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   BAG, 13.01.2016 - 10 AZR 792/14   

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BAG, 13.01.2016 - 10 AZR 792/14 (https://dejure.org/2016,6690)
BAG, Entscheidung vom 13.01.2016 - 10 AZR 792/14 (https://dejure.org/2016,6690)
BAG, Entscheidung vom 13. Januar 2016 - 10 AZR 792/14 (https://dejure.org/2016,6690)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Vergütung von Bereitschaftsdienst - ständige Wechselschichtarbeit - Nachtarbeitszuschlag

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Vergütung von Bereitschaftsdienst - ständige Wechselschichtarbeit - Nachtarbeitszuschlag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Nr 11 Abs 3 S 2 Buchst a TVöD BT-V, § 46 Nr 12 Abs 6 TVöD BT-V, § 8 Abs 5 S 1 TVöD, § 7 Abs 1 TVöD, § 6 Abs 5 ArbZG
    Vergütung von Bereitschaftsdienst - ständige Wechselschichtarbeit - Nachtarbeitszuschlag

  • IWW

    § 8 Abs. 5 Satz 1 TVöD, § 46 Nr. 12 TVöD-BT-V, § 7 Abs. 1 TVöD, § 7 Abs. 1 Satz 2 TVöD, § 7 Abs. 1 Satz 3 TVöD, § 7 Abs. 1 Satz 1 TVöD, § 37 Abs. 1 Satz 1 TVöD, § 37 Abs. 1 Satz 2 ... TVöD, § 288 Abs. 1, § 291 BGB, § 46 Nr. 11 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Buchst. a TVöD-BT-V, § 46 Nr. 11 Abs. 3 TVöD-BT-V, § 46 Nr. 11 Abs. 3 Satz 2 TVöD-BT-V, § 46 Nr. 11 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 TVöD-BT-V, § 46 Nr. 11 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a TVöD-BT-V, § 46 Nr. 11 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b Alt. 1 TVöD-BT-V, § 8 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Buchst. a TVöD, § 7 Abs. 7 TVöD, § 8 Abs. 1 Satz 1 TVöD, § 6 Abs. 5 ArbZG, § 262 BGB, § 8 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b TVöD, § 46 Nr. 12 Abs. 6 TVöD-BT-V, § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Schichtplans i.S. von § 7 Abs. 1 TVöD-AT; Vergütung von Anwesenheitswachdienst; Geltendmachung des gesetzlichen Ausgleichsanspruchs nach § 6 Abs. 5 ArbZG im Klagewege

  • Betriebs-Berater

    Vergütung von Bereitschaftsdienst und Nachtschichtzulagen bei ständiger Wechselschicht

  • bag-urteil.com

    Vergütung von Bereitschaftsdienst - ständige Wechselschichtarbeit - Nachtarbeitszuschlag

  • rewis.io

    Vergütung von Bereitschaftsdienst - ständige Wechselschichtarbeit - Nachtarbeitszuschlag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung von Bereitschaftsdienst; ständige Wechselschichtarbeit, Nachtarbeitszuschlag

  • rechtsportal.de

    Begriff des Schichtplans i.S. von § 7 Abs. 1 TVöD -AT

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ständige Wechselschichtarbeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachtarbeitszuschlag - und das Wahlrecht des Arbeitgebers

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vergütung von Bereitschaftsdienst - ständige Wechselschichtarbeit - Nachtarbeitszuschlag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 976
  • BB 2016, 1075
  • NZA-RR 2016, 333
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 451/14

    Fakturierung von Arbeitszeit im Wachdienst

    Auszug aus BAG, 13.01.2016 - 10 AZR 792/14
    a) Ausgehend von dem Grundverständnis der Regelungen in § 46 Nr. 11 Abs. 3 TVöD-BT-V zur Vergütung von Wachdiensten ist ein während einer zwölfstündigen Wachschicht geleisteter Anwesenheitswachdienst, der aus acht Stunden aktivem und vier Stunden inaktivem Dienst (Bereitschaft) besteht, gemäß § 46 Nr. 11 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Buchst. a TVöD-BT-V einheitlich zu faktorisieren und wie acht Arbeitsstunden zu vergüten (BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 451/14 - Rn. 14) .

    Eine Aufspaltung der Vergütung nach unterschiedlichen Faktorisierungsstufen scheidet aus (BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 451/14 - Rn. 11) .

    Der Bereitschaftsdienst ist notwendiger Teil aller Formen des Wachdienstes, deren Entgelt nach § 46 Nr. 11 Abs. 3 Satz 2 TVöD-BT-V zu bemessen ist (BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 451/14 - Rn. 15) .

  • BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 1053/12

    Wechselschichtarbeit nach BMT-G und TVöD-F

    Auszug aus BAG, 13.01.2016 - 10 AZR 792/14
    Dabei kann regelmäßig auf einen Zeitraum von zwölf Kalendermonaten abgestellt werden, solange sich nicht aus betrieblichen Regelungen Anhaltspunkte für einen anderen Zeitraum ergeben (BAG 16. Oktober 2013 - 10 AZR 1053/12 - Rn. 52) .

    Da lediglich zwischen den Einsätzen am 9. August 2012 und am 11. September 2012 sowie am 7. Mai 2013 und am 11. Juni 2013 mehr als ein Monat lag, während die Abstände zwischen allen übrigen Einsätzen zwischen einem und maximal 27 Tagen betrugen, wurde er im Streitzeitraum durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen (§ 7 Abs. 1 Satz 1 TVöD-AT; vgl. dazu BAG 16. Oktober 2013 - 10 AZR 1053/12 - Rn. 50 ff.) .

    Aufgrund ihrer besonderen Sachkenntnis war sie dazu aufgrund der ihr vorliegenden Unterlagen sogar besser in der Lage als der Kläger selbst (vgl. BAG 16. Oktober 2013 - 10 AZR 1053/12 - Rn. 59) .

  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 351/11

    Zulage wegen nicht ständiger Schicht-/Wechselschichtarbeit

    Auszug aus BAG, 13.01.2016 - 10 AZR 792/14
    Der Beschäftigte muss zur Arbeit in allen Schichtarten eingesetzt und durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen werden (BAG 13. Juni 2012 - 10 AZR 351/11 - Rn. 13 f. mwN, BAGE 142, 55) .

    Ständig iSv. § 8 Abs. 5 Satz 1 TVöD-AT ist die Wechselschichtarbeit, wenn dem Beschäftigten diese Art von Tätigkeit kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung oder kraft Direktionsrechts dauerhaft und nicht lediglich vertretungsweise zugewiesen ist (BAG 13. Juni 2012 - 10 AZR 351/11 - Rn. 17 mwN, aaO) .

    Ebenso wenig muss die Wechselschichtarbeit durchgängig einen Monat geleistet werden (BAG 13. Juni 2012 - 10 AZR 351/11 - Rn. 27, BAGE 142, 55) .

  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 369/10

    Ausgleich für Nachtarbeit - Stewardess mit Zugschaffnerfunktion

    Auszug aus BAG, 13.01.2016 - 10 AZR 792/14
    b) Ob § 46 Nr. 11 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 TVöD-BT-V, wie es das Landesarbeitsgerichts angenommen hat, als "Gesamtpaket" stillschweigend zugleich eine Ausgleichsregelung für Nachtarbeit enthält (dazu BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 18) , kann vorliegend ebenso dahinstehen wie die Frage, ob es - wie die Revision meint - zu Unrecht die Nachtarbeitnehmereigenschaft des Klägers verneint hat.
  • BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 9/13

    Oberarzt - Bereitschaftsdienst

    Auszug aus BAG, 13.01.2016 - 10 AZR 792/14
    Es handelte sich dabei nicht um Überstunden iSd. § 7 Abs. 7 TVöD-AT, weil er während des Bereitschaftsdienstes keine "tatsächliche Arbeitsleistung" iSv. § 8 Abs. 1 Satz 1 TVöD-AT erbracht hat (vgl. BAG 16. Oktober 2013 - 10 AZR 9/13 - Rn. 55 [zu § 11 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a TV-Ärzte/VKA]) .
  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Auszug aus BAG, 13.01.2016 - 10 AZR 792/14
    Die gesetzlich begründete Wahlschuld (§ 262 BGB) konkretisiert sich auf eine der geschuldeten Leistungen erst dann, wenn der Schuldner das ihm zustehende Wahlrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ausübt (BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 15) .
  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 918/11

    Arbeitsbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Zeitzuschläge - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus BAG, 13.01.2016 - 10 AZR 792/14
    Der Kläger hätte deshalb eine Alternativklage erheben müssen (st. Rspr., vgl. BAG 12. Dezember 2012 - 5 AZR 918/11 - Rn. 31 mwN) .
  • BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 422/04

    Freizeitausgleich für Nachtarbeit

    Auszug aus BAG, 13.01.2016 - 10 AZR 792/14
    Da das Arbeitsverhältnis der Parteien fortbesteht, kann die Beklagte den Kläger zum Ausgleich der Nachtarbeit weiterhin bezahlt von der Arbeitspflicht freistellen (vgl. BAG 1. Februar 2006 - 5 AZR 422/04 - Rn. 18) .
  • BAG, 23.06.2010 - 10 AZR 548/09

    Schichtzulage - Schichtplan - Mautkontrolleur

    Auszug aus BAG, 13.01.2016 - 10 AZR 792/14
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist insoweit entscheidend, ob nach der beim Arbeitgeber geltenden Organisation die Arbeit nur in einer die Arbeitszeit des Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmergruppe übersteigenden Zeit erfüllt werden kann und die Arbeitsaufgabe eine Regelung erforderlich macht, nach der die Arbeitnehmer in wechselnden Arbeitsschichten eingesetzt werden (vgl. BAG 23. Juni 2010 - 10 AZR 548/09 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 480/13

    Wechselschichtzulage im feuerwehrtechnischen Dienst

    Auszug aus BAG, 13.01.2016 - 10 AZR 792/14
    Auch in der Zeit danach war auf dem Trossschiff "F" zu keinem Zeitpunkt einheitlich für alle Beschäftigten Bereitschaftsdienst angewiesen (zu einem derartigen Fall vgl. BAG 11. Dezember 2013 - 10 AZR 480/13 - Rn. 18) .
  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 1000/13

    Annahmeverzug - Jugend- und Auszubildendenvertreter

  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 863/11

    Tarifliche Zeitzuschläge - tarifliche Ausschlussfrist

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.10.2014 - 2 Sa 135/14

    Anwesenheit an Bord - Bereitschaftsdienst - Faktorisierung - Nachtzuschlag -

  • LAG München, 29.01.2020 - 11 Sa 502/19

    Wechselschichtzulage

    Entsprechend habe das BAG bei der Frage des ständigen Einsatzes darauf abgestellt, dass dieser nicht nur vertretungsweise, sondern nach dem Arbeitsvertrag dauerhaft stattfinden könne (unter Verweis auf BAG vom 13.01.2016 - 10 AZR 792/14, Rd. 16 - zitiert nach juris).

    Aufgrund der fehlenden personellen und funktionalen Verknüpfung beider Bereiche sei der Fall auch nicht mit dem vom BAG im Urteil vom 13.01.2016 (10 AZR 792/14) entschiedenen Fall vergleichbar.

    Arbeitsbereiche sind danach abzugrenzen, ob sie räumlich, funktional oder personell abgrenzbar sind (vgl. BAG vom 13.01.2016 - 10 AZR 792/14, Rn. 18 - zitiert nach juris).

    Insoweit ist, selbst wenn man in den jeweiligen Vereinbarungen den maßgeblichen Schichtplan sehen würde, die Erfüllung der Voraussetzung aufgrund der Trennung in 2 Schichtpläne nicht in Frage zu stellen (vgl. BAG vom 13.01.2016 - 10 AZR 792/14, Rd. 20 - zitiert nach juris).

  • ArbG München, 29.07.2019 - 8 Ca 13085/18

    Zahlung einer Zulage und Zusatzurlaub für die Leistung von Wechselschicht

    Der Beschäftigte muss schließlich zur Arbeit in allen Schichtarten eingesetzt und durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen werden (BAG v. 16.10.2013, 10 AZR 1053/12 Rz. 43- zitiert nach juris; BAG v. 13.01.2016, 10 AZR 792/14 Rz.16 - zitiert nach juris).

    Ständig ist die Wechselschichtarbeit, wenn dem Beschäftigten diese Art von Tätigkeit kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung oder kraft Direktio(nsrechts dauerhaft und nicht lediglich vertretungsweise zugewiesen ist BAG v. 13.01.2016, 10 AZR 792/14 Rz.16 - zitiert nach juris).

    Dem entspricht die höchstrichterliche Rechtsprechung, die die ersten drei Kriterien, nicht aber das letzte zitiert (BAG v. 13.01.2016, 10 AZR 792/14 Rz.18 - zitiert nach juris).

    Dabei ist unerheblich, ob dies formell in zwei körperlich voneinander getrennten Plänen geschieht oder in einem Schriftstück zusammengefasst ist: Wie die Aufspaltung der Funktionseinheit X. in zwei Bereiche nach der Uhrzeit - 1 bis 3 Uhr einer- und 3 bis 1 Uhr andererseits - künstlich erscheint, ist die Darstellung der Einsätze in diesen Zeiten in zwei körperlichen Dienstplänen nicht maßgeblich (BAG v. 13.01.2016, 10 AzR 792/14 Rz.20 - zitiert nach juris).

    Entsprechend hat das Bundesarbeitsgericht bei der Frage des ständigen Einsatzes darauf abgestellt, dass dieser nicht nur vertretungsweise, sondern nach dem Arbeitsvertrag dauerhaft stattfinden kann (BAG v. 13.01.2016, 10 AZR 792/14 Rz.16 - zitiert nach juris).

  • BAG, 16.06.2021 - 6 AZR 179/20

    TVöD - Wechselschichtarbeit

    Der Beschäftigte muss zur Arbeit in allen Schichtarten eingesetzt werden (zB Früh-, Spät- und Nachtschicht im tariflichen Sinn), nicht aber in allen Schichten (vgl. BAG 26. Mai 2020 - 9 AZR 129/19 - Rn. 20; 24. Mai 2018 - 6 AZR 191/17 - Rn. 14, BAGE 163, 47; 13. Januar 2016 - 10 AZR 792/14 - Rn. 16; 16. Oktober 2013 - 10 AZR 1053/12 - Rn. 43 f. mwN, Rn. 48; 13. Juni 2012 - 10 AZR 351/11 - Rn. 14, BAGE 142, 55; zu § 7 TV-Charité BAG 20. Januar 2010 - 10 AZR 990/08 - Rn. 11 ff.) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2017 - 5 Sa 40/17

    US-amerikanische Stationierungsstreitkräfte - Ausgleich für Nachtarbeit

    In Bezug auf den gesetzlichen Ausgleichsanspruch des § 6 Abs. 5 ArbZG kann der Arbeitgeber frei wählen, ob er ihn durch Zahlung von Geld, durch bezahlte Freistellung oder durch eine Kombination von beidem erfüllt (BAG 13.01.2016 - 10 AZR 792/14 - Rn. 34 mwN).
  • LAG München, 28.01.2020 - 6 Sa 513/19

    Wechselschichtzulage und Wechselschichtzusatzurlaub

    Da die beiden Beklagten - trotz unterschiedlicher Schichtpläne - einen einheitlichen Betrieb führen, unterscheidet sich die zu verrichtende Tätigkeit während der Schichten nach der BV-WS weder räumlich noch funktional von der Arbeit während der Arbeitszeiten nach der BV-AZ (vgl. BAG v. 13.1. 2016 - 10 AZR 792/14, NZA-RR 2016, 333, zu § 7 TVöD).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2021 - 2 Sa 60/21

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Angemessenheit - Einschätzungsprärogative

    In Bezug auf den gesetzlichen Ausgleichsanspruch des § 6 Abs. 5 ArbZG kann der Arbeitgeber frei wählen, ob er ihn durch Zahlung von Geld, durch bezahlte Freistellung oder durch eine Kombination von beidem erfüllt (BAG, Urteil vom 13.01.2016 - 10 AZR 792/14 - Rn. 34, juris).
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