericht - unter Berücksichtigung des ihm zustehenden Auslegungsspielraums - angenommen, dass sich die Tilgungsbestimmung der Beklagten nicht auf eine Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns beschränkt, sondern alles Geschuldete umfasst (vgl. BAG 10. Juli 2013 - 10 AZR 777/12 - Rn. 22 f.) .
  • BAG, 31.01.2019 - 8 AZR 410/13

    Übergang von Arbeitsverhältnissen nach § 6c Abs. 1 SGB II

    Es ist nur der Unterschiedsbetrag zwischen dem Arbeitsentgelt bei dem abgebenden Träger "zum Zeitpunkt des Übertritts" und dem "jeweiligen" Arbeitsentgelt bei dem aufnehmenden Träger zu zahlen, weshalb spätere Erhöhungen des Grundgehalts beim aufnehmenden kommunalen Träger anzurechnen sind (vgl. BAG 16. März 2016 - 4 AZR 461/14 - Rn. 18; 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 46, aaO; 10. Juli 2013 - 10 AZR 777/12 - Rn. 19 ) .
  • LAG Hamm, 29.11.2017 - 6 Sa 620/17

    Erfüllung des Mindestlohnanspruchs durch Zahlung von Nachtarbeitszuschlägen;

    Soweit keine entgegenstehenden Erklärungen bei der Zahlung abgegeben werden, ist davon auszugehen, dass ein Arbeitgeber mit einer Zahlung den gesamten Entgeltanspruch des Arbeitnehmers erfüllen will (BAG 10.07.2013 - 10 AZR 777/12 - Rn. 22 f.).
  • BAG, 31.01.2019 - 8 AZR 1073/12

    Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses nach § 6c Abs. 1 SGB II -

    Es ist nur der Unterschiedsbetrag zwischen dem Arbeitsentgelt bei dem abgebenden Träger "zum Zeitpunkt des Übertritts" und dem "jeweiligen" Arbeitsentgelt bei dem aufnehmenden Träger zu zahlen, weshalb spätere Erhöhungen des Grundgehalts beim aufnehmenden kommunalen Träger anzurechnen sind (vgl. BAG 16. März 2016 - 4 AZR 461/14 - Rn. 18; 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 46, aaO; 10. Juli 2013 - 10 AZR 777/12 - Rn. 19) .
  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 461/14

    Ausgleichsanspruch nach dem Übergang eines Arbeitsverhältnisses gem. § 6c SGB II

    Danach sichert die Ausgleichszulage das vor dem gesetzlichen Übergang gezahlte Arbeitsentgelt nur statisch (BAG 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 46, BAGE 151, 263; 10. Juli 2013 - 10 AZR 777/12 - Rn. 19) .
  • BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 622/16

    Mindestlohn - Anwesenheitsprämie

    Die mit den Lohnabrechnungen getroffene Tilgungsbestimmung (§ 366 Abs. 1 BGB) ist dahingehend auszulegen, dass mit dem Gezahlten jedenfalls und zuerst der Anspruch der Klägerin aus § 3 Abs. 2 AV 2014 erfüllt werden sollte (zur Auslegung einer Tilgungsbestimmung BAG 10. Juli 2013 - 10 AZR 777/12 - Rn. 22 f . ) , zumal die Beklagte den Anspruch der Klägerin auf Anwesenheitsprämie nicht durch eine eigenständige Zahlung, sondern nur durch eine "Anrechnung" miterfüllen wollte.
  • LG Nürnberg-Fürth, 30.06.2022 - 2 O 6448/20

    Klage auf Rückforderung unwirksamer Prämienanpassungen

    Zudem ist zu beachten, dass die Beitragsrückerstattungen bereits im Zeitpunkt ihrer Leistung mit einer Tilgungsbestimmung versehen waren: Die Beklagte hat durch Vorlage der entsprechenden Informations- bzw. Begleitschreiben zu Beitragsrückerstattungen für das jeweils laufende Versicherungsjahr (Anlagenkonvolut BLD 18) belegt, dass die einzelnen Auszahlungen an die Klagepartei ohne vernünftigen Zweifel zum Zwecke der Erfüllung eines - bei Vorliegen der zuvor informatorisch mitgeteilten Leistungsvoraussetzungen bestehenden - Anspruchs auf eine Rückerstattung erbracht wurden (vgl. BAG, Urteil vom 10. Juli 2013 - 10 AZR 777/12 -, juris Rn. 22).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.04.2014 - 6 Sa 555/13

    Wiedereinstellung nach § 6c Abs 1 S 4 SGB 2 - keine Analoge Anwendung von § 6c

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2015 - 6 Sa 234/14

    Eingruppierung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2015 - 6 Sa 233/14

    Eingruppierung - Ausgleichszulage

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 6 Sa 1689/14

    Zahlungsanspruch - Lohnsteuer

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