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   BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 805/15   

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BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 805/15 (https://dejure.org/2016,52090)
BAG, Entscheidung vom 30.11.2016 - 10 AZR 805/15 (https://dejure.org/2016,52090)
BAG, Entscheidung vom 30. November 2016 - 10 AZR 805/15 (https://dejure.org/2016,52090)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 112 Abs 1 S 2 BetrVG, § 1 Abs 3 KSchG, § 106 S 1 GewO, § 315 Abs 3 BGB
    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

  • IWW

    § 563 Abs. 1 ZPO, § 106 GewO, §§ 305 ff. BGB, § 106 Satz 1 GewO, § 315 Abs. 3 BGB, § 315 Abs. 1 BGB, § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 315 BGB, § 1 Abs. 3 KSchG, § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG

  • Wolters Kluwer

    Weisungsrecht des Arbeitgebers und Ort der Arbeitsleistung; Anforderungen an das Bestimmungsrecht des Arbeitgebers bei der Ausübung seiner Weisungsbefugnis; Teilweise

  • bag-urteil.com

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

  • rewis.io

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versetzung; Stationierung einer Flugbegleiterin

  • rechtsportal.de

    Weisungsrecht des Arbeitgebers und Ort der Arbeitsleistung

  • datenbank.nwb.de

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stationierung einer Flugbegleiterin - per Versetzung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 1082/12

    Versetzung - billiges Ermessen

    Auszug aus BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 805/15
    Festzustellen ist, ob ein bestimmter Tätigkeitsinhalt und Tätigkeitsort vertraglich festgelegt sind und welchen Inhalt ein ggf. vereinbarter Versetzungsvorbehalt hat (zuletzt zB BAG 13. November 2013 - 10 AZR 1082/12 - Rn. 25) .

    b) Die Bestimmung eines Orts der Arbeitsleistung in Kombination mit einer im Arbeitsvertrag durch Versetzungsvorbehalt geregelten Einsatzmöglichkeit im gesamten Unternehmen verhindert regelmäßig die vertragliche Beschränkung auf den im Vertrag genannten Ort der Arbeitsleistung (st. Rspr., zuletzt zB BAG 13. November 2013 - 10 AZR 1082/12 - Rn. 26 mwN) .

    Dem Gericht obliegt nach § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB die Prüfung, ob der Arbeitgeber als Gläubiger die Grenzen seines Bestimmungsrechts beachtet hat (vgl. BAG 13. November 2013 - 10 AZR 1082/12 - Rn. 41; BGH 18. Oktober 2007 - III ZR 277/06 - Rn. 20, BGHZ 174, 48) .

  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 569/12

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

    Auszug aus BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 805/15
    In die Abwägung sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen (st. Rspr., zuletzt im Hinblick auf Versetzungen zB BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 40 mwN) .

    Das ist der Fall, wenn die zugrunde liegende unternehmerische Entscheidung die Versetzung auch angesichts der für den Arbeitnehmer entstehenden Nachteile nahelegt und sie nicht willkürlich oder missbräuchlich erscheinen lässt (BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 41 f.) .

  • BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 182/09

    Personalgestellung durch Landesgesetz

    Auszug aus BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 805/15
    Deshalb kann offenbleiben, ob die Kontrolle der Ausübung des billigen Ermessens wegen der zu berücksichtigenden Umstände des Einzelfalls nur einer eingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl. dazu BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 182/09 - Rn. 92 mwN, BAGE 135, 128) .

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ausübungskontrolle ist der Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung zu treffen hat (BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 182/09 - Rn. 89 mwN, BAGE 135, 128) .

  • BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 11/16

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

    Auszug aus BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 805/15
    Abschließend wird es zu bewerten haben, ob die unternehmerische Entscheidung der Beklagten die Versetzung auch angesichts der für die Klägerin entstehenden Nachteile nahelegt und sie nicht willkürlich oder missbräuchlich erscheinen lässt (vgl. zum Ergebnis in einem Parallelverfahren BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 -) .
  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 537/12

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

    Auszug aus BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 805/15
    Im Übrigen ist es regelmäßig Sache der Tatsacheninstanzen festzustellen, ob eine konkrete Maßnahme billigem Ermessen entspricht oder nicht (vgl. BAG 28. August 2013 - 10 AZR 537/12 - Rn. 49 f.) .
  • BAG, 17.12.2015 - 2 AZR 304/15

    ("Vorsorgliche" Änderungskündigung - Auslegung des Klageantrags

    Auszug aus BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 805/15
    Bejaht es ein solches Verständnis, kommt in Betracht, dass auch der Änderungsschutzantrag unter einer auflösenden Bedingung gestellt war (vgl. insgesamt zu einer solchen Konstellation BAG 17. Dezember 2015 - 2 AZR 304/15 -) .
  • LAG Hessen, 16.11.2015 - 17 Sa 1650/14

    Versetzung; Stationierungsort; Heimatbasis; Umstationierung

    Auszug aus BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 805/15
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 16. November 2015 - 17 Sa 1650/14 - aufgehoben.
  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 202/10

    Versetzung - billiges Ermessen - Zumutbarkeit von Fahrzeiten

    Auszug aus BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 805/15
    Soweit es auf die Zumutbarkeit des neu zugewiesenen Arbeitsorts ankommt, kann aus den sozialrechtlichen Regeln über die Zumutbarkeit einer Beschäftigung kein belastbarer Maßstab für die arbeitsrechtliche Beurteilung des Ermessensgebrauchs nach § 106 Satz 1 GewO, § 315 BGB bei einer Versetzung abgeleitet werden (vgl. BAG 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 - Rn. 22, 25) .
  • BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14

    Bonusanspruch - gerichtliche Leistungsbestimmung

    Auszug aus BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 805/15
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Einhaltung dieser Grenzen hat der Bestimmungsberechtigte (st. Rspr., zuletzt zB BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - Rn. 26) .
  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 311/11

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

    Auszug aus BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 805/15
    Weist der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen anderen Arbeitsort zu, unterliegt dies der Ausübungskontrolle gemäß § 106 Satz 1 GewO, § 315 Abs. 3 BGB (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - Rn. 19) .
  • BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 541/02

    Interessenausgleich in der Insolvenz

  • BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 102/13

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

  • BGH, 18.10.2007 - III ZR 277/06

    Erhebung von Nutzungsentgelten für die Benutzung der Infrastruktureinrichtungen

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 47/17

    Versetzung von Nachtschicht in Wechselschicht - Betriebliches

    Im Übrigen ist es regelmäßig Sache der Tatsacheninstanzen festzustellen, ob eine konkrete Maßnahme billigem Ermessen entspricht oder nicht (vgl. BAG 30. November 2016 - 10 AZR 805/15 - Rn. 34) .
  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 308/15

    Auslegung eines Interessenausgleichs/Sozialplans (IA/SP) - Anspruch auf

    Diese sind im Rahmen der zukunftsbezogenen Ausgleichs- und Überbrückungsfunktion von Sozialplänen im Rahmen des Beurteilungs- und Gestaltungsspielraums der Betriebsparteien auszugleichen (vgl. BAG 30. November 2016 - 10 AZR 805/15 - Rn. 26 mwN) .
  • LAG Hessen, 12.06.2017 - 17 Sa 185/17

    Wirksame Maßnahme des Direktionsrechts (Umstationierung einer

    Auf die zugelassene Revision hin hat das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 30. November 2016, 10 AZR 805/15 (Bl. 399 f d.A.), das Urteil der Kammer vom 16. November 2015 aufgehoben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
  • LAG Köln, 05.04.2017 - 11 Sa 593/16

    Versetzung; Flugbegleiterin

    Die Berufungskammer folgt der überzeugenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in Parallelfällen zur Versetzung aufgrund des IA/SP vom 08.05.2013 (vgl. z.B.: BAG, Urt. v. 30.11.2016 - 10 AZR 11/16 - Urt. v. 30.11.2016 - 10 AZR 744/15 - Urt. v. 30.11.2016 - 10 AZR 805/15 -).
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